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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bundestariftreuegesetz - Erfahrungen und Erwartungen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.07.2024

Aktualisiert

26.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1217104.07.2024

Bundestariftreuegesetz – Erfahrungen und Erwartungen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Umsetzung eines Bundestariftreuegesetzes vereinbart. Die Erwartungen an ein Bundestariftreuegesetz sind vielfältig und reichen von der Verbesserung der Arbeitsbedingungen bis hin zur Förderung eines gerechten Wettbewerbs. In 14 von 16 Bundesländern gibt es bereits Tariftreueregelungen. Die Erfahrungen aus den Bundesländern können nach Ansicht der Fragesteller wertvoll sein, um zu beurteilen, inwieweit diese Ziele erreicht werden können.

Für die Effektivität und damit auch für die Akzeptanz eines Bundestariftreuegesetzes werden nach Auffassung der Fragesteller effektive Kontrollmechanismen zentral sein. Auch hier können bislang gesammelte Rückmeldungen der Bundesländer Aufschluss darüber geben, welche Herausforderungen bei der Durchsetzung von Tariftreueregelungen auftreten. Hier können auch Rückmeldungen der Sozialpartner und weiterer Beteiligter wichtig sein.

Insgesamt bietet die Betrachtung der Erwartungen und Erfahrungen eine grundlegende Basis, um die mögliche Effektivität eines Bundestariftreuegesetzes zu bewerten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit einem Bundestariftreuegesetz in Bezug auf die Stärkung der Tarifautonomie und der Tarifbindung, und wie sind diese Erwartungen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die bisherigen Erfahrungen in den Bundesländern gestützt oder widerlegt worden (bitte nach Branchen und Sozialpartnern differenzieren)?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern die bestehenden Tariftreuegesetze der Bundesländer die Arbeitsbedingungen verbessert haben (insbesondere hinsichtlich Entlohnung, Jahresurlaub, Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausenzeiten), wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern und Branchen differenzieren), und wie werden die Erfahrungen aus den Bundesländern die Erwartungen der Bundesregierung an ein Bundestariftreuegesetz beeinflussen?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Tariftreuegesetze in den Bundesländern Einfluss auf die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge hatten, und wenn ja, in welcher Weise (bitte getrennt nach Bundesländern und Branchen ausführen)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den wesentlichen Regelungsinhalten (Anwendungsbereiche, Schwellenwerte, Nachunternehmerhaftungen, Arbeitsbedingungen) der Tariftreuegesetze der Bundesländer vor (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die Tariftreuegesetze in den Bundesländern den Wettbewerb beeinflusst haben?

a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über unfairen Wettbewerb vor, und wenn ja, wo sieht die Bundesregierung unfairen Wettbewerb (bitte nach Branchen und Tarifverträgen aufschlüsseln)?

b) Wie definiert die Bundesregierung „unfairen Wettbewerb“?

c) Bestätigen die Erfahrungen aus den Bundesländern die Erwartung der Bundesregierung, dass ein Bundestariftreuegesetz zu einem faireren Wettbewerb führen wird?

6

In welcher Weise haben Tariftreuegesetze der Bundesländer zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Vergabe öffentlicher Aufträge beigetragen, und wie werden sich diese Erfahrungen in den Regelungen eines Bundestariftreuegesetzes widerspiegeln?

7

Hat sich Bundesregierung mit den Ländern über die Wirksamkeit der Kontrollmechanismen in den Bundesländern ausgetauscht, bzw. liegen ihr hierzu Erkenntnisse vor, und wenn ja, mit welchem Inhalt, und welche Schlussfolgerungen werden daraus für ein Bundestariftreuegesetz gezogen?

8

Liegen der Bundesregierung aus den Bundesländern Erkenntnisse zu Kostensteigerungen durch den Vergabeprozess vor, beispielsweise durch Mehraufwand für Unternehmen oder die öffentliche Hand, und welche Schlüsse wird die Bundesregierung daraus für ein Bundestariftreuegesetz ziehen?

9

Wer soll die Durchsetzung eines Bundestariftreuegesetzes vollziehen (Gewerbeaufsichtsämter, der Zoll oder eine andere Behörde)?

10

Plant die Bundesregierung, eine neue Behörde zur Durchsetzung des Bundestariftreuegesetzes zu schaffen, und wenn ja, in welchem Umfang sollen dann Stellen geschaffen werden?

11

Welche Rückmeldungen von Sozialpartnern liegen der Bundesregierung bezüglich der Tariftreuegesetze in den Ländern und auch des geplanten Bundestariftreuegesetzes vor, und inwiefern werden diese Rückmeldungen in einem Bundestariftreuegesetz Berücksichtigung finden?

12

Gibt es Erkenntnisse, was der Bürokratiemehraufwand die Unternehmen, vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe, an Zusatzaufwand im Nachunternehmercontrolling kostet bzw. wie viel Personalressourcen für den Bürokratiemehraufwand entstehen?

13

Ist eine Schlichtungsstelle für etwaige Streitfragen geplant, und wenn ja, ab wann ist diese arbeitsfähig, und wie soll sie personell aufgestellt werden?

14

Erwartet die Bundesregierung durch das Bundestariftreuegesetz eine geringere Beteiligung von Unternehmen an Ausschreibungen der öffentlichen Hand, und wenn ja, rechnet die Bundesregierung mit Veränderungen bei den Kosten für die öffentliche Hand und der Qualität der ausgeführten Leistungen, und wird eine mögliche geringere Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an Vergabeverfahren Auswirkung auf den Bestand dieser Unternehmen haben?

Berlin, den 27. Juni 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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