Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Aktueller Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen
(insgesamt 85 Einzelfragen)
Fraktion
BSW
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
04.06.2024
Aktualisiert
19.09.2024
BT20/1119325.04.2024
Aktueller Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Żaklin
Nastić, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Christian Leye, Amira Mohamed Ali,
Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Aktueller Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen
Die ersten diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus, damals
der Belarussischen Sowjetischen Sozialistischen Republik, gehen auf das Jahr
1923 zurück. Demnach haben sich die deutsch-belarussischen Beziehungen
2023 zum 100. Mal gejährt. Das Auswärtige Amt sieht die bilateralen
Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus zurzeit als schwer belastet an (vgl.
„Deutschland und Belarus: bilaterale Beziehungen“ am 3. März 2023).
Die deutsch-belarussischen Beziehungen waren nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller bereits vor den zuletzt im August 2020 in Belarus
stattgefundenen Präsidentschaftswahlen politisch prekär. Dennoch verblieb ein
gewisser Raum für politische Kontakte, Dialog und gemeinsame
zivilgesellschaftliche Aktivitäten. So wurde Belarus z. B. zum Austragungsort des
Normandie-Gipfels in Minsk am 11. und 12. Februar 2015, aus dem das
sogenannte Minsk-II-Abkommen resultierte. Im November 2017 traf in Belarus der
damalige Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, den belarussischen
Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko sowie den damaligen belarussischen
Außenminister Wladimir Makej. Im Juni 2018 fand der erste offizielle Besuch
eines deutschen Bundespräsidenten in Belarus statt, bei dem Dr. Frank-Walter
Steinmeier an der Eröffnung der Gedenkstätte „Vernichtungsort Malyj
Trostenez“ teilgenommen hat. Zum Besuchsprogramm des Bundespräsidenten
gehörte ebenfalls ein Treffen mit dem belarussischen Staatspräsidenten (https://w
ww.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/20
18/06/180629-Reise-Minsk.html). Im Oktober 2019 besuchte Wladimir Makej
Berlin, wo er seinen deutschen Amtskollegen Heiko Maas traf.
Die Präsidentschaftswahl in Belarus im Spätsommer 2020 ergab eindeutige
Hinweise auf Manipulationen. Eine neutrale Überprüfung der Wahlergebnisse
durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
oder den Europarat war zum Bedauern der Fragestellerinnen und Fragesteller
nicht möglich, denn die beiden Organisationen waren nicht vor Ort. Die
Ablehnung des offiziell angekündigten Wahlresultats durch einen großen Teil der
belarussischen Bevölkerung mündete landesweit in anhaltende Massenproteste,
auf die die belarussische Staatsführung mit brutaler Gewalt und Repressionen
reagiert hat. Auf die Gewalt seitens der belarussischen Behörden gegenüber
dem regierungskritischen Teil der Gesellschaft und die Verfolgung der
Oppositionellen antwortete die Europäische Union (EU) mehrfach mit scharfen
Sanktionen. Aus dieser tiefen politischen Krise und der internationalen
Konfrontation ergab sich unter anderem auch die Verschlechterung der
deutschbelarussischen Beziehungen: Im Sommer 2022 wurde z. B. die Arbeit des
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11193
20. Wahlperiode 25.04.2024
Goethe-Instituts und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
in Belarus durch die belarussische Regierung eingestellt. Dennoch halten die
Fragestellerinnen und Fragesteller die Fortsetzung des bilateralen Dialogs
zwischen Deutschland und Belarus auf der zivilgesellschaftlichen Ebene im
Rahmen des Möglichen für notwendig.
Auch nach der Corona-Pandemie und den mit ihr zusammenhängenden
Beschränkungen, als viele Präsenzveranstaltungen abgesagt wurden, und der
direkte Austausch zwischen Menschen aus den beiden Ländern kaum möglich
war, bleiben die Möglichkeiten, einander zu besuchen, aufgrund der von der
EU verhängten Sanktionen sehr eingeschränkt. Insbesondere das als Reaktion
auf die erzwungene Landung einer Passagiermaschine in Minsk im Jahr 2021
von der Europäischen Union verhängte Flug- und Landeverbot gegen
belarussische Airlines hat zu einer spürbaren Steigerung der Reisekosten zwischen
Deutschland und Belarus geführt, die überproportional Reisegruppen und
Familienangehörige mit kleinem und mittlerem Einkommen trifft. Auch die
Wartezeiten an den Grenzübergängen von und nach Belarus wurden durch die
Verringerung der verfügbaren Reiserouten und durch Schließung von mehreren
Grenzübergängen deutlich verlängert.
Der vollumfänglichen Invasion Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022
folgten neue westliche Sanktionen, die nicht nur gegen Russland verhängt
wurden, sondern auch gegen Belarus, obwohl Belarus an dem Krieg bisher nicht
direkt beteiligt war, anfangs jedoch Russlands Angriffe indirekt, z. B. durch die
Zurverfügungstellung des belarussischen Territoriums, unterstützt hat. Als
Folge der gegenüber Belarus verhängten westlichen Sanktionen ist seine
gestiegene Abhängigkeit von Russland festzustellen (siehe dazu „Belarus: Bedrohte
Souveränität“ in SWP-Aktuell, Nummer 66, Dezember 2023).
Trotz alledem versuchen zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure auf beiden
Seiten, den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Länder
aufrechtzuerhalten und weiterhin mit Leben zu füllen. So wurde beispielsweise
die 11. Deutsch-Belarussische Städtepartnerschaftskonferenz, die aufgrund der
Corona-Pandemie im März 2020 in Brest nicht stattfinden konnte, vom 17. bis
20. November 2022 in Minsk mit Unterstützung des Bundesverbands
Deutscher West-Ost-Gesellschaften (BDWO) und der Stiftung West-Östliche
Begegnungen (SWÖB) durchgeführt. Im Oktober 2023 konnten die
Behindertenorganisationen aus Deutschland und Belarus (ABiD, IB&P und BelOI) ihren
Erfahrungsaustausch fortsetzen und schlossen einen neuen Vertrag zur
Zusammenarbeit (siehe https://www.abid-institut.de/international/).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller befragen die Bundesregierung zu dem
aktuellen Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen und thematisieren
damit die Relevanz des bilateralen Verhältnisses zwischen den beiden Ländern
auf diversen Ebenen (siehe dazu z. B. die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 19/1205 sowie 19/28398).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Unterhält die Bundesregierung aktuell Kontakte bzw. Arbeitskontakte zu
belarussischen staatlichen Stellen, wenn ja, zu welchen, über welche
Ressorts der Bundesregierung, und auf welcher Ebene, und wenn nicht,
warum (bitte begründen)?
2. Hat die Bundesregierung im Jahre 2023 anlässlich des 100-Jahre-
Jubiläums der diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und
Belarus die deutsch-belarussischen Beziehungen in irgendeiner Weise
gewürdigt?
a) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
b) Wenn ja, wie (bitte die Umstände wie Zeitraum, Ort bzw. Orte, Ebene,
Förderumfang sowie Kooperationspartner angeben)?
3. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung Akkreditierungen für
künftige Botschafterinnen und Botschafter der Republik Belarus vergeben
werden, und wenn nein, warum nicht?
4. Unterhält die Bundesregierung Kontakte zu der inzwischen durch Litauen
offiziell anerkannten Vertretung von Swetlana Tichanowskaja, wenn ja,
über welche Ressorts der Bundesregierung, und auf welcher Ebene?
5. Unterstützt die Bundesregierung die Idee der von Swetlana
Tichanowskaja (siehe https://multimedia.europarl.europa.eu/en/video/formal-sitting-ad
dress-by-sviatlana-tsikhanouskaya-leader-of-the-belarusian-democratic-op
position_I245535) am 13. September 2023 vor dem EU-Parlament
angekündigten „nationalen belarussischen Pässe“ (national Belarusian
passports) vor dem Hintergrund, dass per Erlass des Staatspräsidenten
Alexander Lukaschenko die im Ausland lebenden Belarussinnen und
Belarussen in den diplomatischen Vertretungen ihres Heimatlandes keine
Pässe mehr beantragen dürfen und für deren Verlängerung bzw.
Ausstellung nach Belarus zurückkehren sollen, und ist die Bundesregierung
bereit, solche „nationalen belarussischen Pässe“ anzuerkennen, insbesondere
wenn sie bei der Herstellung den internationalen Sicherheitsstandards
entsprechen und fälschungssicher sein sollten?
6. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bzw. welche
konkreten Schritte beabsichtigt sie in Bezug auf die Gewährleistung des
Aufenthaltsrechts und der Reisefreiheit von Belarussinnen und Belarussen
zu unternehmen, die aus Furcht vor politischer Verfolgung nicht nach
Belarus reisen können, um auslaufende Reisepässe und andere Dokumente
zu verlängern?
7. Welche konkreten Ergebnisse konnten bei dem Treffen im November
2023 in Berlin zwischen Swetlana Tichanowskaja und der
Staatsministerin für Europa und Klima im Auswärtigen Amt, Dr. Anna Lührmann,
sowie dem außen- und sicherheitspolitischen Berater des Bundeskanzlers,
Jens Plötner, erreicht werden?
8. Begrüßt die Bundesregierung den Wunsch von Swetlana Tichanowskaja,
die Beziehungen zwischen den „belarussischen demokratischen Kräften“
und dem EU-Parlament zu institutionalisieren und durch die
Unterzeichnung eines Memorandums über Zusammenarbeit zu formalisieren (siehe
https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/delegation-for-rel
ations-with-belarus_20230913-1400-DELEGATION-D-BY und https://m
ultimedia.europarl.europa.eu/en/video/formal-sitting-address-by-sviatlan
a-tsikhanouskaya-leader-of-the-belarusian-democratic-opposition_I24
5535)?
9. Führt die Bundesregierung auch Gespräche mit Vertreterinnen und
Vertretern der belarussischen Opposition, die nicht Teil des
„Koordinierungsrates“ von Swetlana Tichanowskaja sind bzw. nimmt sie auch deren
Positionierungen zur Kenntnis (beispielsweise mit der Belarussischen vereinigten
Linkspartei „Gerechte Welt“)?
10. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Situation linker
oppositioneller Parteien und Bewegungen in Belarus (z. B. Linkspartei „Gerechte
Welt“, Belarussische Grüne Partei, ehemalige Mitgliedsstrukturen des
2022 zerschlagenen unabhängigen Gewerkschaftsverbands BKDP), und
unterstützt die Bundesregierung die im Jahr 2022 gegründete Vereinigung
„Salidarnast“, die sich als Unterstützungsplattform für politisch verfolgte
Gewerkschaftsmitglieder in Belarus versteht, bei ihrem Einsatz für die
Gewährleistung der Rechte von Gewerkschafterinnen und
Gewerkschaftern, und wenn ja, inwiefern?
11. Trifft es, wie es der außenpolitische Sprecher der Fraktion der SPD
Dr. Nils Schmid angibt, zu, dass die politischen Gefangenen in Belarus im
Moment kein Gegenstand der Verhandlungen sind, denn man könne
„keinen Dialog mit Lukaschenka aufgrund seiner Unterstützung für Russland
im Krieg führen“ (siehe https://www.dbg-online.org/aktuelles/belarus-un
d-der-krieg-wie-fest-ist-russlands-griff-ergebnisse-des-xx-minsk-forums-i
n-berlin/)?
a) Wenn ja, strebt die Bundesregierung die Freilassung politischer
Gefangener in Belarus mit anderen Mitteln an, und wenn ja, mit welchen?
b) Wenn nein, ist diese Position mit der von der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock erklärten wertebasierten und
feministischen Außenpolitik vereinbar?
12. Verfolgt die Bundesregierung die Lage des inhaftierten früheren
Präsidentschaftskandidaten Viktor Babariko, der laut Angaben seiner
Pressestelle im April 2023 ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, und
wenn ja, inwieweit (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Lukaschenko-Gegne
r-Babariko-muss-ins-Krankenhaus-article24083233.html), welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über den Gesundheitszustand von
Viktor Babariko, und inwiefern setzt sie sich für die Einhaltung seiner
Menschenrechte ein?
13. Über welche (auch geheimdienstlichen) Erkenntnisse verfügt die
Bundesregierung zur aktuellen Situation und zu dem Aufenthaltsort der
Oppositionspolitikerin Maria Kolesnikowa (siehe „Wir wissen nicht, ob Maria
Kolesnikowa noch lebt“ auf n-tv am 12. März 2024)?
14. Über welche (auch geheimdienstlichen) Erkenntnisse verfügt die
Bundesregierung zur aktuellen Situation und zu dem Aufenthaltsort des
Oppositionspolitikers Sergej Tichanowskij (siehe „Anonyme Nachricht: Mann von
Swetlana Tichanowskaja soll im Gefängnis gestorben sein“ in RND am
4. Juli 2023)?
15. Hat die Bundesregierung die Schließung des DAAD und des Goethe-
Instituts in Belarus gegenüber der belarussischen Regierung thematisiert,
und wenn ja, wann zuletzt?
16. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Stationierung russischer
taktischer Atomwaffen auf dem Territorium von Belarus?
17. Kann die Bundesregierung (unter anderem auch durch ihre
Geheimdienste) bestätigen, dass russische taktische Atomwaffen sich bereits tatsächlich
auf dem Territorium von Belarus befinden?
18. Sollten russische taktische Atomwaffen sich bereits tatsächlich auf dem
Territorium von Belarus befinden, inwiefern hat Belarus nach Kenntnis
der Bundesregierung real Zugriff auf diese Waffen, und obliegt es nach
Kenntnis der Bundesregierung der belarussischen Staatsführung, über den
Einsatz dieser Waffen zu entscheiden?
19. Sieht die Bundesregierung in der Stationierung russischer taktischer
Atomwaffen auf dem Territorium von Belarus eine Reaktion auf die
Stationierung von US-amerikanischen Atomwaffen auf Deutschlands
Territorium?
20. Betrachtet die Bundesregierung die Republik Belarus als Russlands Ko-
Aggressor gegen die Ukraine (bitte begründen)?
21. Welche Haltung gegenüber Russlands Krieg gegen die Ukraine vertritt
nach Kenntnis der Bundesregierung die belarussische Bevölkerung bzw.
ihre Mehrheit?
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch geheimdienstliche) darüber,
ob Alexander Lukaschenko über die geplante Aggression Russlands gegen
die Ukraine informiert war, als er vor dem Beginn des Krieges dem
Militärmanöver der russischen Truppen in Belarus und damit auch ihrer
Präsenz auf dem belarussischen Territorium zugestimmt hat, und wenn ja,
welche?
23. Verfügt das Kastus-Kalinouski-Regiment nach Kenntnis der
Bundesregierung über deutsche Waffensysteme, die seit dem Beginn des Krieges an
die Ukraine geliefert werden, und wenn ja, welche, und wie viele?
24. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung Polens, Litauens und
Lettlands Schließung der Grenzübergänge zu Belarus (vgl. z. B. https://d
e.euronews.com/2023/06/09/polen-geschlossene-grenzubergange-zu-belar
us-und-russland; https://apnews.com/article/lithuania-belarus-border-cross
ings-closed-nato-eu-cfb2dd71adcebd6d4e187c819c6801fb; https://eng.ls
m.lv/article/society/defense/06.02.2024-latvia-belarus-border-point-silen
e-to-remain-closed.a541851/#:~:text=The%20government%20decided%2
0to%20close,the%20east%20of%20the%20country) für die Mobilität von
belarussischen Staatsbürgern aus, deren Reiseziel Deutschland ist, sowie
für die Mobilität von deutschen Staatsbürgern, deren Reiseziel Belarus
ist?
25. Befürwortet die Bundesregierung die Wiederaufnahme der
Bahnverbindung zwischen Deutschland und Belarus über Polen angesichts der
Tatsache, dass die Personenbeförderung im Schienenverkehr zwischen Polen
und Belarus seit 2020 (https://www.rynek-kolejowy.pl/wiadomosci/koncz
y-sie-zakaz-ruchu-na-bialorus-ale-pociagow-i-tak-nie-bedzie-113232.html
sowie https://www.rynek-kolejowy.pl/wiadomosci/nowy-rzadowy-zespol-
ds-migracji-zajmie-sie-ruchem-kolejowym-na-bialorus--117276.html) bis
heute ausgesetzt bleibt?
a) Wenn ja, inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, hat sie
die Problematik der Personenbeförderung gegenüber der polnischen
Regierung thematisiert, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
26. Wurden der Austausch und die Zusammenarbeit mit belarussischen
staatlichen oder staatsnahen Stellen, wie z. B. Universitäten, Schulen oder
Kliniken, die am deutsch-belarussischen Austausch aktiv partizipieren, im
Zusammenhang mit der Gewalt der belarussischen Sicherheitskräfte
gegen Demonstrierende nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus im
Sommer 2020 durch die Bundesregierung eingeschränkt, und wenn ja,
inwiefern, und mit welcher Begründung?
27. Inwieweit begrüßt die Bundesregierung deutsch-belarussische
zivilgesellschaftliche Begegnungen, wie z. B. die (Städte-)Partnerschaftskonferenz
in Minsk, organisiert 2022 durch den Bundesverband Deutscher West-Ost-
Gesellschaften und die Stiftung „West-Östliche Begegnungen“?
28. Welche Unterstützung gibt es seitens der Bundesregierung für die
deutsche und belarussische Zivilgesellschaft (Universitäten, Schulen,
Krankenhäuser, Sport- und Kulturvereine, Behindertenorganisationen,
Tschernobyl-Hilfsvereine und Ähnliches) bei ihrer Zusammenarbeit?
29. Unterstützt die Bundesregierung belarussische Opfer der Tschernobyl-
Katastrophe, wenn ja mit welchen Mitteln und Projekten (bitte Umfang
nach Jahren angeben)?
30. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis
2024 belarussische Nichtregierungsorganisationen unterstützt (bitte die
Höhe der Gesamtförderung nach Jahren aufschlüsseln und die Art bzw.
den thematischen Rahmen der Projekte angeben)?
31. Mit welchen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU im
Zeitraum von 2018 bis 2024 belarussische Nichtregierungsorganisationen
unterstützt (bitte die Höhe der Gesamtförderung nach Jahren aufschlüsseln
und die Art bzw. den thematischen Rahmen der Projekte angeben)?
32. Wurden von der Bundesregierung seit 2018 die Begegnungen
nichtstaatlicher Organisationen und Akteure innerhalb von Belarus gefördert, und
wenn ja, welche (bitte Zeiträume, Förderumfang nennen und den
Bereichen, wie z. B. Medizin, Kultur, Inklusion, Bildung etc., zuordnen)?
33. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Situation der sich
im Exil in Deutschland befindenden belarussischen Organisationen, und
wenn ja, welche?
34. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans des
Auswärtigen Amts für die Zivilgesellschaft in Belarus, der im Januar 2021
angekündigt wurde und sich auf 21 Mio. Euro belaufen soll, welche Projekte
wurden bislang im Rahmen des Aktionsplans gefördert, und was ist
diesbezüglich noch geplant?
35. Wie viele und welche Projektanträge wurden für Projekte mit Belarus im
Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“
vom Bund im Zeitraum von 2018 bis 2024 bewilligt (bitte die Projekttitel
nach Jahren aufgeschlüsselt nennen sowie darunter die Projekte von bzw.
unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren
Organisationen auflisten)?
36. Mit welcher Begründung wurde die im Auswärtigen Amt angesiedelte
Stelle „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit
mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft“
zum „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien“
umbenannt (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/saathoff-wies
e/2377378 mit https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/s
uedlicher-kaukasus--republik-moldau-und-zentralasien/2585066)?
37. Unterhält der „Koordinator für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und
Zentralasien“ aktuell Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen innerhalb
von Belarus bzw. mit deutschen zivilgesellschaftlichen Organisationen,
die sich in Belarus engagieren, und wenn nein, warum nicht?
38. Was beträgt die aktuelle durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur
Beantragung eines Schengen-Visums an der Botschaft in Minsk (siehe die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 5b auf
Bundestagsdrucksache 20/5348)?
39. Wurde der Antrag der Botschaft in Minsk auf Anpassung im Rahmen der
neuesten internen Ressourcenplanung des Auswärtigen Amts bewilligt,
und wenn ja, mit welchen Folgen für die Bearbeitung von Visumanträgen
(siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/5348)?
40. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche humanitäre Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
41. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche touristische Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
42. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche Arbeitsvisa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
43. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche Visa zu Studienzwecken (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
44. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2024 deutsche Visa zu Ausbildungszwecken (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
45. Wie viele Belarussinnen und Belarussen verlagerten im Zeitraum von
2018 bis 2024 ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
46. Über welche Informationen zur aktuellen Situation der Internationalen
Bildungs- und Begegnungsstätte (IBB) „Johannes Rau“ in Minsk verfügt
die Bundesregierung, inwieweit unterstützt die Bundesregierung aktuell
die IBB „Johannes Rau“ in Minsk, und inwieweit wird ihre Arbeit durch
die politische Lage in Belarus oder durch die von der Europäischen Union
verhängten Sanktionen erschwert?
47. Hat die Bundesregierung ihre Vertreterinnen und Vertreter zu etwaigen
Gedenkveranstaltungen anlässlich des 80. Jahrestages der Liquidierung
des Minsker Ghettos entsandt (vom 21. bis 23. Oktober 1943 wurde das
Minsker Ghetto, das größte Ghetto auf dem Territorium von Belarus,
aufgelöst) oder diesem Ereignis zumindest auf anderem Wege gedacht, wenn
ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
48. Welche Auswirkungen hatte die Einstellung der Arbeit der Belarussisch-
Deutschen Geschichtskommission im Juli 2021 für universitäre,
außeruniversitäre und gesellschaftliche Akteure aus Belarus, Deutschland und
weiteren Staaten, die an der gemeinsamen Erforschung der belarussischen
und der deutschen Geschichte sowie ihrer transnationalen und
wechselseitigen Bezüge beteiligt waren und sind (vgl. https://geschichte-historyja.
org/)?
49. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeit der Belarussisch-Deutschen
Geschichtskommission wieder aufzunehmen oder die Erforschung der
belarussisch-deutschen Geschichte mithilfe alternativer Formate zu
fördern, und wenn ja, welcher?
50. Wie viele Studierende aus Belarus nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 an Austauschprogrammen in
Deutschland teil bzw. absolvierten Auslandssemester an deutschen
Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)?
51. Wie viele Studierende aus Deutschland nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 an Austauschprogrammen in
Belarus teil bzw. absolvierten Auslandssemester an belarussischen
Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)?
52. Wie viele Studierende aus Belarus erhielten im Zeitraum von 2018 bis
2024 Stipendien über den DAAD oder von deutschen Stiftungen (bitte
nach Jahren und nach Stiftungen bzw. Förderorganisationen
aufschlüsseln)?
53. Wie viele Belarussinnen und Belarussen leben nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Deutschland?
54. Wie viele Deutsche leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in
Belarus?
55. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018
bis 2024 Einbürgerungsanträge in Deutschland, und wie viele wurden
eingebürgert (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)?
56. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018
bis 2024 Asylanträge in Deutschland, und wie viele dieser Anträge
wurden bewilligt (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)?
57. Wurden im Zeitraum von 2018 bis 2024 Menschen nach Belarus
abgeschoben (wenn ja, wie viele – bitte nach Jahren aufschlüsseln, und wie
erfolgten die Abschiebungen in Anbetracht der Einstellung des
Flugverkehrs ab 2021)?
58. Befinden sich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit aktuell in
Belarus in Haft, wenn ja, wie viele, wie viele von ihnen verfügen neben der
deutschen über die belarussische Staatsangehörigkeit, und werden sie
konsularisch betreut?
59. Befinden sich Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit aktuell in
Deutschland in Haft, wenn ja, wie viele, und werden sie konsularisch
betreut?
60. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen, Hochschulen,
Volkshochschulen und andere (auch private) Bildungseinrichtungen, die in
Deutschland Belarussischunterricht bzw. Belarussischkurse anbieten (bitte
gesondert nach Fremdsprachenunterricht und Muttersprachenunterricht
auflisten)?
61. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsstellen an
deutschen Universitäten, die sich mit der Erforschung der belarussischen
Sprache, der belarussischen Geschichte und der belarussischen Kultur befassen
(bitte jeweils gesondert auflisten)?
62. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts
verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse (bitte nach den Zuständigkeiten
bzw. Referaten aufschlüsseln)?
63. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und
Übersetzer für Belarussisch sind aktuell bei der Bundesregierung
angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
64. Wie viele Aufträge für Dolmetschereinsätze und Übersetzungen für
Belarussisch wurden an externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie
externe Übersetzerinnen und Übersetzer seit 2019 durch die
Bundesregierung erteilt (bitte nach Jahren und Bundesministerien bzw. Behörden
aufschlüsseln)?
65. Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten im
Auswärtigen Dienst verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse?
66. Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in der
deutschen Botschaft in Minsk tätig, und wie viele von ihnen verfügen über
Belarussischkenntnisse?
67. Beabsichtigt die Bundesregierung, Angebote zur Erlernung und zur
Erforschung der belarussischen Sprache zu schaffen bzw. zu fördern, auch
angesichts der Tatsache, dass die Organisation der Vereinten Nationen für
Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) diese
Sprache als „potenziell gefährdet“ einschätzt (siehe https://en.wal.unesco.
org/discover/languages?text=&sort_by=title&page=26), wenn ja, wie
genau, und wenn nein, warum nicht?
68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unterricht in belarussischer Sprache im
Rahmen des Bundessprachenamtes anzubieten (unter der Rubrik
„Slawische und selten gelehrte Sprachen“, siehe https://www.bundeswehr.de/de/
organisation/personal/organisation-/das-bundessprachenamt/bundessprach
enamt/sprachlehrgaenge; wenn nein, bitte begründen)?
69. Hat das Bundessprachenamt im Zeitraum von 2018 bis 2024
Übersetzungsaufträge für Belarussisch von der Bundeswehr bzw. vom
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) oder von anderen Behörden des
Bundes und der Länder erhalten, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren
und nach Behörde aufschlüsseln)?
70. Teilt die Bundesregierung die Forderung des UN-Ausschusses (UN =
United Nations) für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte an Litauen,
die Entscheidung zu überdenken, den Transit belarussischer Düngemittel
zu verbieten (vgl. https://www.lrt.lt/en/news-in-english/19/1948699/un-co
mmittee-urges-lithuania-to-review-sanctions-on-belarusian-potash), um
dem Mangel an Düngemitteln in Afrika und Lateinamerika
entgegenzuwirken?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Forderung gegenüber der
litauischen Regierung erhoben (wann, und mit welchem Ergebnis)?
71. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von
Düngemitteln, wie z. B. Belaruskali, nach Kenntnis der Bundesregierung
Auswirkungen auf den Anstieg der weltweiten Hungersnöte, und wenn ja,
inwieweit?
72. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von
Düngemitteln nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den
Preisanstieg der Düngemittel in Deutschland und der EU, und wenn ja,
inwieweit?
73. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel verfolgen sollte,
Düngemittel aus Belarus von der Sanktionsliste (https://www.agrarheut
e.com/markt/duengemittel/eu-verhaengt-einfuhrverbot-fuer-kaliduenger-w
eissrussland-582593) auszunehmen oder zumindest
Sanktionserleichterungen für diesen Bereich zu erwirken, um zur Bekämpfung der weltweiten
Hungersnöte beizutragen sowie um Preissteigerungen für Lebensmittel
hierzulande entgegenzuwirken, und wenn ja, führt die Bundesregierung in
Bezug auf diese Zielsetzung Gespräche mit anderen EU-Staaten (wenn
nein, warum nicht)?
74. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von
Düngemitteln nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den
Anstieg von Exporten von Düngemitteln aus Russland nach Deutschland und
in andere EU-Staaten?
75. Wie viele und welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Belarus tätig?
76. Wie viele und welche belarussischen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Deutschland tätig?
77. Wie viel betrug nach Kenntnis der Bundesregierung der bilaterale
Handelsumsatz zwischen Deutschland und Belarus im Zeitraum von 2018 bis
2024 (bitte nach Jahren sowie nach Importen und Exporten des jeweiligen
Landes aufschlüsseln)?
78. Sieht die Bundesregierung noch Potenzial für wirtschaftliche
Zusammenarbeit bzw. für Handel zwischen Deutschland und Belarus, wenn ja, in
welchen Bereichen, und wenn nein, warum nicht?
79. Welche Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus sind seit dem
24. Februar 2022 verhängt worden (bitte nach Datum aufschlüsseln), und
inwiefern unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung das
Ausmaß und die Qualität dieser Sanktionen gegenüber den EU-Sanktionen,
die seit dem 24. Februar 2022 gegen Russland verhängt worden sind,
angesichts der Tatsache, dass Belarus an dem Krieg Russlands gegen die
Ukraine bisher nicht direkt teilgenommen hat?
80. Sieht die Bundesregierung im politischen Verhalten von Alexander
Lukaschenko ab Sommer 2022 Bemühungen, dass Belarus nicht weiter in den
Krieg in der Ukraine hineingezogen wird?
81. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der gegen Belarus seit 2020
schrittweise verhängten EU-Sanktionen, und inwiefern haben die
Sanktionen zu positiven Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte in
Belarus und auf die Lage der politischen Gefangenen geführt und einen
politischen Reformprozess in Gang gesetzt?
82. Hat die Bundesregierung
a) die gewachsene wirtschaftliche Abhängigkeit Belarus´ von Russland,
b) den Ausbau russischer militärischer Präsenz auf dem belarussischen
Staatsgebiet sowie
c) die intensivere Vertiefung von Belarus in den Unionsstaat beider
Länder
als Folgen der westlichen Sanktionen, an denen Deutschland aktiv
teilnimmt, erwartet bzw. vorausgesehen, wenn ja, war sie sich der oben
genannten Konsequenzen bewusst, und wenn nein, warum nicht (siehe dazu
„Belarus: Bedrohte Souveränität“, S. 1 in SWP-Aktuell, Nummer 66,
Dezember 2023)?
83. Hat die Bundesregierung eigene konkrete Bedingungen aufgestellt, unter
denen sie bereit ist, sich für eine Aufhebung oder Lockerung der gegen
Belarus verhängten EU-Sanktionen einzusetzen, und wenn ja, welche sind
das?
84. Sieht die Bundesregierung die staatliche Souveränität von Belarus durch
seine Annäherung an Russland als bedroht an, und wenn ja, warum (bitte
begründen)?
85. Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der eigenen Außenpolitik sowie
bei der EU-Politik den Ansatz, die Eigenständigkeit von Belarus
gegenüber Russland zu stärken, und wenn ja, welchen, und unter Nutzung
welcher Instrumente (siehe dazu „Belarus: Bedrohte Souveränität“, S. 7 in
SWP-Aktuell, Nummer 66, Dezember 2023)?
Berlin, den 12. April 2024
Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete
AfD29.01.2026
Kosten und Nutzen des Vertrags von Aachen
AfD29.01.2026
Einsatz von KI-gestützten Zielsystemen im militärischen Kontext und völkerrechtliche Implikationen
DIE LINKE20.01.2026
Endverbleibskontrollen und Korruptionsprävention bei Militärhilfen für die Ukraine
AfD27.01.2026