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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Forderungen von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Mindestlohnanhebung auf 15 Euro und Auswirkungen auf die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.06.2024

Aktualisiert

04.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1173611.06.2024

Forderungen von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Mindestlohnanhebung auf 15 Euro und Auswirkungen auf die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bundeskanzler Olaf Scholz fordert in verschiedenen Interviews und Aussagen eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro (www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/mindestlohn-anheben-scholz-100.html bzw. www.stern.de/politik/olaf-scholz-im-klartext-gespraech---ich-neige-nicht-zum-rumheulen--34706436.html). Die Fragesteller interessiert in diesem Zusammenhang, welche Auswirkungen und Schlussfolgerungen die Bundesregierung für die Mindestlohnkommission, den Mindestlohn und insbesondere für die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft voraussieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundeskanzler Olaf Scholz, der Mindestlohn müsse in einem ersten Schritt auf 14 Euro und in einem nächsten Schritt auf 15 Euro angehoben werden?

2

Plant die Bundesregierung erneut eine politische Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns, und wenn ja, welche Absicht verfolgt die Bundesregierung damit?

3

Ist aus Sicht der Bundesregierung der von der Mindestlohnkommission festgesetzte Mindestlohn ausreichend, und wenn nein, warum nicht?

4

Ist es Absicht der Bundesregierung, durch die wiederholte Kritik an der Mindestlohnkommission die Kommission öffentlich unter Druck zu setzen?

5

Liegt aus Sicht der Bundesregierung durch einen nicht einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission ein Verstoß gegen die Regeln vor?

6

Plant die Bundesregierung eine Reform der Mindestlohnkommission?

7

Plant die Bundesregierung eine Reform bezüglich der Kriterien, entlang derer die Höhe des allgemeinen Mindestlohns bestimmt werden soll (beispielsweise entlang der Höhe des Medianlohns), und wenn ja, welche Kriterien sollen dies sein?

8

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Mindestlohnkommission im Bereich Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zu?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bei einer Anhebung des Mindestlohns in den genannten Branchen?

10

Wie viele Personen waren in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, dem Obstbau, dem Gartenbau, den Sonderkulturen, dem Weinbau und der Fischerei beschäftigt (bitte nach Branche und Jahr auflisten)?

11

Wie viele Personen waren in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, dem Obstbau, dem Gartenbau, den Sonderkulturen, dem Weinbau und der Fischerei als Saisonarbeitskräfte beschäftigt?

12

Wie viele Personen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, dem Obstbau, dem Gartenbau, den Sonderkulturen, dem Weinbau und der Fischerei erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 den Mindestlohn (bitte nach einzelnen Branchen auflisten), und wie viele davon waren Saisonarbeitskräfte?

13

Wie viele der Saisonarbeitskräfte kehrten anschließend in ein Land zurück, in dem der Mindestlohn unter 15 Euro liegt (bitte nach Ländern und Mindestlohn auflisten)?

14

Bei wie vielen dieser Saisonarbeitskräfte handelt es sich um Arbeitskräfte, die bereits vor 2022 saisonal in Deutschland gearbeitet haben?

15

Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro auf die o. g. Branchen?

16

Welche Auswirkungen auf die Verbraucherpreise, insbesondere von Obst, Gemüse, Sonderkulturen, Gewürzanbau und Wein, hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro?

17

Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen von Agrarverbänden, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro einen „Kahlschlag für den heimischen Anbau von Obst, Gemüse und Wein“ bedeuten würde (vgl. www.agrarheute.com/politik/rukwied-15-euro-mindestlohn-deutsche-bauern-bestehen-620551)?

18

In welchen europäischen Mitgliedstaaten beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Mindestlohn aktuell 15 Euro und mehr?

19

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn bei den wesentlichen europäischen Mitbewerbern im Bereich Obst, Gemüse, Sonderkulturen, Gewürzanbau und Wein (hier insbesondere Niederlande, Spanien, Italien, Portugal, Frankreich, Griechenland, Österreich und Polen)?

20

Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro zu einem Wettbewerbsnachteil für die heimische Landwirtschaft, Forstwirtschaft, den Obstbau, den Gartenbau, die Sonderkulturen, den Weinbau und die Fischerei führen, insbesondere gegenüber Erzeugern aus Staaten mit geringeren Mindestlöhnen, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Ausgleich dieses Wettbewerbsnachteils und zum Erhalt der heimischen Produktion?

21

Wird sich der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir für oder gegen eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, insbesondere innerhalb seines Geschäftsbereichs, einsetzen?

22

Plant die Bundesregierung, Fragen zum Mindestlohn bzw. zur Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns zusammen mit den Verbänden der Land- und Forstwirtschaft, des Obstbaus, des Gartenbaus, der Sonderkulturen, des Weinbaus und der Fischerei vorab zu besprechen?

23

Wie verträgt sich nach Ansicht der Bundesregierung eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro mit der Aussage von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Grünen Woche 2024, er wolle „pragmatische[n] Dinge[n] unternehmen [können], um die wirtschaftliche Tätigkeit dieser Unternehmen zu erleichtern und ihnen eine gute ökonomische Zukunft zu ermöglichen“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gruene-woche-scholz-bauern-100.html)?

Berlin, den 10. Juni 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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