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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die militärische Unterstützung Israels durch Deutschland vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges

(insgesamt 25 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

13.06.2024

Aktualisiert

19.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1146416.05.2024

Die militärische Unterstützung Israels durch Deutschland vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

Am 7. Oktober 2023 hatte die im Gazastreifen herrschende Terrororganisation Hamas Israel überfallen, mehr als 1 200 Menschen wurden getötet, mehr als 5 431 verletzt und etwa 240 Menschen als Geiseln verschleppt. Daraufhin leitete Israel einen Krieg gegen die Hamas im Gazastreifen ein. Im Gazastreifen sind durch das israelische Militär inzwischen mehr als 34 000 Menschen getötet worden. Dabei soll es sich bei den meisten der Getöteten um Frauen und Kinder handeln. Mehr als 77 000 Menschen seien verletzt worden (AFP vom 22. April 2024). „Alle, die an Israel liefern, alle, die die israelische Armee unterstützen, vor allem materiell und finanziell, haben eine Mitverantwortung,“ meint Dr. Andreas Krieg, der Experte vom King's College gegenüber dem NDR-Magazin „Panorama“ vom 18. April 2024 (daserste.ndr.de/panorama/archiv/2024/Todeszone-Gaza-Waffen-aus-Deutschland-,gaza566.html). „Da kann man Deutschland nicht ausnehmen.“

Seit 2009, also als Benjamin Netanjahu erstmals Ministerpräsident Israels wurde, haben die Bundesregierungen bis einschließlich 2021 Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von ca. 3 Mrd. Euro erteilt (Antwort auf die Mündliche Frage 21 auf Plenarprotokoll 20/133). Im Jahr 2023 genehmigte die Bundesregierung bis einschließlich 2. November 2023 Rüstungsexporte nach Israel im Wert von insgesamt rund 326,5 Mio. Euro. Das ist zehnmal mehr als im Jahr 2022 (32,3 Mio. Euro). Darunter waren Kriegswaffen wie 3 000 tragbare Panzerabwehrwaffen, 500 000 Schuss Munition für Maschinengewehre, Maschinenpistolen oder andere voll- oder halbautomatische Schusswaffen im Wert von 20,1 Mio. Euro (Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10022).

Inzwischen gleicht der Gazastreifen einem unbewohnbaren und unregierbaren Trümmerhaufen, in dem sich allerdings noch rund 2 Millionen Menschen irgendwie am Leben halten. Der Frage, ob Kriegsverbrechen von Israel verübt wurden oder ob ein Risiko für Kriegsverbrechen besteht, weichen Bundeskanzleramt und Auswärtiges Amt aus (daserste.ndr.de/panorama/archiv/2024/Todeszone-Gaza-Waffen-aus-Deutschland-,gaza566.html). Auch darüber, ob von Deutschland an Israel gelieferte Rüstungsgüter bzw. Waffensysteme im Gaza-Krieg eingesetzt werden, und wenn ja, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den Einsatz und ggf. über die entsprechend eingesetzten Rüstungsgüter bzw. Waffensysteme habe, liegen der Bundesregierung gemäß ihrer Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10994 keine Kenntnisse vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Hat die Bundesregierung Konsequenzen aus der Kenntnisnahme der Warnung von 30 Sonderberichterstattern und Sachverständigen der Vereinten Nationen vor der Lieferung von Waffen und Munition an Israel gezogen, dass Material zur Verletzung des Völkerrechts in Gaza eingesetzt werde könnte (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/10994), und wenn ja, welche?

2

Hat die Bundesregierung Konsequenzen aus der Kenntnisnahme gezogen, dass es Hinweise gibt, wonach Israel in einer nicht unbedeutenden Zahl von Fällen gegen das humanitäre Kriegsrecht verstoßen hat (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/10994), und wenn ja, welche?

3

Ist es aus Sicht der Bundesregierung irrelevant, ob von Deutschland an Israel gelieferte Rüstungsgüter im Gaza-Krieg eingesetzt werden (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/10994)?

4

Ist es aus Sicht der Bundesregierung irrelevant, ob von Deutschland an Israel gelieferte Rüstungsgüter in Gaza-Kriegsgebieten eingesetzt wurden bzw. werden, in denen gegen das humanitäre Kriegsrecht verstoßen wurde bzw. wird (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/10994)?

5

Ist die Erteilung von Rüstungsexportgenehmigungen für Israel im Jahr 2024 so zu verstehen, dass sich die Bundesregierung dahin gehend eine rechtliche Auffassung dazu gebildet hat, dass Rüstungsgüter dann ausgeführt werden dürfen, wenn diese selbst nicht direkt zur Begehung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts dienen, aber zu einem Kriegsgeschehen beitragen, in dem etliche solcher Verletzungen vorgekommen sein könnten?

6

Hat die Bundesregierung versucht, Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber zu erlangen, ob von Deutschland an Israel gelieferte U-Boote aktuell im Gaza-Krieg vor der Küste des Gazastreifens wichtige militärische Funktionen erfüllen, beispielsweise durch das Absetzen von Spezialkräften für Operationen an Land, das Verschießen von Raketen gegen Landziele und/oder Aufgaben der Aufklärung und der elektronischen Kampfführung (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10994), wenn ja, wann, und bei wem, und wenn nein, warum nicht?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass laut einer Erklärung der israelischen Streitkräfte (Israel Defense Forces – IDF) vom 14. Oktober 2023 von Deutschland an Israel gelieferte Sa'ar-6-Korvetten von Thyssen-Krupp Marine Systems (TKMS) der israelischen Marine eine Waffenfabrik der Hamas angegriffen haben sollen (www.naval-technology.com/news/israeli-navys-saar-6-corvettes-used-to-strike-gaza-ground-targets/?cfview), und wenn ja, welche?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass nach Angaben der israelischen Streitkräfte die Korvetten der Sa'ar-6-Klasse eingesetzt werden, um die im Gazastreifen operierenden Bodentruppen zu unterstützen (www.timesofisrael.com/liveblog_entry/navy-declares-4th-advanced-saar-6-class-warship-operational-sends-one-to-red-sea/)?

9

Betreffen die 3 000 Panzerabwehrwaffen, die Deutschland Israel kurz nach dem Hamas-Massaker geliefert hatte und auf die von der deutschen Seite vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verwiesen wurde (www.lto.de/recht/hintergruende/h/igh-nicaragua-deutschland-israel-gaza-waffenexport-lieferung/), Panzerabwehrwaffen des Typs RGW 90 der deutschen Firma Dynamit Nobel Defence (eine Tochter des israelischen Rüstungskonzerns Rafael), wenn ja, um welche Systeme der RGW-90-Serie (HH, HH-t, LRMP, ASM, Illum, Rauch) handelt es sich, und wenn nein, um Panzerabwehrwaffen welchen Typs handelt es sich?

10

Hat die Bundesregierung seit 2009 den Export von Panzerabwehrwaffen des Typs RGW 90 nach Israel genehmigt, und wenn ja, in Höhe welchen Werts wurden Rüstungsexportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen des Typs RGW 90 nach Israel erteilt (bitte unter Angabe der Stückzahl angeben und ggf. nach Jahren auflisten)?

11

Für 1 500 Stück Munition welchen Typs, die lediglich Trainingszwecken gedient haben und für den Einsatz im Krieg untauglich sein sollen, auf die von der deutschen Seite vor dem IGH verwiesen wurde (www.lto.de/recht/hintergruende/h/igh-nicaragua-deutschland-israel-gaza-waffen-export-lieferung/), hat die Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen an Israel erteilt?

12

Bedeuten die im Vergleich zum Oktober 2023 geringeren Genehmigungszahlen für den Export von Rüstungsgütern für Israel, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer „sorgfältigen Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben, einschließlich der Berücksichtigung völkerrechtlicher Verpflichtungen“ zu der Auffassung gelangt ist, dass nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass mit den zu genehmigenden Rüstungsgütern gegen das humanitäre Kriegsrecht verstoßen werden könnte bzw. zumindest ein eindeutiges Risiko dafür besteht (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/10994)?

13

Ist der Verweis der Bundesregierung auf ihre Maßgaben und Regeln bezüglich der Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte in Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/10994 so zu verstehen, dass sie die Auffassung teilt, dass, gemäß den Genfer Konventionen von 1949 und dem Völkergewohnheitsrecht, Staaten davon absehen müssen, Waffen oder Munition – oder Teile davon – zur Verfügung zu stellen, wenn aufgrund der Fakten oder früherer Verhaltensmuster zu erwarten ist, dass sie zur Verletzung des Völkerrechts eingesetzt werden?

14

Trifft es zu, dass unter den „sonstigen Rüstungsgütern“ auch solche Güter gefasst sind, die unter das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die darauf bezogene Ausfuhrliste Teil 1 A fallen, die für die Funktion von Waffen zentral sind, z. B. Radaranlagen, Nachtsichtgeräte, Feuerleitsysteme, sämtliche militärische Kommunikationselektronik, Chemikalien für Waffen und Treibstoff, Maschinenpistolen und zahlreiche Komponenten für militärische Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge, Triebwerke für militärische Hubschrauber, Elektro- und Dieselmotoren für U-Boote – sofern sie bestimmte Leistungsparameter erfüllen – und Dieselmotoren für sämtliche militärischen Schiffe ab einer Leistungsstärke von 37,5 kW und das entsprechende Know-how?

15

Trifft es zu, dass beispielsweise Motoren und Komponenten, die der Antriebstechnik für Landsysteme dienen, nur dann erfasst werden, wenn sie besonders für militärische Zwecke konstruiert wurden, also der Konstrukteur die Ware ausschließlich oder deutlich für rüstungsrelevante Zwecke konstruiert hat sowie zusätzlich wesentliche militärische Funktionsmerkmale vorhanden sind, was bei vielen Motoren, die für militärische Land- und Seefahrzeuge verwendet werden, nicht der Fall ist und daher diese Antriebe aus der Genehmigungspflicht fallen?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen(teile), die nach ihrer Auffassung nicht für den Einsatz in Gaza geeignet oder bestimmt seien (www.lto.de/recht/hintergruende/h/igh-nicaragua-deutschland-israel-gaza-waffen-export-lieferung/), auch nach der Integration in die entsprechenden Waffensysteme nicht in Gaza eingesetzt werden (können)?

17

Welche der 2023 erteilten Rüstungsexportgenehmigungen (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10022) der Ausfuhrlisten-Position (AL-Position)

a) A0003 (Munition),

b) A0004 (Bomben, Torpedos, Flugkörper),

c) A0005 (Feuerleitanlagen, Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung),

d) A0006 (militärische Ketten- und Radfahrzeuge),

e) A0009 (Kriegsschiffe),

f) A0010 (militärische Luftfahrzeuge/-technik),

g) A0011 (militärische Elektronik),

h) A0013 (ballistische Schutzausrüstung),

i) A0014 (Ausbildungs-/Simulationsausrüstung),

j) A0015 (Infrarot-/Wärmebildausrüstung),

k) A0016 (Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern (Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse)),

l) A0018 (Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgütern),

m) A0021 (militärische Software) und

n) A0022 (Technologie)

haben keine technische Bedeutung für Kriegswaffen und/oder nicht die Wirksamkeit und Einsatzfähigkeit eines Waffensystems ermöglicht bzw. erhöht?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche der 2023 erteilten Rüstungsexportgenehmigungen (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10022) der Ausfuhrlisten-Position

a) A0003 (Munition),

b) A0004 (Bomben, Torpedos, Flugkörper),

c) A0005 (Feuerleitanlagen, Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung),

d) A0006 (militärische Ketten- und Radfahrzeuge),

e) A0009 (Kriegsschiffe),

f) A0010 (militärische Luftfahrzeuge/-technik),

g) A0011 (militärische Elektronik),

h) A0013 (ballistische Schutzausrüstung),

i) A0014 (Ausbildungs-/Simulationsausrüstung),

j) A0015 (Infrarot-/Wärmebildausrüstung),

k) A0016 (Halbzeug zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern (Schmiedestücke, Gussstücke und andere unfertige Erzeugnisse)),

l) A0018 (Herstellungsausrüstung zur Produktion von Rüstungsgütern),

m) A0021 (militärische Software) und

n) A0022 (Technologie)

auch nach der Integration in die entsprechenden Waffensysteme nicht in Gaza eingesetzt werden (können)?

19

In Höhe welchen Gesamtwertes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen nach Israel tatsächlich ausgeführt?

20

In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die monatlichen Werte sowie die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter in den entsprechenden Monaten auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

21

Für welche Rüstungsgüter wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt unter Angabe der AL-Position bzw. KWL-Nummer [KWL = Kriegswaffenliste], Güterbeschreibung sowie der jeweiligen Stückzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

22

In welchem Gesamtwert sind seit 2023 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage im Jahr 2024 Sammelausfuhrgenehmigungen für das Endempfängerland Israel erteilt worden (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des Monats der Genehmigung, der Laufzeit, des Gesamtwertes und der Stückzahl des Rüstungsguts, der AL-Position sowie den jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung und des Endempfängerlandes auflisten)?

23

Bei welchen der im Jahr 2023 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für das Endempfängerland Israel handelt es sich um

a) Gemeinschaftsprogramme, also bi-, tri- und multinationale Entwicklungs- und Fertigungsprogramme für Dual-Use- und Rüstungsgüter, an denen die Bundesregierung beteiligt ist,

b) regierungsamtliche Kooperationen, also Entwicklungs- und Fertigungsprogramme, die unter staatlicher Beteiligung erfolgt sind,

c) Technologietransfers für Studienzwecke außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms,

d) Ausfuhren im Rahmen von EDA-Studien (EDA = Europäische Verteidigungsagentur) außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms?

24

Beinhaltet der Gesamtwert der im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel auch Länderabgaben der Bundeswehr, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, in Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Länderabgaben der Bundeswehr getätigt?

25

Beinhaltet der Gesamtwert der im Jahr 2023 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel im Wert von ca. 326 Mio. Euro auch Länderabgaben der Bundeswehr, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, in Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2023 Länderabgaben der Bundeswehr getätigt (bitte die Angaben für die Zeiträume 1. Januar 2023 bis 6. Oktober 2023 und 7. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 getrennt angeben)?

Berlin, den 15. Mai 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

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