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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kriminalitätsentwicklung und mögliche Radikalisierungen von Klimaprotestbewegungen, Stand: April 2024

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

30.04.2024

Aktualisiert

10.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1106415.04.2024

Kriminalitätsentwicklung und mögliche Radikalisierungen von Klimaprotestbewegungen – Stand: April 2024

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fragesteller interessiert, ob die Einflussnahme von Extremisten, insbesondere von Linksextremisten, auf in Deutschland bekannte Klimaprotestgruppierungen nach wie vor aus Sicht der Bundesregierung nur versucht wird (vgl. dazu die Antworten der Bundesregierung auf die Keinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/8339; 20/5056, S. 2 und 20/1475, S. 2) und wie sich das Gewaltpotenzial dazu weiterentwickelt. Nach einem Bericht von „Focus“ sind die Aktionen der „Letzten Generation“ und „Extinction Rebellion“ mittlerweile auch in der Kriminalstatistik zu erkennen, in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden zum ersten Halbjahr 2023 94 Delikte gemeldet. Hinzu kämen noch zahlreiche Taten, die die Polizei bei der Räumung des Dorfes Lützerath verzeichnete.

„Focus Online“ berichtet, dass das NRW-Innenministerium seit 2020 knapp 800 Delikte, die im Kontext zu rechtswidrigen Protesten von Gruppierungen wie die „Letzte Generation“, „Extinction Rebellion“ oder auch anderer Protagonisten stehen (https://www.focus.de/politik/deutschland/so-wirken-sich-klimaproteste-auf-die-strafstatistik-aus_id_193850526.html). Bis Mai 2023 wurden in NRW bereits 94 Delikte gezählt (ebd.). Das Gros der gewaltsamen Vorfälle bei der Räumung des Dorfes Lützerath nahe Erkelenz sei in dieser vorläufigen Aufstellung für das Jahr 2023 noch nicht enthalten (ebd.). Der Bericht listet binnen drei Jahren unter anderem 27 Branddelikte auf, gefolgt von 15 Verfahren wegen Landfriedensbruch (ebd.). Dazu kommen 23 Fälle wegen des Eingriffs in Bahn, Luft- oder Straßenverkehr, 43 Körperverletzungen, 30 Widerstandshandlungen, 301 Sachbeschädigungen sowie 96 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Sieht die Bundesregierung weiteren Aufklärungs- und Analysebedarf hinsichtlich der Rolle der Einflussnahme von Extremisten und Linksextremisten auf die Klimaproteste, und wenn ja, mit welcher Dringlichkeit und in Bezug auf welche Organisationen werden entsprechende Lagebilder von den Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes erstellt bzw. fortgeschrieben?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung im Jahr 2024 das weitere Radikalisierungspotenzial von Klimaprotestbewegungen in Deutschland, und wie viele Klimaprotestgruppierungen haben sich seit Oktober 2023 weiter radikalisiert?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das aktuelle Personenpotenzial, ggf. extremistisches Personenpotenzial, hinsichtlich der jeweiligen Organisations- und Führungspersonen der in Deutschland aktiven Klimaprotestbewegungen vor, und wenn ja, wie stellen sich diese im Vergleich zu den bekannten in Deutschland vertretenen Gruppierungen dar?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die als Gefährder oder relevante Personen den Klimaprotestgruppierungen oder deren Umfeld zuzuordnen sind, und wenn ja, wie haben sich diese Zahlen in den jeweiligen Phänomenbereichen bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stichtag: 2. April 2024) im Vergleich zum Vorjahr 2023 entwickelt (nach einer konkreten Zuordnung wird nicht gefragt)?

5

Wie viele Sachverhalte mit Bezug auf Anschläge bzw. Protestaktionen von Klimaaktivisten wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im Jahr 2024 (Stichtag: 2. April 2024) und im Jahr 2023 bisher im Vergleich zum Vorjahr 2022 bearbeitet (bitte nach Angriffsziel bzw. geplantem Angriffsziel, Anzahl der Täterinnen und Täter sowie Organisation bzw. Gruppierung aufschlüsseln)?

6

Wie hat sich die Zahl der bundesweiten Straftaten von Klimaaktivisten im Gesamtjahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 entwickelt, und wie stellt sich die aktuelle Entwicklung bis zum Stichtag 2. April 2024 dar (bitte nach Deliktgruppen aufschlüsseln)?

7

Rechnet die Bundesregierung aufgrund der bisherigen Gesamtentwicklung mit einer Zunahme an Straftaten im Jahr 2024, die auf Klimaaktivisten zurückzuführen sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?

Berlin, den 8. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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