Das Militärstraßengrundnetz in Deutschland und die „Military Mobility“
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr hatte im Januar 2023 die Führungsrolle im Gremium der Nationalen Territorialen Befehlshaber verschiedener europäischer Länder übernommen und war Mitte Oktober 2023 Gastgeber einer mehrtägigen Commanders Conference in Berlin. Vor allem der Host Nation Support, d. h. die Unterstützung der Verbündeten im Rahmen der Truppenbewegungen durch das Gastland, sowie die sogenannte Military Mobility seien das Zukunftsthema schlechthin. Dabei seien Fragen hinsichtlich des Transportes, der Versorgung und der Truppenbewegungen in und durch Europa insbesondere für Deutschland und das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr schon jetzt beherrschend in der täglichen Arbeit (Territoriales Führungskommando der Bundeswehr (ots) vom 20. Oktober 2023).
„Deutschland ist logistischer Dreh- und Angelpunkt für Europa. Das gilt neben den regulären Wirtschaftsverkehren seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine in besonderem Maße auch für militärische Transporte“, sagte der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing (FDP, bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/002-wissing-europa-braucht-starke-schiene.html). Auf der Frühjahrssitzung 2024 der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern (Verkehrsministerkonferenz) in Münster hieß es, dass entsprechend „militärische Transporte der Bundeswehr und der Bündnispartner im Bundesgebiet sicherzustellen“ seien und die Länder „hier die Notwendigkeit, das Militärstraßengrundnetz zu aktualisieren und zu digitalisieren“ sehen. „Insbesondere seien Informationen seitens des Bundes notwendig, denn dort, wo die Transporte nicht über die Bundesautobahnen möglich sind, kommt es zu Verlagerungen ins nachgelagerte Straßennetz (www.umwelt.nrw.de/ergebnisse-der-verkehrsministerkonferenz). Die Verkehrsministerkonferenz bat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) entsprechend, „den Ländern aktuelle und detaillierte Informationen hinsichtlich einer Befahrbarkeit der in Zuständigkeit des Bundes liegenden Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstraßen durch militärische Transporte nach den Maßgaben des Militärstraßengrundnetzes (MSGN) unverzüglich zur Verfügung zu stellen, damit sie ihren Anteil am MSGN zeitnah an das Fernstraßen-Bundesamt liefern können“ (www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/24-04-17-18-vmk/24-04-17-18-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 13).
Das MSGN ist ein für den Fall einer Krise oder eines Krieges festgelegtes, flächendeckendes Netz von Straßen zur Bewegung von deutschen und verbündeten Streitkräften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 49).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Ist das MSGN ein flächendeckendes Netz von Straßen, die in Krisen und im Krieg vorrangig zur Durchführung des überörtlichen militärischen Straßenverkehrs genutzt werden (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-1996-22.pdf?__blob=publicationFile, S. 2 Fußnote 1)?
Wie hoch ist aktuell der Anteil des Militärstraßengrundnetzes am Gesamtstraßennetz (bitte in Kilometern und Prozent angeben, vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 10/3530)?
Wie hat sich der Anteil des Militärstraßengrundnetzes am Gesamtstraßennetz seit 2010 entwickelt (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Kilometer und Prozentzahlen auflisten)?
Wie ist der Stand der Aktualisierung des MSGN, mit dem seit April 2021 das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr in Abstimmung mit den vier im Rahmen der Verkehrsinfrastruktur zuständigen Landeskommandos in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen beauftragt ist (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 49)?
Welche Behörden, Institutionen etc. sind ständige Mitglieder in dem vom BMDV initiierten „Bund-Länder-Koordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr“ (BLKG MM/ZV)?
Wie oft hat das BLKG MM/ZV seit seiner Einrichtung getagt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?
Gibt es weitere Unterarbeitsgruppen im BLKG MM/ZV neben den Unterarbeitsgruppen „Grundstraßennetze“ und „Verwaltungsabkommen“, die für eine aktuelle Bestandsaufnahme und eine zukünftig aktuelle, möglichst zentrale Datenhaltung des MSGN von großer Bedeutung sein sollen (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 49; bitte unter Angabe der Funktionen der Unterarbeitsgruppen auflisten)?
Trifft es zu, dass sich im Rahmen des BLKG MM/ZV inzwischen auf einheitliche Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und den einzelnen Bundesländern verständigt werden konnte, in denen festgelegt wird, dass zukünftig Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Bundeswehr bis zu einer Breite von 3,25 m und einer Höhe von 4,25 m anhörungsfrei sind (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 50)?
Gibt es über die in Frage 8 genannten Vereinbarungen weitere (bitte unter Angabe des Inhalts der Vereinbarungen auflisten)?
Trifft es zu, dass das MSGN größtenteils aus dem Bundesfernstraßennetz besteht, wodurch der überwiegende Teil mit Brücken- und Tunnelinformationen abgedeckt werden kann (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 50)?
Sind nach wie vor in der Datenbank der Bundesanstalt für Straßenwesen ca. 66 000 Brücken enthalten, von denen ca. 48 000 auch im MSGN liegen (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 50), und wenn nein, wie viele Brücken liegen im MSGN?
Trifft es zu, dass im Zuge des BLKG MM/ZV die Bedeutung und der Bedarf der MLC-Einstufung (MLC = Military Load Classification) für die Bundeswehr gegenüber den Bundesländern kommuniziert wurden, um fehlende MLC-Einstufungen nachzuführen und fehlerhafte Einträge zu korrigieren (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 50)?
Mit welchen Bundesländern wurde neben Bayern ebenfalls bereits eine MLC-Einstufung für die Bundeswehr vereinbart (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 50)?
Ist eine Neuauflage der Kartenserien M444-BRN sowie der Straßen- und Brückenkarte M745-RB geplant, wobei Letztere die militärisch genutzten Straßen einschließlich bestimmter, im Zuge dieser Straßen liegender Bauwerke – Brücken, Unterführungen, Tunnel und Fähren inklusive deren Beschränkungen – MLC, Durchfahrtshöhe, Breite beinhaltet (www.bundeswehr.de/resource/blob/5801602/3ab74a33c9771fc1ee40c4797c6dba0f/festschrift-20-jahre-data.pdf, S. 50)?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass der Zustand der inländischen Straßeninfrastruktur hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für militärische Bedarfe grundsätzlich den Erfordernissen entsprechende Verkehre sowohl hinsichtlich der Dimensionierung als auch der physischen Aspekte, wie z. B. Maße und Belastbarkeit, ermöglicht und militärische Verkehre im Rahmen des Betriebs Inland bei Übungen und Verlegungen sowie der allgemeinen logistischen Leistungserbringung den Erfordernissen entsprechend grundsätzlich zulässt (Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 19/25059), und wenn nein, welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden?
Welche aktuellen Transportkapazitäten deckt die inländische Straßeninfrastruktur hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für militärische Bedarfe sowohl hinsichtlich der Dimensionierung als auch der physischen Aspekte, wie z. B. Maße und Belastbarkeit, im Rahmen des Betriebs Inland, bei Übungen und Verlegungen sowie der allgemeinen logistischen Leistungserbringung den Erfordernissen entsprechend ab?
Für welche Transportkapazitäten soll die inländische Straßeninfrastruktur hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für militärische Bedarfe sowohl hinsichtlich der Dimensionierung als auch der physischen Aspekte, wie z. B. Maße und Belastbarkeit, im Rahmen des Betriebs Inland, bei Übungen und Verlegungen sowie der allgemeinen logistischen Leistungserbringung den Erfordernissen entsprechend befähigt werden?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass der Zustand der inländischen Brücken hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für militärische Bedarfe grundsätzlich den Erfordernissen entsprechende Verkehre erlaubt (Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/25059), und wenn nein, welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass der Zustand der inländischen Schieneninfrastruktur hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für militärische Bedarfe im Rahmen eines multimodalen Verkehrsträgermixes grundsätzlich den Erfordernissen entsprechender Verkehre entspricht (Antwort zu Frage 5c auf Bundestagsdrucksache 19/25059), und wenn nein, welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden?
Zu welchen Ergebnissen ist die ressortübergreifende Arbeitsgruppe Militäreisenbahngrundnetz (MEGN) unter Federführung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gekommen, bezogen auf a) die Ermittlung von Art und Umfang des Bedarfs der Bundeswehr für ein MEGN im Rahmen der Landes- und der Bündnisverteidigung, b) die Erarbeitung eines Vorschlags für ein resilientes MEGN, c) die Identifizierung der Bedarfe zur Schaffung und Ertüchtigung erforderlicher ziviler und militärischer Infrastruktur für ein MEGN und d) die Identifizierung verteidigungswichtiger Betriebseinrichtungen und Ersatzvorhaltungen im Rahmen der zivilen Notfallvorsorge bzw. zivilen Verteidigung für ein MEGN (Antwort zu Frage 5c auf Bundestagsdrucksache 19/25059)?
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass die für militärische Bedarfe relevante inländische Hafeninfrastruktur grundsätzlich den Erfordernissen entsprechender Anlande- und Umschlagsleistungen entspricht und potenziellen, über die Kapazitäten Deutschlands hinausgehenden Bedarfen, z. B. bei der Verlegung großer militärischer Kräftedispositive, durch die Einbindung weiterer europäischer Regionen begegnet werden kann (Antwort zu Frage 5d auf Bundestagsdrucksache 19/25059), und wenn nein, welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden?
Ist die (Binnen-)Wasserstraßeninfrastruktur hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für militärische Bedarfe weiterhin von geringer Relevanz, und ist sie nach wie vor nicht Gegenstand entsprechender Analysen (Antwort zu Frage 5d auf Bundestagsdrucksache 19/25059), und wenn nein, welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden?
Wie oft wurden das Militärstraßengrundnetz und das Hauptzivilstraßengrundnetz in Zusammenarbeit mit den Bundesländern seit 2020 überarbeitet (bitte mit Datum angeben; siehe Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/25059)?
Trifft es nach wie vor zu, dass die militärischen Bedarfe an die Verkehrsinfrastruktur in die Gesamtverkehrswegeplanung einfließen und Investitionen, um die bestehenden Verkehrsinfrastrukturen hinsichtlich der Nutzbarkeit für militärische Bedarfe zu verbessern, daher nicht einzeln ausgewiesen werden können (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/25059), und wenn nein, welche Kosten sind seit 2021 entstanden, um die deutsche Verkehrsinfrastruktur hinsichtlich der Nutzbarkeit für militärische Bedarfe anzupassen (bitte entsprechend den Jahren die einzelnen Maßnahmen mit Kosten jeweils aufschlüsseln und erläutern)?
Trifft es nach wie vor zu, dass das Netz der Bundesfernstraßen entsprechend den Festlegungen des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut wird und Mittel oder Initiativen, um das Bundesfernstraßennetz darüber hinaus ausschließlich für militärische Bedarfe – sofern diese für definierte Strecken konkret formuliert sind – zu verstärken und auszubauen, nicht vorgesehen sind (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/25059)?
Gibt es einen Anteil der Bundesregierung an den über die letzten drei Jahre für deutsche Dual-Use-Projekte eingeworbenen Fördermitteln in Höhe von insgesamt mehr als 296 Mio. Euro, und wenn ja, hat sich das BMVg an dem Anteil der Bundesregierung beteiligt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/002-wissing-europa-braucht-starke-schiene.html)? Wenn nein, aus welchem Einzelplan und Haushaltstitel wurden die Mittel aufgewendet? Wenn ja, aus welchem Titel wurden in welcher Höhe Mittel aus dem Haushalt des BMVg aufgewendet (bitte die entsprechenden Projekte mit dem Gesamtbetrag des deutschen Anteils in Euro und zusätzlich den Anteils des BMVg in Euro und Prozent angeben)?
Wie ist der Stand der Einrichtung des in einer im Januar 2024 unterzeichneten Absichtserklärung der Niederlande, Deutschlands und Polens avisierten Musterkorridors für grenzüberschreitende Truppenbewegungen von Westen nach Osten – insbesondere an die NATO-Ostflanke –, dessen Ausgestaltung das NATO-Unterstützungskommando JSEC in Ulm übernommen hat, das die Truppenbewegungen der Allianz im europäischen Bündnisgebiet koordiniert (www.bmvg.de/de/themen/sicherheitspolitik/gsvpsicherheits-verteidigungspolitik-eu/military-mobility-pesco-projekt-264014)?
Fallen Kosten für die Ausgestaltung des zwischen den Niederlanden, Deutschland und Polen avisierten Musterkorridors für grenzüberschreitende Truppenbewegungen von Westen nach Osten an, und wenn ja, in welcher Höhe insgesamt, und wie hoch ist der Anteil für Deutschland?
Inwieweit hat sich das BMVg in den Jahren seit 2020 am Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit Doppelnutzung finanziell beteiligt?
Werden die veranschlagten bzw. verausgabten Kosten für Dual-Use- und PESCO-Projekte (PESCO = Permanent Structured Cooperation) sowie anderweitige Kosten für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit Doppelnutzung auf die sogenannten Verteidigungsausgaben im Rahmen des Zwei-Prozent-Zieles der NATO angerechnet, und wenn ja, in welcher Höhe ist dies seit 2019 geschehen (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?
Trifft es zu, dass im März 2024 das Saarland als erstes Bundesland eine aktualisierte Vereinbarung mit der Bundeswehr (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr unterzeichnet hat, durch das gemeinsam die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, militärische Transporte im Saarland schneller durchführen zu können (homburg1.de/nutzung-der-saarlaendischen-strassen-fuer-die-bundeswehr-ab-sofort-vereinfacht-vereinbarung-unterzeichnet-189806/), und wenn ja, betrifft diese Vereinbarung ausschließlich Straßen des MSGN oder auch solche, die nicht zum MSGN gehören?
Werden seitens der Bundeswehr solche Vereinbarungen wie mit dem Saarland auch mit anderen Bundesländern angestrebt, und wenn ja, wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich solcher Vereinbarungen mit den anderen Bundesländern?
Trifft es zu, dass der Ende 2018 zwischen Bundeswehr und Deutscher Bahn AG (DB AG) auf zwei Jahre abgeschlossene sogenannte Rahmenfrachtvertrag mehrfach verlängert wurde und nun noch bis Ende 2024 läuft (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/bundeswehr-deutschland-panzer-bahn-uebung-ukraine-krieg-russland-100.html), und wenn ja, ist seitens der Bundesregierung eine Verlängerung um zwei weitere Jahre beabsichtigt?
Trifft es zu, dass der Rahmenvertrag ursprünglich Leistungen in einem Umfang von bis zu 97,5 Mio. Euro für zwei Jahre beinhaltete, wozu als „Grundleistung“ die „Erbringung von Transporten im Regelverfahren und ohne Einsatzbezug im internationalen Verkehr“ gehörte (Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/21356)?
Hat sich der finanzielle Umfang der Leistungen in den letzten Jahren verändert, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang beinhaltet der aktuelle Rahmenvertrag Leistungen der DB AG?
Trifft es zu, dass der aktuelle Rahmenvertrag vorsieht, 300 Waggons und Lokomotiven für mehr als 1 300 Militärtransporte pro Jahr vorzuhalten und darüber hinaus zwei grenzüberschreitende Transporte pro Tag (und Richtung) für das Militär freizuhalten (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/bundeswehr-deutschland-panzer-bahn-uebung-ukraine-krieg-russland-100.html), und wenn nein, welche diesbezüglichen Vorhalteleistungen sieht der aktuelle Rahmenvertrag vor?
Beinhaltet der aktuelle Rahmenvertrag nach wie vor eine „Expressoption“, die bei Aktivierung und Einsatz der „Very High Readiness Joint Task Force“ (VJTF) zur Erfüllung der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der NATO erforderlich ist und eine Vorrangregelung für Militärtransporte festschreibt (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21356)?
Wie viele Fahrten wurden im Zusammenhang mit dem Rahmenfrachtvertrag zwischen der DB AG und der Bundeswehr seit dem Jahr 2020 durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach Fahrten im Rahmen der VJTF und anderen Transporten wie Grundbetrieb/Übungen Ausland (Los 1) und Grundbetrieb/Übungen Inland (Los 2) aufschlüsseln)?
Welche Truppeneinheiten und Güter wurden dabei seit 2020 in welchen Stückzahlen von welchen Ausgangspunkten zu welchen Zielen transportiert?
Welche tatsächlichen Kosten sind im Zusammenhang mit dem Rahmenfrachtvertrag zwischen der DB AG und der Bundeswehr seit dem Jahr 2020 angefallen (bitte entsprechend den Jahren nach Fahrten im Rahmen der VJTF und anderen Transporten wie Grundbetrieb/Übungen Ausland (Los 1) und Grundbetrieb/Übungen Inland (Los 2) aufschlüsseln; für das Jahr 2024 bitte den aktuellen Stand angeben)?
Umfasst der aktuelle Rahmenvertrag zwischen der Bundeswehr und der DB AG auch Verpflichtungen mit Subunternehmen wie der litauischen und polnischen Staatsbahn (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/bundeswehr-deutschland-panzer-bahn-uebung-ukraine-krieg-russland-100.html)?