Arbeitszeiterfassung – Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Nicole Gohlke, Christian Görke, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Am 14. Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Staaten der Europäischen Union (EU) die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann (C-55/18 – CCOO). Das Gericht verweist dabei auf die Grundrechte der Beschäftigten auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die in Artikel 31 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbürgt und in der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert werden. Mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Arbeitgeber in richtlinienkonformer Auslegung des § 3 Absatz 2 Satz 1 des Arbeitsschutzgesetzes bereits verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das Urteil des EuGH ist mittlerweile fünf, das des BAG beinahe zwei Jahre her. Ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, welches das Arbeitsrecht gemäß den Vorgaben des EuGH und des BAG anpasst und bei der Erfassung der Arbeitszeit einen rechtssicheren Rahmen schafft, lässt hingegen immer noch auf sich warten. In einer durch die Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag anlässlich des fünften Jahrestags des EuGH-Urteils beantragten Berichterstattung im Ausschuss für Arbeit und Soziales ließ die zuständige Staatssekretärin nahezu alle vorab eingereichten Fragen unbeantwortet. Sie werden daher nachstehend unter Verweis auf das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten als Kleine Anfrage eingereicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Weshalb dauert die Abstimmung zwischen den Ressorts über den im April 2023 bekannt gewordenen Referentenentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften“ nun bereits seit mehr als einem Jahr an (bitte erläutern)?
Was genau sind die strittigen Punkte, die diese Abstimmung in die Länge ziehen, und welche Lösungsmöglichkeiten und Kompromisse zeichnen sich ab (bitte erläutern)?
Strebt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode an, ein Gesetz zu verabschieden, das die Erfassung der Arbeitszeit regelt (wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, wie sieht die konkrete Zeitplanung aus)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Rechtslage unter Einbezug der gesetzlichen Regelungen und der Urteile des EuGH und des BAG?
a) Kommt Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung gegenwärtig seiner im EuGH-Urteil begründeten Pflicht nach, dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten mithilfe eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems aufzeichnen oder vernachlässigen Deutschland und die Bundesregierung aufgrund der langen Untätigkeit seit der Verkündigung des Urteils diese Pflicht (bitte erläutern und begründen sowie auf beide Teile der Frage gesondert eingehen)?
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das im EuGH-Urteil angeführte Grundrecht der Beschäftigten auf Begrenzung der Arbeitszeit und Einhaltung der Ruhezeiten im gegenwärtigen Zustand, in dem es keine gesetzlichen Regelungen zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitszeit gibt, hinreichend gewahrt ist (bitte erläutern und begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass trotz der Ableitung des BAG aus dem Arbeitsschutzgesetz, dass die Erfassung der täglichen Arbeitszeit bereits rechtlich verpflichtend sei, Verstöße gegen die Erfassungspflicht tatsächlich keine unmittelbaren Rechtsfolgen auslösen, und ist die aktuelle Rechtslage nach Auffassung der Bundesregierung damit hinreichend effektiv, um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen, wenn Arbeitgeber bei Verstößen gegen die Erfassungspflicht keine (unmittelbaren) Sanktionen zu befürchten haben (bitte erläutern und begründen)?
Sieht die Bundesregierung im aktuellen Zustand, in dem die Erfassung der von einem jeden Arbeitnehmer und einer jeden Arbeitnehmerin geleistete tägliche Arbeitszeit nicht gesetzlich geregelt ist, negative Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gegenüber einem Zustand, in dem ein Gesetz verbindliche Regelungen zur objektiven, verlässlichen und zugänglichen Erfassung der Arbeitszeit aufstellt und eine unmittelbare Sanktionierung von Arbeitgebern bei Verstoß gegen die Erfassungspflicht ermöglicht (bitte erläutern und begründen)?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass eine valide Arbeitszeitaufzeichnungen für eine wirksame Kontrolle des Mindestlohns von großer Bedeutung ist (wie auf Bundestagsdrucksache 20/5704 ausgeführt; bitte erläutern und begründen)?
Was wurde aus der im Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vereinbarten Prüfung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen, wie durch eine elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann (vgl. www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/gesetzlicher-mindestlohn-steigt-auf-12-euro.html#:~:text=Das%20Bundeskabinett%20hat%20heute%20den,Bereich%20der%20geringf%C3%BCgigen%20Besch%C3%A4ftigung%20beschlossen)?
a) Ist diese Prüfung in der Zwischenzeit abgeschlossen, und welche Erkenntnisse hat sie erbracht (bitte erläutern)?
b) Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wie lange soll die Prüfung noch dauern, welche Hindernisse gibt es dabei, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen (bitte erläutern)?