BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Haltung der Bundesregierung zu Streumunition

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.07.2024

Aktualisiert

14.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1184414.06.2024

Die Haltung der Bundesregierung zu Streumunition

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

124 Staaten einschließlich Deutschland haben das Übereinkommen über Streumunition (sogenanntes Oslo-Übereinkommen) zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition unterschrieben, das seit 2010 völkerrechtlich gilt. Davon haben bis dato 112 Staaten das Übereinkommen ratifiziert (www.handicap-international.de/de/streubomben/). Deutschland hatte das Ratifizierungsverfahren als elftes Land vollständig abgeschlossen und am 8. Juli 2009 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Neben den USA haben auch Russland und China sowie mehrere EU- und NATO-Länder das Oslo-Übereinkommen nicht unterzeichnet, darunter sind Polen, Rumänien, Lettland, Griechenland, die Türkei und Estland. Zypern hat den Vertrag zwar unterzeichnet, muss diesen aber noch ratifizieren (www.aktion-deutschland-hilft.de/fileadmin/fm-dam/bilder/hilfseinsaetze/2012-fluechtlinge-syrien/Faktenblatt_Streubomben_Nov_2020_handicap-international.pdf).

Nach monatelangen innenpolitischen Auseinandersetzungen billigte der US-Kongress neue Milliardenhilfen für die Ukraine und machte damit den Weg für neue Waffenlieferungen frei. US-Präsident Joe Biden kündigte daraufhin an, ein erstes Soforthilfepaket in Höhe von 1 Mrd. US-Dollar werde direkt auf den Weg gebracht. Laut der Ankündigung vom 24. April 2024 umfasst die jüngste Zusage auch 155-mm-Artilleriegeschosse mit Streumunition, DPICM-Submunition (Dual Purpose Improved Conventional Munitions; www.defense.gov/News/Releases/Release/Article/3754238/biden-administration-announces-significant-new-security-assistance-for-ukraine/). Bereits im Juli 2023, September 2023 und März 2024 sollen die USA 155-mm-Artilleriegeschosse mit Streumunition und im Oktober 2023 und März 2024 ballistische Raketen (ATACMS) mit Streumunition in die Ukraine geliefert haben (www.noclusterbombs.org/news/2024/04/25/us-campaigners-condemn-fifth-transfer-of-banned-us-cluster-munitions/).

Gemäß § 20a des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) drohen Freiheitsstrafen, wenn Streumunition eingeführt, ausgeführt, durch das Bundesgebiet durchgeführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbracht wird, zu einer solchen Handlung verleitet oder eine solche gefördert wird. Allerdings habe die Bundesregierung nach eigenen Aussagen keine eigenen, über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse darüber, ob Bestände von Streumunition der USA in Deutschland lagern. Auch darüber, ob die USA ggf. Streumunition in Deutschland ein-, aus-, durch das Bundesgebiet durchgeführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbracht hat, habe die Bundesregierung keine Kenntnisse (Antwort zu den Fragen 8 und 11 auf Bundestagsdrucksache 20/8546).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ihr NATO-Verbündeter Norwegen im Zuge der Unterzeichnung des Oslo-Übereinkommens die USA anwies, die auf ihrem Hoheitsgebiet gelagerte Streumunition wie die im Rahmen des Marine Corps Prepositioning Program – Norway (MCPP-N) in norwegischen Höhlen befindlichen 2 500 DCIPM zu entfernen (https://wikileaks.org/plusd/cables/08OSLO676_a.html), was bis 2010 geschehen sein soll (www.handicap-international.de/sites/de/files/cluster_munition_monitor_2017_web4_klein-min.pdf, S. 41, Fußnote 161), und wenn ja, welche?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ihr NATO-Verbündeter Großbritannien im Zuge der Unterzeichnung des Oslo-Übereinkommens die USA anwies, die auf seinem Hoheitsgebiet gelagerte Streumunition statt bis 2018 bis 2013 zu entfernen (https://wikileaks.org/plusd/cables/09STATE52368_a.html), und wenn ja, welche?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die von ihrem NATO-Verbündeten Großbritannien im Zuge der Unterzeichnung des Oslo-Übereinkommens gegenüber den USA geforderte Entfernung der Streumunition vom britischen Hoheitsgebiet nicht Diego Garcia einschloss, weil die Streumunition dort auf US-Schiffen gelagert wurde, jedoch für jede Lagerung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden musste (https://wikileaks.org/plusd/cables/09STATE52368_a.html), und wenn ja, welche?

4

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die USA mindestens seit 1983 Streumunition wie M483A1 155mm DPICM im Miesau Army Depot in Rheinland-Pfalz, einem der größten Munitionsdepots der US-Armee außerhalb der USA, gelagert hat (https://books.google.de/books?id=QCGigMi2BPgC&pg=PA67&lpg=PA67&dq=%22M483A1%22+%22Miesau+Army+Depot%22&source=bl&ots=N3un8jiS7o&sig=ACfU3U3L4RX0NJEbPfS9dcZiYBT_dpMNXA&hl=en&sa=X&ved=2ahUKEwjszf6j3OKFAxWpR_EDHe5-DiMQ6AF6BAgIEAM#v=onepage&q=%22M483A1%22%20%22Miesau%20Army%20Depot%22&f=false)?

5

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die USA 2008 in Deutschland Streumunition gelagert hatten und deshalb für die USA insbesondere die Auslegung des Artikels 21 des Oslo-Übereinkommens gilt, in dem es um die Beziehungen zu Staaten wie die USA geht, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind (https://wikileaks.org/plusd/cables/08STATE125631_a.html)?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass 2008 seitens der Bundesregierung am Rande einer Tagung US-Teilnehmer über die deutschen Absichten zur Umsetzung von Artikel 21 des Oslo-Übereinkommens informiert wurden und zum damaligen Zeitpunkt keine Forderung erhoben wurde, in Deutschland lagernde Streumunition zu entfernen bzw. zu beseitigen, es jedoch Fragen bezüglich der deutschen Beteiligung an der Unterstützung der USA bei der Erhaltung der entsprechenden US-Bestände in Deutschland geben könnte (https://wikileaks.org/plusd/cables/08STATE125631_a.html)?

7

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Entscheidung über den Einsatz von Streumunition im Rahmen der NATO eine militärisch-operative und nicht eine politische Angelegenheit, und obliegt die Entscheidung über den Einsatz von Streumunition im Rahmen der NATO der Zuständigkeit des NATO-Befehlshabers (https://wikileaks.org/plusd/cables/08STATE125631_a.html)?

8

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass 2008 gegenüber den USA seitens der Bundesregierung betont wurde, dass die USA auch nach der Unterzeichnung des Oslo-Übereinkommens durch Deutschland weiterhin in der Lage sein werden, Streumunition in Deutschland zu lagern und zu transportieren (https://wikileaks.org/plusd/cables/08BERLIN1609_a.html)?

9

Hat die Bundesregierung analog zu den Regierungen von Norwegen und Großbritannien die USA im Zuge der Unterzeichnung und Ratifizierung des Oslo-Übereinkommens ebenfalls aufgefordert, in Deutschland gelagerte Streumunition zu entfernen bzw. zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, wenn ja, wann, und bis zu welchem Zeitpunkt wurden die USA aufgefordert, die Streumunition aus Deutschland zu entfernen, und wenn nein, warum nicht?

10

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in Deutschland gelagerte Streumunition der USA entfernt bzw. beseitigt?

11

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die in Deutschland gelagerte Streumunition der USA entfernt bzw. beseitigt wurde, wenn ja, wann fand die Prüfung statt, und wenn nein, warum nicht?

12

Wie oft wurde ggf. beim Streitkräfteamt der Bundeswehr seit Februar 2022 über das zuständige Highway Movement Control Team (HMCT) der US Army Europe (USAREUR) die Genehmigung für die Beförderung von Gefahrengütern beantragt (https://jkodirect.jten.mil/remediation/drivingcourse/AER55-4.htm#P41#; bitte unter Angabe des Datums einschließlich des zu transportierenden Gefahrengutes auflisten)?

13

Wurde in den ggf. beim Streitkräfteamt der Bundeswehr seit Februar 2022 über das zuständige HMCT der USAREUR beantragten Genehmigungen für die Beförderung von Gefahrengütern Streumunition aufgeführt?

14

Befanden sich ggf. unter den beantragten Genehmigungen für die Beförderung von Gefahrengütern auch solche zur Beförderung von Streumunition, und wenn ja, wann wurden die Genehmigungen beantragt, und für welches Gefahrengut?

15

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit August 2023 zwischen den US-Streitkräften und der Bundeswehr (z. B. dem Streitkräfteamt) Gespräche mit Bezug zu Streumunition, und wenn ja, wann, und was war der Gegenstand des jeweiligen Gespräches?

16

Hat die Bundesregierung gegenüber der Ukraine den Einsatz von Streumunition durch die Ukraine z. B. in Izium 2022 thematisiert (www.hrw.org/de/news/2023/07/10/ukraine-zivile-todesopfer-durch-streumunition), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

17

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass aus den fünf an die Ukraine gelieferten Mittleren Artillerieraketensystemen MARS II (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514) Streumunition verschossen wird (www.fr.de/politik/himars-russische-verluste-usa-raketen-streumunition-cluster-lieferung-ukraine-krieg-zr-92517544.html), vor dem Hintergrund, dass die für die Bundeswehr für die MARS-Artilleriesysteme beschafften M26-Raketen 644 M77-Submunitionen trugen (https://taz.de/Warten-auf-moderneren-Ersatz/!550606/)?

18

Gibt es Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass die deutschen Waffensysteme, die an die Ukraine geliefert wurden bzw. werden, nicht zum Abfeuern von Streumunition verwendet werden, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

19

Ist es für die Bundesregierung im Rahmen der sich aus der Streumunitionskonvention ergebenden Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland von Relevanz, ob ihr Bündnispartner USA ggf. Bestände von Streumunition (cluster bombs bzw. cluster munition) in Deutschland lagert, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

20

Ist es für die Bundesregierung im Rahmen der sich aus der Streumunitionskonvention ergebenden Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland von Relevanz, ob ihr Bündnispartner USA ggf. Streumunition in Deutschland ein-, ausgeführt und bzw. oder durch das Bundesgebiet transportiert hat, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

21

Ist die Aussage eines ehemaligen US-amerikanischen Beraters des Oberbefehlshabers der Ukraine von Relevanz, wonach in Deutschland Streumunition (DPICM) der USA gelagert werde (www.newsweek.com/ukraine-gamechanger-himars-upgrade-win-war-dcipm-cluster-munitions-counteroffensive-artillery-1820071), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

22

Hat die Bundesregierung die Aussage des ehemaligen US-amerikanischen Beraters des Oberbefehlshabers der Ukraine geprüft, wonach in Deutschland Streumunition (DPCIM) der USA gelagert werde, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

23

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung ggf. unternommen, um sich in vollem Umfang an die mit der Ratifikation des Oslo-Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu halten und die USA gemäß Artikel 21 Absatz 2 dieses Abkommens davon abzubringen, Streumunition, die unter das Oslo-Übereinkommen fällt, an die Ukraine zu liefern?

24

Wann hat die Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 ihren Bündnispartner USA bei bilateralen Gesprächen über die sich aus der Streumunitionskonvention ergebenden Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise hinsichtlich ggf. in Deutschland gelagerter Streumunition, die unter das Oslo-Übereinkommen fällt, informiert (bitte unter Angabe des Datums, Orts, der teilnehmenden Personen und des konkreten Gesprächsgegenstandes aufführen)?

25

Hat die Bundesregierung die USA aufgefordert, ggf. in Deutschland gelagerte Streumunition, die unter das Oslo-Übereinkommen fällt, aus Deutschland zu entfernen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die USA zwei Raketentypen mit Clusterausrüstung vom Typ GMLRS oder ATACMS an die Ukraine geliefert hat (www.fr.de/politik/himars-russische-verluste-usa-raketen-streumunition-cluster-lieferung-ukraine-krieg-zr-92517544.html), und wenn ja, welche?

27

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass aus den fünf an die Ukraine gelieferten Mittleren Artillerieraketensystemen MARS II (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514) Cluster-Munition verschossen wird (www.fr.de/politik/himars-russische-verluste-usa-raketen-streumunition-cluster-lieferung-ukraine-krieg-zr-92517544.html), vor dem Hintergrund, dass die für die Bundeswehr für die MARS-Artilleriesysteme beschafften M26-Raketen 644 M77-Submunitionen trugen (https://taz.de/Warten-auf-moderneren-Ersatz/!550606/)?

28

Liegen der Bundesregierung über mögliche Medienberichte hinausgehende aktuelle Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) zum Einsatz von Streumunition durch die ukrainischen und bzw. oder russischen Streitkräfte im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine vor?

29

Wie viele Anträge für den militärischen Lufttransport nicht International Air Transport Association (IATA)-konformer gefährlicher Güter mit welchem Bestimmungsland hat die Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 erteilt (bitte entsprechend den Jahren die 20 Bestimmungsländer mit den meisten Einzelerlaubnissen einschließlich der betreffenden Antragstellerländer und der Bezeichnung der entsprechenden Güter auflisten)?

30

Wie viele Anträge der in den Jahren 2023 und 2024 aufgeführten erteilten Genehmigungen der Bundesregierung für den militärischen Lufttransport nicht IATA-konformer gefährlicher Güter betrafen das Bestimmungsland Ukraine (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des Antragstellerlandes und der Bezeichnung der entsprechenden Güter auflisten)?

31

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich unter den in den Jahren 2023 und 2024 genehmigten militärischen Lufttransporten nicht IATA-konformer gefährlicher Güter Munition befand, die auf der Grundlage ihrer vorgegebenen Spezifikation unter das Verbot des Übereinkommens fällt?

32

In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für die Ukraine erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter in den einzelnen Monaten auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

33

Für welche Rüstungsgüter wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag Einzelausfuhrgenehmigungen in die Ukraine erteilt (bitte getrennt unter Angabe der AL-Position [AL = Ausfuhrliste] bzw. KWL-Nummer [KWL = Kriegswaffenliste], Güterbeschreibung sowie der jeweiligen Stückzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

Berlin, den 13. Juni 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen