Beendigung der Ausübung einzelner Praktiken oder der Nutzung bestimmter Technologien durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11216 zum Anlass für Nachfragen.
In der Kleinen Anfrage ging es unter anderem um die Rolle von sogenannten Exnovationen in der Politik der Bundesregierung. Der Begriff der „Exnovation“ wird oft in den Publikationen des Umweltbundesamtes verwendet und beschreibt „ein gezieltes Abschaffen oder Beenden bestehender Technologien, Organisationsstrukturen oder Verhaltensweisen“ (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_137-2021_sozial-oekologische_transformation_des_ernaehrungssystems.pdf, S. 12).
In Frage 5 wollten die Fragesteller erfahren, ob sich die Bundesregierung derzeit mit der Erforschung der Möglichkeit und Durchsetzbarkeit sogenannter Exnovationen auseinandersetzt, und wenn ja, mit welchen konkret. Die Bundesregierung antwortet darauf, sie befasse sich tatsächlich „mit der Frage, ob – und wenn ja, wie – einzelne Praktiken, Technologien oder Nutzungssysteme beendet werden sollen“. Jedoch sei ihr „keine Einzelaufführung“ möglich, weswegen sie es unterlässt, in ihrer Antwort auf die Frage konkrete Beispiele für sogenannte Exnovationen, an denen sie arbeitet, zu nennen.
Dies ist für die Fragesteller umso erstaunlicher, als die Bundesregierung mit Schreiben vom 12. April 2024 um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gebeten hat, welche die Fragesteller selbstverständlich gewährt haben. Die knappen Antworten der Bundesregierung – nicht nur zu Frage 5 – lassen jedoch nicht erkennen, warum diese zusätzliche Bearbeitungszeit nötig war. Die Fragesteller fordern die Bundesregierung auf, über die für Bürger und Unternehmen wichtige Frage, welche Praktiken, Technologien oder Nutzungssysteme beendet werden sollen, im Detail Auskunft zu erteilen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Fachreferate in welchen Bundesministerien waren mit dem Verfassen der einzelnen Antworten auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11216 befasst (bitte für jede Antwort der Bundesregierung gesondert angeben)?
Bei welchen Fragen war der Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts so hoch, dass die Bundesregierung um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10934 bitten musste, und welche der Antworten auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11216 wären der Bundesregierung ohne Verlängerung der Bearbeitungszeit nicht möglich gewesen?
Mit der Beendigung der Ausübung welcher konkreten einzelnen Praktiken, Technologien oder Nutzungssysteme hat sich die Bundesregierung laut ihrer Antworten zu den Fragen 4a bis 4f auf Bundestagsdrucksache 20/11216 neben dem genannten Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Atomkraft und Ausstieg aus der Kohleverstromung seit Oktober 2021 noch befasst?
Mit der Beendigung der Ausübung welcher konkreten einzelnen Praktiken, Technologien oder Nutzungssysteme hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz laut der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4a bis 4f auf Bundestagsdrucksache 20/11216 neben dem genannten Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Atomkraft und Ausstieg aus der Kohleverstromung seit Oktober 2021 noch befasst?
Was sind konkret die einzelnen Praktiken, Technologien oder Nutzungssysteme, mit deren Beendigung sich die Bundesregierung laut ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/11216 befasst?
a) In Bezug auf welche einzelnen Praktiken, Technologien oder Nutzungssysteme befasst sich die Bundesregierung mit der Frage, ob sie beendet werden sollen, und für welche wurde bereits eine entsprechende Entscheidung (positiv oder negativ) getroffen (bitte in der Antwort die jeweils federführenden Bundesministerien angeben)?
b) In Bezug auf welche einzelnen Praktiken, Technologien oder Nutzungssysteme befasst sich die Bundesregierung mit der Frage, wie sie beendet werden sollen, und welche Methoden werden hier jeweils diskutiert oder wurden bereits beschlossen bzw. verworfen (bitte in der Antwort die jeweils federführenden Bundesministerien angeben)?
Wenn kein Bundesministerium „Nudging“ im Sinne der Fragen der Fragesteller verfolgt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/11216 schreibt, verfolgen dann einzelne oder alle Bundesministerien „Nudging“ in einem anderen Sinne?
a) Was versteht die Bundesregierung unter „Nudging“?
b) Wird „Nudging“ im von der Bundesregierung verstandenen Sinne von der Bundesregierung diskutiert oder verfolgt, und wenn ja, in welchen Bundesministerien und mit welcher Zielsetzung jeweils?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2020_2024/2023_05_SG_Umweltfreundliches_Verhalten.pdf?__blob=publicationFile&v=19) enthaltenen Empfehlungen zum „Nudging“ zur Förderung umweltfreundlichen Verhaltens?
a) Werden oder wurden einige der im oben genannten Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen enthaltenen Empfehlungen zum „Nudging“ von der Bundesregierung diskutiert, erwogen oder umgesetzt, und wenn ja, welche, und inwiefern?
b) Werden oder wurden einige der im oben genannten Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen enthaltenen Empfehlungen zum „Nudging“ von der Bundesregierung abgelehnt oder verworfen, und wenn ja, welche, und aus welchem Grund?