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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Dienstreisen von Angehörigen der Bundeswehr in die Ukraine

(insgesamt 1 Einzelfrage)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.05.2024

Aktualisiert

14.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1105812.04.2024

Dienstreisen von Angehörigen der Bundeswehr in die Ukraine

der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Matthias Moosdorf, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Joachim Wundrak, Steffen Kotré, Gerold Otten, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Angehörige der Bundeswehr können Dienstreisen im In- und Ausland durchführen, für deren Reisekosten sie Anspruch auf eine Vergütung haben. Für die Reisekostenerstattung ist es notwendig, dass die Dienstreise „vorher schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt wurde bzw. eine entsprechende Personalverfügung vorliegt“ (https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/betreuungsportal/mobilitaetsportal-bundeswehr/reisewesen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

1

Haben in den Jahren seit 2020 Dienstreisen von Angehörigen der Bundeswehr in die Ukraine stattgefunden, und wenn ja, wie viele (bitte nach Datum, Organisationseinheit, örtlichem Ziel sowie Zweck der Dienstreise auflisten), und in welchen der ggf. vorgenannten Fälle wurde ggf. eine private Reise bzw. ein Urlaub mit einer Dienstreise verbunden?

Berlin, den 9. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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