BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen

(insgesamt 85 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.06.2024

Aktualisiert

19.09.2024

BT20/1119325.04.2024

Aktueller Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Żaklin Nastić, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW Aktueller Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen Die ersten diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus, damals der Belarussischen Sowjetischen Sozialistischen Republik, gehen auf das Jahr 1923 zurück. Demnach haben sich die deutsch-belarussischen Beziehungen 2023 zum 100. Mal gejährt. Das Auswärtige Amt sieht die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus zurzeit als schwer belastet an (vgl. „Deutschland und Belarus: bilaterale Beziehungen“ am 3. März 2023). Die deutsch-belarussischen Beziehungen waren nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bereits vor den zuletzt im August 2020 in Belarus stattgefundenen Präsidentschaftswahlen politisch prekär. Dennoch verblieb ein gewisser Raum für politische Kontakte, Dialog und gemeinsame zivilgesellschaftliche Aktivitäten. So wurde Belarus z. B. zum Austragungsort des Normandie-Gipfels in Minsk am 11. und 12. Februar 2015, aus dem das sogenannte Minsk-II-Abkommen resultierte. Im November 2017 traf in Belarus der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, den belarussischen Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko sowie den damaligen belarussischen Außenminister Wladimir Makej. Im Juni 2018 fand der erste offizielle Besuch eines deutschen Bundespräsidenten in Belarus statt, bei dem Dr. Frank-Walter Steinmeier an der Eröffnung der Gedenkstätte „Vernichtungsort Malyj Trostenez“ teilgenommen hat. Zum Besuchsprogramm des Bundespräsidenten gehörte ebenfalls ein Treffen mit dem belarussischen Staatspräsidenten (https://w ww.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/20 18/06/180629-Reise-Minsk.html). Im Oktober 2019 besuchte Wladimir Makej Berlin, wo er seinen deutschen Amtskollegen Heiko Maas traf. Die Präsidentschaftswahl in Belarus im Spätsommer 2020 ergab eindeutige Hinweise auf Manipulationen. Eine neutrale Überprüfung der Wahlergebnisse durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder den Europarat war zum Bedauern der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht möglich, denn die beiden Organisationen waren nicht vor Ort. Die Ablehnung des offiziell angekündigten Wahlresultats durch einen großen Teil der belarussischen Bevölkerung mündete landesweit in anhaltende Massenproteste, auf die die belarussische Staatsführung mit brutaler Gewalt und Repressionen reagiert hat. Auf die Gewalt seitens der belarussischen Behörden gegenüber dem regierungskritischen Teil der Gesellschaft und die Verfolgung der Oppositionellen antwortete die Europäische Union (EU) mehrfach mit scharfen Sanktionen. Aus dieser tiefen politischen Krise und der internationalen Konfrontation ergab sich unter anderem auch die Verschlechterung der deutschbelarussischen Beziehungen: Im Sommer 2022 wurde z. B. die Arbeit des Deutscher Bundestag Drucksache 20/11193 20. Wahlperiode 25.04.2024 Goethe-Instituts und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Belarus durch die belarussische Regierung eingestellt. Dennoch halten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Fortsetzung des bilateralen Dialogs zwischen Deutschland und Belarus auf der zivilgesellschaftlichen Ebene im Rahmen des Möglichen für notwendig. Auch nach der Corona-Pandemie und den mit ihr zusammenhängenden Beschränkungen, als viele Präsenzveranstaltungen abgesagt wurden, und der direkte Austausch zwischen Menschen aus den beiden Ländern kaum möglich war, bleiben die Möglichkeiten, einander zu besuchen, aufgrund der von der EU verhängten Sanktionen sehr eingeschränkt. Insbesondere das als Reaktion auf die erzwungene Landung einer Passagiermaschine in Minsk im Jahr 2021 von der Europäischen Union verhängte Flug- und Landeverbot gegen belarussische Airlines hat zu einer spürbaren Steigerung der Reisekosten zwischen Deutschland und Belarus geführt, die überproportional Reisegruppen und Familienangehörige mit kleinem und mittlerem Einkommen trifft. Auch die Wartezeiten an den Grenzübergängen von und nach Belarus wurden durch die Verringerung der verfügbaren Reiserouten und durch Schließung von mehreren Grenzübergängen deutlich verlängert. Der vollumfänglichen Invasion Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 folgten neue westliche Sanktionen, die nicht nur gegen Russland verhängt wurden, sondern auch gegen Belarus, obwohl Belarus an dem Krieg bisher nicht direkt beteiligt war, anfangs jedoch Russlands Angriffe indirekt, z. B. durch die Zurverfügungstellung des belarussischen Territoriums, unterstützt hat. Als Folge der gegenüber Belarus verhängten westlichen Sanktionen ist seine gestiegene Abhängigkeit von Russland festzustellen (siehe dazu „Belarus: Bedrohte Souveränität“ in SWP-Aktuell, Nummer 66, Dezember 2023). Trotz alledem versuchen zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure auf beiden Seiten, den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Länder aufrechtzuerhalten und weiterhin mit Leben zu füllen. So wurde beispielsweise die 11. Deutsch-Belarussische Städtepartnerschaftskonferenz, die aufgrund der Corona-Pandemie im März 2020 in Brest nicht stattfinden konnte, vom 17. bis 20. November 2022 in Minsk mit Unterstützung des Bundesverbands Deutscher West-Ost-Gesellschaften (BDWO) und der Stiftung West-Östliche Begegnungen (SWÖB) durchgeführt. Im Oktober 2023 konnten die Behindertenorganisationen aus Deutschland und Belarus (ABiD, IB&P und BelOI) ihren Erfahrungsaustausch fortsetzen und schlossen einen neuen Vertrag zur Zusammenarbeit (siehe https://www.abid-institut.de/international/). Die Fragestellerinnen und Fragesteller befragen die Bundesregierung zu dem aktuellen Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen und thematisieren damit die Relevanz des bilateralen Verhältnisses zwischen den beiden Ländern auf diversen Ebenen (siehe dazu z. B. die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/1205 sowie 19/28398). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Unterhält die Bundesregierung aktuell Kontakte bzw. Arbeitskontakte zu belarussischen staatlichen Stellen, wenn ja, zu welchen, über welche Ressorts der Bundesregierung, und auf welcher Ebene, und wenn nicht, warum (bitte begründen)?  2. Hat die Bundesregierung im Jahre 2023 anlässlich des 100-Jahre- Jubiläums der diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus die deutsch-belarussischen Beziehungen in irgendeiner Weise gewürdigt? a) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? b) Wenn ja, wie (bitte die Umstände wie Zeitraum, Ort bzw. Orte, Ebene, Förderumfang sowie Kooperationspartner angeben)?  3. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung Akkreditierungen für künftige Botschafterinnen und Botschafter der Republik Belarus vergeben werden, und wenn nein, warum nicht?  4. Unterhält die Bundesregierung Kontakte zu der inzwischen durch Litauen offiziell anerkannten Vertretung von Swetlana Tichanowskaja, wenn ja, über welche Ressorts der Bundesregierung, und auf welcher Ebene?  5. Unterstützt die Bundesregierung die Idee der von Swetlana Tichanowskaja (siehe https://multimedia.europarl.europa.eu/en/video/formal-sitting-ad dress-by-sviatlana-tsikhanouskaya-leader-of-the-belarusian-democratic-op position_I245535) am 13. September 2023 vor dem EU-Parlament angekündigten „nationalen belarussischen Pässe“ (national Belarusian passports) vor dem Hintergrund, dass per Erlass des Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko die im Ausland lebenden Belarussinnen und Belarussen in den diplomatischen Vertretungen ihres Heimatlandes keine Pässe mehr beantragen dürfen und für deren Verlängerung bzw. Ausstellung nach Belarus zurückkehren sollen, und ist die Bundesregierung bereit, solche „nationalen belarussischen Pässe“ anzuerkennen, insbesondere wenn sie bei der Herstellung den internationalen Sicherheitsstandards entsprechen und fälschungssicher sein sollten?  6. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bzw. welche konkreten Schritte beabsichtigt sie in Bezug auf die Gewährleistung des Aufenthaltsrechts und der Reisefreiheit von Belarussinnen und Belarussen zu unternehmen, die aus Furcht vor politischer Verfolgung nicht nach Belarus reisen können, um auslaufende Reisepässe und andere Dokumente zu verlängern?  7. Welche konkreten Ergebnisse konnten bei dem Treffen im November 2023 in Berlin zwischen Swetlana Tichanowskaja und der Staatsministerin für Europa und Klima im Auswärtigen Amt, Dr. Anna Lührmann, sowie dem außen- und sicherheitspolitischen Berater des Bundeskanzlers, Jens Plötner, erreicht werden?  8. Begrüßt die Bundesregierung den Wunsch von Swetlana Tichanowskaja, die Beziehungen zwischen den „belarussischen demokratischen Kräften“ und dem EU-Parlament zu institutionalisieren und durch die Unterzeichnung eines Memorandums über Zusammenarbeit zu formalisieren (siehe https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/delegation-for-rel ations-with-belarus_20230913-1400-DELEGATION-D-BY und https://m ultimedia.europarl.europa.eu/en/video/formal-sitting-address-by-sviatlan a-tsikhanouskaya-leader-of-the-belarusian-democratic-opposition_I24 5535)?  9. Führt die Bundesregierung auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der belarussischen Opposition, die nicht Teil des „Koordinierungsrates“ von Swetlana Tichanowskaja sind bzw. nimmt sie auch deren Positionierungen zur Kenntnis (beispielsweise mit der Belarussischen vereinigten Linkspartei „Gerechte Welt“)? 10. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Situation linker oppositioneller Parteien und Bewegungen in Belarus (z. B. Linkspartei „Gerechte Welt“, Belarussische Grüne Partei, ehemalige Mitgliedsstrukturen des 2022 zerschlagenen unabhängigen Gewerkschaftsverbands BKDP), und unterstützt die Bundesregierung die im Jahr 2022 gegründete Vereinigung „Salidarnast“, die sich als Unterstützungsplattform für politisch verfolgte Gewerkschaftsmitglieder in Belarus versteht, bei ihrem Einsatz für die Gewährleistung der Rechte von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, und wenn ja, inwiefern? 11. Trifft es, wie es der außenpolitische Sprecher der Fraktion der SPD Dr. Nils Schmid angibt, zu, dass die politischen Gefangenen in Belarus im Moment kein Gegenstand der Verhandlungen sind, denn man könne „keinen Dialog mit Lukaschenka aufgrund seiner Unterstützung für Russland im Krieg führen“ (siehe https://www.dbg-online.org/aktuelles/belarus-un d-der-krieg-wie-fest-ist-russlands-griff-ergebnisse-des-xx-minsk-forums-i n-berlin/)? a) Wenn ja, strebt die Bundesregierung die Freilassung politischer Gefangener in Belarus mit anderen Mitteln an, und wenn ja, mit welchen? b) Wenn nein, ist diese Position mit der von der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock erklärten wertebasierten und feministischen Außenpolitik vereinbar? 12. Verfolgt die Bundesregierung die Lage des inhaftierten früheren Präsidentschaftskandidaten Viktor Babariko, der laut Angaben seiner Pressestelle im April 2023 ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, und wenn ja, inwieweit (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Lukaschenko-Gegne r-Babariko-muss-ins-Krankenhaus-article24083233.html), welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über den Gesundheitszustand von Viktor Babariko, und inwiefern setzt sie sich für die Einhaltung seiner Menschenrechte ein? 13. Über welche (auch geheimdienstlichen) Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur aktuellen Situation und zu dem Aufenthaltsort der Oppositionspolitikerin Maria Kolesnikowa (siehe „Wir wissen nicht, ob Maria Kolesnikowa noch lebt“ auf n-tv am 12. März 2024)? 14. Über welche (auch geheimdienstlichen) Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur aktuellen Situation und zu dem Aufenthaltsort des Oppositionspolitikers Sergej Tichanowskij (siehe „Anonyme Nachricht: Mann von Swetlana Tichanowskaja soll im Gefängnis gestorben sein“ in RND am 4. Juli 2023)? 15. Hat die Bundesregierung die Schließung des DAAD und des Goethe- Instituts in Belarus gegenüber der belarussischen Regierung thematisiert, und wenn ja, wann zuletzt? 16. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Stationierung russischer taktischer Atomwaffen auf dem Territorium von Belarus? 17. Kann die Bundesregierung (unter anderem auch durch ihre Geheimdienste) bestätigen, dass russische taktische Atomwaffen sich bereits tatsächlich auf dem Territorium von Belarus befinden? 18. Sollten russische taktische Atomwaffen sich bereits tatsächlich auf dem Territorium von Belarus befinden, inwiefern hat Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung real Zugriff auf diese Waffen, und obliegt es nach Kenntnis der Bundesregierung der belarussischen Staatsführung, über den Einsatz dieser Waffen zu entscheiden? 19. Sieht die Bundesregierung in der Stationierung russischer taktischer Atomwaffen auf dem Territorium von Belarus eine Reaktion auf die Stationierung von US-amerikanischen Atomwaffen auf Deutschlands Territorium? 20. Betrachtet die Bundesregierung die Republik Belarus als Russlands Ko- Aggressor gegen die Ukraine (bitte begründen)? 21. Welche Haltung gegenüber Russlands Krieg gegen die Ukraine vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die belarussische Bevölkerung bzw. ihre Mehrheit? 22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch geheimdienstliche) darüber, ob Alexander Lukaschenko über die geplante Aggression Russlands gegen die Ukraine informiert war, als er vor dem Beginn des Krieges dem Militärmanöver der russischen Truppen in Belarus und damit auch ihrer Präsenz auf dem belarussischen Territorium zugestimmt hat, und wenn ja, welche? 23. Verfügt das Kastus-Kalinouski-Regiment nach Kenntnis der Bundesregierung über deutsche Waffensysteme, die seit dem Beginn des Krieges an die Ukraine geliefert werden, und wenn ja, welche, und wie viele? 24. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung Polens, Litauens und Lettlands Schließung der Grenzübergänge zu Belarus (vgl. z. B. https://d e.euronews.com/2023/06/09/polen-geschlossene-grenzubergange-zu-belar us-und-russland; https://apnews.com/article/lithuania-belarus-border-cross ings-closed-nato-eu-cfb2dd71adcebd6d4e187c819c6801fb; https://eng.ls m.lv/article/society/defense/06.02.2024-latvia-belarus-border-point-silen e-to-remain-closed.a541851/#:~:text=The%20government%20decided%2 0to%20close,the%20east%20of%20the%20country) für die Mobilität von belarussischen Staatsbürgern aus, deren Reiseziel Deutschland ist, sowie für die Mobilität von deutschen Staatsbürgern, deren Reiseziel Belarus ist? 25. Befürwortet die Bundesregierung die Wiederaufnahme der Bahnverbindung zwischen Deutschland und Belarus über Polen angesichts der Tatsache, dass die Personenbeförderung im Schienenverkehr zwischen Polen und Belarus seit 2020 (https://www.rynek-kolejowy.pl/wiadomosci/koncz y-sie-zakaz-ruchu-na-bialorus-ale-pociagow-i-tak-nie-bedzie-113232.html sowie https://www.rynek-kolejowy.pl/wiadomosci/nowy-rzadowy-zespol- ds-migracji-zajmie-sie-ruchem-kolejowym-na-bialorus--117276.html) bis heute ausgesetzt bleibt? a) Wenn ja, inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, hat sie die Problematik der Personenbeförderung gegenüber der polnischen Regierung thematisiert, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 26. Wurden der Austausch und die Zusammenarbeit mit belarussischen staatlichen oder staatsnahen Stellen, wie z. B. Universitäten, Schulen oder Kliniken, die am deutsch-belarussischen Austausch aktiv partizipieren, im Zusammenhang mit der Gewalt der belarussischen Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus im Sommer 2020 durch die Bundesregierung eingeschränkt, und wenn ja, inwiefern, und mit welcher Begründung? 27. Inwieweit begrüßt die Bundesregierung deutsch-belarussische zivilgesellschaftliche Begegnungen, wie z. B. die (Städte-)Partnerschaftskonferenz in Minsk, organisiert 2022 durch den Bundesverband Deutscher West-Ost- Gesellschaften und die Stiftung „West-Östliche Begegnungen“? 28. Welche Unterstützung gibt es seitens der Bundesregierung für die deutsche und belarussische Zivilgesellschaft (Universitäten, Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Kulturvereine, Behindertenorganisationen, Tschernobyl-Hilfsvereine und Ähnliches) bei ihrer Zusammenarbeit? 29. Unterstützt die Bundesregierung belarussische Opfer der Tschernobyl- Katastrophe, wenn ja mit welchen Mitteln und Projekten (bitte Umfang nach Jahren angeben)? 30. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 belarussische Nichtregierungsorganisationen unterstützt (bitte die Höhe der Gesamtförderung nach Jahren aufschlüsseln und die Art bzw. den thematischen Rahmen der Projekte angeben)? 31. Mit welchen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU im Zeitraum von 2018 bis 2024 belarussische Nichtregierungsorganisationen unterstützt (bitte die Höhe der Gesamtförderung nach Jahren aufschlüsseln und die Art bzw. den thematischen Rahmen der Projekte angeben)? 32. Wurden von der Bundesregierung seit 2018 die Begegnungen nichtstaatlicher Organisationen und Akteure innerhalb von Belarus gefördert, und wenn ja, welche (bitte Zeiträume, Förderumfang nennen und den Bereichen, wie z. B. Medizin, Kultur, Inklusion, Bildung etc., zuordnen)? 33. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Situation der sich im Exil in Deutschland befindenden belarussischen Organisationen, und wenn ja, welche? 34. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans des Auswärtigen Amts für die Zivilgesellschaft in Belarus, der im Januar 2021 angekündigt wurde und sich auf 21 Mio. Euro belaufen soll, welche Projekte wurden bislang im Rahmen des Aktionsplans gefördert, und was ist diesbezüglich noch geplant? 35. Wie viele und welche Projektanträge wurden für Projekte mit Belarus im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ vom Bund im Zeitraum von 2018 bis 2024 bewilligt (bitte die Projekttitel nach Jahren aufgeschlüsselt nennen sowie darunter die Projekte von bzw. unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen auflisten)? 36. Mit welcher Begründung wurde die im Auswärtigen Amt angesiedelte Stelle „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft“ zum „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien“ umbenannt (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/saathoff-wies e/2377378 mit https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/s uedlicher-kaukasus--republik-moldau-und-zentralasien/2585066)? 37. Unterhält der „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien“ aktuell Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen innerhalb von Belarus bzw. mit deutschen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich in Belarus engagieren, und wenn nein, warum nicht? 38. Was beträgt die aktuelle durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung eines Schengen-Visums an der Botschaft in Minsk (siehe die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 5b auf Bundestagsdrucksache 20/5348)? 39. Wurde der Antrag der Botschaft in Minsk auf Anpassung im Rahmen der neuesten internen Ressourcenplanung des Auswärtigen Amts bewilligt, und wenn ja, mit welchen Folgen für die Bearbeitung von Visumanträgen (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/5348)? 40. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2024 deutsche humanitäre Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 41. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2024 deutsche touristische Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 42. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2024 deutsche Arbeitsvisa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 43. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2024 deutsche Visa zu Studienzwecken (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 44. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2024 deutsche Visa zu Ausbildungszwecken (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 45. Wie viele Belarussinnen und Belarussen verlagerten im Zeitraum von 2018 bis 2024 ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 46. Über welche Informationen zur aktuellen Situation der Internationalen Bildungs- und Begegnungsstätte (IBB) „Johannes Rau“ in Minsk verfügt die Bundesregierung, inwieweit unterstützt die Bundesregierung aktuell die IBB „Johannes Rau“ in Minsk, und inwieweit wird ihre Arbeit durch die politische Lage in Belarus oder durch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen erschwert? 47. Hat die Bundesregierung ihre Vertreterinnen und Vertreter zu etwaigen Gedenkveranstaltungen anlässlich des 80. Jahrestages der Liquidierung des Minsker Ghettos entsandt (vom 21. bis 23. Oktober 1943 wurde das Minsker Ghetto, das größte Ghetto auf dem Territorium von Belarus, aufgelöst) oder diesem Ereignis zumindest auf anderem Wege gedacht, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 48. Welche Auswirkungen hatte die Einstellung der Arbeit der Belarussisch- Deutschen Geschichtskommission im Juli 2021 für universitäre, außeruniversitäre und gesellschaftliche Akteure aus Belarus, Deutschland und weiteren Staaten, die an der gemeinsamen Erforschung der belarussischen und der deutschen Geschichte sowie ihrer transnationalen und wechselseitigen Bezüge beteiligt waren und sind (vgl. https://geschichte-historyja. org/)? 49. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeit der Belarussisch-Deutschen Geschichtskommission wieder aufzunehmen oder die Erforschung der belarussisch-deutschen Geschichte mithilfe alternativer Formate zu fördern, und wenn ja, welcher? 50. Wie viele Studierende aus Belarus nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 an Austauschprogrammen in Deutschland teil bzw. absolvierten Auslandssemester an deutschen Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)? 51. Wie viele Studierende aus Deutschland nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2024 an Austauschprogrammen in Belarus teil bzw. absolvierten Auslandssemester an belarussischen Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)? 52. Wie viele Studierende aus Belarus erhielten im Zeitraum von 2018 bis 2024 Stipendien über den DAAD oder von deutschen Stiftungen (bitte nach Jahren und nach Stiftungen bzw. Förderorganisationen aufschlüsseln)? 53. Wie viele Belarussinnen und Belarussen leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland? 54. Wie viele Deutsche leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Belarus? 55. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018 bis 2024 Einbürgerungsanträge in Deutschland, und wie viele wurden eingebürgert (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)? 56. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018 bis 2024 Asylanträge in Deutschland, und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)? 57. Wurden im Zeitraum von 2018 bis 2024 Menschen nach Belarus abgeschoben (wenn ja, wie viele – bitte nach Jahren aufschlüsseln, und wie erfolgten die Abschiebungen in Anbetracht der Einstellung des Flugverkehrs ab 2021)? 58. Befinden sich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit aktuell in Belarus in Haft, wenn ja, wie viele, wie viele von ihnen verfügen neben der deutschen über die belarussische Staatsangehörigkeit, und werden sie konsularisch betreut? 59. Befinden sich Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit aktuell in Deutschland in Haft, wenn ja, wie viele, und werden sie konsularisch betreut? 60. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen und andere (auch private) Bildungseinrichtungen, die in Deutschland Belarussischunterricht bzw. Belarussischkurse anbieten (bitte gesondert nach Fremdsprachenunterricht und Muttersprachenunterricht auflisten)? 61. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsstellen an deutschen Universitäten, die sich mit der Erforschung der belarussischen Sprache, der belarussischen Geschichte und der belarussischen Kultur befassen (bitte jeweils gesondert auflisten)? 62. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse (bitte nach den Zuständigkeiten bzw. Referaten aufschlüsseln)? 63. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Belarussisch sind aktuell bei der Bundesregierung angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? 64. Wie viele Aufträge für Dolmetschereinsätze und Übersetzungen für Belarussisch wurden an externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie externe Übersetzerinnen und Übersetzer seit 2019 durch die Bundesregierung erteilt (bitte nach Jahren und Bundesministerien bzw. Behörden aufschlüsseln)? 65. Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten im Auswärtigen Dienst verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse? 66. Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in der deutschen Botschaft in Minsk tätig, und wie viele von ihnen verfügen über Belarussischkenntnisse? 67. Beabsichtigt die Bundesregierung, Angebote zur Erlernung und zur Erforschung der belarussischen Sprache zu schaffen bzw. zu fördern, auch angesichts der Tatsache, dass die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) diese Sprache als „potenziell gefährdet“ einschätzt (siehe https://en.wal.unesco. org/discover/languages?text=&sort_by=title&page=26), wenn ja, wie genau, und wenn nein, warum nicht? 68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unterricht in belarussischer Sprache im Rahmen des Bundessprachenamtes anzubieten (unter der Rubrik „Slawische und selten gelehrte Sprachen“, siehe https://www.bundeswehr.de/de/ organisation/personal/organisation-/das-bundessprachenamt/bundessprach enamt/sprachlehrgaenge; wenn nein, bitte begründen)? 69. Hat das Bundessprachenamt im Zeitraum von 2018 bis 2024 Übersetzungsaufträge für Belarussisch von der Bundeswehr bzw. vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) oder von anderen Behörden des Bundes und der Länder erhalten, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren und nach Behörde aufschlüsseln)? 70. Teilt die Bundesregierung die Forderung des UN-Ausschusses (UN = United Nations) für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte an Litauen, die Entscheidung zu überdenken, den Transit belarussischer Düngemittel zu verbieten (vgl. https://www.lrt.lt/en/news-in-english/19/1948699/un-co mmittee-urges-lithuania-to-review-sanctions-on-belarusian-potash), um dem Mangel an Düngemitteln in Afrika und Lateinamerika entgegenzuwirken? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Forderung gegenüber der litauischen Regierung erhoben (wann, und mit welchem Ergebnis)? 71. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von Düngemitteln, wie z. B. Belaruskali, nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Anstieg der weltweiten Hungersnöte, und wenn ja, inwieweit? 72. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von Düngemitteln nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Preisanstieg der Düngemittel in Deutschland und der EU, und wenn ja, inwieweit? 73. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel verfolgen sollte, Düngemittel aus Belarus von der Sanktionsliste (https://www.agrarheut e.com/markt/duengemittel/eu-verhaengt-einfuhrverbot-fuer-kaliduenger-w eissrussland-582593) auszunehmen oder zumindest Sanktionserleichterungen für diesen Bereich zu erwirken, um zur Bekämpfung der weltweiten Hungersnöte beizutragen sowie um Preissteigerungen für Lebensmittel hierzulande entgegenzuwirken, und wenn ja, führt die Bundesregierung in Bezug auf diese Zielsetzung Gespräche mit anderen EU-Staaten (wenn nein, warum nicht)? 74. Hatten die EU-Sanktionen gegen die belarussischen Hersteller von Düngemitteln nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Anstieg von Exporten von Düngemitteln aus Russland nach Deutschland und in andere EU-Staaten? 75. Wie viele und welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Belarus tätig? 76. Wie viele und welche belarussischen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland tätig? 77. Wie viel betrug nach Kenntnis der Bundesregierung der bilaterale Handelsumsatz zwischen Deutschland und Belarus im Zeitraum von 2018 bis 2024 (bitte nach Jahren sowie nach Importen und Exporten des jeweiligen Landes aufschlüsseln)? 78. Sieht die Bundesregierung noch Potenzial für wirtschaftliche Zusammenarbeit bzw. für Handel zwischen Deutschland und Belarus, wenn ja, in welchen Bereichen, und wenn nein, warum nicht? 79. Welche Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus sind seit dem 24. Februar 2022 verhängt worden (bitte nach Datum aufschlüsseln), und inwiefern unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung das Ausmaß und die Qualität dieser Sanktionen gegenüber den EU-Sanktionen, die seit dem 24. Februar 2022 gegen Russland verhängt worden sind, angesichts der Tatsache, dass Belarus an dem Krieg Russlands gegen die Ukraine bisher nicht direkt teilgenommen hat? 80. Sieht die Bundesregierung im politischen Verhalten von Alexander Lukaschenko ab Sommer 2022 Bemühungen, dass Belarus nicht weiter in den Krieg in der Ukraine hineingezogen wird? 81. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der gegen Belarus seit 2020 schrittweise verhängten EU-Sanktionen, und inwiefern haben die Sanktionen zu positiven Auswirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte in Belarus und auf die Lage der politischen Gefangenen geführt und einen politischen Reformprozess in Gang gesetzt? 82. Hat die Bundesregierung a) die gewachsene wirtschaftliche Abhängigkeit Belarus´ von Russland, b) den Ausbau russischer militärischer Präsenz auf dem belarussischen Staatsgebiet sowie c) die intensivere Vertiefung von Belarus in den Unionsstaat beider Länder als Folgen der westlichen Sanktionen, an denen Deutschland aktiv teilnimmt, erwartet bzw. vorausgesehen, wenn ja, war sie sich der oben genannten Konsequenzen bewusst, und wenn nein, warum nicht (siehe dazu „Belarus: Bedrohte Souveränität“, S. 1 in SWP-Aktuell, Nummer 66, Dezember 2023)? 83. Hat die Bundesregierung eigene konkrete Bedingungen aufgestellt, unter denen sie bereit ist, sich für eine Aufhebung oder Lockerung der gegen Belarus verhängten EU-Sanktionen einzusetzen, und wenn ja, welche sind das? 84. Sieht die Bundesregierung die staatliche Souveränität von Belarus durch seine Annäherung an Russland als bedroht an, und wenn ja, warum (bitte begründen)? 85. Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der eigenen Außenpolitik sowie bei der EU-Politik den Ansatz, die Eigenständigkeit von Belarus gegenüber Russland zu stärken, und wenn ja, welchen, und unter Nutzung welcher Instrumente (siehe dazu „Belarus: Bedrohte Souveränität“, S. 7 in SWP-Aktuell, Nummer 66, Dezember 2023)? Berlin, den 12. April 2024 Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen