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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bürokratieabbau der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

23.07.2024

Aktualisiert

13.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1217704.07.2024

Bürokratieabbau der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode

der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Tobias Matthias Peterka, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Legislaturperioden das Ziel gesetzt (als Beispiel hier Koalitionsverträge aus 2014, 2017 und 2021), die Bürokratie zu reduzieren und die Effizienz öffentlicher Verwaltung zu steigern, um somit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu verbessern. Die Bundesregierung verpflichtet sich zwar zu einer ambitionierten Agenda, jedoch zeigt die Realität nach Ansicht der Fragesteller, dass zwischen den erklärten Absichten und der tatsächlichen Umsetzung eine erhebliche Lücke besteht.

So hat sich auch die gegenwärtige Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag aus 2021 darüber verständigt, überflüssige Bürokratie abbauen zu wollen und die ressortübergreifende „One in, one out“-Regelung konsequent fortzusetzen. Dabei soll ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen durch die Bundesregierung entwickelt werden, dass eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder vorsieht (Praxischeck). Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung darüber verständigt, bei der Umsetzung von EU-Recht dafür Sorge zu tragen, dass dies effektiv, bürokratiearm und im Sinne des einheitlichen Europäischen Binnenmarktes erfolgt. Das „Once-Only-Prinzip“ soll schnellstmöglich eingeführt werden und das Unternehmens-Basisdatenregister schnell umgesetzt und dessen Finanzierung gesichert werden (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf – Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 26).

Deutschland zeichnet sich durch eine hohe Regulierungsintensität im internationalen Vergleich aus, was die Skepsis der Unternehmen gegenüber dem Nutzen der öffentlichen Bürokratie verstärkt (www.insm.de/fileadmin/insm-dms/downloads/2024-02-22_Studie_Buürokratie_und_ihre_Folgen_für_die_Wirtschaft_in_Deutschland.pdf – Executive Summary). Ein kontinuierliches Wachstum der Bürokratie wird durch das Fehlen von Anreizen für öffentliche Verwaltungen verstärkt, bürokratische Prozesse zu optimieren und zu reduzieren. Politische Entscheidungsträger neigen dazu, auf neue Probleme mit weiterer Regulierung zu reagieren, was die Bürokratie zusätzlich aufbläht. Dies führt zu einer restriktiven Auslegung von Verwaltungsvorschriften und einer Vernachlässigung der praktischen Durchführbarkeit, die Unternehmen vor große Herausforderungen stellt.

Die Überregulierung beeinträchtigt die Wettbewerbs- und Wachstumsfähigkeit der Unternehmen, indem sie Investitionsmöglichkeiten in Forschung, Entwicklung und Produktionskapazitäten limitiert. Unternehmen stehen vor Herausforderungen wie Digitalisierung und steigenden Energiekosten. Die Bürokratie verschärft zudem den Arbeitskräftemangel und wirkt als Wachstumsbremse, wodurch Deutschland als Unternehmensstandort an Attraktivität verliert.

Übermäßige Regulierung kann auch zur Abwanderung von Unternehmen führen, wie das Beispiel von BioNTech zeigt, das seine Krebsforschung aufgrund günstigerer Rahmenbedingungen nach Großbritannien verlagerte (ebd. Executive Summary.)

Nach Ansicht der Fragesteller besteht die Herausforderung nicht nur darin, neue Regelungen zu schaffen, sondern bestehende effektiver zu gestalten und unnötige Bürokratie abzubauen. Die fortwährende Zunahme der Bürokratie steht in ihren Augen im klaren Widerspruch zu den politischen Versprechen und den Anforderungen einer modernen, agilen und effizienten Verwaltung, die imstande ist, auf die schnellen Veränderungen in einer globalisierten Welt zu reagieren. Es stellt sich ihnen daher die Frage, inwieweit die Bundesregierung gewillt und fähig ist, den erforderlichen Bürokratieabbau nicht nur zu propagieren, sondern auch real umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Gesamtsumme an Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft als auch für die Bürger seit 2021 (bitte differenziert nach Wirtschaft und Bürgern sowie jahresweise auflisten)?

2

Welche Gesamtkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung den Unternehmen durch Informations- und Dokumentationspflichten (Erfüllungsaufwand) in der 20. Legislaturperiode (bitte jahresweise und nach Bemessungszeiträumen aufschlüsseln)?

3

Hat sich die Bundesregierung zur Gesamtentwicklung des laufenden jährlichen Erfüllungsaufwands, also der jährlichen Kosten durch Bürokratie, seit der Bilanzierung im Jahr 2021 eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

4

In welchem Umfang konnten die jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft seit 2021 durch Maßnahmen der Bundesregierung reduziert werden, und welchen Einfluss hatte dabei das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz nach Einschätzung der Bundesregierung?

5

Welche konkreten Änderungen will die Bundesregierung mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz im Verhältnis zum Dritten Bürokratieentlastungsgesetz umsetzen?

6

In welchem Umfang konnten die jährlichen Bürokratiekosten für Bürger seit 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung gesenkt werden, und welche Rolle spielte dabei das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz, und in welcher Weise wird das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz für konkrete Entlastungen bei den Bürgern sorgen?

7

Von wie vielen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sind deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt betroffen, bzw. wie viele Normen des Bundes verursachen bürokratischen Aufwand in Unternehmen (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen, wenn möglich, aufschlüsseln)?

8

Wie viele neue Gesetze und Verordnungen, die bürokratische Pflichten auferlegen (nachfolgend: bürokratische Gesetze), wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmen seit 2021 eingeführt (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen auflisten)?

9

Wie viele bürokratische Gesetze und Verordnungen wurden für Unternehmen seit 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschafft (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen auflisten)?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung in Bezug auf bürokratische Gesetze und Verordnungen?

11

Hat sich die Bundesregierung zur langfristigen Entwicklung der jährlichen Erfüllungsaufwände seit dem Beginn der Bilanzierung im Jahr 2012 eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte ggf. nach Jahren aufschlüsseln)?

12

Kann die Bundesregierung anhand konkreter Beispiele benennen, dass die „One in, one out“-Regelung seit ihrer Einführung am 1. Januar 2015 (Selbstverpflichtung der Bundesregierung per Kabinettsbeschluss, welche alle Vorhaben der Bundesregierung betrifft, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand der Wirtschaft auswirken) durchgehend eingehalten wurde?

13

Welche Kriterien legte die Bundesregierung in den in Frage 12 erfragten Fällen jeweils zur Bestimmung derjenigen bürokratischen Regelung an, die im Rahmen des „one in, one out“ zur Abschaffung bestimmt wurde?

14

Hat die Bundesregierung allgemeine Kriterien zur Bestimmung des „one out“ entwickelt?

a) Wenn ja, um welche Kriterien handelt es sich?

b) Wenn nein, wieso nicht?

15

Wie oft hat die Bundesregierung die „One in, one out“-Regelung bei neuen Regelungsvorhaben nicht beachtet, und aus welchen Gründen?

16

Gab es Fälle, in denen die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode auf die Einführung neuer bürokratischer Regelungen verzichtet hat, weil gemäß der „One in, one out“-Regelung kein entsprechender bürokratischer Abbau möglich war?

a) Plant die Bundesregierung, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die „One in, one out“-Regelung zu verschärfen und ihre Wirksamkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche spezifischen Maßnahmen will die Bundesregierung dahin gehend ergreifen?

b) Wenn ja, wie häufig trat dieser Fall ein, und welche Verzögerungen ergaben sich daraus für die Inkraftsetzung der betreffenden Gesetze oder Verordnungen?

c) Wenn nein, aus welchem Grund wurde nicht darauf verzichtet?

17

Plant die Bundesregierung, bei Umsetzung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes das „One in, two out“-Prinzip (www.bundestag.de/resource/blob/990756/1c9d333ba500637866337cb0b1c34bd6/A-Drs-20_6_87_Stn-NKontrollrat.pdf) umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

18

Wann ist mit der Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgeschriebenen „Once-Only-Prinzips“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu rechnen, und wird dabei auch das von der Bundesregierung im OZG (Onlinezugangsgesetz)-Änderungsgesetz (OZG 2.0) gesetzlich Verankerten „Once-Only-Prinzip“ für Bürger und Unternehmen eine spürbare Bürokratieentlastung entfalten, und wann ist mit der Umsetzung des OZG 2.0 zu rechnen?

19

Wie gedenkt die Bundesregierung, die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben, insbesondere im Hinblick auf die konsequente Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“, und wie ist der Stand der verfassungsrechtlich unbedenklichen Umsetzung der Registermodernisierung?

20

Welche systematischen Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwandes von Gesetzen und Regelungen wurden seit 2021 durch die Bundesregierung entwickelt, und welche Stakeholder wurden von der Bundesregierung regelmäßig in den „Praxischeck“ miteinbezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte die regelmäßigen Treffen unter Bekanntgabe der teilnehmenden Stakeholder und der systematischen Verfahrensabläufe zur Überprüfung des bürokratischen Aufwandes von Gesetzen und Regelungen aufschlüsseln)?

21

Welche Maßnahmen sind geplant, um die Beteiligung von Vollzugsexperten und Betroffenen in den frühen Phasen der Gesetzentwicklung zu gewährleisten und somit die Digital- und Praxistauglichkeit zu verbessern?

22

Von wie vielen Richtlinien und Verordnungen der EU sind deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt betroffen, bzw. wie viele EU-Normen verursachen bürokratischen Aufwand in Unternehmen?

23

In welcher konkreten Art und Weise hat sich die Bundesregierung seit 2021 dafür eingesetzt und verwendet, bei der Umsetzung von EU-Recht effektiv, bürokratiearm und im Sinne des einheitlichen Europäischen Binnenmarktes zu agieren, und welche konkreten Beispiele kann die Bundesregierung dafür benennen?

24

Inwiefern und bei welchen EU-Gesetzgebungsprozessen bringt oder brachte sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission ein, um zum Beispiel im Wege der Trilog-Verhandlungen Einfluss im Sinne eines Bürokratieabbaus auf EU-Ebene durchzusetzen?

25

Wie plant die Bundesregierung die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entlastungseffekte, die durch die Maßnahmen zum Bürokratieabbau erzielt werden sollen, zu verbessern?

26

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Vorschläge der Verbände, die im aktuellen Monitoringbericht (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicatio nFile) als umsetzbar klassifiziert wurden, tatsächlich zu realisieren?

27

Inwiefern wird der Prozess der Gesetzesfolgenabschätzung weiterentwickelt, um die Praxistauglichkeit neuer Regelungen sicherzustellen und unnötige Bürokratie zu vermeiden?

28

Welche konkreten Schritte werden unternommen, um eine kohärente und ressortübergreifende Bürokratieabbau-Strategie zu entwickeln, die sowohl nationale als auch EU-bezogene Vorschläge effektiv integriert?

Berlin, den 11. Juni 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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