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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verwendung von EU-Mitteln für sozialpolitische Maßnahmen

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.06.2024

Aktualisiert

09.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1183213.06.2024

Verwendung von EU-Mitteln für sozialpolitische Maßnahmen

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Norbert Kleinwächter, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 21. Juli 2020 beschloss der Rat der Europäischen Union ein Konjunkturpaket, den Wiederaufbaufonds, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den Mitgliedstaaten einzudämmen und zu mildern (commission.europa.eu/strategy-and-policy/recovery-plan-europe_de). Flankiert wird der Fonds vom europäischen Aufbauplan „Next Generation EU“ (NGEU).

Finanzierungsgrundlage sind der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR 2021–2027) von über 1 Bill. Euro und das temporäre Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (NGEU), das die Kommission ermächtigt, an den Kapitalmärkten im Namen der Union Mittel bis zu 750 Mrd. Euro zu Preisen von 2018 aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten haften über ihre künftigen Beiträge zum Haushalt der Europäischen Union gemeinschaftlich für die Schulden des Fonds.

Die Auszahlungsmöglichkeiten gliederten sich in rund 360 Mrd. Euro als Kredite sowie in rund 390 Mrd. Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse (www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/hilfsprogramm-deutschland-finanziert-die-hohen-renten-in-eu-laendern_id_13119663.html).

Italien erhielt bislang aus dem Wiederaufbaufonds 71,8 Mrd. Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/italien-eu-corona-hilfe-wiederaufbau-fonds-meloni-100.html), Spanien etwa 77,1 Mrd. Euro (www.gtai.de/de/trade/spanien/specials/eu-foerderung-in-spanien-670102) und Frankreich 39,4 Mrd. Euro (www.gtai.de/de/trade/frankreich/specials/eu-foerderung-in-frankreich-676204). Deutschland kann nach dem EU-Verteilungsschlüssel bis zu 28 Mrd. Euro beantragen (germany.representation.ec.europa.eu/news/verteilungsschlussel-fur-corona-wiederaufbaufonds-mehr-geld-fur-deutschland-2022-06-30_de).

Die Bundesregierung stellte den ersten Antrag auf Erhalt der Mittel erst Ende 2023 im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-wiederaufbaufonds-warum-beantragt-deutschland-die-mittel-so-zoegerlich-19340958.html). Die Mittel müssen nach der bisherigen europäischen Planung bis Mitte 2026 ausgegeben werden.

Während Deutschland nach Berechnungen des Bundesrechnungshofs in den Fonds voraussichtlich 65 Mrd. Euro mehr einzahlen wird, als es selbst Zuschüsse bekommt (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Statements/DE/2021/wiederaufbaufonds.html), ihm zustehende Mittel erst spät beantragt, aber zur Sicherung der Rentenzahlungen eine aktiengestützte Säule zur Absicherung des jetzigen Rentenniveaus „auf Pump einführt“ (www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/aktienrente-rente-konzept-ampel-gesetz-100.html), warnen Experten davor, dass andere EU-Mitgliedstaaten, wie insbesondere Italien, ihre Rentenkassen mit den Zuschüssen aus dem Wiederaufbaufonds der EU finanzieren. Mit diesen Milliarden, so der Vorwurf von Experten, können die Länder ihre üppigen Staatsausgaben, insbesondere im sozialpolitischen Bereich, finanzieren (www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/hilfsprogramm-deutschland-finanziert-die-hohen-renten-in-eu-laendern_id_13119663.html). Der bei der EU zur Beantragung der Fördermittel eingereichte Aufbau- und Resilienzplan Italiens berücksichtigt ausdrücklich die Verbesserung der Fähigkeit, auf die „zunehmenden Bedürfnisse im Zusammenhang mit Demografie zu reagieren“ (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0344, Ziff. 11).

Zwar legt der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AVEU, Kapitel Sozialpolitik, Artikel 153, dejure.org/gesetze/AEUV/153.html) die Nachrangigkeit der EU-Sozialpolitik ausdrücklich fest. Allerdings entfalten die allgemeinen Ziele und Vorgaben – so festgehalten im Protokoll über Sozialpolitik (1992) und später dann im Vertrag von Amsterdam (1997) und in der Sozialagenda (2000) − eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die Entwicklung der jeweiligen nationalen Sozialpolitiken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele EU-Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Bezug zu sozialpolitischen Maßnahmen seit 2020 in welche Mitgliedstaaten geflossen?

2

Wie viele EU-Mittel hat Deutschland seit 2020 mit Bezug zu sozialpolitischen Maßnahmen erhalten?

3

Welche EU-Mittel mit sozialpolitischem Bezug wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in welcher Höhe als Kredite an die Mitgliedstaaten ausgezahlt, welche als Zuschüsse?

4

Welche EU-Mittel mit sozialpolitischem Bezug wurden an Deutschland seit 2020 in welcher Höhe als Kredite ausgezahlt, welche als Zuschüsse?

5

Wie stellt Deutschland das Ziel der EU sicher, dass mit einer leistungsbasierten Budgetierung mit Bezug zu sozialpolitischen Maßnahmen diese auch erfolgreich umgesetzt werden (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/02-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4#:~:text=Der%20Wiederaufbaufonds%20ist%20ein%20Konjunkturpaket,ein%20Gesamtvolumen%20von%20750%20Mrd.)?

6

Welche sozialpolitischen Projekte wurden in Deutschland durch beantragte EU-Fördermittel direkt oder indirekt gefördert?

7

Welche sozialpolitischen Projekte von Mitgliedstaaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch EU-Fördermittel direkt oder indirekt gefördert?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche EU-Mittel, Kredite und bzw. oder Zuschüsse in welcher Höhe von den Mitgliedstaaten Italien, Frankreich und Spanien für welche sozialpolitischen Maßnahmen direkt oder indirekt verwendet wurden, und wenn keine Kenntnisse vorliegen, warum nicht?

9

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Zuschüsse der EU von Mitgliedstaaten, insbesondere Italien, Frankreich und Spanien, zur direkten oder indirekten Unterstützung der jeweiligen Alterssicherungssysteme verwendet, und wenn keine Kenntnisse vorliegen, warum nicht?

10

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Deutschland „großzügige Renten in den EU-Ländern“ (www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/hilfsprogramm-deutschland-finanziert-die-hohen-renten-in-eu-laendern_id_13119663.html) direkt oder indirekt finanziert?

11

Welche Projekte mit sozialpolitischem Bezug wurden in den Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits abgeschlossen, welche werden weiterhin gefördert?

12

Wie viele EU-Mittel mit sozialpolitischem Bezug standen Deutschland seit 2020 als Kredite und bzw. oder Zuschüsse zu?

13

Welche EU-Kredite und bzw. oder Zuschüsse hat Deutschland mit einem Bezug zu sozialpolitischen Maßnahmen in welcher Höhe seit 2020 beantragt?

14

Welche EU-Kredite und bzw. oder Zuschüsse hat Deutschland mit einem Bezug zu sozialpolitischen Maßnahmen in welcher Höhe seit 2020 noch nicht beantragt, und warum nicht?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung die Beantragung weiterer EU-Mittel mit einem Bezug zur Förderung sozialpolitischer Maßnahmen, wenn ja, wann, und wofür, und wenn nein, warum nicht?

16

Umfasst der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf?__blob=publicationFile&v=1) insbesondere bei den zusätzlichen Maßnahmen auch solche, die zur Förderung der Alterssicherung im Sinne der Stärkung der sozialen Sicherheit in Deutschland dienlich sind, wenn ja, welche konkret, und wenn nein, warum nicht?

17

Hat die Bundesregierung geprüft, ob, zum Beispiel im Rahmen des EU-Förderzieles nachhaltiger sozialer Sicherheit in Europa, Fördermittel zur Sicherung des deutschen Rentenversicherungssystems, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines Aktienfonds, zu beantragen bzw. zu verwenden sind, wenn ja, inwieweit, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

18

Hat sich die Bundesregierung im Rahmen einer bereits erfolgten oder geplanten Beantragung von EU-Mitteln auf die EU-Leitlinie bezogen, dass Arbeitnehmer und Selbstständige im Ruhestand das Recht auf ein Ruhegehalt haben, das ihren Beiträgen entspricht und ein angemessenes Einkommen sicherstellt, und wenn ja, inwieweit (commission.europa.eu/system/files/2017-11/social-summit-european-pillar-social-rights-booklet_de.pdf, S. 20, Ziff. 15 a)?

Berlin, den 12. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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