Statistische Methodik des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden bei der Berichterstattung über das Sterbegeschehen in Deutschland seit dem Jahr 2020
der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Dr. Christina Baum, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Auskunft der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10319 lassen sich die in der betreffenden Kleinen Anfrage beschriebenen Methoden (Methode 1 und Methode 2) zur Beurteilung des Sterbegeschehens nicht direkt miteinander vergleichen, weil es sich um unterschiedliche Methoden zur Beantwortung unterschiedlicher Fragestellungen handelt. Die „Methode 2“ wurde demnach zusätzlich eingeführt, um das unterjährige bzw. saisonale Sterbegeschehen (für Kalenderwochen und Kalendermonate) einzuordnen und um aktuelle (vorläufige) Daten zum Sterbegeschehen zu ergänzen.
Beide Methoden dienen letztlich der Beurteilung und Berichterstattung des Sterbegeschehens, jedoch für jeweils unterschiedliche Betrachtungszeiträume. Während also mit „Methode 2“ auf Wochen- und Monatsbasis für den Zeitraum April bis Dezember 2020 eine Übersterblichkeit von zehntausenden Todesfällen berechnet und kommuniziert wurde (Übersterblichkeitsmeldungen), wurden gleichzeitig mit „Methode 1“ für den Zeitraum Januar bis Dezember 2020, also für den Zeitraum des ganzen Jahres, historische Tiefstwerte ermittelt und kommuniziert. Auch wenn die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10319 die Vergleichbarkeit beider Ergebnisse bestreitet, bleibt, nach Ansicht der Fragesteller, der Widerspruch für einen Außenstehenden offenkundig, weil der Zeitraum von April bis Dezember drei Viertel des ganzen Jahres 2020 ausmacht.
Auf die durch die Fragesteller in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10251 gestellte Frage 1, welche Methode (Methode 1 oder Methode 2) zur Berechnung der Übersterblichkeit „lege artis“ entspricht, antwortet die Bundesregierung unter anderem, dass auch andere nationale statistische Ämter und die europäische Statistikbehörde Eurostat „Methode 2“ angewandt haben. Die Bundesregierung gab mit dieser Antwort jedoch nicht Auskunft darüber, ob die Methode 2 „lege artis“ entspricht.
Zudem schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10319: „[…] Das Angebot wurde lediglich um eine weitere Untergliederung nach Wochen (und Tagen) sowie deren Einordnung mit dem Durchschnittsvergleich erweitert.“ Diese „Erweiterung“ muss nach Ansicht der Fragesteller geplant, abgewägt und entschieden worden sein. Hierzu sollten Unterlagen existieren.
Seit Juni 2021 wurden für die Berechnung der Übersterblichkeit entsprechend Methode 2 nicht mehr mithilfe des Vergleichs von Mittelwerten, sondern mithilfe des Vergleichs von Medianwerten der absoluten Sterbefallzahlen in den jeweiligen Kalenderwochen bzw. Monaten von Vierjahreszeiträumen berechnet (siehe www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/08/PD21_373_12.html). Das Statistische Bundesamt versichert, höchste Standards bei der Qualitätssicherung einzuhalten und bereits im Prozess der Statistikerstellung sicherzustellen (siehe www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/sicherung-datenqualitaet.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie erklärt das Statistische Bundesamt die Gegensätzlichkeit der Ergebnisse der Methode 1 und Methode 2 für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2020?
Entspricht Methode 2 „lege artis“ für die unterjährige bzw. saisonale Beurteilung des Sterbegeschehens?
Wer hat die Entscheidung getroffen, die „Methode 2“ einzuführen, und wie verlief der Einführungsprozess (bitte nach Möglichkeit in der Antwort auch die mit dieser Entscheidung beauftragten und an der fachlichen Abwägung beteiligten Personen nennen)?
Wer hat die Entscheidung, welche geplant und abgewägt worden sein muss, getroffen, die „Methode 2“ im Juni 2021 von Mittelwertvergleichen auf Medianwertvergleiche umzustellen, und warum wurde diese Entscheidung getroffen (bitte in der Antwort die betreffende Entscheidung fachlich begründen und nach Möglichkeit auch die mit dieser Entscheidung beauftragten und an der fachlichen Abwägung beteiligten Personen nennen)?
Wie hat das Statistische Bundesamt sichergestellt, dass Methode 2 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) die hohen Standards des Statistischen Bundesamtes zur Qualitätssicherung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) erfüllt (bitte die Qualitätsberichte und Abwägungsüberlegungen bezüglich der Einführung der Methode 2 übersenden)?
Wie sehen die Periodensterbetafeln für die Einzeljahre 2019, 2020, 2021 und 2022 aus (bitte in der Antwort die entsprechenden Werte für Einzeljahre anstelle der bereits veröffentlichten Sterbetafeln für Dreijahreszeiträume angeben)?