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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Künstliche Intelligenz in der Außen- und Sicherheitspolitik

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.05.2024

Aktualisiert

14.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1104712.04.2024

Künstliche Intelligenz in der Außen- und Sicherheitspolitik

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Matthias Moosdorf, Petr Bystron, Joachim Wundrak, Beatrix von Storch, Gerold Otten, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die KI-Strategie (KI = Künstliche Intelligenz) der Bundesregierung datiert auf 2018 (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/nationale_ki-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=2), wurde 2020 fortgeschrieben (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/201201_fortschreibung_ki-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=2) und 2023 mit dem KI-Aktionsplan ergänzt (www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/5/31819_Aktionsplan_Kuenstliche_Intelligenz.pdf?__blob=publicationFile&v=7).

Nach Auffassung der Fragesteller hat angesichts der rasanten technischen Entwicklung, zunehmenden weltweiten Verbreitung und drastischen Veränderungskraft von KI die veraltete KI-Strategie von 2018 respektive 2020 ebenso wie der schwerpunktmäßig innenpolitische KI-Aktionsplan von 2023 nicht oder nicht ausreichend relevante Aspekte und konkrete Probleme der Außen- und Sicherheitspolitik zum Inhalt.

Die Cybersicherheitsstrategie aus dem Jahr 2021 beschränkt im Zusammenhang mit KI ihren Fokus allgemein auf IT-Sicherheit (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2021/09/cybersicherheitsstrategie-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 50 ff.). In der 76 Seiten langen Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2023 ist ferner KI nur beispielhaft in einem Nebensatz erwähnt (www.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/blob/2604006/857b2e75fade2a89cc5232a59fca997b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf, S. 59).

Die Strategie für die Internationale Digitalpolitik aus dem Jahr 2024 schließlich hat KI ebenso auf nur einer Seite zum Gegenstand (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/pm004-internationale-digitalpolitik-de.pdf?__blob=publicationFile, S. 9).

Lediglich die Digitalstrategie auf dem Stand aus dem Jahr 2023 sieht explizit sicherheitspolitischen Einsatz von KI vor: „Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob […] wir Kapazitäten und Fähigkeiten aufgebaut haben, um Daten auf dem Gefechtsfeld schneller mit Hilfe von KI zu analysieren und damit die Effektivität auf dem Gefechtsfeld zu erhöhen“ (digitalstrategie-deutschland.de/static/fcf23bbf9736d543d02b79ccad34b729/Digitalstrategie_Aktualisierung_25.04.2023.pdf, S. 51).

Heute spielt KI indes eine zunehmend wichtige, mitunter entscheidende Rolle auf allen Ebenen der Außen- und Sicherheitspolitik, wie nicht zuletzt der bekannte US-amerikanische Geopolitiker und ehemalige Außenminister Henry Kissinger feststellte (vgl. Daniel P. Huttenlocher, Eric Schmidt und Henry Kissinger: The Age of AI and Our Human Future. Boston, Massachusetts, 2021).

Nach der offen verbleibenden (auch strategischen) Positionierung der Bundesregierung zu den aus der Fähigkeit von KI zum Erkennen von Mustern in großen Datenmengen neu erwachsenden Anwendungsmöglichkeiten und Gefahren in der Außen- und Sicherheitspolitik wird hiermit gefragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Setzt die Bundesregierung KI zur Entscheidungsunterstützung und in Simulationsmodellen im Bereich von Diplomatie und Strategie ein, und wenn ja, wie, oder wird sie dies tun?

2

Wird die Bundesregierung KI zur Analyse von Daten und Koordination von Ressourcen in humanitären Anwendungen, etwa beim Katastrophenmanagement, anwenden, und wenn ja, wie?

3

Wird die Bundesregierung KI zur Verteidigung gegen Cyberangriffe sowohl von Staaten als auch von nichtstaatlichen Akteuren einsetzen, und wenn ja, wie?

4

Wird die Bundesregierung KI in militärischen Anwendungen zu der Entwicklung und dem Einsatz autonomer Waffensysteme sowie in der militärischen Sicherheit und Überwachung anwenden, und wenn ja, wie?

5

Wird sich die Bundesrepublik Deutschland einem zukünftig ggf. zu beschließenden internationalen Abkommen zum Verbot des Einsatzes von KI bzw. autonomen Waffensystemen anschließen (bitte begründen und ausführen, welche Kernpunkte ein solches Abkommen aus Sicht der Bundesregierung enthalten sollte; vgl. dgvn.de/meldung/autonome-waffensysteme-keine-regulierung-in-sicht)?

6

Welche Auffassung hinsichtlich der aus ihrer Sicht ethisch vertretbaren Anwendungsmöglichkeiten von KI vertritt die Bundesregierung, insbesondere beim Einsatz von KI in militärischen Anwendungen, und hat sich diese in den letzten Jahren geändert (ggf. wie, bitte begründen)?

7

Strebt die Bundesregierung über den „AI Act“ der EU hinaus ggf. eine weitere internationale Regulierung von – heute faktisch regelmäßig grenzüberschreitend und über die EU hinaus angewandter – KI an, und wenn ja, welche,

a) wenn ja, wie möchte sie diese gestalten (etwa im Hinblick auf Datenschutz, Ethik und insbesondere Verantwortlichkeit und Haftung), und

b) wenn ja, als wie realistisch bewertet sie den Abschluss und die Umsetzung dieser (auch hinsichtlich der genannten Punkte und insbesondere hinsichtlich der Harmonisierung von Standards)?

8

Wird die Bundesregierung KI in der zivilen Sicherheit und Überwachung insbesondere beim Grenzschutz anwenden, und wenn ja, wie im Spezifischen?

9

Strebt die Bundesregierung einen Technologietransfer und Zugang zu KI-Technologien für Entwicklungsländer an, und wenn ja, wie im Einzelnen?

10

Worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die die Außen- und Sicherheitspolitik betreffenden Missbrauchsgefahren von KI, und wie wird sie sich gegen den Missbrauch einsetzen, insbesondere bei mittels KI ermöglichten sogenannten Fake-News und transnationaler allgemeiner Überwachung?

Berlin, den 9. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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