BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Bezüge von afghanischen Ortskräften zu extremistischen Vereinigungen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

16.07.2024

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1208202.07.2024

Mögliche Bezüge von afghanischen Ortskräften zu extremistischen Vereinigungen

der Abgeordneten Stefan Keuter, Joachim Wundrak, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zuge des vereinfachten und beschleunigten ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahrens der Bundesregierung für afghanische Ortskräfte (sog. Listenverfahren) erhielten zahlreiche Afghanen Aufnahmezusagen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Darunter waren auch etliche nationale Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ). Einige von ihnen wurden im Rahmen der militärischen Evakuierungsmission nach Deutschland verbracht und unterzogen sich nach bisherigem Kenntnisstand der Fragesteller bei Ankunft in Deutschland im Rahmen des Verfahrens Visa on Arrival zum ersten Mal einer Sicherheitsüberprüfung.

Den Fragestellern liegen Hinweise vor, dass in der Vergangenheit Posts von afghanischen Mitarbeitern der GIZ in den sozialen Medien in einigen Fällen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigungen, Abmahnungen oder Ermahnungen führten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wurden Mitarbeiter der GIZ in Afghanistan aufgrund von Facebook-Posts oder anderen öffentlichen Medienaktivitäten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 intern überprüft, und wenn ja, wie viele?

2

War das Risk-Management-Office (RMO) der GIZ an solchen internen Überprüfungen beteiligt, und wenn ja, inwiefern?

3

Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bei Mitarbeitern der GIZ oder bei GIZ-Consultants in Afghanistan eine aktive Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung, wie beispielweise der Hizb ut-Tahrir, dem Haqqani-Netzwerk oder der Hizb-e Islami von Gulbuddin Hekmatyar, im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 nachgewiesen werden, und wenn ja, wie viele Mitarbeiter der GIZ und wie viele GIZ-Consultants waren betroffen (bitte ggf. nach Vereinigung aufschlüsseln)?

4

Welche Maßnahmen ergriff die GIZ, wenn sich durch eine interne Überprüfung herausstellte, dass ein Mitarbeiter ein aktives Mitglied in einer extremistischen Vereinigung ist?

5

Bestand nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der GIZ und im Besonderen beim RMO die Befürchtung, dass Mitarbeiter, die etwa der extremistischen Vereinigung Hizb ul-Tahrir angehörten, innerhalb der GIZ in Afghanistan eine Zelle gründen könnten, und wenn ja, wann, und welche Maßnahmen wurden diesbezüglich getroffen?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitarbeiter der GIZ, bei denen eine aktive Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung nachgewiesen werden konnte, über das Listenverfahren eine Aufnahmezusage vom BMI erhalten haben?

7

Wurden Aufnahmezusagen, die im Zuge des Listenverfahrens für Mitarbeiter der GIZ oder für GIZ-Consultants sowie deren Angehörige ausgesprochen wurden, aufgrund von beispielsweise Sicherheitsbedenken wieder zurückgenommen, und wenn ja, wie viele Aufnahmezusagen wurden vom BMI seit Einführung des Verfahrens wieder zurückgenommen (ggf. bitte nach Gründen aufschlüsseln)?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitarbeiter der GIZ, bei denen eine Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung nachgewiesen werden konnte, auf dem Wege der militärischen Evakuierungsmission nach Deutschland eingereist sind?

9

Haben rechtswirksame arbeitsrechtliche und disziplinarische Konsequenzen bei der Aufnahme der betreffenden Personen in das Listenverfahren eine Rolle gespielt, wie beispielsweise ein Ausschluss aus dem Verfahren?

10

Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden nach Eintreffen der evakuierten Ortskräfte und ihrer Angehörigen mittlerweile durchgeführt, und wie viele davon führten zu sicherheitsrelevanten Erkenntnissen?

11

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob die, und wenn ja, wie viele der nun mit ihren Angehörigen in Deutschland lebenden ehemaligen Ortskräfte aus Afghanistan in extremistischen Vereinigungen aktiv sind, bzw. bemühen sich die zuständigen Behörden aktiv um eine entsprechende Informationsbeschaffung?

Berlin, den 18. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen