Invasion der Türkei in Südkurdistan/Nordirak
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ates Gürpinar, Jan Korte, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Seit dem 16. April 2024 hat die Türkei Medienberichten zufolge erneut eine militärische Invasion gegen das Gebiet Metîna in Südkurdistan/Nordirak gestartet. Bei den Angriffen kamen türkische Kampfflugzeuge, Artillerie und Drohnen zum Einsatz (www.jungewelt.de/artikel/473801.kurdistan-t%C3%BCrkei-greift-nordirak-an.html).
Die türkische Armee führt seit den 1990er-Jahren immer wieder grenzüberschreitende Angriffe auf kurdische Regionen sowohl auf irakischem Staatsgebiet in Südkurdistan/Nordirak als auch seit 2016 auf syrischem Staatsgebiet in Rojava/Nord- und Ostsyrien mit der offiziellen Begründung durch, die Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkerên Kurdistan – PKK) zu bekämpfen. Die Präsenz der kurdischen Freiheitskämpferinnen und Freiheitskämpfer in den dortigen Gebieten nimmt sie nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller als Vorwand, um in Wahrheit die ethnische Säuberung von Kurdinnen und Kurden voranzutreiben (www.jacobin.de/artikel/erdogans-brutaler-feldzugin-irakisch-kurdistan-militaeroffensive-nordirak-pdk-afrin; www.wsws.org/de/articles/2023/12/29/gqpc-d29.html; taz.de/Tuerkische-Angriffe-in-Syrien/!5631577/; www.dw.com/de/toprak-ich-bin-sprachlos-wie-tatenlos-europa-gegen-erdogan-auftritt/a-50773367; www.woz.ch/2248/krieg-in-rojava/das-ziel-ist-es-furcht-zu-verbreiten/!MT8XSR35JTZV).
In den vergangenen Jahren intensivierte die AKP-Regierung unter dem Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan ihr Vorgehen in Südkurdistan/Nordirak durch groß angelegte Militäroperationen.
Die letzten Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus den Jahren 2020 und 2022 hatten bei ähnlichen Militäreinsätzen im Nordirak eine Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht bezweifelt (www.bundestag.de/resource/blob/705826/ec1d59d7709a4dfd3c0f14cb8fea6b76/WD-2-057-20-pdf-data.pdf; www.bundestag.de/resource/blob/896494/ffc70eb3fc4286a190efaebf52509eb9/WD-2-031-22-pdf-data.pdf).
Bei Erdoğans jüngstem Besuch im Irak am 22. April 2024 ging es Berichten zufolge nicht nur um die Vertiefung irakisch-türkischer Wirtschaftsbeziehungen, sondern auch um ein mögliches gemeinsames Agieren gegen die in der Region präsente PKK, die in Südkurdistan/Nordirak ihren wichtigsten Rückzugsort hat (www.tagesschau.de/ausland/asien/tuerkei-irak-104.html; www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-irak-erdogan-besuch-1.6565109; www.nd-aktuell.de/artikel/1181624.tuerkei-tuerkischer-militaereinsatz-fuer-neue-handelsroute.html).
Eines der (Wirtschafts-)Projekte zwischen der Türkei und dem Irak ist das Errichten einer neuen Handelsroute. Bei diesem Infrastrukturprojekt namens Iraq Development Road Project plant die Türkei, ein Straßen- und Eisenbahnnetz quer durch den Irak vom Persischen Golf bis in die Türkei zu bauen (www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-irak-erdogan-besuch-1.6565109; taz.de/Erdoans-Reise-in-den-Irak/!6006496/; www.trtworld.com/turkiye/turkiye-iraq-sign-26-agreements-during-erdogans-visit-to-baghdad-17885553). Neben wirtschaftlichen Vorteilen dient die Route den Interessen der Türkei im Kampf gegen die PKK. Obwohl deren Hauptquartier nicht unmittelbar auf der Handelsroute liegt, nutzt die Türkei die Präsenz der kurdischen PKK-Guerilla auf irakischem Staatsgebiet, um unter dem Vorwand, die Handelsroute zu schützen, einen umfassenden Militäreinsatz schrittweise auszuweiten und setzt dabei auf die Unterstützung des Iraks (taz.de/Verbot-der-kurdischen-Guerillagruppe/!5996350/; www.nd-aktuell.de/artikel/1181624.tuerkei-tuerkischer-militaereinsatz-fuer-neue-handelsroute.html; www.faz.net/aktuell/politik/ausland/gemeinsam-gegen-die-pkk-19671517.html).
Ein Knotenpunkt der Handelsroute befindet sich dabei zwischen dem von Êzîdinnen und Êzîden bewohnten Şengal-Gebirge (arab. Sinjar-Gebirge) und dem selbstverwalteten kurdischen Flüchtlingslager Mexmûr, welches seit 1998 existiert und Zufluchtsort für ca. 12 000 kurdische Geflüchtete aus der Türkei ist. Seit 2017 hat die türkische Luftwaffe insgesamt 14 Luftangriffe gegen das unter dem Schutz des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) stehende Lager durchgeführt (www.nd-aktuell.de/artikel/1181624.tuerkei-tuerkischer-militaereinsatz-fuer-neue-handelsroute.html).
Vor fast genau zehn Jahren verübte der „Islamische Staat“ (IS) an der Religionsgemeinschaft der Êzîdinnen und Êzîden grausame Verbrechen, die der Deutsche Bundestag im Januar 2023 einstimmig als Genozid anerkannt hat (www.tagesschau.de/investigativ/monitor/abschiebungen-irak-jesiden-100.html). Obwohl noch im März 2023 die Bundesregierung erklärte, dass es nicht zumutbar sei, Êzîdinnen und Êzîden in den Verfolgerstaat abzuschieben, sind 2023 300 Personen in den Irak abgeschoben worden, weit mehr als in den Vorjahren. Berichten zufolge waren darunter auch Êzîdinnen und Êzîden, die genaue Zahl wird allerdings nicht statistisch erfasst (www.zeit.de/gesellschaft/2024-02/abschiebung-jesiden-irak-versprechen).
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller drohen die derzeitigen Pläne der Türkei, die Sicherheit von Kurdinnen und Kurden und insbesondere die der Êzîdinnen und Êzîden erneut zu gefährden, weswegen auch ein von Pro Asyl geforderter Abschiebestopp umso dringlicher erscheint (www.proasyl.de/pressemitteilung/neues-gutachten-zeigt-jesidinnen-und-jesiden-duerfen-nicht-in-den-irak-abgeschoben-werden/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jüngsten türkischen Angriffe auf Südkurdistan/Nordirak?
a) Welche Ziele verfolgt die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Angriffen auf Südkurdistan/Nordirak?
b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beteiligung von irakischer Seite, die über bloßes Einverständnis mit der Operation hinausgeht, etwa mit Informationen, militärischem Gerät oder sogar Soldaten?
c) Wie lange sollen die Angriffe nach Kenntnis der Bundesregierung dauern?
Wie bewertet die Bundesregierung die in den Jahren 2020 und 2022 erfolgten Militäroperationen der Türkei in Südkurdistan/Nordirak bzw. teilt sie dabei die Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus den Jahren 2020 und 2022, die Zweifel an der Vereinbarkeit der Angriffe mit dem Völkerrecht äußerte?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Angriffe auf Südkurdistan, und lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung die damaligen Einschätzungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages auf die aktuellen Angriffe der Türkei auf Südkurdistan/Nordirak übertragen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bei den militärischen Operationen auf Informationen, Logistik, militärisches Gerät jeglicher Art oder sonstige Unterstützung seitens der Bundesregierung oder anderer Mitgliedstaaten des NATO-Bündnisses zurückgegriffen wird, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob für die militärischen Operationen der Türkei in Südkurdistan/Nordirak militärische Geräte aus deutscher Produktion zum Einsatz kommen, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Drohnen seitens des NATO-Mitglieds Türkei über dem Şengal-Gebirge (www.jungewelt.de/artikel/471825.guerillakrieg-drohnen-am-boden.html), in welchem sich vor allem Genozidüberlebende (Êzîdinnen und Êzîden) aufhalten?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass das ohnehin schon bedrohte êzîdische Leben in Südkurdistan/Nordirak durch die derzeitigen Angriffe gefährdet wird?
Hat die Bundesregierung die Absicht, êzîdisches Leben in Südkurdistan/Nordirak zu schützen, gerade vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Bundestag den Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden noch im Januar 2023 einstimmig anerkannt hat und insbesondere die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock explizit von einer Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den Genozidüberlebenden sprach, wenn ja, welche konkreten Schritte werden unternommen, um den Schutz der Êzîdinnen und Êzîden in Südkurdistan/Nordirak zu sichern, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob zwischen dem Irak und der Türkei Gespräche stattfinden, um einen möglichen Angriff auf das Şengal-Gebirge noch zu verhindern, und wenn nein, wird die Bundesregierung selbst Gespräche zu ihrem NATO-Verbündeten Türkei suchen, um die Menschen in Şengal vor weiteren Angriffen zu bewahren?
Hält die Bundesregierung angesichts der derzeitigen Bedrohungslage eine Abschiebung von Êzîdinnen und Êzîden (Kurdinnen und Kurden) in den Irak für vertretbar, wenn ja, mit welcher Begründung, und wenn nein, wird sie sich für einen bundesweiten Abschiebestopp von Êzîdinnen und Êzîden (Kurdinnen und Kurden) in den Irak einsetzen?
Hält die Bundesregierung einen kollektiven Schutz von schätzungsweise 5 000 bis 10 000 von Abschiebung bedrohten Êzîdinnen und Êzîden (www.proasyl.de/pressemitteilung/neues-gutachten-zeigt-jesidinnen-und-jesiden-duerfen-nicht-in-den-irak-abgeschoben-werden/; www.tagesschau.de/investigativ/monitor/abschiebungen-irak-jesiden-100.html) angesichts der weiteren bevorstehenden Militäraktionen der Türkei in Südkurdistan/Nordirak für angebracht?
Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus den aktuellen Angriffen auf Südkurdistan/Nordirak mit Blick auf die Bewertung der Asylanträge von Êzîdinnen und Êzîden aus dem Irak, wird die Situation aktuell neu bewertet, wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, und wenn nein, warum nicht?