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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Unentgeltliche Übertragung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen zur naturschutzfachlichen Nutzung im Rahmen des Nationalen Naturerbes

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

10.05.2024

Aktualisiert

22.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1120526.04.2024

Unentgeltliche Übertragung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen zur naturschutzfachlichen Nutzung im Rahmen des Nationalen Naturerbes

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im November 2022 haben sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland zur Frage der künftigen Verwendung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen in Bezug auf die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verständigt. Teil dieser Verständigung war, dass 17 500 Hektar „naturschutzfachlich wertvoller Flächen“ für die Initiative „Nationales Naturerbe“ der Bundesregierung bereitgestellt werden, wovon 7 700 Hektar unmittelbar an Naturschutzträger übertragen werden sollen und 9 800 Hektar langfristig in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen und dort in die Bundeslösung des Nationalen Naturerbes übernommen werden (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/159-bvvg.html).

Der Presse ist zu entnehmen, dass die BVVG bereits in den Vorjahren 65 000 Hektar zur naturschutzfachlichen Nutzung im Rahmen des Nationalen Naturerbes unentgeltlich übertragen hat und im Auftrag der Bundesregierung plant, weitere 25 500 Hektar Fläche für die Übertragung in das Nationale Naturerbe zur Verfügung zu stellen, wovon die unentgeltliche Übertragung von 8 000 Hektar naturschutzfachlich wertvoller Flächen bereits gesetzlich vereinbart sei (www.agrarheute.com/politik/bauernverbaende-sauer-bvvg-verschenkt-flaechen-naturschutz-618582).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

An welche sogenannte Naturschutzträger, d. h. Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine, Verbände, Stiftungen o. ä., sind die im November 2022 vereinbarten 7 700 Hektar BVVG-Flächen unentgeltlich übertragen worden (bitte je Organisation und Hektar angeben, www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/159-bvvg.html; Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/5029)?

2

Befinden sich unter diesen 7 700 Hektar nach Kenntnis der Bundesregierung auch land- oder forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, und wenn ja, wie viel Hektar jeweils (ebd.)?

3

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass über die im Jahr 2022 vereinbarten 17 500 Hektar hinaus weitere BVVG-Flächen unentgeltlich zur „naturschutzfachlichen Nutzung“ übertragen werden sollen, und wenn ja, wie viel, bis wann, und an welche Organisationen und werden sich landwirtschaftlich nutzbare Flächen darunter befinden (www.agrarheute.com/politik/bauernverbaende-sauer-bvvg-verschenkt-flaechen-naturschutz-618582)?

4

Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnis darüber, ob, und wenn ja, in welcher Höhe dem Bund aus der Umsetzung von Naturschutzaufgaben auf den in der Vorbemerkung der Fragsteller genannten 9 800 Hektar der Bundeslösung zukünftig jährliche Kosten entstehen werden, und welche Kosten entstehen gegebenenfalls noch darüber hinaus, falls, wie in Frage 4 erwähnt, weitere Flächen dazukommen (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/5029)?

5

An welche Naturschutzverbände und Naturschutzstiftungen außerhalb staatlicher Ebene (NGOs, DBU Naturerbe GmbH, Kommunen, Landesstiftungen, Landesforstverwaltungen) sind bislang Flächen zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung übertragen beziehungsweise überlassen worden (bitte auch je Hektar und Jahr angeben, vgl. www.agrarheute.com/politik/bauernverbaende-sauer-bvvg-verschenkt-flaechen-naturschutz-618582; Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/5029)?

6

Wenn sich unter den in der vorherigen Frage genannten Naturschutzverbänden und Naturschutzstiftungen auch nichtstaatliche Organisationen (NGOs) befinden, haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit auch anderweitige staatliche Fördermittel erhalten, beziehungsweise erhalten diese derzeit auch anderweitige staatliche Fördermittel, und wenn ja, in welcher, Höhe und für welche Maßnahmen (bitte je Organisation, Jahr, Förderung der einzelnen Maßnahmen und Gesamthöhe der Förderung angeben)?

7

Existiert die angekündigte Übersicht über die auf den Naturerbeflächen vorhandenen Biotoptypen und deren räumliche Ausdehnung nach Kenntnis der Bundesregierung bereits, und wenn ja, wie viel Hektar aller Naturschutzflächen aus dem Nationalen Naturerbe, die unentgeltlich an Länder, Naturschutzorganisationen oder Stiftungen übertragen wurden, werden derzeit landwirtschaftlich genutzt (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/5029)?

8

Hat die Bundesregierung eine eigene Position dazu, dass sich der ohnehin schon enge Bodenmarkt durch die Übertragung so vieler BVVG-Flächen an das Nationale Naturerbe weiter verknappt, und wenn ja, welche Folgen hat das nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Preisentwicklung (www.topagrar.com/management-und-politik/news/ost-agrarverbaende-toben-bund-verschleudert-bvvg-ackerflaechen-20001876.html)?

Berlin, den 24. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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