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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wohnkostenlücke 2023

(insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.08.2024

Aktualisiert

13.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1204728.06.2024

Wohnkostenlücke 2023

der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Caren Lay, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die Wohnkosten – offiziell: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ – werden in den Grundsicherungen in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie als angemessen bewertet werden. Richtwerte für die Angemessenheit werden kommunal berechnet, was nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller extrem schwierig ist und immer wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese „Wohnkostenlücke“ bestreiten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es schlicht keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum unterschritten: Das Geld fehlt dann für Nahrungsmittel, Kleidung, Bildung usw.

Deshalb ist die Karenzzeit, die mit der Bürgergeld-Reform eingeführt wurde, eine bedeutende Verbesserung. Seit 2023 wird bei neuen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern ein Jahr lang die Miete nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern immer voll übernommen. Damit wird die Wohnkostenlücke aber nur verkleinert, nicht geschlossen: Die verbesserte Regelung gilt nur für die Miete, nicht für die Heizkosten, nicht dauerhaft und nur für neue Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher. Gerade Menschen, die langjährig eine der Grundsicherungen beziehen – etwa weil sie wegen einer Krankheit keine Arbeit finden oder weil sie das Rentenalter erreicht haben – drohen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in die politische Vergessenheit zu geraten, nachdem die Verbesserungen des Bürgergelds finanziell vor allem „arbeitsmarktnähere“ Menschen betrafen.

Regional bestehen teilweise erhebliche Differenzen zwischen der tatsächlich gezahlten Miete und den Richtwerten für Angemessenheit. Teilweise sind sie rechtswidrig und bedeuten dann eine Unterschreitung des Existenzminimums. In zahlreichen Klagen von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern stellten Sozialgerichte immer wieder fest, dass kommunale Konzepte rechtswidrig – also zu niedrig bemessen – waren. Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zeigt, dass dies allein im Jahr 2020 in mindestens 24 Sozialgerichtsverfahren geschah (Sozialgerichtliche Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit ‚schlüssiger Konzepte‘ im Jahr 2020, www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/wohnkostenluecke-rechtswidrige-miet-richtwerte-bei-hartz-iv/). Von diesen zu niedrigen Richtwerten waren Zehntausende Hartz-IV-Bezieherinnen und Hartz-IV-Bezieher betroffen, die zum jeweiligen Zeitraum in einer der betroffenen acht Städte bzw. Kreise lebten („Rechtswidrige Miet-Richtwerte bei Hartz IV“, harald-thome.de). Bis zu einem Drittel dieser SGB-II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)-Haushalte bekam nicht die vollen Wohnkosten, sondern musste einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz oder den letzten Ersparnissen bezahlen.

Die niedrigen Leistungen gleichen viele Bürgergeld-Berechtigte dadurch aus, dass sie in sehr kleinen Wohnungen leben. Teilweise leben Vier-Personen-Haushalte auf weniger als 60 m². Solche Wohnungsgrößen liegen erheblich unter allen landesrechtlichen Vorgaben für die soziale Wohnraumförderung, wo die förderungswürdigen Höchstwerte zwischen 80 m² (Sachsen-Anhalt: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus des Landes Sachsen-Anhalt, www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000011783) und 90 m² (u. a. Baden-Württemberg, Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz, und Thüringen, Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen) liegen.

Seit 2014 versuchen zunächst eine Bund-Länder-Kommunal-Arbeitsgruppe und seit 2017 eine Arbeitsgruppe der Konferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (ASMK) unter Beteiligung des Deutschen Landkreistages, bessere gesetzliche Vorgaben zu entwickeln. Wegen der fachlich schwierigen Details ist daraus aber kein Vorschlag entstanden, sodass die Arbeitsgruppe seit dem 22. Oktober 2019 nicht mehr tagte (Kenntnisstand der Bundesregierung im August 2022, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3018, S. 3).

Deshalb ist es nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch unwahrscheinlich, dass die Ampelkoalition ihr Vorhaben umsetzen wird, „die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten“ (Mehr Fortschritt wagen, Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 75). Zumindest das Koalitionsvorhaben, eine jährliche Überprüfung der lokalen Richtwerte vorzuschreiben (ebd.), ist nach Meinung der Fragstellerinnen und Fragesteller einfach umzusetzen, dringend notwendig, aber immer noch nicht realisiert.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller besteht weiterhin gesetzlicher Änderungsbedarf. Deshalb muss das Ausmaß der Wohnkostenlücke weiterhin betrachtet werden. Auf Bundesebene ist das möglich, indem die Differenz zwischen den tatsächlichen Wohnkosten und den als angemessen anerkannten Wohnkosten festgestellt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wann plant die Bundesregierung, ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP umzusetzen und für die kommunalen Richtwerte zur Angemessenheit von Wohnkosten eine jährliche Überprüfung gesetzlich vorzuschreiben (vgl. „Mehr Fortschritt wagen“, Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, Grünen und FDP, S. 75)?

2

In welcher Höhe wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2023 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

3

Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

4

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

5

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

6

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

7

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

8

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

9

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

10

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

11

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

12

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

13

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

14

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

15

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

16

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

17

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

18

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

19

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

20

In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2023 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

21

Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

22

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

23

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

24

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

25

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

26

In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, von denen mindesten ein Kind unter sechs Jahren alt ist, die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2023 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

27

Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, von denen mindesten ein Kind unter sechs Jahren alt ist, waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

28

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen mindesten ein Kind unter sechs Jahren alt ist (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

29

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen mindesten ein Kind unter sechs Jahren alt ist, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

30

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen mindesten ein Kind unter sechs Jahren alt ist (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

31

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen mindesten ein Kind unter sechs Jahren alt ist, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

32

In welcher Höhe wurden für Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2023 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

33

Wie viele Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

34

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

35

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2023 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

36

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

37

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

38

Wie viele Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern lebten in einer Wohnung mit einer Wohnfläche von weniger als 60 m² und damit in einer Wohnung, die 20 m² kleiner ist als alle landesrechtlichen Werte für Vier-Personen-Wohnungen in der sozialen Wohnraumförderung (bitte absolute Werte und Anteile an allen Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern für das Bundesgebiet angeben)?

39

Welche Folgen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung einer Karenzzeit bei den Bedarfen der Unterkunft (§ 22 Absatz 1 Satz 2 bis 4 SGB II) für die betroffenen Leistungsbeziehenden, die Kommunen und Jobcenter, und welche Folgen erwartet bzw. befürchtet die Bundesregierung für das laufende Jahr, wenn die ersten Bürgergeld-Beziehenden aus der Karenzzeit herausfallen (bitte detailliert beschreiben, gerne unter Verweis auf entsprechende Studien und Veröffentlichungen)?

40

Welche nach Landesrecht zuständigen Behörden erstellten nach Kenntnis der Bundesregierung selbständig, also ohne externe Dienstleister, ein schlüssiges Konzept zur Erfassung der örtlichen Angemessenheitsgrenze (bitte nach den einzelnen Jobcentern aufführen)?

41

Welche externen Dienstleister wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Erfassung der örtlichen Angemessenheitsgrenze beauftragt (bitte nach den einzelnen Jobcentern aufführen)?

42

Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen aktuell gültigen, lokalen schlüssigen Konzepte zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze das letzte Mal angepasst (bitte nach den einzelnen Jobcentern aufführen)?

43

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die schlüssigen Konzepte aufgrund von Klagen gerichtlich für ungültig erklärt (bitte nach den einzelnen Jobcentern aufführen)?

Berlin, den 24. Juni 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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