Verausgabung zusätzlicher Bundesmittel für die deutsche Minderheit in Polen im Jahr 2023
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Beatrix von Storch, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Norbert Kleinwächter, Barbara Benkstein, Martin Reichardt, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ab September 2024 wird in Polen der Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache wieder in Höhe von drei Wochenstunden an den Schulen gewährleistet werden. Die neue Bildungsministerin hatte die entsprechende Verordnung am 2. Februar 2024 geändert (vgl. https://vdg.pl/de/rueckkehr-von-deutsch-als-minderheitensprache-in-die-schulen-ab-1-september-2024/, letzter Zugriff am 14. Mai 2024). Die Fragesteller begrüßen ausdrücklich diesen Schritt der neuen polnischen Regierung.
Vertreter der deutschen Minderheit beklagen jedoch, dass es durch den Sprachkonflikt kaum noch Lehrer für den Minderheitensprachenunterricht in Deutsch gibt (vgl. https://vdg.pl/de/rueckkehr-von-deutsch-als-minderheitensprache-in-die-schulen-ab-1-september-2024/, letzter Zugriff am 1. März 2024). Der durch Vertreter der deutschen Minderheit in Polen festgestellte Mangel an Deutschlehrern ist in den Augen der Fragesteller insofern fragwürdig, als der Bund 5 Mio. Euro „zur Deckung des Mehrbedarfs für die außerschulische Sprachförderung der deutschen Minderheit in Polen“ für das Jahr 2023 bereitstellte (vgl. Haushaltsausschussdrucksache 2809 vom 10. November 2022, Tagesordnungspunkt [TOP] 36).
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Stand der Bundesförderung für Deutsch als Minderheitensprache in Polen und der Verhandlungen mit der polnischen Regierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/7551 geht hervor, dass zum damaligen Zeitpunkt „Zuwendungsbescheide des Bundesverwaltungsamtes auf Grundlage der vom Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VDG) eingereichten Projektvorhaben“ rund 914 000 Euro für die außerschulische Sprachförderung bewilligt worden waren (ebd., S. 4).
In ihrer Antwort nannte die Bundesregierung eine Reihe von zeitlich begrenzten Sprachförderprojekten wie Sprachwettbewerbe, die jedoch in den meisten Fällen seit mehreren Jahren laufen und als kurzzeitige Events ausgelegt sind. Insofern ist es nach Auffassung der Fragesteller fraglich, inwiefern diese Formate geeignet waren, um den gekürzten Unterricht aufzufangen und Lehrer im Beruf zu halten. Zu dieser Art von Projekten zählen die Märchennächte der Brüder Grimm, Sommerwerkstatt für Kinder und Jugendliche in Ziegenhals, Rezitationswettbewerb in der deutschen Sprache „Jugend trägt Gedichte vor“, Koordinierung des Projektes der Miro Deutsche Fußballschule in der Oppelner Region im Jahr 2023 (auch dieses Projekt gibt es seit Jahren und die Koordination ist noch kein zusätzlicher Sprachunterricht), Gutes Deutsch = korrektes Deutsch – Wettbewerb, Samstagskurse für Kinder 2023, Sprachcamp für Kinder und Jugendliche in Lubowitz, Jugendbox – Kreative Sprachförderung für Jugendliche der Deutschen Minderheiten, Mit Deutsch durch die Sommerferien – Sommerschule, Sommerwerkstätte mit Sprache für Kinder und Jugendliche, Bibliothek – unterwegs auf der DeutschTour, SprachCamp 2023, Sommercamp 2023, Sprachcamps in Silberberg, Internationales Sprachcamp 2023, Mini-Sprachcamps 2023 (ohne Übernachtung), Sprachlich, sportlich Unterwegs, Sprachcamp in Osterode, „Auf den Spuren des Deutschtums – Schullandheim in der Gemeinde Oberglogau“, Deutschsprachiges Theaterfestival in Osijek, Sprachakademie, Tanztheater für Jugendliche, Kinderbuch mit Hörspiel und Animatio – „Antonia – Das Sockenfieber“ (ebd., S. 3).
Die ebenfalls in der Antwort der Bundesregierung aufgezählten Deutschen Kinderclubs haben Kinder von drei bis sechs Jahren als Zielgruppe, finden zweimal monatlich statt und werden auch vom polnischen Ministerium des Inneren finanziell unterstützt (vgl. http://alt.haus.pl/de/news-1476.html, letzter Zugriff am 14. Mai 2024). Insofern ist auch dieses von der Bundesregierung genannte Format in den Augen der Fragesteller nicht geeignet, den Schulunterricht aufzufangen und es ist auch fraglich, inwiefern hier ein Mehrbedarf abgedeckt wurde.
Weitere Eigenrecherchen der Fragesteller ergaben, dass im Sinne eines außerschulischen Ausgleichs des reduzierten Sprachunterrichts lediglich die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7551 genannten Formate
- Deutsch AG vierte bis achte Klasse (https://vdg.pl/de/deutsch-ag/ letzter Zugriff am 16. Mai 2024)
- Sprachförderung in den Organisationen
- die Sprachakademie
- Lernraum.pl (https://www.lernraum.pl/uber-uns/, letzter Zugriff am 16. Mai 2024)
infrage kommen. Zur Sprachakademie und zur Sprachförderung in den Mitgliedsorganisationen des VDG liegen den Fragestellern keine konkreten Erkenntnisse vor.
Vor diesem Hintergrund gilt es nach Ansicht der Fragesteller zu prüfen, inwiefern die Bundesmittel für die Sprachförderung durch den VDG zielgerichtet und effektiv eingesetzt worden sind, um tatsächlich den Mehrbedarf zu decken und mithilfe von Projekten Deutschlehrer im Beruf zu halten.
Für die Fragesteller ist bisher unklar, ob Restbestände von den 5 Mio. Euro erhalten geblieben sind und inwiefern diese 2024 durch die Organisationen der deutschen Minderheit genutzt werden können.
Weitere Recherchen der Fragesteller ergaben, dass die „Stiftung für die Entwicklung Schlesiens“ Projekte für die Sprachförderung finanziell im Jahr 2024 unterstützt. Sie hat nach eigenen Angaben im Zuge der Kürzung des schulischen Unterrichts im Fach Deutsch als Minderheitensprache einen eigenen Fonds „Deutsche Sprache hat Wert“ eingerichtet (vgl. https://frs-cb.pl/de/tatigkeiten-zugunsten-der-deutschen-minderheit/fond-deutsche-sprache-hat-wert/, letzter Zugriff am 14. Mai 2024). Die Stiftung selbst wurde im „Jahr 1992 auf Initiative von Vertretern der Deutschen Regierung und der Deutschen Minderheit gegründet“ (vgl. https://frs-cb.pl/de/?fbclid=IwAR3hIrrTDqM0DWflNbIBHtKJdKH5n2cbMlSAKGNKEmsQK6xWrd7q8flTBdc, letzter Zugriff am 14. Mai 2024). Ihr Ziel ist, „die finanziellen Mittel der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die für die Unterstützung der deutschen Minderheit in Polen und ihrer Umgebung bestimmt wurden, wirksam auszugeben“ (ebd.). Die Stiftung stellt Bundesmittel für „soziale, wirtschaftliche und kulturelle“ Projekte bereit (ebd.).
Wenn der Interessent auf den Link „Antragsverfahren für Zuschüsse 2024“ klickt, fällt auf, dass dieser nur in polnischer Sprache zugänglich ist (vgl. https://frs-cb.pl/dzialalnosc-na-rzecz-mn/fundusz-jezyk-niemiecki-ma-wartosc/nabor-wnioskow-o-dotacje-2024/, letzter Zugriff am 14. Mai 2024). Je Projekt stellt die Stiftung den Trägern einen maximalen Zuschuss bis zu 714 Euro (3 000 Zloty) in Aussicht, die im Zeitraum von zweieinhalb Monaten (15. März 2024 bis 30. Mai 2024) realisiert werden müssen. Die Fragesteller bezweifeln, dass diese Ausgestaltung der Förderung einen ausreichenden Anreiz bietet, um Lehrer bis Ende August 2024 zu halten. Sie betonen, dass es sich hierbei um einen Fonds handelt, der gemäß seinem Selbstverständnis die deutsche Sprachvermittlung wegen der Mittelkürzungen durch das polnische Bildungsministerium fördern möchte.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage nach der Ausgestaltung bei der Weiterverteilung der erhaltenen Bundesmittel zur Deckung des Mehrbedarfs bei der Sprachförderung durch den Dachverband (VDG) und mit ihm zusammenhängende Organisationen wie die Stiftung für die Entwicklung Schlesiens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Lehrer unterrichteten nach Kenntnisstand der Bundesregierung vor den Kürzungen 2022 das Fach Deutsch als Minderheitensprache in Polen?
Wie viele Lehrer unterrichten nach Kenntnisstand der Bundesregierung derzeit das Fach Deutsch als Minderheitensprache in Polen?
Wie viele Lehrer werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung schätzungsweise ab September 2024 für den Unterricht im Fach Deutsch als Minderheitensprache in Polen gebraucht, und auf wie hoch beziffert bzw. schätzt die Bundesregierung die Lücke?
Ist der Bundesregierung das Problem eines Mangels an Lehrern in Polen für den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache bekannt, und wenn ja,
a) seit wann ist der Bundesregierung dieses Problem bekannt, und wie hat sie davon erfahren, und
b) worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für den Lehrermangel?
In welcher Höhe hat der VDG nach Kenntnisstand der Bundesregierung 2023 Bundesmittel speziell für die Sprachförderung ohne die für 2023 zusätzlich bereitgestellten Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs erhalten, und welche Projekte wurden damit letztes Jahr finanziert (bitte Unterrichtsstunden, Anzahl der Teilnehmer angeben)?
Wie hoch ist der bisherige Mittelabfluss von den 5 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt, die der VDG zur „Deckung des Mehrbedarfs für die außerschulische Sprachförderung für die deutsche Minderheit“ erhalten hatte (bitte Name der Organisation bzw. Mittlerorganisation, Name der Empfängerorganisation, Name des Projekts, Laufzeit des Projektes, maximale Zuschussmöglichkeit und tatsächliche Höhe des Zuschusses, Name der Zielgruppe und Alter, Anzahl der Teilnehmer, Anzahl der Lehrer, Höhe der Vergütung für die Lehrer auflisten)?
Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen der deutschen Minderheit, die im Rahmen der zusätzlichen Bundesförderung „zur Deckung des Mehrbedarfs für die außerschulische Sprachförderung der deutschen Minderheit in Polen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durchgeführt wurden, nicht dazu geführt, dass eine ausreichende Zahl an Lehrern für den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache gehalten werden konnte?
Dürfen die Restmittel von diesen zusätzlich bereitgestellten 5 Mio. Euro durch den VDG auch im Jahr 2024 eingesetzt werden?
Welche Mittel stellt der Bund speziell für die außerschulische Sprachförderung für die deutsche Minderheit in Polen 2024 zur Verfügung, und welche Projekte wurden bereits gefördert oder sollen in welcher Höhe gefördert werden?
Warum sah der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 keine weiteren 5 Mio. Euro für die außerschulische Sprachförderung für die deutsche Minderheit in Polen vor?
Plant die Bundesregierung, dem Lehrermangel im Fach Deutsch als Minderheitensprache entgegenzuwirken?
a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Organisation war bzw. welche Organisationen der deutschen Minderheit waren für die Vergabe der Mittel für die Deutsch AG 2023 verantwortlich?
a) Seit wann gibt es das Format der Deutsch AG?
b) In welcher Höhe wurden für die Deutsch AG Mittel aus der zusätzlichen Bundesförderung für 2023 bereitgestellt?
c) Nach welchen Kriterien konnten die Organisationen bzw. Träger Mittel beantragen?
d) In welchen Zeiträumen wurde die Deutsch AG 2023 an welchen Orten durch welche Träger angeboten, und welche Mittel erhielten diese für die Durchführung?
e) Wie viele Lehrer führten den Unterricht im Rahmen der Deutsch AG 2023 durch?
f) Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Stundenlohn in Höhe von 17,50 Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7551, S. 3) ausreichend, um die Lehrer zu halten?
g) Mussten die Träger einen Eigenanteil erbringen, und wenn ja, wie hoch muss der Eigenanteil sein?
h) Wie viele Schüler nahmen 2023 an der Deutsch AG teil (bitte nach Organisation bzw. Träger, Ort usw. aufschlüsseln)?
Wird die Deutsch AG auch 2024 angeboten?
a) Wenn ja, aus welchen Mitteln wird diese finanziert?
b) Wenn ja, an welchen Orten finden die Deutsch AGs 2024 statt?
c) Wenn ja, wie viele Lehrer unterrichten im Rahmen der Deutsch AG 2024, und welchen Stundenlohn erhalten sie?
d) Wenn ja, wie viele Schüler nahmen 2024 bisher an dem Unterricht teil?
Welche Organisation der deutschen Minderheit war nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vergabe der Bundesmittel an Lernraum.pl zuständig?
a) Seit wann gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Lernraum.pl, und seit wann erhält dieses Format eine Bundesförderung?
b) Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Träger des Formates Lernraum.pl?
c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Deutschunterricht für Schüler der Klassen 1 bis 8 im Format Lernraum.pl ausgestaltet?
d) In welcher Höhe hat der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung Lernraum.pl 2023 und 2024 gefördert, und wer hat diese Förderung gebilligt?
e) Wie viele Lehrer haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Lernraum.pl welche Anzahl von Deutschunterrichtsstunden an Schüler der ersten bis achten Klasse 2023 und 2024 erteilt?
f) Wie viele Schüler der ersten bis achten Klasse erhielten 2023 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschunterricht im Rahmen von Lernraum.pl, und wie viele dieser Unterrichtsstunden waren kostenfrei und wie viele kostenpflichtig?
g) Wie viele Schüler der ersten bis achten Klasse erhielten 2023 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung stationären und wie viele Online-Unterricht?
h) Wie viele Schüler der ersten bis achten Klasse erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Lernraum.pl kostenfreien Unterricht?
i) Welchen Stundenlohn erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung die Lehrer, die im Rahmen von Lernraum.pl Deutschunterricht für Schüler der ersten bis achten Klasse anboten bzw. weiterhin anbieten?
Was genau ist unter dem Begriff „Sprachförderung in den Organisationen“ in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7551 zu verstehen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Organisation der deutschen Minderheit ist bzw. war 2023 und 2024 für die Verteilung der Bundesmittel im Rahmen der „Sprachförderung in den Organisationen“ zuständig, und welche Mittel wurden vom Bund hierfür bereitgestellt?
b) Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt erhielten die an der „Sprachförderung in den Organisationen“ teilnehmenden Organisationen 2023 und 2024, und welchen Eigenanteil mussten sie erbringen?
c) Nach welchen Kriterien wurden die Mittel an die Organisationen verteilt?
d) Welche Organisationen erhielten eine Förderung in welcher Höhe, und wo boten bzw. bieten diese eine Sprachförderung an?
e) Wie viele Unterrichtsstunden wurden pro Woche und an welchen Orten im Rahmen der „Sprachförderung in den Organisationen“ erteilt?
f) Wie viele Schüler in welchem Altersspektrum nahmen 2023 und 2024 an diesem Sprachunterricht teil?
g) Wie viele Lehrer unterrichteten im Rahmen der „Sprachförderung in den Organisationen“, und welchen Stundenlohn erhielten sie?
Was genau ist unter dem Begriff „Sprachakademie“ in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7551 zu verstehen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Organisation der deutschen Minderheit ist bzw. war 2023 und 2024 für die Verteilung der Bundesmittel im Rahmen der „Sprachakademie“ zuständig, und welche Mittel wurden vom Bund hierfür bereitgestellt?
b) Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt erhielten die an der „Sprachakademie“ teilnehmenden Organisationen 2023 und 2024, und welchen Eigenanteil mussten sie erbringen?
c) Nach welchen Kriterien wurden die Mittel an die Organisationen verteilt?
d) Welche Organisationen erhielten eine Förderung in welcher Höhe, und wo boten bzw. bieten diese eine Sprachförderung an?
e) Wie viele Unterrichtsstunden wurden pro Woche und an welchen Orten im Rahmen der „Sprachakademie“ erteilt?
f) Wie viele Schüler in welchem Altersspektrum nahmen 2023 und 2024 an diesem Sprachunterricht teil?
g) Wie viele Lehrer unterrichteten im Rahmen der „Sprachakademie“, und welchen Stundenlohn erhielten sie?
Plant die Bundesregierung, bei der Vergabe der Mittel in Zukunft auf die Ausgestaltung Einfluss zu nehmen, um den Sprachunterricht gegenüber kurzzeitigen Sprachprojekten zu stärken?
Wer ist bei der Bundesregierung für die Kontrolle der Mittelvergabe zuständig, und wann sind bzw. waren die Kontrollen in Bezug auf die 5 Mio. Euro zur Deckung des Mehrbedarfs für die außerschulische Sprachförderung erfolgt?