Zuschüsse zur Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10852)
der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10852 ist nach Auffassung der Fragesteller nur teilweise eine Aufklärung zu den gestellten Fragen erfolgt, sodass Nachfragen zur Herstellung von Transparenz erforderlich sind, etwa zu den Ausgaben des Programms Umweltbonus, zur Bewertung der Marktgängigkeit von Fahrzeugen und zum Erfolg des Programms.
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 nach der Anzahl der gestellten Anträge auf Förderung zur Neuanschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb (Umweltbonus) und den jährlichen IST-Ausgaben des Programms enthält keine Antwort auf die erfragten jährlichen IST-Ausgaben. Die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 gibt weder jährliche Summen der Ausgaben noch eine exakte Summe der Gesamtausgaben an, sondern nennt lediglich die ungefähren Gesamtausgaben über den gesamten Zeitraum mit „rund 10 Mrd. Euro“.
Die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 nach den Kriterien zur Bewertung der Marktgängigkeit von vollelektrischen Fahrzeugen (BEV) und Plug-In-Hybriden (PHEV) im Kontext der Einbrüche von Neuzulassungen nach Beendigung der Förderung von PHEV und BEV besagt, dass keine systematische Bewertung der Marktgängigkeit von Elektrofahrzeugen durchgeführt wird. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4119, genauer zu den Fragen 16 bis 18, besagt allerdings, dass PHEV aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) marktgängig sind und daher keine öffentliche Förderung mehr benötigen. Diese Antworten erscheinen den Fragestellern widersprüchlich. Fraglich ist in ihren Augen ebenfalls, woran die Bundesregierung die Erreichung des Förderziels des Programms Umweltbonus bemisst, wenn nicht an der Marktgängigkeit und dem Verlauf der Neuzulassungen nach Beendigung des Programms Umweltbonus. Gemäß Förderrichtlinie des Umweltbonus sollte mit der Förderung eine breitere Marktdurchdringung erreicht werden (www.bundesanzeiger.de/pub/publication/JTwUaZXEaXb7u0J5Ccc/content/JTwUaZXEaXb7u0J5Ccc/BAnz%20AT%2009.12.2022%20B1.pdf?inline).
Umso erstaunlicher erscheinen diese Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/4119 und Bundestagsdrucksache 20/10852 den Fragestellern, weil gemäß Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10852 das Programm „sehr erfolgreich“ gewesen sei – auch wenn seitens der Bundesregierung weder Angaben zur Marktgängigkeit noch zu den eingesparten Tonnen CO2-Äquivalenten gemacht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie hoch genau waren die jährlichen IST-Ausgaben für die Förderung der Neuanschaffung von BEV und PHEV seit Bestehen des Programms von 2016 bis heute insgesamt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Woran genau bemisst die Bundesregierung den Erfolg und den Misserfolg des Programms Umweltbonus und die Erreichung des Förderziels einer breiteren Marktdurchdringung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Bemisst die Bundesregierung die Erreichung des Förderziels des Umweltbonus an den eingesparten Tonnen CO2-Äquivalenten von PHEV und BEV?
b) Bemisst die Bundesregierung die Erreichung des Förderziels des Umweltbonus an der Marktgängigkeit von PHEV und BEV?
Bewertet die Bundesregierung systematisch die Marktgängigkeit von BEV und PHEV, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie jeweils (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie erklärt die Bundesregierung die Bewertung der Marktgängigkeit von PHEV durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/4119 und die Aussage auf Bundestagsdrucksache 20/10852, dass keine systematische Bewertung der Marktgängigkeit von PHEV und BEV durchgeführt wird (siehe Vorbemerkungen der Fragesteller)?