BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, "Teilhabe am Arbeitsmarkt", im Jahr 2023 und Ausblick auf das aktuelle Jahr

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.08.2024

Aktualisiert

20.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1225311.07.2024

Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, im Jahr 2023 und Ausblick auf das aktuelle Jahr

der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 traten die im Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) beschlossenen veränderten Lohnkostenzuschüsse nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, „Eingliederungszuschuss“) sowie die neuen Lohnkostenzuschüsse nach § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“, TaAM) in Kraft. Vor der Einführung dieser neuen bzw. veränderten Instrumente hatte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angekündigt, auf diese Weise für bis zu 150 000 Langzeitarbeitslose für jeweils bis zu fünf Jahre geförderte Arbeitsplätze schaffen zu wollen (vgl. etwa www.tagesspiegel.de/politik/arbeitsmarkt-hubertus-heil-will-jobs-fuer-langzeitarbeitslose-bezuschussen/22634232.html). Für die Maßnahmen wurden der Bundesregierung zufolge den Jobcentern für den Zeitraum 2019 bis 2022 zusätzliche 4 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4725, S. 2). Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hierzu zeigte, flossen von diesen Mitteln lediglich rund 2,3 Mrd. Euro zweckgemäß in den sozialen Arbeitsmarkt (vgl. Antworten zu den Fragen 3, 22 und 24 auf Bundestagsdrucksache 20/8316), der Rest wurde von den Jobcentern anderweitig verbraucht.

Mit dem Bürgergeld-Gesetz (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3873) wurde § 16i SGB II entfristet. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für die Jahre 2023 und 2024 speziell für dieses Instrument wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz nicht angekündigt. Lediglich wurden zum 1. Januar 2023 die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die Förderungen der TaAM durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhöht. Wie viele Mittel aus dem Eingliederungstitel im SGB II für den sozialen Arbeitsmarkt tatsächlich bereitstanden, ist den Fragestellenden nicht bekannt.

Seit 2022 erfahren die Fragestellerinnen und Fragesteller von Betroffenen und Trägern aus verschiedenen Bundesländern, dass es Probleme mit der Weiterführung des Instruments auf lokaler Jobcenter-Ebene gebe. Berichtet wird, dass neue Förderungen nicht, nur noch für bestimmte Zielgruppen oder nur noch für verkürzte Förderzeiten vergeben würden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die Bundesregierung die Weiterführung der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II bewertet und welche Prognosen und Probleme für das laufende Jahr erwartet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandszahlen) im März 2019, im Juni 2019, im September 2019, im Dezember 2019, im März 2020, im Juni 2020, im September 2020, im Dezember 2020, im März 2021, im Juni 2021, im September 2021, im Dezember 2021, im März 2022, im Juni 2022, im September 2022, im Dezember 2022, im März 2023, im Juni 2023, im September 2023 sowie im Dezember 2023 (bitte Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

2

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2020, 2021, 2022 bzw. 2023 (bitte Förderung in Euro pro Person und Monat angeben, bitte die Höhe der Förderung insgesamt [ohne Gegenrechnung des Aktiv-Passiv-Transfers] sowie die Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel angeben, bitte nach Jahren getrennt angeben)?

3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für die Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 bzw. 2023 (bitte die Gesamtausgaben in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben, bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben, bitte die Angaben zusätzlich nach der Höhe der Förderung [ohne Berücksichtigung des Passiv-Aktiv-Transfers] sowie nach der Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel je Jahr differenzieren)?

4

Wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Förderung nach § 16i SGB II (bitte monatlich ab Januar 2019 bis zum aktuellen Stand angeben, bitte für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben, zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, wie viele Personen bzw. wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 16i Absatz 3 SGB II für die Teilnahme an der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erfüllen)?

5

Wie viel Prozent aller nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium (bitte den letzten verfügbaren Stand angeben, bitte in totalen Zahlen sowie in Prozent aller geförderten Personen angeben, bitte zur besseren Vergleichbarkeit jeweils angeben, zu wieviel Prozent die angegebene Gruppe von der Gesamtpopulation Deutschlands und von allen Leistungsbeziehenden nach dem SGB II vertreten ist)?

6

Wie viele Wochenstunden waren die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich tätig (bitte zusätzlich differenzieren nach a) weiblich, b) männlich, c) Müttern, d) Vätern, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

7

Welchen Bruttomonatsverdienst erreichten die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich differenzieren nach a) weiblich, b) männlich, c) Müttern, d) Vätern, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

8

Welchen Stundenlohn erreichten die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich differenzieren nach a) weiblich, b) männlich, c) Müttern, d) Vätern, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

9

Wenn in den Antworten zu den Fragen 6 bis 8 größere Unterschiede bei der Arbeitszeit sowie dem Bruttomonatsverdienst bestimmter Personengruppen, insbesondere zwischen Frauen und Männern bzw. Vätern und Müttern, beobachtet wurden, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden insbesondere für die soziale Teilhabe und die zukünftigen (Weiter-)Beschäftigungschancen?

10

Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2023 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

11

Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2023 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)? Was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative hin beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte die Gründe, wenn möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?

12

Wie viele der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) bei öffentlichen Arbeitgebern, b) in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft und c) bei gewinnorientierten Unternehmen der Privatwirtschaft angestellt worden (bitte insgesamt angeben sowie getrennt nach Geschlechtern sowie nach Bundesländern und Jobcentern auflisten, bitte ggf. ausführen, wenn sich zwischen 2019 und dem aktuellen Stand die Gewichte deutlich verändert haben)?

13

Für welche Beschäftigungsdauer wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2023 neuen Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II eine Zusage erteilt (bitte jeweils angeben, wie viel Prozent aller Zusagen eine Dauer von einem Jahr, zwei Jahren, drei Jahren, vier Jahren, fünf Jahren hatten, bitte, wenn möglich, nach Antritten in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 trennen)?

14

In wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 bzw. 2023 der Passiv-Aktiv-Tausch genutzt (bitte getrennt für die einzelnen Jahre sowohl in tatsächlicher Höhe als auch in prozentualer Höhe an allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, bitte jeweils nach Bund, einzelnen Bundesländern sowie auf Ebene der Jobcenter aufschlüsseln)?

15

Bei wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Coaching im ersten Jahr durchgeführt, in wie vielen Fällen wurde es über das erste Pflichtjahr hinaus angeboten und in wie vielen Fällen wurde es über das erste Pflichtjahr hinaus durchgeführt (bitte jeweils tatsächliche Zahlen sowie prozentuale Werte im Verhältnis zu allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, bitte jeweils für den Bund und die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?

16

Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandszahlen) im Januar 2024, im Februar 2024, im März 2024 (bitte Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben, bitte zur besseren Vergleichbarkeit zusätzlich jeweils die Zahlen der Vorjahresmonate der Jahre 2023 und 2022 gegenüberstellen)?

17

Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2024 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

18

Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2024 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)? Was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative hin beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte die Gründe, wenn möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?

19

Verfügt die Bundesregierung über Prognosen oder Planungen bzw. sind der Bundesregierung Prognosen oder Planungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bekannt, wie viele zusätzliche Personen bis zum Ende dieses Jahres eine Förderung durch Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) neu erhalten sollen und bei wie vielen Personen, die momentan Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erhalten, die Förderung bis Ende 2024 beendet werden wird oder werden soll (bitte, wenn möglich, monatliche oder quartalsweise Prognosen angeben sowie nach Bundesländern differenzieren)?

20

Entspricht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle und der Förderhöhen bezüglich der beschäftigungschaffenden Maßnahmen, insbesondere des Instruments der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II, den ursprünglichen Erwartungen der Bundesregierung, wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Abhilfe ergriffen oder geplant?

21

Erwartet die Bundesregierung, dass unter Berücksichtigung der bisherigen Fallzahlen und deren Entwicklung bis Ende 2024 die Anzahl von 150 000 geförderten Langzeitarbeitslosen erreicht wird, die der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als Zielmarke gesetzt hat, wenn nein, von welcher Fallzahl geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zurzeit aus? Entspricht diese prognostizierte Fallzahl den Zielvorstellungen des BMAS, und wenn nein, mit welchen konkreten Maßnahmen soll gegengesteuert werden? Ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II für die Bundesregierung aus ihrer Sicht ein wichtiges Instrument für die Teilhabechancen von Langzeit-Bürgergeldempfängerinnen und -Bürgergeldempfängern, und wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um für steigende Teilnehmendenzahlen Sorge zu tragen?

22

Macht die Bundesregierung für die seit über drei Jahren sinkenden Teilnehmerzahlen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II eher die Jobcenter (z. B. fehlende Sicherheit der überjährigen Finanzierung, lange Mittelbindung, Mittelreduzierung im Jahr 2024) oder die Leistungsbeziehenden (z. B. fehlende Motivation, mehr Interesse an Weiterbildung) verantwortlich (bitte begründen), bzw. welche möglichen Gründe wurden der Bundesregierung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bekannt?

23

In welcher Höhe wurden Eingliederungsmittel in den Jahren 2018, 2019, 2021, 2022 und 2023 insgesamt für die TaAM verwendet? Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Ausgaben der Jobcenter für die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II im Vergleich von 2022 zu 2023 gestiegen (bitte verausgabte Mittel insgesamt, Ausgaben ohne den PAT sowie PAT-Mittel jeweils gegenüberstellen und vergleichen), und wenn ja, wie erklärt sich dies angesichts der Tatsache, dass die Teilnehmendenzahlen tendenziell sank?

24

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund im Haushalt 2024 bereitgestellte Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Förderungen nach § 16i SGB II vorgesehen?

25

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund im Haushalt 2024 bereitgestellte Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durch mehrjährige Förderungen nach § 16i SGB II gebunden, und von welchem finanziellen Umfang von Umschichtungen aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter geht die Bundesregierung für 2024 aus?

26

Welche wesentlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den bisher veröffentlichten Studien und Evaluationen zur Wirkung der Förderung nach § 16i SGB II gewonnen (bitte die jeweiligen Veröffentlichungen zu den Erkenntnissen benennen)?

27

Teilt die Bundesregierung die Aussage des Evaluationsberichts des Teilhabechancengesetzes, dass angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten solche Fördermöglichkeiten unverzichtbar bleiben, um eine Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sowie die Feststellung, dass ohne eine „verlässliche und angemessene Finanzierungszusage […] die gesetzliche Existenz solcher Förderinstrumente allein freilich wenig wert“ sei (IAB-Forschungsbericht 4/2024, S. 272, verfügbar unter doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb0424.pdf), und wenn ja, wie sorgt die Bundesregierung für eine stabile Finanzierung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bzw. wie will sie dafür sorgen?

Berlin, den 2. Juli 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen