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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Arbeitsbedingungen bei Plattformarbeit

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.07.2024

Aktualisiert

22.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1203928.06.2024

Arbeitsbedingungen bei Plattformarbeit

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Im April dieses Jahres votierte das Europäische Parlament für eine neue Richtlinie, welche die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten der Plattformarbeit verbessern soll (www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240419IPR20584/parliament-adopts-platform-work-directive). Plattformarbeit beschreibt eine Beschäftigungsform, bei der Menschen und Organisationen eine Onlineplattform benutzen, um Dienstleistungen zu vermitteln. Die Linke hat das Thema Plattformarbeit in den letzten Jahren immer wieder auf die die Tagesordnung des Bundestages gebracht (u. a. Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 18/8179, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 19/6186 sowie Bundestagdrucksachen 19/22122 und 19/25896). Während der COVID-19-Pandemie hat der Umfang von Plattformarbeit stark zugenommen. Mittlerweile ist sie aus dem Erscheinungsbild der meisten Städte kaum wegzudenken. Die EU geht davon aus, dass es bereits 2025 über 40 Millionen Plattformbeschäftigte innerhalb der EU geben wird – mit Deutschland an vorderster Stelle (www.consilium.europa.eu/en/policies/platform-work-eu/). Schwerpunkte bilden unter anderem die Essens- und Lebensmittellieferungen, Hausangestellte sowie die Personenbeförderung.

Immer wieder zur Debatte stehen die Arbeitsbedingungen der Plattformbeschäftigten. Die Arbeitsrechte, der Datenschutz und die soziale Absicherung sollen nunmehr mit der neuen EU-Richtlinie verbessert werden.

Um den Einfluss von Plattformarbeit auf den Arbeitsmarkt zu fassen und die entsprechende Tragweite abzuschätzen, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ausreichend belastbares Datenmaterial notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Unternehmen nutzen in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Plattformarbeit, und wie haben sich die Zahlen seit 2010 entwickelt (bitte alle verfügbaren Daten angeben und nach Gesamtanzahl und Branche differenzieren und dabei jeweils den absoluten sowie relativen Anteil ausweisen)?

2

Welche Unternehmen nutzen oder bieten nach aktuellstem Kenntnisstand der Bundesregierung Plattformarbeit in der Bundesrepublik Deutschland an (bitte alle in alphabetischer Reihenfolge nennen), und wie viele Nutzerinnen und Nutzer (im Sinne von Vertragsarbeit) sind bei diesen Plattformen jeweils registriert?

3

Schließt sich die Bundesregierung in ihrer Einschätzung der Prognose des Europäischen Rates an (www.consilium.europa.eu/en/policies/platform-work-eu/), dass die Zahl der Plattformbeschäftigten in Deutschland bereits im Jahr 2025 mehrere Millionen Beschäftigte umfassen wird (wenn nein, bitte begründen)?

4

Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Plattformbeschäftigten in Deutschland in den kommenden fünf, zehn beziehungsweise zwanzig Jahren entwickeln?

a) Falls eine Prognose vorgelegt wird, wie wird diese begründet?

b) Falls keine Prognose vorgelegt wird, warum nicht?

5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die Zahl und der Anteil der Plattformbeschäftigten entwickelt (bitte Jahreswerte sowie die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und nach Geschlecht, Altersgruppe und Bund, Ost bzw. West sowie nach den einzelnen Bundesländern differenzieren)?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die Zahl und der Anteil von ausschließlich sowie im Nebenjob geringfügig beschäftigten Plattformbeschäftigten entwickelt (bitte Anzahl und Anteil an im Nebenjob geringfügig Beschäftigten angeben, Jahreswerte sowie die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und nach Geschlecht, Altersgruppe und Bund, Ost bzw. West sowie nach den einzelnen Bundesländern differenzieren)?

7

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die Zahl und der Anteil von Solo-Selbstständigen Plattformbeschäftigten entwickelt (bitte jeweils Anzahl und Anteil der Selbstständigen beziehungsweise Soloselbstständigen angeben, Jahreswerte sowie die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und nach Geschlecht, Altersgruppe und Bund, Ost bzw. West sowie nach den einzelnen Bundesländern differenzieren)?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der selbständig erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II- bzw. Bürgergeld-Bezieherinnen und Bürgergeld-Bezieher im Jahresdurchschnitt seit dem Jahr 2010 entwickelt, und wie viele der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit waren Langzeitleistungsempfängerinnen bzw. Langzeitleistungsempfänger mit einer Verweildauer im Regelleistungsbezug von mehr als zwei Jahren (bitte jeweils Anzahl und Anteil an erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern beziehungsweise Langzeitleistungsempfängerinnen und Langzeitleistungsempfängern angeben, Jahreswerte sowie die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und nach Geschlecht, Altersgruppe und Bund, Ost bzw. West sowie nach den einzelnen Bundesländern differenzieren)?

9

Wie lange beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Aktivität auf einer Plattform von Plattformbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland?

10

Wie lange beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die durchschnittliche Dauer der Selbständigkeit beziehungsweise Solo-Selbstständigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (bitte getrennt angeben sowie Jahreswerte ausweisen)?

11

Wie viele Arbeitsstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 durch Plattformarbeit geleistet (bitte Jahreswerte sowie die entsprechenden Vollzeitäquivalenten angeben und einen Wochenarbeitsstundendurchschnitt für jedes Jahr ausweisen)?

12

Welche Bundesministerien nutzen Plattformarbeit, zu welchem Zweck und in welchem Umfang (bitte einzeln auflisten), und wie vielen Vollzeitstellen entspricht das?

13

Welche öffentliche Unternehmen, staatlichen Einrichtungen, Behörden und Unternehmen mit einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Plattformarbeit zu welchem Zweck und in welchem Umfang (bitte einzeln auflisten), und wie vielen Vollzeitstellen entspricht das jeweils?

14

Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen Stellen in Bundesministerien in den kommenden fünf Jahren durch Digitalisierung, Automatisierung und digitales Outsourcing abgebaut werden sollen, wenn ja, wie viele Vollzeitstellen in welchen Bereichen bzw. Abteilungen sind betroffen (bitte einzeln nach Bundesministerien auflisten), und wenn nein, warum nicht, und leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?

15

Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegte Prüfung bestehenden Rechts mit Blick auf die Arbeitsbedingungen bei digitalen Plattformen durchführen, oder hat sie bereits entsprechende Prüfungen durchgeführt?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen waren das oder werden hierzu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegte Verbesserung der Datengrundlage bezüglich digitaler Plattformen umsetzen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

b) Wenn nein, warum nicht?

17

Wird die Bundesregierung oder hat sie bereits den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegten „Dialog mit Plattformanbietern, -arbeitern, Selbständigen sowie Sozialpartnern“ gesucht (bitte alle Dialogpartnerinnen und Dialogpartner in alphabetischer Reihenfolge auflisten und angeben, wer von der Bundesregierung wann mit wem gesprochen hat beziehungsweise sprechen wird)?

a) Wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse aus dem Dialog werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gewerkschaftlichen Organisationsgrad von Plattformbeschäftigten?

19

Plant die Bundesregierung, Regelungen, um das Zugangsrecht von Gewerkschaften bezüglich Plattformarbeit zu verbessern?

a) Wenn ja, welche konkreten Anpassungen werden dazu innerhalb der Bundesregierung diskutiert, wann ist die Vorlage eines Referentinnenbzw. Referentenentwurfs geplant, und wann sind dazu Gespräche mit den Gewerkschaften geplant?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

Bis wann plant die Bundesregierung, die am 24. April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit in deutsches Recht zu implementieren, und in welchen Punkten plant die Bundesregierung von der Richtlinie abzuweichen (bitte diese Punkte konkret benennen und die geplanten Abweichungen begründen)?

a) Wann ist die Vorlage eines Referentinnen- bzw. Referentenentwurfs durch die Bundesregierung geplant?

b) Falls die Implementation auf die nachfolgende Wahlperiode verschoben wird, warum?

Berlin, den 26. Juni 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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