Das deutsch-namibische Verhältnis vor dem Hintergrund des Prozesses gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Der inzwischen verstorbene Präsident Namibias, Hage Geingob, warf der Bundesregierung in einer Erklärung am 13. Januar 2024 vor, den von Deutschland begangenen „Völkermord noch nicht vollständig wiedergutgemacht“ zu haben (AFP vom 14. Januar 2024). Hage Geingob äußerte sich, nachdem Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag angehört worden war. Das Land beschuldigt Israel, einen Völkermord an den Palästinensern zu begehen. Deutschland hatte sich gegen die südafrikanische Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israel gestellt und am 12. Januar 2024 die Bundesregierung erklärt, dem Völkermord-Verfahren gegen Israel vor dem IGH als Drittpartei zugunsten Israels beizutreten (AFP vom 12. Januar 2024). Eine Äußerung der Bundesregierung zum 120. Jahrestages des Kriegsbeginns, der im deutschen Völkermord an den Herero und Nama sowie Damara und San auf dem Gebiet des heutigen Namibias gipfelte, erfolgte am 12. Januar 2024 dagegen nicht (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/10806). Der Präsident Namibias warf der Bundesregierung „Unfähigkeit, aus seiner schrecklichen Geschichte zu lernen“, vor. Die Unterstützung für den „Völkermord-Versuch des rassistischen israelischen Staates gegen unschuldige Zivilisten in Gaza“ sei schockierend (KNA vom 14. Januar 2024).
Die unterschiedlichen Positionen Deutschlands und Namibias könnten sich nicht nur allgemein auf das deutsch-namibische Verhältnis, sondern auch auf die abschließende Klärung offengebliebener Auslegungsfragen in der von der Bundesregierung und der Regierung der Republik Namibia am 15. Mai 2021 paraphierten Gemeinsamen Erklärung (Joint Declaration), „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“, auswirken. So soll es Anfang Dezember 2023 einen Kompromiss gegeben haben, wonach der Namibia zugestandene Betrag als Kompensationsleistung für die Folgen des begangenen Unrechts um 1 Mrd. Euro erhöht und der ursprüngliche Zeitraum von 30 Jahren für die Zahlungen in Raten verkürzt worden wäre. Auch sollten die Zahlungen den in der Diaspora Lebenden zugute kommen (table.media/africa/interview/afrikawissenschaftler-henning-melber-die-deutsche-namibia-politik-ist-geradezu-ignorant/).
In der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Mai 2021 hatte die Bundesregierung anerkannt, dass man die Gräueltaten, die während der Kolonialkriege begangen wurden, aus heutiger Sicht als Völkermord bezeichnen würde (vgl. Ziffer 10 der Gemeinsamen Erklärung), und eine Entschuldigung ausgesprochen (vgl. Ziffer 13). 1,1 Mrd. Euro sollen als Wiederaufbauhilfe bereitgestellt werden (vgl. Ziffer 18 der Gemeinsamen Erklärung).
Im Januar 2023 wurde eine Klage des Oppositionspolitikers Bernadus Swartbooi, der Ovaherero Traditional Authority, der Nama Traditional Leaders Association und anderer vor dem High Court Namibias eingereicht. Demnach sei die namibische Regierung nicht befugt gewesen, der Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung ohne Genehmigung des Parlaments zuzustimmen. Gemäß Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung sollen damit alle finanziellen Aspekte abschließend geregelt sein. Allerdings macht Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung nach Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages lediglich „die politische Absicht Deutschlands deutlich, keine weiteren (Entschädigungs-)Zahlungen für die Kolonialverbrechen zahlen zu wollen. Weitere Zahlungen werden jedoch in der Gemeinsamen Erklärung nicht ausdrücklich ausgeschlossen“ (www.bundestag.de/resource/blob/868674/e1e537a1e84079ffdfbdda1995dee0ad/WD-2-067-21-pdf-data.pdf, S. 5). Diese Auffassung hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, wird aber nicht von sich aus an die namibische Regierung herantreten, um Verhandlungen über mögliche individuelle noch kollektive Entschädigungsansprüche einzelner Nachfahren von Opfern oder ihrer Verbände gegenüber der Bundesregierung anzubieten (Antworten zu den Fragen 5 bis 8 auf Bundestagsdrucksache 20/6085).
Nach Ansicht der Kläger sei zudem die Debatte im Parlament über die Gemeinsame Erklärung vorzeitig abgebrochen worden. Darüber hinaus verstieße die Nichtbeteiligung der Ovaherero Traditional Authority und der Nama Traditional Leaders Association bei den Verhandlungen zu der Gemeinsamen Erklärung gegen völkerrechtliche Verpflichtungen. Ziel der Klage ist es, die Gemeinsame Erklärung als bloße politische Erklärung für verfassungswidrig zu erklären und der namibischen Regierung eine Fortführung der Verhandlung zu untersagen (www.bundestag.de/resource/blob/994500/30ed8d4ad7889145ac3884b1c4aff588/WD-2-007-24-pdf.pdf, S. 2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Warum hat die Bundesregierung den Vorwurf der politischen Instrumentalisierung im Kontext mit der Klage Südafrikas vor dem IGH gegen Israel erhoben, wenn es dem IGH obliegt, in der Sache zu entscheiden und sich die Bundesregierung nicht zu den Details des laufenden Verfahrens äußert (Antworten zu den Fragen 1 f. auf Bundestagsdrucksache 20/10806)?
Sieht die Bundesregierung in ihrem Vorwurf der politischen Instrumentalisierung im Kontext mit der Klage Südafrikas vor dem IGH gegen Israel und der entschiedenen und ausdrücklichen Zurückweisung des in der Klage erhobenen Vorwurfs mit dem Hinweis, dieser entbehre jeder Grundlage, ggf. einen Widerspruch zu ihrer Antwort, sie nehme die Haltung der Regierungen von Südafrika und Namibia zum laufenden IGH-Verfahren und der deutschen Positionierung aufmerksam und mit Respekt zur Kenntnis und befinde sich hierzu mit beiden Regierungen in einem vertrauensvollen Austausch (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/10806)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Regierungen von Südafrika und Namibia das Recht Israels zur Selbstverteidigung infrage stellen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Regierung Namibias die in der Anklageschrift Südafrikas vertretene deutliche Verurteilung der Taten der Hamas ebenso teilt, wie die darin enthaltene Aussage, dass kein bewaffneter Angriff auf das Territorium eines Staates das israelische Vorgehen rechtfertigen kann (taz.de/Suedafrikas-Klage-gegen-Israel/!5982581/), und wenn ja, welche?
Welche dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und bzw. oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und bzw. oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung der Republik Namibia und der namibischen Ministerien seit der Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/7905 im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
Mit welchem Ergebnis wurden vom 5. bis 6. Oktober 2023 in Windhuk und vom 7. bis 8. Dezember 2023 in Berlin die Gespräche über die offengebliebenen Auslegungsfragen durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter Leitung des Beauftragten für Subsahara-Afrika und Sahel im Auswärtigen Amt, Botschafter Christoph Retzlaff, und Vertreterinnen und Vertreter der namibischen Regierung unter Leitung des Staatssekretärs im namibischen Ministerium für internationale Beziehungen und Zusammenarbeit, Penda Naanda, sowie Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Bevölkerungsgruppen im Technischen Komitee, geleitet von Botschafterin Tonata Itenge-Emvula, fortgesetzt (Antwort auf die Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/10022)?
Teilt die Bundesregierung die Darstellung der namibischen Regierung in deren Antwort auf die Gemeinsame Mitteilung der sieben Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 30. Mai 2023, in der darauf verwiesen wird, dass die Bundesregierung auf Initiative der namibischen Regierung in den politischen Dialog zur Aussöhnung eingetreten ist (Antworten zu den Fragen 14 bis 17 auf Bundestagsdrucksache 20/7905), und wenn ja, warum ist die Bundesregierung erst auf Initiative der namibischen Regierung und nicht auf eigene Initiative in den politischen Dialog zur Aussöhnung eingetreten?
Hat die Bundesregierung Ziffer 20 der Gemeinsamen Erklärung mit der Absicht zur Klarstellung ausgehandelt, keine weiteren (Entschädigungs-)Zahlungen für die Kolonialverbrechen vornehmen zu wollen und weitere Zahlungen damit ausdrücklich auszuschließen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es mangels Bestehens einer rechtlichen Grundlage für individuelle oder kollektive Entschädigungsansprüche einzelner Nachfahren von Opfern oder ihrer Verbände gegenüber der Bundesregierung (Antworten zu den Fragen 7 f. auf Bundestagsdrucksache 20/6085) seitens des namibischen Gesetzgebers Bestrebungen gibt, dies zu ändern, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Stand des Gerichtsverfahrens vor dem High Court von Namibia (www.bundestag.de/resource/blob/994500/30ed8d4ad7889145ac3884b1c4aff588/WD-2-007-24-pdf.pdf, S. 3), wenn ja, welche, und wenn nein, welche Relevanz hat die Entscheidung des High Courts für die Bundesregierung bezogen auf die Gemeinsame Erklärung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Herero-Aktivisten Israel Kaunatijke, dass die namibische Regierung die „Gemeinsame Erklärung“ unterstütze, weil Namibia am Tropf der deutschen Entwicklungsgelder hänge (www.nd-aktuell.de/artikel/1152866.versoehnungsabkommen-deutschland-namibia-deutschlands-diktat-ist-nicht-akzeptabel.html)?
Trifft es zu, dass es einen dahin gehenden Kompromiss bezüglich der Klärung offengebliebener Auslegungsfragen in der von der Bundesregierung und der Regierung der Republik Namibia am 15. Mai 2021 paraphierten Gemeinsamen Erklärung gegeben hat, wonach der Namibia zugestandene Betrag als Kompensationsleistung für die Folgen des begangenen Unrechts um 1 Mrd. Euro erhöht, der ursprüngliche Zeitraum von 30 Jahren für die Zahlungen in Raten verkürzt worden sei und die Zahlungen auch den in der Diaspora Lebenden zugute kommen sollen (www.afrika-sued.org/ausgaben/heft-1-2024/deutsch-namibischer-schlamassel/), wenn ja, in welchem Zeitraum sollen die Mittel in welcher Gesamthöhe fließen, und wenn nein, welche andere Einigung hat es ggf. bezogen auf die ausgehandelte Summe, der Art der Zahlung etc. gegeben (table.media/africa/standpunkt/hinterzimmerdeal-mit-namibia-wirft-neue-fragen-auf/)?
Wie ist der aktuelle Stand der Klärung offengebliebener Auslegungsfragen in der von der Bundesregierung und der Regierung der Republik Namibia am 15. Mai 2021 paraphierten Gemeinsamen Erklärung hinsichtlich eines Abschlusses im Sinne einer Bestätigung beider Länder?
Ist es das Anliegen der Bundesregierung, eine Bestätigung der Gemeinsamen Erklärung noch möglichst vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im November 2024 zu erreichen?
Trifft es zu, dass sich der Botschafter Deutschlands in Namibia zusammen mit den Botschaftern Frankreichs, Spaniens, Portugals, Finnlands und der EU im April 2024 mit dem Parteivorsitzenden der Unabhängigen Patrioten für den Wandel (IPC), Panduleni Itula, in der Residenz des deutschen Botschafters in der Hauptstadt Windhoek getroffen hat (table.media/africa/news/namibia-wirft-eu-einmischung-in-wahlen-vor/), und wenn ja, was war der Inhalt des Gesprächs?
Trifft es zu, dass die Vizepräsidentin der Republik Namibia, Netumbo Nandi-Ndaitwah, das Treffen mit dem Parteivorsitzenden der IPC als „höchst fragwürdige Diplomatie“, die auf eine mögliche Einmischung in die im November 2024 bevorstehenden Wahlen in Namibia hindeute, bezeichnet und auch explizit die deutsche Botschaft kritisiert hat (table.media/africa/news/namibia-wirft-eu-einmischung-in-wahlen-vor/), und wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?
Trifft es zu, dass der namibische Außenminister Peya Mushelenga in Reaktion auf das Treffen Abgesandte der Delegation der Europäischen Union und der deutschen Botschaft vorgeladen hat und diese ermahnte, die Souveränität Namibias zu respektieren (table.media/africa/news/namibia-wirft-eu-einmischung-in-wahlen-vor/)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass es seitens der Umweltkammer Namibias (NCE) Kritik an den geplanten Wasserstoff-Aktivitäten im Tsau-//Khaeb-(Sperrgebiet)-Nationalpark dahin gehend gibt, dass die NCE vor irreversiblen Schäden im Nationalpark durch das Hyphen-Projekt gewarnt und auch die deutsche Beteiligung scharf mit dem Verweis kritisiert hat, dass Deutschlands Bedarf an alternativen Energiequellen nicht auf Kosten der biologischen Vielfalt Namibias gedeckt werden dürfe (hitradio.com.na/nce-kritisiert-wasserstoff-plaene-im-sperrgebiet-scharf/)?
Ist seitens der Bundesregierung geplant, dass Namibia auch im Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) für die Jahre 2025 bis 2028 Partnerland bleibt, und wenn nein, warum nicht, vor dem Hintergrund, dass Namibia seit 1992 Partnerland war (windhuk.diplo.de/na-de/ueber-uns/bw-beratergruppe/1049364)?
Hat die Bundesregierung seit 2021 konkrete Schritte unternommen, um dem „besonderen Verhältnis“ Deutschlands zur Republik Namibia (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/namibia-node/bilateral/208320) bezüglich einer visafreien Einreise von Staatsangehörigen Namibias nach Deutschland Rechnung zu tragen, nicht zuletzt, um praktisch dem Vorwurf der Diskriminierung bei der Visumvergabe bzw. durch die Notwendigkeit der Visumbeantragung entgegenzuwirken (table.media/africa/analyse/namibia-darum-brauchen-deutsche-touristen-kuenftig-ein-visum/), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass das Prinzip der Reziprozität bislang bezogen auf die Visaregelungen mit Namibia nicht angewandt wurde, vor dem Hintergrund, dass Namibia die Einführung der Visumpflicht für deutsche Staatsangehörige mit dem Grundsatz ausgewogener diplomatischer Beziehungen begründet (table.media/africa/analyse/namibia-darum-brauchen-deutsche-touristen-kuenftig-ein-visum/)?