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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Auswertung des "One in, one out"-Prinzips der Bundesregierung für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

27.05.2024

Aktualisiert

07.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1134413.05.2024

Die Auswertung des „One in, one out“-Prinzips der Bundesregierung für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 11. Dezember 2014 beschloss die Bundesregierung „Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“. Das sogenannte Eins rein, eins raus-Prinzip sah vor, dass Regelungen in gleichem Umfang an anderer Stelle abgebaut werden, wenn neue entstehen. Das „Eins rein, eins raus“-Prinzip bezog sich auch auf finanziellen Aufwand: „jeder Euro zusätzlicher Aufwand nur dann, wenn auch jeweils ein Euro Entlastung gewährleistet wird“. Die sogenannte Bürokratiebremse sollte u. a. das Steuer- und Finanzrecht vereinfachen, Unternehmensgründungen fördern, Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten befreien und den Verwaltungsaufwand reduzieren (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/altinhalte/bundesregierung-beschliesst-buerokratie-bremse-413226).

Statt des seit Jahren versprochenen Bürokratieabbaus wird der deutschen Wirtschaft immer mehr Bürokratie aufgebürdet (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/das-land-im-buerokratie-burnout-20000296.html). Die Landwirtschaft ist dabei besonders betroffen. Laut einer Umfrage von „agrarheute“ aus dem Jahr 2023 beschweren sich 45 Prozent der Landwirte über „fachlich unsinnige Regeln“ und 28 Prozent über zu „umfangreiche Dokumentationspflichten“ (https://www.agrarheute.com/politik/buerokratie-diese-drei-dinge-aergern-landwirte-meisten-603630). Dabei stellte der Rechnungshof Baden-Württemberg bereits 2015 fest, dass „sich der EU-bedingte Mehraufwand um 70 Prozent reduzieren ließe, wenn eine grundsätzliche Neuausrichtung stattfindet“. Die Ausgaben für Bürokratiekosten würden zig Millionen Euro erreichen (https://www.bwagrar.de/artikel.dll/fre0207bAesip-eler_NDc5MjU5MQ.PDF?UID=F221365B949B675A5E5BFC70F3C600CD840F610880911A).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Bekennt sich die Bundesregierung nach wie vor zum „Eins rein, eins raus“-Prinzip mit dem Ziel des Bürokratieabbaus in der deutschen Wirtschaft und speziell in der Landwirtschaft, und

a) wenn ja, mit welchen offiziellen Verlautbarungen wird dieses Prinzip vorangebracht, dokumentiert und umgesetzt, und

b) wenn nein, wann, und warum wurde dieses Prinzip verworfen?

2

Wie viele gesetzliche Auflagen und Regelungen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von Bundesseite wann genau seit 2014 für die deutsche Landwirtschaft dazu?

a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Rechtsvorschriften (inklusive EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, EU-Beschlüsse, EU-Empfehlungen, EU-Stellungnahmen)?

b) Wie viele davon betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung das Steuer- und Finanzrecht?

c) Wie viele davon betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Dokumentations- und Informationspflichten?

3

Welche gesetzlichen Auflagen und Regelungen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit 2014 in der Landwirtschaft wann abgeschafft oder signifikant vereinfacht?

a) Wie viele davon sind EU-Rechtsvorschriften (inklusive EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, EU-Beschlüsse, EU-Empfehlungen, EU-Stellungnahmen)?

b) Wie viele davon betreffen das Steuer- und Finanzrecht?

c) Wie viele davon betreffen Dokumentations- und Informationspflichten?

4

Wie viele Bedienstete waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Verwaltung im landwirtschaftlichen Bereich (bitte die Angaben seit 2014 pro Jahr aufschlüsseln)

a) europaweit und

b) bundesweit beschäftigt?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen jährlichen bürokratischen Gesamtkosten der deutschen Landwirtschaft

a) für Landwirte und

b) für die staatliche Verwaltung?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen bürokratischen Gesamtkosten der deutschen Landwirtschaft seit 2014 bis aktuell entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)

a) für Landwirte und

b) für die staatliche Verwaltung?

7

Wie viele Fördermittel erhielten landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 pro Jahr bis aktuell aus EU-Fonds?

8

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten der Behörden bei der Vergabe dieser EU-Fördermittel (ebenfalls jährlich seit 2014 bis aktuell)?

9

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die für die Förderperiode 2014 bis 2020 von der EU eingeführten zusätzlichen Kontrollen und Detailvorgaben wieder abgeschafft oder kamen weitere dauerhaft dazu (vgl. dazu Angaben des Rechnungshofs Baden-Württemberg auf https://www.bwagrar.de/Aktuelles/Politik/Rechnungshof-kritisiert-zu-teure-Buerokratie,QUlEPTQ3OTI1OTImTUlEPTUyNjEzJlRFTVBfTUFJTj1Qb3J0cmFpdF9Eb3dubG9hZC5odG0.html)?

10

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, das EU-Fördersystem zu reformieren, um die Verwaltungskosten bei der Fördermittelvergabe wesentlich zu senken, und wenn ja, welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher hierzu unternommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Wie viele Fördermittel erhielten landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland jährlich seit 2014 bis aktuell vom Bund?

12

Wie hoch waren die Verwaltungskosten bei der Vergabe dieser Bundesförderung (ebenfalls jährlich seit 2014 bis aktuell)?

13

Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Umfrage bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. daraus, um „fachlich unsinnige Regeln“ zu vermeiden (siehe die Umfrage in der Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der bürokratische Aufwand für die Landwirte im Bereich „Dokumentationspflichten“ seit 2014 bis aktuell entwickelt?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)

a) Wie viele von ihnen gehörten zu landwirtschaftlichen Kleinbetrieben?

b) Wie viele von ihnen gehörten zu landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben?

c) Wie viele von ihnen gehörten zu Familienbetrieben?

16

Müssen Landwirtschaftsbetriebe noch extra einen Antrag beim Zoll auf Kfz-Steuerbefreiung einreichen, wenn ja,

a) aus welchem Grund gibt es diese nach Ansicht der Fragesteller bürokratische Mehrbelastung, und

b) warum wird sie nicht abgeschafft?

17

Wie viele für geschäftliche oder berufliche Zwecke (also gewerblich) genutzte Traktoren in Deutschland profitieren nicht von der Kfz-Steuerbefreiung, und für welches Gewerbe sind diese Traktoren angemeldet?

Berlin, den 2. Mai 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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