Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In Deutschland türmt sich täglich Elektroschrott in immensen Mengen: Rund 4 500 Tonnen landen auf dem Müllberg (www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/erfolg-ressourcenschutz-statt-elektroschrott-das-eu-recht-auf-reparatur-kommt/). Das bedeutet eine gigantische Verschwendung wertvoller Ressourcen und Energie. Oftmals sehen Verbraucher keine andere Möglichkeit, als ihre defekten Geräte wegzuwerfen, weil viele davon nur schwer oder gar nicht repariert werden können (ebd.). Mit dem Inkrafttreten des EU-Rechts auf Reparatur am 2. Mai 2024 soll die Reparatur von Elektronikgeräten einfacher und günstiger werden (ebd.). Ziel ist es, der Wegwerfmentalität entgegenzuwirken und Ressourcen zu schonen.
Obwohl die EU-Gesetzgebung das Recht auf Reparatur verankert, weist sie gleichzeitig Lücken und Schlupflöcher auf (ebd.). Daher liegt es in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Reparaturinfrastruktur vor Ort zu stärken und Verbrauchern eine vielfältige Auswahl an qualitativ hochwertigen Reparaturmöglichkeiten zu bieten. Neben der rechtssicheren Umsetzung der europäischen Vorgaben sind die Nationalstaaten verpflichtet, mindestens eine nationale Fördermaßnahme im Bereich der Reparaturdienstleistungen einzuführen. Auch die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag ein Recht auf Reparatur festgeschrieben (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 89). Die Einführung eines Rechts auf Reparatur gehört nach eigener Aussage der Bundesregierung (Antwort auf die Schriftliche Frage 76 auf Bundestagsdrucksache 20/5137) zu den zentralen Vorhaben der Bundesregierung.
Oftmals ist der hohe relative Preis einer Reparatur gegenüber einer Neuanschaffung ein grundlegendes Hindernis für mehr Reparatur. Der Reparaturbonus hätte damit das Potenzial, Reparaturen zu fördern. Der Reparaturbonus greift nach Auffassung der Fragesteller allerdings nicht an den strukturellen Hindernissen für mehr Reparatur an. Wie der Reparaturbonus würde auch eine Mehrwertsteuersenkung (sog. schwedisches Modell, vgl. www.bundestag.de/resource/blob/922988/48fa5d5349c66c243b7dc8ea416b9b01/TU-Berlin-Pohl.pdf) auf Reparaturdienstleistungen die Kosten für Reparaturen senken. Laut schriftlicher Stellungnahme von Dipl.-Ing. Johanna Pohl, Technische Universität (TU) Berlin, für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Digitales im Deutschen Bundestag zum Thema „Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ vom 28. November 2022 (ebd.), wäre diese positiv zu bewerten und könnte Teil eines umfassenden Pakets sein, um die relativen Kosten einer Reparatur gegenüber der Neuanschaffung zu stärken. Gegenüber dem Reparaturbonus besitzt sie zudem den Vorteil eines geringeren Verwaltungsaufwands (ebd.) Absolut zentral in diesem Zusammenhang sind nach Ausführung der Stellungnahme auch rechtliche Ansprüche auf gute Reparierbarkeit und/oder das Recht auf langjährige, erschwingliche Ersatzteilverfügbarkeit gegenüber großen Herstellern, einschließlich des verpflichtenden Zugangs zu offenen Reparierinformationen zumindest für Verschleißteile (ebd.).
Unser Nachbarland Österreich ging diesbezüglich schon einen Schritt weiter als die Bundesregierung. Österreich hat mit der Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus im Jahr 2022 einen wichtigen Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen gesetzt. Österreich konnte durch die unbürokratische Anwendung des Reparaturbonus rund 280 600 Reparaturen mit einem Fördervolumen von rund 28,1 Mio. Euro und Reparaturkosten von rund 59 Mio. Euro genehmigen und durchführen. Die Reparaturen wurden von rund 3 200 österreichweit gelisteten Partnerbetrieben durchgeführt (www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/ufi/publikationen/evaluierung-bundesfoerderung_2020-2022.html#:~:text=Effekte%202020%E2%80%932022&text=Durch%20die%20eingesetzten%20Mittel%20wurden,5%2C1%20Arbeitspl%C3%A4tze)%20geschaffen – Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2020 – 2022 – Hauptteil). Durch die Evaluierung der gesetzten Maßnahmen zum Reparaturbonus konnte die österreichische Bundesregierung feststellen, dass die Nachfrage insgesamt, d. h. inklusive induzierter Effekte, einen Bruttoproduktionswert von 100 Mio. Euro, einen BIP-Anstieg (BIP = Bruttoinlandsprodukt) von knapp 57 Mio. Euro und eine Wertschöpfung von rund 53 Mio. Euro generierte. Daraus lassen sich Multiplikatoren von 1,69 (Bruttoproduktionswert), 0,96 (BIP) und 0,9 (Wertschöpfung) ableiten. Der anteilige Beschäftigungseffekt in Verbindung mit der Nachfrage nach Reparaturdienstleistungen lag bei 324 Beschäftigungsverhältnissen (bzw. 270 Vollzeitbeschäftigten). Damit war jede Million Euro an Reparaturdienstleistungen mit rund 5,5 neuen Beschäftigungsverhältnissen (4,6 Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen) verbunden. Die Effekte zeigen sich in erster Linie in jenen Sektoren, die Reparaturdienstleistungen anbieten sowie im Groß- und Einzelhandel (www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/ufi/publikationen/evaluierung-bundesfoerderung_2020-2022.html#:~:text=Effekte%202020%E2%80%932022&text=Durch%20die%20eingesetzten%20Mittel%20wurden,5%2C1%20Arbeitspl%C3%A4tze)%20geschaffen – Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2020 – Langfassung).
Auch in Thüringen wurde bereits ein Reparaturbonus für Elektroaltgeräte, der Anreize setzt, Elektrogeräte länger zu nutzen, umgesetzt, wobei eine anteilige Erstattung der Reparaturkosten erfolgte (siehe auch www.reparaturbonus-thueringen.de).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat die Bundesregierung Kenntnis vom österreichischen Modell des Reparaturbonus, von dessen Evaluierung, von den dadurch induzierten Effekten und der generellen Wertschöpfung seit der Einführung des Reparaturbonus in Österreich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse für ihr weiteres Handeln in Bezug auf die Umsetzung des Rechts auf Reparatur und einer etwaigen Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus konnte die Bundesregierung ggf. daraus gewinnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung im Zuge des zentralen Vorhabens der Umsetzung eines Rechts auf Reparatur mit Vertretern der österreichischen Bundesregierung getroffen und fachlich ausgetauscht?
a) Wenn ja, mit welchen Vertretern der österreichischen Bundesregierung konnte sich die Bundesregierung austauschen, welche konkreten Erkenntnisse konnten für eine schnellere Entwicklung und Umsetzung eines Rechts auf Reparatur oder einer Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus in Deutschland aus diesen Treffen gewonnen werden, und welche konkreten Inhalte umfassten diese Fachtreffen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus nach österreichischem oder thüringischem Vorbild im Sinne des zentralen Vorhabens der Einführung eines Rechts auf Reparatur (siehe Koalitionsvertrag, S. 89)?
a) Wenn ja, wann kann mit einer Umsetzung eines Reparaturbonus oder der Einführung eines nationalen Rechts auf Reparatur gerechnet werden?
b) Wenn nein, welche konkreten Umsetzungspläne verfolgt die Bundesregierung bei einer nationalen Einführung eines Rechts auf Reparatur?
Wenn die Frage 3 bejaht wurde, welche zentralen Maßnahmen plant die Bundesregierung bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur bzw. des Reparaturbonus, und hat die Bundesregierung konkrete Prognosen oder Kostenvoranschläge erstellt, um abschätzen zu können, welche Erfüllungsaufwendungen dabei durch die Unternehmen zu erfüllen sind, und welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der nationalen Umsetzung des Rechts auf Reparatur oder eines nationalen Reparaturbonus (in Bezug auf deren Effekte, Bruttoproduktionswert, BIP-Auswirkungen, Wertschöpfung, Beschäftigungsverhältnisse usw.)?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des EU-weiten Rechts auf Reparatur (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eingesetzt, und welche konkreten Maßnahmen hat dabei die Bundesregierung ggf. vorgeschlagen?
Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (vgl. Frage 5) auch eine Mehrwertsteuersenkung (schwedisches Modell, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf Reparaturdienstleistungen, die die Kosten für Reparaturen senken würde?
a) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung zum schwedischen Modell eine eigene Auffassung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und wie bewertet die Bundesregierung den diesbezüglichen Verwaltungsaufwand, und welche konkreten steuerrechtlichen Maßnahmen erwägt sie diesbezüglich (bitte aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu der Feststellung nach konkreten rechtlichen Ansprüchen auf gute Reparierbarkeit und/oder dem Recht auf langjährige, erschwingliche Ersatzteilverfügbarkeit gegenüber großen Herstellern, einschließlich verpflichtenden Zugangs zu offenen Reparierinformationen oder zumindest für Verschleißteile (www.bundestag.de/resource/blob/922988/48fa5d5349c66c243b7dc8ea416b9b01/TU-Berlin-Pohl.pdf), und wenn ja, wie lautet diese?