Dienstreisen von Angehörigen der Bundeswehr in die Ukraine
der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Matthias Moosdorf, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Joachim Wundrak, Steffen Kotré, Gerold Otten, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Angehörige der Bundeswehr können Dienstreisen im In- und Ausland durchführen, für deren Reisekosten sie Anspruch auf eine Vergütung haben. Für die Reisekostenerstattung ist es notwendig, dass die Dienstreise „vorher schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt wurde bzw. eine entsprechende Personalverfügung vorliegt“ (https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/betreuungsportal/mobilitaetsportal-bundeswehr/reisewesen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen1
Haben in den Jahren seit 2020 Dienstreisen von Angehörigen der Bundeswehr in die Ukraine stattgefunden, und wenn ja, wie viele (bitte nach Datum, Organisationseinheit, örtlichem Ziel sowie Zweck der Dienstreise auflisten), und in welchen der ggf. vorgenannten Fälle wurde ggf. eine private Reise bzw. ein Urlaub mit einer Dienstreise verbunden?