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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wohnraumeffizienz und Wohnraumsuffizienz, Suffizienz im Gebäudebereich

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

16.07.2024

Aktualisiert

26.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1206201.07.2024

Wohnraumeffizienz und Wohnraumsuffizienz, Suffizienz im Gebäudebereich

der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache definiert den Begriff Suffizienz als Hinlänglichkeit oder Genügsamkeit (www.dwds.de/wb/Suffizienz; Zugriff am 20. Juni 2024). Die Bundesregierung und hier federführend das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) publiziert verschiedentlich Sachverhalte zur Wohnraumeffizienz wie Wohnraumsuffizienz beziehungsweise Gebäudesuffizienz und überträgt damit nach Ansicht der Fragesteller ein Genügsamkeitsdenken auf Raum- und Stadtentwicklungs- beziehungsweise Wohnungsbaupolitik (vgl. Fragebereich).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie lautet der Sachstand zum Beginn und zu der Ausgestaltung des Förderkonzeptes „Jung kauft alt“ (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-bmwsb-artikel.html;jsessionid=F3C9A78666EB7B8EC0398A5FB6C5759B.live881#doc21167710bodyText7; Zugriff am 20. Juni 2024)?

2

Spielt die Wohnflächeninanspruchnahme in Deutschland in der Programmatik eine Rolle, die der Entwicklung des Förderkonzeptes „Jung kauft alt“ zugrunde liegt (vgl. Frage 1), und wenn ja, welche?

3

Spielt die Wohnflächeninanspruchnahme in Deutschland im Beantragungsverfahren des Förderkonzeptes „Jung kauft alt“ eine Rolle, und wenn ja, in welcher Weise?

4

Ist die Wohnflächeninanspruchnahme in Deutschland im Bewilligungsverfahren jeweiliger Anträge des Förderkonzeptes „Jung kauft alt“ ein Entscheidungskriterium, und wenn ja, welche Maßstäbe werden diesbezüglich angelegt?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die aktuelle durchschnittliche Wohnflächeninanspruchnahme in Deutschland, und wenn ja, von welchen Daten geht sie aus?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Wohnflächeninanspruchnahmen bei Miet- im Unterschied zu Eigentumsobjekten in Deutschland, und wenn ja, von welchen Daten geht sie aus?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die aktuellen durchschnittlichen Wohnflächeninanspruchnahmen der EU-Mitgliedsländer im Vergleich zu Deutschland, wenn ja, von welchen Daten geht sie aus, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Vergleich?

8

Teilt die Bundesregierung die Auslassungen des Baukulturberichts 2022/2023 (Bundestagsdrucksache 20/4250), wonach sich ein Paradigmenwechsel vom Neu- zum Umbau im Bestand anbahnt (Kapitel „Neue Umbaukultur“), und wenn ja, erwartet sie diesbezüglich Konsequenzen in Bezug auf die künftige Wohnflächeninanspruchnahme in Deutschland?

9

Teilt die Bundesregierung die Auslassungen im Abschnitt „Suffizienz im Wohnen: Wohnflächenkonsum als Thema nachhaltiger Lebensstile adressieren“ der Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und dessen Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau; www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2023_uba_pos_wohnraumschaffung_bf_2auflage.pdf; Zugriff am 20. Juni 2024), wonach die Pro-Kopf-Wohnfläche auf 41 m2 abzusenken wäre (S. 23), und wenn ja, mit welchen Maßnahmen gedenkt sie, dieses Ziel umzusetzen?

10

Teilt die Bundesregierung ferner die Auslassung (ebd.), wonach Suffizienzansätze intensiver verfolgt und als Handlungsfeld adressiert werden sollten, um „bewusstere Umzugsentscheidungen“ herbeizuführen (S. 23 f.), und wenn ja, mit welchen Maßnahmen gedenkt sie, diese Ziele umzusetzen?

11

Hat die Bundesregierung die Erforschung oder die Ausplanung von Politik- beziehungsweise Planungsinstrumenten, etwa in der Raumordnung, dem Baugesetzbuch, der Musterbauordnung, dem Gebäudeenergiegesetz oder weiterer, zur Unterstützung von Suffizienzansätzen im Wohn- und bzw. oder Gebäudebereich beauftragt (bitte ausführen), wenn ja, welche Rolle spielt die Wohnflächeninanspruchnahme in Deutschland dabei, und bezieht sie dies auch auf das jeweilige Lebensalter der Bewohner beziehungsweise Eigentümer?

12

Vertritt die Bundesregierung eine Position zur Wohnraumsuffizienz (bitte ausführen), wenn ja, in welcher Weise bezieht sie dies auf die Wohnflächeninanspruchnahmen entsprechender Bewohner in Deutschland, und bezieht sie dies auch auf das jeweilige Lebensalter der Bewohner beziehungsweise Eigentümer?

13

Vertritt die Bundesregierung eine Position zur Suffizienz im Gebäudebereich (wenn ja, bitte ausführen), wenn ja, in welcher Weise bezieht sie dies auf die Wohnflächeninanspruchnahmen in Deutschland, und bezieht sie dies auch auf das jeweilige Lebensalter der Bewohner beziehungsweise Eigentümer?

14

Welchen Sachstand hat die Umsetzung der Maßnahmen 1.15, 1.16, 1.17, 1.18 und 1.20 aus dem Papier „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, Unterthema IV „Umweltgerechtes Wohnumfeld und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Bestandsaktivierung“ (S. 21, www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/buendnis-wohnraum/20221012-buendnis-massnahmen.pdf; Zugriff am 20. Juni 2024)?

Berlin, den 28. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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