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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkung der sogenannten sozialökologischen Transformation auf die Vergabe von Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

12.06.2024

Aktualisiert

26.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1154829.05.2024

Auswirkung der sogenannten sozialökologischen Transformation auf die Vergabe von Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll Deutschland bis zum Jahr 2045 die sogenannte Treibhausgasneutralität erreichen: Es soll dann ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen einerseits und deren Abbau andererseits herrschen (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672). Um dies umsetzen zu können, arbeitet die Bundesregierung an der sogenannten sozialökologischen Transformation der deutschen Wirtschaft und der deutschen Industrie.

Die Bundesregierung dreht bei diesem Großprojekt an zahlreichen Stellschrauben. Die Fragesteller haben die Bundesregierung bereits zu unterschiedlichen Aspekten ihrer Transformationspolitik befragt (u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9192, Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/10693 und 20/11216) und möchten das mit der vorliegenden Kleinen Anfrage zu der Vergabepraxis bei Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien fortsetzen.

Investitionsgarantien des Bundes schützen Investitionen von deutschen Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken. Über die Anträge auf Erteilung von Investitionsgarantien entscheidet ein interministerieller Ausschuss unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dem Ausschuss gehören außerdem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Auswärtigen Amts (AA) sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie Sachverständige aus der Wirtschaft an (www.investitionsgarantien.de/main-navigation/service/ima-termine).

Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen. Über die Deckungspolitik und die Übernahme eines Antrages für Exportkreditgarantien für Exportgeschäfte entscheidet der „Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien“. Diesem Gremium gehören neben dem federführenden BMWK noch das BMF, das AA und das BMZ an (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/exportkreditgarantien).

Laut eigenen Angaben beschäftigt sich die Bundesregierung intensiv mit der Frage, welchen zusätzlichen Beitrag die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung leisten können, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Zu diesem Zweck hat sie die Deckungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von Geschäften im Bereich erneuerbarer Energien erweitert und sich entschlossen, keine Deckungen mehr für Geschäfte mit hohen negativen Klimaauswirkungen zu übernehmen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/exportkreditgarantien). Dementsprechend hat sie Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien veröffentlicht, die seit dem 1. November 2023 gelten. Die Sektorleitlinien legen drei Kategorien fest: eine grüne Kategorie für „grüne“ Technologien, die erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen erhalten; eine weiße Kategorie, für welche die Konditionen unverändert bleiben; eine rote Kategorie, für die ein Deckungsausschluss gilt, das heißt, Investitionen und Exporte in dieser Kategorie werden nicht mehr durch Investitions- oder Exportkreditgarantien abgesichert (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/07/20230724-klimapolitische-sektorleitlinien-fur-exportkreditgarantien.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Hat die Bundesregierung bzw. haben die Interministeriellen Ausschüsse für Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode einzelne beantragte Projekte, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Common Approaches der Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) liegen, einer Umwelt- Sozial- oder Menschenrechtsprüfung unterzogen, und wenn ja, welche waren das, und welche Anhaltspunkte für signifikante negative Umwelt- oder Sozialauswirkungen eines Projektes beziehungsweise Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen lagen jeweils vor, die eine solche Prüfung rechtfertigten?

2

Hat die Bundesregierung bzw. haben die Interministeriellen Ausschüsse für Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode einzelne beantragte Projekte abgelehnt, nachdem sie diese einer Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsprüfung unterzogen haben, und wenn ja, welche waren das, und was waren jeweils die Gründe für die Ablehnung?

3

Hat die Bundesregierung bzw. haben die Interministeriellen Ausschüsse für Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode einzelne beantragte Projekte abgelehnt, ohne sie einer Umwelt- Sozial- oder Menschenrechtsprüfung unterzogen zu haben, und wenn ja, welche waren das, und was waren jeweils die Gründe für die Ablehnung?

4

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode Anträge auf Laufzeitverlängerungen von Investitionsgarantien und/oder Exportkreditgarantien, die abgelehnt wurden, und wenn ja, welche waren das, und was waren jeweils die Gründe für die Ablehnung?

5

Gab es bei den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Anträgen ggf. auch solche, die nicht von den veröffentlichten Sektorleitlinien betroffen waren und die trotzdem abgelehnt oder besonders gefördert wurden, und wenn ja, welche waren das, und was waren die Gründe für die entsprechenden Entscheidungen?

6

Sind einige beantragte Projekte im Bereich erneuerbarer Energien oder anderen Bereichen bereits in den Genuss von erweiterten Deckungs- und Finanzierungsmöglichkeiten oder sonstigen Vergünstigungen gekommen, und wenn ja, welche Projekte waren das, aus welchem Grund wurden sie gefördert, und auf welche Art, und in welchem Umfang wurden sie gefördert?

7

Gab es beantragte Projekte, bei denen kein Konsens in den Interministeriellen Ausschüssen für Investitions- und Exportkreditgarantien hergestellt werden konnte, und wenn ja, welche Projekte waren betroffen, worin und zwischen wem bestand jeweils der Dissens, und wie wurde jeweils mit den betroffenen Anträgen verfahren?

8

Wie verfahren die Bundesregierung bzw. die Interministeriellen Ausschüsse für Investitions- und Exportkreditgarantien mit Anträgen für Exporte oder Investitionen, die gemäß den Sektorleitlinien der grünen Kategorie zuzurechnen sind, die aber in Länder gehen sollen, in denen die Kriterien gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinsichtlich der humanitären Lage und der Einhaltung international verbindlicher Umwelt- und Arbeitsschutzstandards nicht erfüllt werden?

9

Gibt es Länder, für welche die Bundesregierung bzw. die Interministeriellen Ausschüsse für Investitions- und Exportkreditgarantien die Vergabe von Investitions- und Exportkreditgarantien grundsätzlich oder fallweise auch für Projekte aus der grünen Kategorie ausschließen, beispielsweise weil sie als autoritäre Regime im Sinne des Demokratieindex der britischen Zeitschrift „The Economist“ anzusehen sind, und wenn ja, welche Länder sind dies, und welche Projekte haben aus diesem Grund in der aktuellen Legislaturperiode ggf. keine Garantie erhalten?

Berlin, den 27. Mai 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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