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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Minderjährige im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld)

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.07.2024

Aktualisiert

31.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1192124.06.2024

Minderjährige im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld)

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Hannes Gnauck, Gerrit Huy und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Fast jedes zweite ausländische Kind in Deutschland (48,5 Prozent) bezog mit Stand Dezember 2022 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Hartz IV bzw. Bürgergeld). Zum Vergleich: Bei deutschen Kindern waren es zu diesem Zeitpunkt 7,7 Prozent. Ferner hat sich die Zahl der ausländischen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, seit 2010 fast verdreifacht. Sie stieg von rund 304 000 im Jahr 2010 auf rund 888 000 Kinder im Jahr 2022. Derweil sank die Zahl der deutschen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, von rund 1,37 Millionen auf rund 931 000 Kinder. Diese Entwicklung schlägt sich auch in den Ausgaben nieder: Während die jährlichen Bürgergeldausgaben für deutsche Kinder gesunken sind (2010: 2,58 Mrd. Euro; 2022: 2,1 Mrd. Euro), haben die Ausgaben für ausländische Kinder sich fast vervierfacht (2010: 668 Mio. Euro; 2022: 2,55 Mrd. Euro; vgl. Bundestagsdrucksache 20/7148).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2010, 2015, 2020, 2022, 2023 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil von deutschen und ausländischen Kindern in Deutschland (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen ausweisen)?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2010, 2015, 2020, 2022, 2023 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil (gemessen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung) von Kindern im SGB-II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen ausweisen)?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022 sowie 2023 der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen ausweisen)

4

In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2023 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

5

In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2023 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

6

In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahresoder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2023 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

7

In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahresoder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2023 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

8

In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2023 am höchsten (bitte für diese Bundesländer die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

9

In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2023 am niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

10

In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2023 am höchsten (bitte für diese Bundesländer die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

11

In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2023 am niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

12

Wie hoch waren Anzahl und Anteil der Kinder (bitte nach deutschen und ausländischen Kindern differenzieren), die am 31. Dezember 2023 in Deutschland Sozialleistungen bezogen und die aktuell Sozialleistungen beziehen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer bildungsbezogenen „Vererbung“ der prekären Familiensituationen auf die betroffenen Kinder, insbesondere vor dem Hintergrund hoher Schulabbrecherquoten ausländischer Kinder (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1125, S. 104 f.)?

14

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung neben der Zahlung staatlicher Hilfen (Kinderzuschlag, einkommensunabhängiger Garantiebetrag u. a.), beziehungsweise welche Maßnahmen abseits monetärer Leistungen werden umgesetzt, um Kinderarmut strukturell zu bekämpfen?

Berlin, den 13. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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