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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die zwischen der Ukraine und Deutschland unterzeichnete Sicherheitsvereinbarung im Vergleich zu den Abkommen der Ukraine mit den Niederlanden und Frankreich und angesichts der Situation der Verteidigungs- und Rüstungsindustrie in Europa

(insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.07.2024

Aktualisiert

10.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1152327.05.2024

Die zwischen der Ukraine und Deutschland unterzeichnete Sicherheitsvereinbarung im Vergleich zu den Abkommen der Ukraine mit den Niederlanden und Frankreich und angesichts der Situation der Verteidigungs- und Rüstungsindustrie in Europa

der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Jochen Haug, Stefan Keuter, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 16. Februar 2024 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung mit der Ukraine (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/scholz-und-selenskyj-schliessen-bilaterales-sicherheitsabkommen-19524137.html, die Erklärung ist abrufbar unter www.bundesregierung.de/resource/blob/2008726/2260264/8efa1868839ede7609437b341d75c3c5/2024-02-16-ukraine-sicherheitsvereinbarung-deu-data.pdf?download=1). Parallel dazu schloss Frankreich am gleichen Tag eine ähnlich gelagerte Vereinbarung mit der Ukraine, gefolgt von den Niederlanden am 1. März 2024 (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ukraine-dankt-den-niederlanden-fuer-weitere-waffenlieferungen-19559019.html). Diese und weitere EU-Mitgliedstaaten sowie Großbritannien schlossen die jeweiligen Abkommen mit der Ukraine vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges, der von Deutschland eingeleiteten Rüstungsinitiativen sowie mit Blick auf die potenzielle Integration der Ukraine in die Europäische Union und die NATO. Im Rahmen dieser Vereinbarungen finden sich auch Verpflichtungen, die nach Einschätzung der Fragesteller über das übliche Maß eines Sicherheitsabkommens hinausgehen, wie beispielsweise die Sicherstellung der Kapazitäten der zukünftigen ukrainischen Streitkräfte, Rechenschaftspflicht, wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Stärkung der Resilienz der Energieversorgung und anderer kritischer Infrastrukturen. Diese Vereinbarungen rufen Fragen hervor, etwa bezüglich der Zweckmäßigkeit dieses Abkommens und des Standes der Verteidigung in Europa.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Ließ sich die Bundesregierung von dem zwischen der Ukraine und Frankreich geschlossenen Abkommen inspirieren, um ihre Vereinbarung vom 16. Februar 2024 zu entwerfen, und wenn ja, inwieweit?

2

Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2024 ein Sicherheitsabkommen mit der Ukraine geschlossen?

3

Welche Vereinbarungen, Absprachen und Konsultationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, die Sicherheitsabkommen geschlossen haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung mit der Ukraine erfolgt?

4

Über die Festlegung welcher der in Frage 3 erfragten Inhalte und Details einigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mitgliedstaaten und spezifisch Deutschland und Frankreich vor Abschluss der Sicherheitsabkommen?

5

Was veranlasste die Bundesregierung, eine über ihre Amtszeit hinausreichende Vereinbarung zu treffen?

6

Wie wirkt sich diese in Frage 5 erfragte Vereinbarung auf die weiteren Länder aus, die an der Gemeinsamen Erklärung vom 12. Juli 2023 in Vilnius teilgenommen haben sowie die 25 Staaten, die sich dieser nachfolgend angeschlossen haben (www.bundesregierung.de/resource/blob/975256/2202016/e809ec86097d56525ad4ad5b457e94b9/2023-07-12-g7-leaders-statment-deu-data.pdf?download=1)?

7

Wie viele Staaten haben sich der von Deutschland und anderen G7-Mitgliedern am 12. Juli 2023 in Vilnius veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung mittlerweile angeschlossen (www.bundesregierung.de/resource/blob/975256/2202016/e809ec86097d56525ad4ad5b457e94b9/2023-07-12-g7-leaders-statment-deu-data.pdf?download=1)?

8

In welchem Umfang hat die Bundesregierung die deutsche Rüstungsindustrie in das Abkommen einbezogen, vor dem Hintergrund der Erklärung, dass Deutschland und die Ukraine Möglichkeiten prüfen werden, wie die ukrainische Rüstungsindustrie effektiv zur Wiederherstellung der territorialen Integrität des Landes beitragen kann?

9

Könnte eine mögliche mangelnde Übereinstimmung im Verteidigungsbereich zwischen Frankreich und Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine negativ beeinflussen, und wenn ja, inwiefern?

10

Sind der Bundesregierung die Details des Unterstützungsabkommens bekannt, das Frankreich ebenfalls am 16. Februar 2024 mit der Ukraine unterzeichnet hat, und hat sie ihren Aktionsplan entsprechend angepasst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Kann die Bundesregierung die im Rahmen ihrer Vereinbarung mit der Ukraine vorgesehenen Ausgaben quantifizieren?

12

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Ukraine technisch in der Lage ist, von solchen Sicherheitskooperationen zu profitieren (wenn ja, bitte Beispiele nennen)?

13

Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über Fälle, in denen die Rüstungsindustrie eines Landes bereits signifikant zur wirtschaftlichen Erholung dieses Landes beigetragen hat (wenn ja, bitte Beispiele nennen)?

14

Meint die Bundesregierung, dass eine solche Vereinbarung eine Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO ersetzen könnte, und stellt dies ggf. eine Möglichkeit dar, den direkten Beitritt zur NATO zu umgehen?

15

Welche Erwartungen knüpft die Bundesregierung daran, der Ukraine Unterstützung in Sachen Transparenz zu gewähren?

16

Kann die Bundesregierung auf andere Sicherheitsabkommen verweisen, die einen Erfolg in diesem Zusammenhang vorhersehen lassen (wenn ja, bitte ausführen)?

17

Wird das Sondervermögen der Bundeswehr angesichts der bevorstehenden Ausgaben im Rahmen dieser Sicherheitsvereinbarung beeinträchtigt, und wenn ja, inwiefern?

18

Hat die Bundesregierung konkrete Informationen darüber, dass Russland Propaganda in der Ukraine betreibt, da in der Vereinbarung Russland namentlich als ein Land genannt wird, das Informationen manipuliert?

19

Hat sich die Bundesregierung zu den Überschneidungen und Unterschieden zwischen diesem Sicherheitsabkommen mit der Ukraine und denen, welche von Frankreich und der Niederlande mit der Ukraine geschlossen worden sind, soweit diese bekannt sind, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

20

Wie begründet die Bundesregierung, dass, wie im Abschnitt III Artikel 1 und 2 der Vereinbarung hingewiesen, „wirtschaftliche Erholung, Wiederaufbau und nachhaltige Entwicklung“ Teil ihrer Vereinbarung sind?

21

Welche Bundesbehörden waren an der Ausarbeitung der deutschen Vereinbarung beteiligt?

22

Wie begründet die Bundesregierung, dass die Ukraine auch im Rahmen dieser Sicherheitsvereinbarung „materielle Unterstützung von Partnerbehörden im Strafverfolgungsbereich“ erhalten wird (siehe Abschnitt V. „Politische Zusammenarbeit der Vereinbarung“)?

23

Aus welchem sachlichen Grund hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag nicht in den Abschluss der Vereinbarung einbezogen?

24

Welche Waffensysteme plant die Bundesregierung für die Ukraine bereitzustellen?

25

Wie wird die Bundesregierung das Niveau der Interoperabilität der ukrainischen Kräfte angesichts der Kapazitäten der euro-atlantischen Partner messen?

26

Welche organisatorischen und technischen Regelungen werden getroffen, um die Umsetzung der Vereinbarung durch die Bundesregierung zu gewährleisten, und wie wird der Zeitrahmen der Vereinbarung verwaltet?

27

Wie plant Deutschland die Ukraine bei der Modernisierung ihrer Verteidigungskräfte zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung moderner, interoperabler und nachhaltiger Streitkräfte?

28

In welcher Form, wie in der Vereinbarung erwähnt, wird Deutschland die ukrainische Rüstungsindustrie unterstützen, um einen signifikanten Beitrag zur territorialen Integrität des Landes und zur wirtschaftlichen Erholung zu leisten (www.bundesregierung.de/resource/blob/2008726/2260264/8efa1868839ede7609437b341d75c3c5/2024-02-16-ukraine-sicherheitsvereinbarung-deu-data.pdf?download=1; S. 4)?

29

Welche spezifischen Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, um die Widerstandsfähigkeit der Ukraine gegenüber CBRN (chemische, biologische, radiologische und nukleare Substanzen) Risiken sowie Cyber- und hybriden Bedrohungen zu verbessern?

30

Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit im Nachrichtendienst- und Sicherheitsbereich gestärkt, um Spionageabwehr und die Abwehr hybrider Kriegsführung effektiver zu gestalten?

31

Welche Rolle spielt für die Bundesregierung die wirtschaftliche Zusammenarbeit bei der Stärkung der sozioökonomischen Widerstandsfähigkeit der Ukraine, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Integration in den EU-Binnenmarkt?

32

Wie planen Deutschland und die Ukraine die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten und die Energieinfrastruktur in der Ukraine langfristig zu unterstützen?

33

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ukraine Deutschland, was Energieversorgung angeht, ein zuverlässiger Partner zur Sicherstellung der Energieinfrastruktur?

34

Wie wird die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Desinformation und Propaganda, insbesondere von russischer Seite, intensiviert (S. 5 und 6 der Vereinbarung)?

35

Welche Initiativen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um den Wiederaufbau und die nachhaltige Entwicklung der Ukraine zu fördern, unter besonderer Berücksichtigung von humanitären Minenräumen und der Verwendung erneuerbarer Energiequellen?

36

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Fläche, die in der Ukraine aufgrund der russischen Aggression mit Landminen kontaminiert ist?

37

Welcher finanzielle Rahmen ist für die Unterstützung der Ukraine im Bereich der Energieinfrastruktur und der grünen Energiewende durch Deutschland vorgesehen (vgl. Abschnitt III. „Wirtschaftliche Stabilität, Widerstandsfähigkeit und Wiederaufbau, nachhaltige Entwicklung“, S. 6 der Vereinbarung)?

38

Welche konkreten Schritte werden seitens der Bundesregierung unternommen, um auf eine mögliche künftige Aggression Russlands gegen die Ukraine zu reagieren und eine etwaige koordinierte internationale Antwort sicherzustellen?

39

Inwieweit wird die Zusammenarbeit im Bereich der technischen und finanziellen Unterstützung ausgebaut, um der Ukraine regelmäßige und vorhersehbare Unterstützung zu bieten (S. 6, ebd.)?

40

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Reformprozess in der Ukraine weiter zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung und Sicherheitssektor?

41

Wie hoch ist die Gesamtsumme der von Deutschland im Jahr 2022 für militärische Unterstützung bereitgestellten Finanzmittel, und wie setzt sich diese Summe im Detail zusammen?

42

Wie hoch ist die Gesamtsumme der von Deutschland im Jahr 2023 für militärische Unterstützung bereitgestellten Finanzmittel, und wie setzt sich diese Summe im Detail zusammen?

43

Welche konkrete Summe hat Deutschland für das Jahr 2024 für militärische Unterstützung der Ukraine festgelegt, und wie verteilen sich diese Mittel auf die verschiedenen Unterstützungsbereiche?

44

Wie viele internationale und europäische Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Bereitstellung von regelmäßiger finanzieller Unterstützung für die Ukraine beteiligt, und welches Gesamtvolumen an Unterstützung wird angestrebt?

45

Plant die Bundesregierung, die Entwicklung der ukrainischen Verteidigungsindustrie zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Kapazitätsentwicklung und technologischen Zusammenarbeit, wie es Frankreich (vgl. https://esut.de/2023/10/meldungen/44941/frankreich-will-seine-ruestungsindustrie-mit-der-ukraine-vernetzen/) und die Niederlande (vgl. www.government.nl/latest/news/2024/02/23/the-netherlands-concludes-ten-year-security-agreement-with-ukraine) zugesagt haben (wenn ja, bitte ausführen)?

46

Warum hat die Bundesregierung keine spezifischen finanziellen Zusagen in der Sicherheitsvereinbarung mit der Ukraine festgelegt, vergleichbar mit den Verpflichtungen Frankreichs (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-sicherheitspakt-frankreich-berlin-100.html), und plant sie, dies in Zukunft zu tun?

47

Wie viele Fälle von Schwerer und Organisierter Kriminalität, die die Sicherheit und Stabilität der Ukraine bedrohen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang identifiziert, und welche spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung sind geplant?

48

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um der Ukraine bei der Bekämpfung von Desinformationskampagnen zu helfen, und wie wird sie die Zusammenarbeit im Bereich der Informationssicherheit intensivieren?

Berlin, den 22. April 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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