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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Rentenversicherung für Inhaftierte

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.06.2024

Aktualisiert

19.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1158330.05.2024

Rentenversicherung für Inhaftierte

der Abgeordneten Clara Bünger, Matthias W. Birkwald, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ates Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 20. Juni 2023 fest, dass die Regelungen zur Gefangenenvergütung in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern nicht mehr mit dem Resozialisierungsgebot aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar sind und verpflichtete zugleich den Gesetzgeber dazu, „ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln sowie die von ihm zu bestimmenden wesentlichen Regelungen des Strafvollzugs darauf aufzubauen“ (2 BvR 166/16, 2 BvR 1683/17). Die Bundesländer haben daraufhin eine offene Arbeitsgruppe gebildet, weil alle Bundesländer von der Entscheidung betroffen sind und die Gefangenenvergütung bundesweit neu geregelt werden muss (www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/neuregelung-der-gefangenenverguetung-erste-vorschlaege#:~:text=Als%20Vorschl%C3%A4ge%20der%20Arbeitsgruppe%20aufgenommen,Kalenderjahr%20als%20sogenannte%20nichtmonet%C3%A4re%20Verg%C3%BCtungskomponente; www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/bezahlung-gefangene-sachsen-anhalt-100.html).

Zu der Frage, in welcher Form und welcher Höhe Strafgefangene und Sicherheitsverwahrte angemessen entlohnt werden, gehört ebenfalls die Frage, ob diese entsprechend dem Angleichungsgrundsatz nicht auch in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden sollten (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/urteil-bverfg-gefangenen-verguetung-arbeit-haft-lohn-100.html).

In Deutschland befinden sich ca. 60 000 Menschen in Haft. Die meisten von ihnen sind in der Lage, während ihrer Inhaftierung zu arbeiten. Wenn sie arbeiten, erwerben sie jedoch keine Rentenansprüche (www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/haeftlingsarbeit-weiterhin-nicht-rentenversichert; www.lto.de/recht/hintergruende/h/rente-ansprueche-strafgefangene-haft-arbeit-sozialversicherung-jumiko/). Seit Jahren herrscht Einigkeit unter Fachleuten aus Wissenschaft, Praxis und Straffälligenhilfe darüber, dass Inhaftierte in die Rentenversicherung aufgenommen werden müssen (www.bag-s.de/fileadmin/user_upload/Wahlforderungen_der_BAG-S_2020.pdf).

So wie die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer den Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung für sinnvoll (Tagesordnungspunkt II.26, 6./7. Juni 2018) erachteten, hielt es auch die Bundesregierung für sinnvoll, in Haft arbeitende Strafgefangene und Sicherheitsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen (S. 2 auf Bundestagsdrucksache 19/8234). Es scheiterte bislang an der Finanzierung: Die Länder wollen, dass die Beiträge vom Bund bzw. von der Rentenversicherung gezahlt werden. Nach Ansicht der Bundesregierung seien aber die Länder zuständig, weswegen diese auch die entsprechenden Kosten tragen müssten (S. 3 auf Bundestagsdrucksache 19/8234).

Die Arbeitsgruppe der Bundesländer zur Neuregelung der Gefangenenvergütung hat ab Juli 2023 das Thema eines Brutto- bzw. Nettolohnprinzips ebenfalls diskutiert und hierzu Empfehlungen formuliert: Der Umstieg auf ein Bruttoprinzip wird grundsätzlich unter Einbeziehung des Bundes in eine umfassende Prüfung für möglich gehalten. Aufgrund der erforderlichen umfassenden Prüfung sei es aber wegen der eng bemessenen Umsetzungsfrist nicht durchführbar. Die Weiterführung des Nettoprinzips wird daher vorgeschlagen (fragdenstaat.de/dokumente/246189-bericht-zur-empfehlung-von-eckpunkten-an-den-strafvollzugsausschuss-der-laender-nach-sondersitzung/). Damit würde die Arbeit der Gefangenen und Sicherheitsverwahrten, die innerhalb der Strafvollzugsanstalten geleistet wird, weiterhin in vollem Umfang rentenversicherungslos bleiben. Weder werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt noch wird diese Zeit als Berücksichtigungs-, Anrechnungs- oder Zurechnungszeit gewertet. Dies hat negative Auswirkungen auf die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Bereits erworbene Anwartschaften auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können aufgrund der fehlenden Beitragszahlungen verloren gehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Teilt die Bundesregierung noch die Einschätzung, dass der Einbezug der Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist, dessen Regelung der Deutsche Bundestag mit Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes bereits im Jahr 1976 ursprünglich vorgesehen hatte, aber deren Umsetzung bis heute scheiterte (www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-7-16-rentenversicherung.pdf)?

2

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung der Einbezug der Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung umgesetzt werden?

3

Inwiefern sieht die Bundesregierung die aktuelle Situation als Hindernis für eine erfolgreiche Resozialisierung von Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten?

4

Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsquoten von Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten in den einzelnen Bundesländern und bundesweit?

5

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren im Strafvollzug gearbeitet, ohne dass Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt wurden (bitte nach Jahren auflisten)?

6

Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt, in welcher Höhe sich die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung für Bund oder Länder jährlich beziffern würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, welche Berechnungsgröße wird verwende, und geht man von dem gesetzlichen Mindestlohn aus?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Arbeitsgruppe der Länder, bei der Neuregelung der Gefangenenvergütung weiterhin keine Rentenversicherungsbeiträge einzuplanen?

8

Warum gibt es aus Sicht der Bundesregierung keine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die ein Finanzierungsmodell entwickelt, und würde sich eine solche Initiative aus Sicht der Bundesregierung nicht gerade jetzt anbieten, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Gefangenenvergütung bundesweit bis Juni 2025 überarbeitet werden muss (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/haeftlinge-verguetung-verfassungsgericht-100.html)?

9

Plant die Bundesregierung Schritte, um die Einigung zwischen Bund und Ländern bezüglich des Einbezugs von Inhaftierten in die gesetzliche Rentenversicherung zu fördern bzw. voranzutreiben, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung darüber hinausgehende Maßnahmen, um die drohende Altersarmut von Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten zu bekämpfen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. Mai 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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