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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Smart-Stores in Deutschland

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

18.06.2024

Aktualisiert

10.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1159303.06.2024

Smart-Stores in Deutschland

der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Online-Handel setzt auch den Lebensmittelhandel zunehmend unter Druck. Daher suchen Handelsketten nach zukunftsfähigen Wegen, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Geschäftslokale ohne Personal und mit Kassenautomaten scheinen nach Ansicht großer Handelsketten der geeignete Weg (exemplarisch: https://www.absatzwirtschaft.de/der-handel-und-die-suche-nach-dem-supermarkt-der-zukunft-228134/). Diese sogenannten Smart-Stores, autonome Stores oder vollautomatisierte Verkaufsstellen (ohne Verkaufspersonal), sollen intelligente und technisch hochgerüstete Lösungen bringen, damit der Einkauf rund um die Uhr (24/7) ermöglicht wird. Gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen soll nach Ansicht des Lebensmittelhandels eine Optimierung der Nah- und Grundversorgung eben auch an Sonn- und Feiertagen gefördert werden (https://www.stores-shops.de/technology/smart-store/seamless-shopping-teilautonome-maerkte-sichern-24-7-versorgung/).

Zur technischen Umsetzung der Smart-Stores gehört ein Technologiemix, die sogenannte „Grab & Go“-Technologie. Diese nutzen eine Kombination aus Künstlicher Intelligenz (KI), Computer Vision sowie Bewegungs- und Gewichtssensoren, die die Kundenbewegungen auf der Fläche registrieren, sowie Kameras zur Überwachung. Beim Bezahlen werden Selbstbedienungskassen eingesetzt, bei denen mit unbaren (elektronischen) Zahlungsmitteln die Waren bezahlt werden (ebd.).

Nach Ansicht der Fragesteller müssen bei einer Debatte zur etwaigen Umsetzung der beschriebenen Ansätze nicht nur datenschutz- und arbeitsschutzrechtliche Rahmenbedingungen miteinbezogen werden, sondern auch die Bedenken zum bargeldlosen Zahlungsverkehr beim Decken der Nah- und Grundversorgung. Die Fraktion der AfD weist in diesem Zusammenhang schon seit einiger Zeit darauf hin, dass die vollkommene Abkehr vom Bargeld enorme Risiken birgt, die neben staatlichen Sicherheitsbedenken auch ein mangelndes Bewusstsein im Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln aufzeigen (exemplarisch hier Bundestagsdrucksache 19/26904).

Auch in Bezug auf den Ladenschluss, der aufgrund der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 den Ländern übertragen wurde (vgl. dazu beispielsweise www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/335750/vor-15-jahren-bundestagbeschliesst-foederalismusreform/), gibt es unterschiedliche Ansätze in Deutschland. Da der Bund mangels Gesetzgebungskompetenz keine einheitlichen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten in Deutschland mehr treffen kann, lediglich in Bayern findet das Ladenschlussgesetz des Bundes noch Anwendung, ist nach Auffassung der Fragesteller die Frage, ob hier ein grundlegender bundeseinheitlicher Rahmen durch den Bundesgesetzgeber erfolgen sollte, berechtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wurden seitens der Bundesregierung mit den Bundesländern Gespräche über die Problematik der Grund- und Nahversorgung der Bevölkerung vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen geführt, die sich mit dem Thema Smart-Stores, autonome Stores oder vollautomatisierte Verkaufsstellen (ohne Verkaufspersonal) befassen?

a) Wenn ja, welche Schlüsse oder Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus diesen Gesprächen gewinnen?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Ist von der Bundesregierung ein grundlegender bundeseinheitlicher Rahmen in Bezug auf Öffnungszeiten, datenschutz- und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, welche sich der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Problematiken der Smart-Stores ohne Personal und im Sinne einer Smart-Regions-Ansatzes geplant?

a) Wenn ja, wurden diesbezüglich mit den Bundesländern Gespräche geführt?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Welche grundlegenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf den digitalen Einzelhandel als auch auf den digitalen Lebensmittelhandel in Deutschland, und welche Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit hat die Bundesregierung diesbezüglich geplant?

4

Hat die Bundesregierung generelle datenschutzrechtliche Bedenken in Bezug auf Smart-Stores, und welche Bedenken oder Gefahren kann die Bundesregierung diesbezüglich namhaft machen (z. B. Bildaufzeichnungen, Gesichtserkennungstechnologie, Sammeln von Kundendaten usw.)?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor oder hat sie eigene Erkenntnisse diesbezüglich, dass sich durch die Etablierung von Smart-Stores das Modell der Arbeit auf Abruf und/oder geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) weiter ausbreiten (wenn ja, bitte ausführen)?

6

Liegen der Bundesregierung Studien zu den Auswirkungen von Smart-Stores auf den Arbeitsmarkt vor oder sind eigene Evaluierungen hierzu geplant (bitte ausführen)?

Berlin, den 31. Mai 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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