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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Folgen der neuen Batterieverordnung für den Wirtschaftsstandort Deutschland

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

09.07.2024

Aktualisiert

29.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1193425.06.2024

Folgen der neuen Batterieverordnung für den Wirtschaftsstandort Deutschland

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Europäische Union (EU) arbeitet derzeit am sogenannten Europäischen Green Deal. Europa soll demnach der erste „klimaneutrale“ Kontinent werden (commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de). Die Bundesregierung bezeichnet ihren eigenen Beitrag zu diesem Projekt als die „sozial-ökologische Transformation“.

Obwohl sich die Bundesregierung in vielen Punkten an die Vorgaben und Empfehlungen aus der EU orientiert, geht sie in manchen Bereichen eigene Wege. Insbesondere lehnt sie die Kernenergie ab, obwohl diese in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten nach der sogenannten EU-Taxonomie aufgenommen wurde (www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220701IPR34365/taxonomie-keine-einwande-gegen-einstufung-von-gas-und-atomkraft-als-nachhaltig) und hierzu gar eine perspektivisch hinwendende Entschließung des EU-Parlaments existiert (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0456_DE.pdf).

Die Fragesteller lehnen diese Entscheidung der Bundesregierung ab.

Abgesehen von den bisherigen Bedenken der Fragesteller könnte der Atomausstieg weitere unvorhergesehene, negative Folgen für die deutsche Wirtschaft haben. Im Anhang der delegierten Verordnung Ares(2024)3131389 zur Batterieverordnung 2023/1542 plant die EU-Kommission festzulegen, wie in Zukunft die CO2-Bilanz von Batterien in Europa berechnet werden soll (ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13877-Batterien-fur-Elektrofahrzeuge-Methode-zur-Ermittlung-des-CO2-Fußabdrucks_de). Nach den Plänen der Kommission soll für die Klimabilanz von Batterien nur noch der durchschnittliche CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung im Produktionsland zählen. Einzelne Unternehmen hätten damit nicht die Möglichkeit, über sogenannte Erneuerbare-Energien-Zertifikate individuell eine gemäß EU-Vorgaben „ausreichende“ CO2-Bilanz nachzuweisen (www.welt.de/wirtschaft/plus251686412/Atomausstieg-Gruene-Rechentricks-Die-neue-CO2-Formel-der-EU-stellt-Deutschland-ins-Abseits.html).

Durch diese Regelung sind Unternehmen im Nachteil, die in Ländern angesiedelt sind, deren Stromerzeugung einen vergleichsweise hohen durchschnittlichen CO2-Ausstoß aufweist. Zu diesen Ländern gehört insbesondere Deutschland, dessen Regierung mit der Kernenergie eine laut EU-Taxonomie nachhaltige Technologie aufgegeben und sich für einen CO2-lastigeren Energiemix mit höheren Anteilen aus Gas und insbesondere Kohle entschieden hat. Laut dem Verband der Autoindustrie (VDA) würde die geplante Verordnung daher „für bestehende Standorte in Deutschland signifikante Nachteile mit sich bringen“ (www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/2024/240529_PM_Kommentierung_EU-Batterieverordnung). Laut Medienberichten besteht die Gefahr, dass Batterien, die in Ländern mit schlechtem Energiemix produziert werden, mittelfristig nicht mehr in der EU verkauft werden dürfen (www.welt.de/wirtschaft/plus251686412/Atomausstieg-Gruene-Rechentricks-Die-neue-CO2-Formel-der-EU-stellt-Deutschland-ins-Abseits.html).

Nach Ansicht der Fragesteller ist außerdem zu befürchten, dass langfristig nicht nur die Autoindustrie und andere in der Batterieherstellung tätige Branchen negativ betroffen sein könnten. Die sogenannte Ökodesign-Verordnung der EU sieht nämlich vor, dass für fast alle Produkte in der EU ein CO2-Fußabdruck und ein Umwelt-Fußabdruck ausgewiesen werden müssen. Wenn sich hierbei das Vorgehen aus der geplanten Batterieverordnung durchsetzen sollte, wonach der durchschnittliche CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung im Produktionsland einschlägig ist, wären nach Ansicht der Fragesteller Deutschlands Unternehmen fast flächendeckend benachteiligt gegenüber Unternehmen aus Ländern wie Frankreich, das weiterhin auf Kernenergie setzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Hat sich die Bundesregierung bisher auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene für eine bestimmte Methode zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks von Batterien eingesetzt, und wenn ja, für welche, und in welcher Form?

2

War die Bundesregierung in den Prozess der Entwicklung der im Anhang der delegierten Verordnung Ares(2024)3131389 zur Batterieverordnung 2023/1542 beschriebenen Methode zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks von Batterien eingebunden, und wenn ja, in welcher Form war sie das, und in welchem Sinne hat sie Einfluss auf das Ergebnis genommen?

3

Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zu der im Anhang der delegierten Verordnung Ares(2024)3131389 zur Batterieverordnung 2023/1542 beschriebenen Methode zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks von Batterien, und wie bewertet sie die Methode im Hinblick auf ihren Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Batterieindustrie?

4

Wurden Subventionen oder sonstige Förderungen, Unterstützungsleistungen und Erleichterungen Batterien herstellenden oder Batterietechnologien erforschenden Unternehmen mit Sitz oder Produktionsstätten in Deutschland (z. B. Contemporary Amperex Technology Thuringia, Leclanché, Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg, Volkswagen, Northvolt, SVolt, Automotive Cells Company, Blackstone, Varta, Porsche) für die Produktion von Batterien oder Erforschung von batteriebezogenen Technologien seit 2017 vom deutschen Staat gewährt?

a) Wenn ja, in welcher Höhe, und in welchem Jahr sind Mittel jeweils gewährt worden?

b) Wenn ja, in welcher Höhe sind Mittel bisher jeweils geflossen?

c) Wenn ja, in welcher Form (Subventionen, Kredite etc.) und zu welchen Bedingungen und Auflagen sind die Mittel jeweils gewährt worden?

5

Wie hoch war der durchschnittliche CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung in Deutschland und den anderen Mitgliedsländern der EU jeweils in den Jahren 2017 bis 2023, und wie hoch wird er nach Schätzung der Bundesregierung jeweils in den kommenden Jahren bis 2045 sein?

6

Wie hat sich der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung auf den durchschnittlichen CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung in Deutschland in den Jahren 2017 bis 2023 ausgewirkt (bitte Entwicklung mit und ohne Kernenergie vergleichen)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis erlangt von kritischen Stellungnahmen aus Wirtschaft und Industrie zu der geplanten delegierten Verordnung zur Batterie-Verordnung, und wenn ja, von wem stammen sie, und was ist ihr Inhalt?

8

Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer oder nationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Klimabilanz von Batterien nicht nach dem durchschnittlichen CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung im Produktionsland bestimmt wird?

a) Wenn ja, auf welche Weise plant sie hierbei vorzugehen, und welche alternative Methode zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks von Batterien plant sie, zu diesem Zweck vorzuschlagen?

b) Wenn nein, mit welcher Begründung?

Berlin, den 17. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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