Haltung der Bundesregierung zum Abkommen zwischen Indien und den USA zur nuklearen Zusammenarbeit
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Alexander Bonde, Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe, Ute Koczy, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der im Januar 2004 begonnenen „Next Steps in Strategic Partnership“ (NSSP) arbeiten die USA und Indien an einer radikalen Neuausrichtung der bilateralen Zusammenarbeit. Die US-Administration sieht Indien als neuen strategischen Partner im asiatisch-pazifischen Raum und als Gegengewicht zu China. Sie ist bereit, die im Rahmen der indischen Atomtests verhängten Sanktionen weitgehend aufzuheben und Indien auf dem Weg zu einer Großmacht militärisch, wirtschaftlich und politisch zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund unterschrieben am 18. Juli 2005 der indische Ministerpräsident Manmohan Singh und der amerikanische Präsident George W. Bush eine Absichtserklärung, die eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen zivile Nuklearenergie, zivile Weltraumfahrt, Export von Dual-use- Hochtechnologien und Raketenabwehr umfasst. Am 2. März 2006 unterschrieben Manmohan Singh und George W. Bush ein Übereinkommen, in dem sie die Vereinbarungen über die volle Zusammenarbeit im zivilen Nuklearsektor näher spezifizieren.
Nach Presseberichten wird Indien bis 2014 lediglich 14 seiner gegenwärtig 22 Nuklearreaktoren dauerhaft Kontrollen der IAEO unterwerfen. Reaktoren, die nach indischen Angaben ganz oder teilweise militärischen Zwecken dienen, werden nicht kontrolliert. Indien weigert sich insbesondere, wie von den USA zuvor gefordert, zwei Schnelle Brüter, die sowohl der Energiegewinnung als auch der Produktion von Waffenplutonium dienen, der IAEO zu öffnen. Die indische Regierung hat sich nicht verpflichtet, alle künftigen Reaktoren für internationale Kontrollen zu öffnen. Ebenso wenig hat sich Indien bereit erklärt, die Produktion waffenfähigen Spaltmaterials zu beenden, auf den Ausbau seines Atomwaffenarsenals zu verzichten, sich analog Artikel VI des Nichtweiterverbreitungsvertrages einer Abrüstungsverpflichtung zu unterwerfen und dem nuklearen Teststoppvertrag beizutreten.
Um künftig die zivile Nuklearkooperation zu ermöglichen, müssen der US- Kongress sowie die Nuclear Suppliers Group (NSG) einer Aufhebung bestehender Sanktionen und Lieferbeschränkungen zustimmen. Frankreich, Großbritannien und Russland stehen dem US-indischen Anliegen positiv gegenüber. IAEO-Generalsekretär Mohamed ElBaradei hat das Abkommen in einer Presseerklärung (2. März 2006) ausdrücklich begrüßt. Nach Presseberichten ist innerhalb der NSG noch kein Konsens erkennbar.
Die Bundesregierung hat sich bislang mit Bewertungen öffentlich zurückgehalten. Nach einem Bericht der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ (3. März 2006) gibt es im Auswärtigen Amt „derzeit eine Ministervorlage, in der das Für und Wider einer atomaren Zusammenarbeit mit Indien dargestellt ist. Dem Vernehmen nach plädiert vor allem die Asienabteilung des Amtes für eine solche Kooperation. Die Rüstungskontrollabteilung lehnt sie ab. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.“ Laut Bericht des „SPIEGEL“ (27. März 2006) hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am 9. März 2006 in einem Telefonat mit US-Präsident George W. Bush „kritisch“ über das indisch- amerikanische Abkommen zur Zusammenarbeit im Nuklearbereich geäußert. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat die Frage aufgeworfen, ob „nicht ein anderer Zeitpunkt für eine solche Vereinbarung mit Blick auf die laufenden Verhandlungen mit dem Iran günstiger gewesen wäre“ (DIE ZEIT, 23. März 2006). Gleichzeitig hat er angedeutet, dass die Bundesregierung gewillt ist, dem unterstützenden Votum des IAEO-Generalsekretärs besondere Bedeutung beizumessen.
Mit einer Lockerung der Nuklearrestriktionen steigen die Exporterwartungen der deutschen Atomindustrie und der Druck, die restriktive deutsche Exportpraxis zu beenden. In der Vergangenheit hat der heutige Bundesinnenminister, Wolfgang Schäuble, dafür plädiert, den deutschen Export von Nuklearanlagen an Indien zu erlauben. (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 6. September 2005)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Über wie viele Atomwaffen, diesbezügliche Trägersysteme und wie viel waffenfähiges Spaltmaterial verfügt Indien gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Indien an dem Bau neuer Atomwaffen, z. B. mit Mehrfachsprengköpfen, und neuer Trägersysteme, z. B. bis nach Europa reichenden Interkontinentalraketen, arbeitet, und wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei?
Hat sich Indien nach Auffassung der Bundesregierung unter Bruch bilateraler und internationaler Abkommen die Atomwaffenfähigkeit verschafft, und wenn ja, gegen welche Abkommen hat Indien dabei verstoßen?
Ist die vom Sicherheitsrat am 6. Juni 1998 einstimmig verabschiedete Resolution 1172, in der allen Staaten nahe gelegt wurde, „die Ausfuhr von Ausrüstung, Material oder Technologien zu verhindern, die auf irgendeine Weise Kernwaffenprogramme oder Programme für ballistische Flugkörper, die als Trägermittel für solche Waffen einsatzfähig sind, in Indien oder Pakistan unterstützen könnten“ weiterhin gültig?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, würde eine Aufhebung amerikanischer oder internationaler Lieferbeschränkungen den Zielen der UNSR-Resolution 1172 zuwiderlaufen?
Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, dass Indien, wie auch vom Deutschen Bundestag gefordert (z. B. Bundestagsdrucksache 15/5254), dem Nichtweiterverbreitungsvertrag (NVV) als Nichtkernwaffenstaat beitreten soll, und was unternahm bzw. unternimmt die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen?
Welche Auswirkung hätte nach Auffassung der Bundesregierung die von den Vereinigten Staaten vorgeschlagene Aufhebung nuklearer Lieferbeschränkungen auf das Ziel der Universalisierung des NVV?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Inhalt der US- indischen Abmachungen über die volle nukleare Zusammenarbeit, und worin unterscheiden sich die Darstellungen und Interpretationen der amerikanischen und der indischen Seite?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufhebung der Sanktionen gegen Indien ein Vertrauensbruch gegenüber all jenen Staaten darstellen würde, die freiwillig auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen verzichtet haben und dem NVV beigetreten sind?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Aufhebung der Sanktionen gegen Indien für andere Länder ein Anreiz geschaffen wird, den Nichtweiterverbreitungsvertrag zu kündigen und sich außerhalb des NVV als Atommacht zu etablieren?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Kündigung des NVV zu erschweren und die Sanktionierung von Vertragsverletzungen zu verbessern, und wenn ja, welche Änderungen schlägt die Bundesregierung diesbezüglich vor?
Welche indischen Nuklearanlagen werden nach Kenntnis der Bundesregierung als zivil, welche als militärisch deklariert, und hat Indien die Möglichkeit, zivil deklarierte Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel aus Gründen der nationalen Sicherheit, als militärische Einrichtung umzudeklarieren?
Mit welcher Begründung verweigert nach Kenntnis der Bundesregierung die indische Regierung die Ausweitung der Kontrollen auf alle bestehenden und alle künftigen Nuklearanlagen, insbesondere die Schnellen Brüter, und unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung den indischen Plan zur Separierung von zivilen und militärischen Anlagen für glaubwürdig und ausreichend für eine Nichtverbreitungspolitik, um eine Aufhebung der nuklearen Lieferbeschränkungen zu begründen?
Welchen Beitrag zur Nichtverbreitung von Kernwaffen leisten nach Auffassung der Bundesregierung Sicherungsmaßnahmen der IAEO in Staaten wie Indien, die bereits über Kernwaffen verfügen, und welchen Beitrag kann die Implementierung eines Zusatzprotokolls, das vor allem der Aufdeckung nichtdeklarierter Aktivitäten dient, zur Nichtverbreitung von Kernwaffen leisten, wenn es in Staaten wie Indien angewendet wird, die bereits über Kernwaffen verfügen?
Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung für die im Falle einer Ausdehnung der IAEO-Kontrollen in Indien zusätzlich anfallenden Inspektionskosten der IAEO aufkommen, und wie soll gewährleistet werden, dass die IAEO ihre Inspektionsaufgaben umfassend wahrnehmen kann?
Betrachtet die Bundesregierung den verbindlichen Verzicht auf die weitere Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial als ein wichtiges Kriterium, um einer Änderung der Nuklearexportpolitik gegenüber Indien zustimmen zu können?
Wenn nein, warum nicht?
Betrachtet die Bundesregierung den Verzicht auf die Produktion neuer Atomwaffen und eine verbindliche Abrüstungsverpflichtung als wichtige Voraussetzung, um einer Änderung der NSG-Richtlinien zuzustimmen, und wenn nein, warum nicht?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der indische Bestand an eigenen nuklearen Brennstoffreserven, und in wieweit kann damit der indische Bedarf in den kommenden Jahren gedeckt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die in Aussicht gestellte Ausweitung des Imports von nuklearem Brennstoff Indien in die Lage versetzt, die eigenen, knappen Brennstoffreserven für militärische Zwecke zu verwenden, und wenn ja, wie bewertet sie dies unter Nichtweiterverbreitungsgesichtspunkten?
Ist für die Bundesregierung der Beitritt zum nuklearen Teststoppvertrag ein entscheidendes Kriterium, um einer Änderung der NSG-Richtlinien zuzustimmen, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen kritisiert die Bundesregierung den „Zeitpunkt“ des US-indischen Nuklearabkommens?
Welche konkreten Auswirkungen auf die europäischen und internationalen Bemühungen, den Iran von einem freiwilligen Verzicht auf bestimmte Nuklearaktivitäten zu überzeugen, sieht die Bundesregierung?
Trifft es zu, dass die Asienabteilung und die Rüstungskontrollabteilung des Auswärtigen Amts zu unterschiedlichen Bewertungen des US-indischen Abkommens kommen (FTD, 30. März 2006), und wenn ja, welche Argumente werden jeweils für bzw. gegen eine nukleare Zusammenarbeit ins Feld geführt, und bis wann will die Bundesregierung die Position klären?
Welche eigenen Anstrengungen will die Bundesregierung unternehmen, um „einen Nichtunterzeichnerstaat des NVV, der im Besitz von Atomwaffen ist, schrittweise unter das Dach des Nichtverbreitungsregimes zu bringen und ihn so stärker einzubeziehen“ (DIE ZEIT, 23. März 2006)?
Inwieweit war oder ist das US-indische Abkommen Gegenstand der Beratungen in der EU und welche Auffassung vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung die in der NSG vertretenen EU-Mitgliedstaaten, die EU und der Hohe Repräsentant?
Wie beurteilt die Bundesregierung das am 20. Februar 2006 vom französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac und vom indischen Premierminister Manmohan Singh in Neu Delhi unterzeichnete Abkommen über den Ausbau der Zusammenarbeit im zivilen Nuklearsektor?
In welchem Umfang hat die französische Regierung ihr Vorgehen mit den europäischen Partnern und insbesondere mit Deutschland beraten oder abgestimmt?
Wann und nach welchem Verfahren soll nach Kenntnis der Bundesregierung in der NSG über den amerikanischen Vorschlag einer Aufhebung der nuklearen Lieferbeschränkungen gegenüber Indien entschieden werden, und welche Staaten haben sich bislang kritisch, welche ablehnend geäußert?
Sollte die NSG nach Auffassung der Bundesregierung ihre Richtlinien ändern, bevor oder nachdem Indien die Maßnahmen zur Trennung von zivilen und militärischen Atomanlagen vollständig implementiert hat, und in welchen graduellen Phasen soll das US-indische Abkommen nach Kenntnis der Bundesregierung implementiert werden?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die von den USA vorgeschlagene Regelung, es künftig jedem NSG-Mitgliedstaat freizustellen, Nukleartechnologie an Indien zu liefern, in Einklang zu bringen mit der NSG-Politik, für alle NSG-Teilnehmer verbindliche Richtlinien über den Export von Nukleartechnologie zu erlassen und für den Transfer von nuklearspezifischen Gütern im Empfängerland IAEO- Sicherungsmaßnahmen, die den gesamten Spaltstoff- Fluss kontrollieren (full-scope safeguards), zur Voraussetzung zu machen?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die von den USA vorgeschlagene Regelung mit dem NSG-Prinzip in Einklang zu bringen, dass NSG- Mitglieder im Falle einer erfolgten Ablehnung einer Exportgenehmigung durch ein Mitgliedsland die gleiche Ware nicht an denselben Empfänger liefert („no undercut“)?
Besteht die Bundesregierung darauf, dass diese Regel im Hinblick auf Indien in der NSG auch künftig angewendet wird?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung in dieser Frage?
Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für den Fall, dass es in der NSG zu keinem Einvernehmen über eine Sonderregelung für Indien kommt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Welche Nuklearexportpolitik verfolgte die Bundesregierung in den vergangenen Jahren gegenüber Indien, Pakistan und Israel, und in welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 1990 Nukleartechnologie-Exporte in diese Staaten vorgenommen?
Wie groß wird von Experten nach Kenntnis der Bundesregierung der Markt für Nuklearexporte nach Indien in den kommenden Jahren und Jahrzehnten geschätzt, und welche Marktanteile erwartet die deutsche Atomindustrie?
Inwieweit gab es in den vergangenen Monaten Gespräche zwischen der Bundesregierung und der deutschen Atomindustrie über die Wiederaufnahme deutscher Nuklearexporte nach Indien?
Wird die Bundesregierung die für Indien gegenwärtig gültige deutsche Exportpolitik für nukleare Güter und doppelt verwendbare Güter auf absehbare Zeit und im Falle einer Änderung der NSG-Richtlinien, qualitativ und quantitativ beibehalten, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer Aufhebung nuklearer Lieferbeschränkungen der NSG gegenüber Indien auch die Forderung nach der Wiederaufnahme nuklearer Technologielieferungen an Pakistan und Israel nur schwer abgewiesen werden kann, und wenn nein, warum nicht?
Welche völkerrechtlichen Unterschiede bestehen nach Auffassung der Bundesregierung zwischen Indien, Israel und Pakistan, die eine Ungleichbehandlung der drei Staaten durch die NSG-Teilnehmer rechtfertigen würden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der militärischen und rüstungspolitischen Zusammenarbeit Indiens mit dem Irak, dem Iran, Libyen, Syrien und Nordkorea, und wie wird dies von Seiten der Bundesregierung gewertet?
Haben indische Unternehmen in der Vergangenheit diesen Staaten sensitive Militär- und Nukleartechnologie geliefert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zuverlässigkeit des indischen Rüstungs- und Nuklearexport-Kontrollsystems, und wo sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?