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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fragen zum Wehrpflichtmodell des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.08.2024

Aktualisiert

23.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1232322.07.2024

Fragen zum Wehrpflichtmodell des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius

der Abgeordneten Zaklin Nastic, Ali Al-Dailami, Dr. Sahra Wagenknecht, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

Am 12. Juni 2024 legte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius seine Pläne zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht vor, an denen eine von ihm eingesetzte Taskforce seit Dezember 2023 gearbeitet hat. Bereits seit seinem Amtsantritt hat Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius unter Berufung auf die „verschärfte Bedrohungslage“ sowie die angespannte Personalsituation bei der Bundeswehr eine Wiedereinsetzung einer reformierten Wehrpflicht angemahnt.

Die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 war Teil der Strukturreform der Bundeswehr mit dem Ziel, die Bundeswehr personell zu verschlanken und zu einer schnell und global einsetzbaren Interventionsarmee umzubauen. Die Erfahrungen aus den Auslandseinsätzen ab 1999 veranlassten den damaligen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), diesen grundsätzlichen Wandel der Bundeswehr von einer Verteidigungs- zu einer Einsatzarmee einzuleiten (gids-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/GIDSfacts2024_02_AussetzungWehrpflicht_02022024.pdf).

Beginnend mit dem „Weißbuch 2016“ und angelehnt an verschiedene NATO-Beschlüsse seit 2014 leitete das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine erneute Rückorientierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung ein, die mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Februar 2022 beschleunigt wurde: Die Verteidigungspolitischen Richtlinien vom November 2023 schreiben die „Landesverteidigung [und] feste und verlässliche Einbindung in die Bündnisverteidigung [der NATO]“ explizit wieder als „Kernauftrag“ der Armee fest. Vor diesem Hintergrund müsse die Bundeswehr ihre Strukturen reformieren und massive Anpassungsleistungen bei militärischer Ausstattung und Personalbestand erbringen (Verteidigungspolitische Richtlinien 2023, S. 17 f., www.bmvg.de/resource/blob/5701724/5ba8d8c460d931164c7b00f49994d41d/verteidigungspolitische-richtlinien-2023-data.pdf). Um diesen Paradigmenwechsel umzusetzen und im Rahmen der NATO-Bündnisfähigkeit „kriegstauglich“ zu sein, müsse die Bundeswehr laut Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius wieder breite Teile der Gesellschaft mobilisieren.

Auch zahlreiche Experten aus dem Umfeld von sicherheitspolitischen Think Tanks und der Bundeswehr führen den Personalmangel der Bundeswehr als Argument für die Wiedereinführung der Wehrpflicht an. So äußerte unter anderem Marcel Bohnert (Oberstleutnant und stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundeswehrverbandes), dass mindestens 20 000 Soldatinnen und Soldaten fehlen würden, „da die NATO-Anforderungen von derzeit 203 000 in den nächsten Jahren voraussichtlich noch steigen werden“ (www.ardmediathek.de/video/phoenix-tagesgespraech/wehrdienstmodell-planungssicherheit-gefordert/phoenix/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZGUvNDQ3Nzc5Mg). Auch andere Quellen weisen darauf hin, dass die Einführung des neuen Wehrdienstmodells der Umsetzung der NATO-Ziele dient. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“, das sich auf aktuelle „interne Papiere“ aus dem Bundesverteidigungsministerium beruft, soll die Personalstärke bis 2029 nun sogar auf 272 000 Soldaten erhöht werden, damit die Bundeswehr ihre NATO-Verpflichtungen erfüllen kann (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-will-60-000-reservisten-schnell-einsatzbereit-halten-a-0f5d256b-e8c1-4076-90a0-9dbb82c74131).

Nach Ansicht der Fragestellenden ist der angebliche Personalmangel darauf zurückzuführen, dass sich die Bundesregierung ständig an NATO-Vorgaben und Aufstockungsforderungen orientiert, die weit über die Notwendigkeiten einer defensiv ausgerichteten Abschreckung und Bündnisverteidigung hinausgehen, sondern im Gegenteil ein sicherheitspolitisches Eskalationspotenzial bergen. Die Pläne zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht und die damit verbundene Verpflichtung, sich einem Bewerbungsverfahren zu unterziehen, wird von den Fragestellenden aus sicherheits- und demokratiepolitischen Gründen sowie hinsichtlich offener Fragen zur Wehrgerechtigkeit abgelehnt. Darüber hinaus ist die geplante Wiedereinsetzung der Wehrpflicht gerade bei jungen Menschen, die von ihr betroffen wären, äußerst unpopulär. So hat eine Umfrage unter der betroffenen Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen ergeben, dass diese die Wiedereinführung der Wehrpflicht mehrheitlich ablehnen (www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-kriegstuchtigkeit-60-prozent-der-deutschen-laut-umfrage-fur-einfuhrung-der-wehrpflicht-11787356.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Existiert bereits eine Ausarbeitung des Fragebogens, den Männer und Frauen nach Erreichen des wehrfähigen Alters ausfüllen müssen (wenn ja, bitte als Anhang beifügen)?

a) Welche Abteilung des BMVg ist mit der Ausarbeitung befasst?

b) Wie viele Personen werden nach dem neuen Wehrdienstmodell schätzungsweise künftig pro Jahr angeschrieben?

c) Wie viele der in Frage 1b Genannten müssten über dieses Modell planmäßig eine Musterung durchlaufen?

d) Wie viele der in Frage 1c Genannten müssten zur Erfüllung der gesetzten Anforderung zur Aufstockung des Bundeswehrpersonals tatsächlich ihren Wehrdienst ableisten?

2

Nach welchen Kriterien wird die Bundeswehr die „Geeignetsten und Motiviertesten“ (www.bmvg.de/de/presse/bundesminister-verteidigung-stellt-neues-wehrdienstmodell-vor-5803944) auswählen, und werden in dem Auswahlprozess auch extremistische oder politische, religionsfundamentalistische Einstellungen erfragt, wenn ja, inwiefern, und spielen diese für den Auswahlprozess eine Rolle?

3

Was hat die Bundesregierung dazu bewegt, ihre Position vom November 2023, nach der „derzeit keine Reaktivierung der gesetzlichen Verpflichtung zur Wehrdienstleistung nach dem Wehrpflichtgesetz außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles“ angestrebt werde, zu ändern und innerhalb von sechs Monaten eine Kehrtwende in der Frage der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht zu vollziehen (siehe die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung Siemtje Möller zu Frage 124 auf Bundestagsdrucksache 20/9234)?

4

Schließt die Bundesregierung im Zuge des neuen Wehrdienstmodells eine Änderung des Artikels 12a Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) aus?

5

Mit welchen Maßnahmen will das BMVg auf die in der öffentlichen Diskussion aufgeworfene Frage reagieren, ob die Auswahlwehrpflicht das Prinzip der Wehrgerechtigkeit verletzt (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/wehrpflicht-debatte-100.html, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wehrpflicht-pistorius-analyse-100.html), und wie will es sicherstellen, dass die Auswahlwehrpflicht rechtssicher und gerichtsfest ausgestaltet wird?

6

Unterliegen ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber auf Dauer dem Prinzip der Freiwilligkeit zur Musterung, und wenn nein, gibt es Kriterien, nach denen die „Basis der Freiwilligkeit“ (www.bmvg.de/de/aktuelles/faq-neuer-wehrdienst-truppe-5803206) aufgehoben werden soll, etwa eine Vorstufe des „Spannungsfalls“?

7

Ist es vorgesehen, dass ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber proaktiv der Einladung zur Musterung widersprechen müssen, nachdem sie ausgewählt wurden?

a) Wenn ja, in welcher Form und innerhalb welcher Frist soll dies erfolgen?

b) Wenn nein, welche Maßnahmen sind bei Nichterscheinen der Person zum Musterungstermin angedacht?

c) Sind Sanktionen gegen Personen vorgesehen, die positiv ausgewählt wurden, sich jedoch weigern, zur Musterung zu erscheinen?

8

Verfügen das Karrierecenter der Bundeswehr sowie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über ausreichende Ressourcen, um die nach Ansicht der Fragestellenden zu erwartende steigende Anzahl von Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung, die aufgrund der öffentlichen Debatte um die Wehrpflicht zu erwarten ist, zu bewältigen?

9

Von welchem finanziellen Mehrbedarf geht die Bundesregierung für die Erfassung und Musterung der künftig höheren Zahl an Rekruten aus?

10

Gibt es bereits Pläne, in welchen Schritten die Zahl der eingezogenen Wehrdienstleistenden von zunächst 5 000 Rekruten erhöht werden soll, und welche Zielgröße strebt das BMVg mittel- und langfristig an?

a) Gibt es diesbezüglich bereits Planungen, in welcher Höhe die Kapazitäten für Ausbildungspersonal und Infrastrukturen für Ausbildung und Unterbringung der Rekruten aufgestockt werden müssen?

b) Gibt es dazu Berechnungen zur Höhe des zusätzlichen Finanzbedarfs für die Bundeswehr?

11

Bis wann soll die Einrichtung des neuen Wehrpflichtmodells erfolgen?

12

Was sind die nächsten konkreten gesetzgeberischen Schritte zur Einrichtung des neuen Wehrpflichtmodells?

13

Mit welcher konkreten Bedrohung begründet die Bundesregierung den Mehrbedarf an Soldatinnen und Soldaten von bis zu 456 000 für den „Verteidigungsfall“, über den „DER SPIEGEL“ unter Berufung auf das Papier „Verteidigungsumfang der Streitkräfte“ berichtet (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-olaf-scholz-bremst-boris-pistorius-plaene-fuer-wehrpflicht-light-a-7f6cfa06-fa63-4853-b3c6-8e6ddbf2f776)?

14

Trifft die Auffassung der Fragestellenden zu, dass das neue Wehrdienstmodell auch vor dem Hintergrund eingeführt wird, dass Deutschland an der Ostflanke der NATO in Litauen dauerhaft 5 000 Soldatinnen und Soldaten stationieren möchte und Wehrdienstleistende im Inland der Kompensation insbesondere im Heer dienen sollen?

a) Wie viele Personen haben sich mittlerweile bereit erklärt, nach Litauen zu ziehen?

b) Wie viele Personen betrifft das inklusive der Familien der in Frage 14a Genannten?

Berlin, den 12. Juli 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

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