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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht

(insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

09.09.2024

Aktualisiert

18.09.2024

BT20/1238226.07.2024

Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/12382 20. Wahlperiode 26.07.2024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 – Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht Mit Stand Ende 2023 haben sich 242 642 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 193 972 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 62 000 Personen gesunken (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/10520 bzw. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/5749). Dieser Rückgang beruht allerdings weitaus stärker auf dem zehntausendfachen Übergang aus dem Status als Ausreisepflichtiger in eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Ende 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (Bundestagsdrucksache 20/3717) denn auf einer relevanten Steigerung der Abschiebungen. Abgeschoben wurden im Gesamtjahr 2023 lediglich 16 430 Personen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/10520), während insgesamt 86 816 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den Neuregelungen des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts erhielten (vgl. Antworten zu den Fragen 16 und 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10520). Auch für das Jahr 2024 zeichnet sich bislang aus Sicht der Fragesteller keine nennenswerte Steigerung der Abschiebezahlen ab: In den ersten drei Monaten wurden ca. 4 800 Personen abgeschoben (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/abschiebungen-waru m-das-versprechen-von-olaf-scholz-ins-leere-laeuft/100042698.html), was hochgerechnet auf das Gesamtjahr auf ca. 19 200 Abschiebungen und damit – ausgehend von einem niedrigen Ausgangsniveau – auf eine Steigerung um etwa 17 Prozent hinausliefe. Bezogen auf die eingangs genannte Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen läge die Abschiebequote im Gesamtjahr bei 7,9 Prozent. Damit würde Deutschland erneut deutlich hinter dem Durchschnitt in der EU zurückbleiben, der laut EU-Innenkommissarin Ylva Johansson im Jahr 2023 bei 22 Prozent lag (vgl. FAZ vom 10. April 2024, S. 6, „Den Grünen graust es“, Thomas Gutschker). Auch würde immer noch nicht wieder das Niveau aus der Zeit vor der Corona-Pandemie erreicht, als in den Jahren von 2015 bis 2019 konstant mehr als 20 000 Personen abgeschoben wurden (JUNGE FREIHEIT Nr. 27/24, S. 7, „Ab ins Herkunftsland“, Paul Leonhard). Unabhängige Beobachter bewerten deshalb die „Rückführungsoffensive“ und die von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten „Abschiebungen in großem Stil“ als ins Leere laufende Versprechen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/abschi ebungen-warum-das-versprechen-von-olaf-scholz-ins-leere-laeuft/10004269 8.html). Die Zahl der Abschiebungen hält zudem nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zahl der neu abgelehnten Erstantragsteller auf Asyl, die sich im ersten Halbjahr 2024 bei 157 076 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 53 Prozent auf 83 182 Personen belief (vgl. Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF), Aktuelle Zahlen, Ausgabe: Juni 2024, S. 11). Ein zentrales Problemfeld stellt aus Sicht der Fragesteller die unverändert fortbestehende Dysfunktionalität des Dublin-Systems dar. So waren im Jahr 2023 zwar 12,4 Prozent aller Entscheidungen über Asylanträge dem Dublin- Verfahren zuzuordnen (vgl. BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe: Dezember 2023, S. 11). Dabei stehen jedoch 74 622 Übernahmeersuchen des BAMF an andere Dublin-Staaten, von denen 55 728 eine Zustimmung erhielten, lediglich 5 053 tatsächlich erfolgte Überstellungen gegenüber (BAMF, ebd. S. 10). Nicht einmal jeder zehnte Asylbewerber, dessen Überstellung ein anderer Mitgliedstaat des Dublin-Systems zugestimmt hat, wird also tatsächlich dorthin überstellt. Inzwischen betreiben immer mehr Staaten hinsichtlich ihrer Rücknahmepflicht gegenüber Deutschland gezielte Obstruktion: Neben Italien und Griechenland, die sich schon seit längerem nahezu komplett verweigern, blockieren mittlerweile auch Bulgarien und Kroatien die allermeisten Überstellungen (www.welt.de/politik/deutschland/plus250841816/Migration-Wie-Italien-die-Z ustaendigkeit-fuer-Asylbewerber-auf-Deutschland-abwaelzt.html). Nach Einschätzung der Fragesteller ist es bislang weder der Bundesregierung noch der EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ gelungen, diesen Rechtsbruch zulasten Deutschlands abzustellen. Die Bundesregierung erklärt hierzu lediglich, sich in einem als „fortwährenden Prozess“ zu verstehenden Austausch mit der EU-Kommission zu befinden (Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/10520) bzw. mit den Amtskollegen von Bundeskanzler Olaf Scholz in mehreren Ländern im „Dauergespräch“ zu sein (https://zeitung.faz.net/faz/politi k/2024-07-09/wichtiges-in-kuerze/1048623.html). Teilweise scheitern Dublin- Überstellungen allerdings auch an internen Defiziten wie Personalengpässen beim BAMF. Deshalb sollen bis zu 15 Bedienstete der EU-Asylagentur das BAMF bei der Durchführung der Dublin-Verfahren unterstützen (www.tagesspi egel.de/politik/nach-ruhigen-wintermonaten-zahl-der-asylantrage-in-europa-ste igt-wieder-11888321.html). Am 27. Februar 2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz, Bundestagdrucksache 20/9463) in Kraft getreten, mittels dessen Regelungen, die Abschiebungen verhindern oder erschweren, angepasst werden sollen (ebd. S. 1). Hierin wird u. a. der Ausreisegewahrsam von zehn auf maximal 28 Tage verlängert, wobei jedoch den Inhaftierten trotz bestehender rechtskräftiger Ausweisungsverfügung ein Pflichtanwalt besorgt werden muss, was aus Sicht der Fragesteller die Gefahr von Verzögerungen bzw. des Scheiterns der Abschiebung mit sich bringt. Nach der Tötung eines Polizisten durch einen ursprünglich abgelehnten afghanischen Asylbewerber in Mannheim und eines Heranwachsenden durch einen 2016 nach Deutschland gelangten Syrer in Bad Oeynhausen hat die Bundesregierung ihren jahrelangen Widerstand gegen die Abschiebung von schweren Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien unter dem Druck der Ereignisse aufgegeben und will nun „erste Schritte einleiten“, um diese zu ermöglichen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mpk-2293248). Die Bundesländer haben inzwischen mindestens 335 Personen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gemeldet, die für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien in Betracht kommen (www.bild.de/politik/inland/afgha nen-und-syrer-faeser-soll-335-straftaeter-sofort-abschieben-6685230a18c33d08 6d7b9410). Ein Haupthindernis für Rückführungen bildet unverändert die fehlende Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger. Doch obwohl die Bundesregierung anerkennt, dass die völkerrechtliche Pflicht der Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Staatsbürger vorbehaltlos besteht (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/5466), will sie Staaten bei einem Verstoß gegen diese Pflicht offenbar nicht sanktionieren, sondern vielmehr mit sog. partnerschaftlichen Migrationsabkommen zu einer verbesserten Kooperation bewegen. Ein Abschluss solcher Abkommen ist mit Georgien, Moldau, Kirgistan, Usbekistan, Kenia, den Philippinen, Marokko und Kolumbien vollzogen oder geplant (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/analyse-ministerpr aesidenten-scholz-100.html). Von diesen Staaten finden sich allerdings allein Georgien und Moldau, die zudem bisher schon kooperationsbereit waren, unter den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten Ausreisepflichtiger (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/10520). Das Vorbild für solche Abkommen soll das am 7. März 2023 in Kraft getretene Abkommen mit Indien sein (vgl. Besprechung des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023, Beschluss „Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“, S. 4, 5). Bis Ende 2023 hatte das Abkommen allerdings keine relevanten Ergebnisse gebracht, denn von den Ende 2022 vollziehbar ausreisepflichtigen 4 976 indischen Staatsangehörigen wurden im Laufe des Jahres 2023 lediglich 51 Personen, also knapp 1 Prozent, nach Indien abgeschoben (Antwort zu Frage 18a auf Bundestagsdrucksache 20/10520). Der ausbleibende Effekt des Musterabkommens mit Indien wie auch die Tatsache, dass mit den wichtigsten Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen Abkommen weder bestehen noch geplant sind, belegt nach Auffassung der Fragesteller, dass die Bundesregierung mit ihrem Ansatz keine wesentlichen Verbesserungen erreichen wird. Ein nach Ansicht der Fragesteller potenziell wirksames, aber weiterhin nur unzureichend eingesetztes Instrument ist hingegen der „Visahebel“ gemäß Artikel 25a des Visakodex, der es erlaubt, Konditionen und Umfang der Visaerteilung an die Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rückführung zu koppeln. Dieser Hebel kam seit längerem allein gegenüber Gambia zu Anwendung, welchem die Bundesregierung in der Folge bescheinigte, sich bezüglich der Rückführung kooperativ zu verhalten und Chartermaßnahmen zu ermöglichen (Antworten zu den Fragen 32 und 32a auf Bundestagsdrucksache 20/10520). Kürzlich wurden auch im Verhältnis zu Äthiopien die Visabestimmungen verschärft (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/04/29/ ethiopiacouncil-restricts-visa-provision/). Nach Einigung auf das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) der EU ist nunmehr dessen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten vorzubereiten. Hierzu hat die EU-Kommission einen gemeinsamen Umsetzungsplan vorgelegt, der unter Nummer 5 „Effiziente und faire Rückkehrverfahren“ beinhaltet (https://europa.eu/newsroom/ecpc-failover/pdf/ip-24-3161_de.pdf). Die nationalen Umsetzungspläne sind bis Dezember 2024 vorzulegen (ebd.). EU- Innenkommissarin Ylva Johansson erwartet während des Mandats der nächsten Kommission eine Verdoppelung der Rückführungsrate, was sie u. a. damit begründet, dass künftig mit der Ablehnung des Asylantrags automatisch eine Rückführungsanordnung ausgestellt werden muss, während dies bisher zwei getrennte Rechtsakte sind, gegen die jeweils geklagt werden kann (FAZ vom 10. April 2024, a. a. O.). Neben der Abschiebung ist die geförderte freiwillige Rückkehr ein zentrales Instrument, um die Ausreise von nicht aufenthaltsberechtigten Ausländern zu erreichen. Zudem kann hiermit auch schon während des Asylverfahrens, also noch vor Eintritt einer Ausreisepflicht, erreicht werden, dass Antragsteller auf dessen Fortsetzung verzichten und das Land wieder verlassen. In letzter Zeit verdichtete sich allerdings der Verdacht, dass diese Förderung insbesondere von türkischen Asylbewerbern gezielt missbräuchlich in Anspruch genommen wird (www.welt.de/politik/ausland/plus251666230/Migration-Wie-Migranten-f inanzielle-Rueckkehrhilfen-in-grossem-Stil-missbrauchen.html). Neben dem Missbrauch besteht als weiteres Problem eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit der Anträge auf Rückkehrförderung, seit mit Beginn dieses Jahres die Abwicklung von der Internationalen Organisation für Migration der Vereinten Nationen auf das BAMF übergegangen ist (www.welt.de/politik/deutschlan d/article252250698/Abgelehnte-Asylbewerber-Antragsstau-beim-Bamf-Freiwil lige-Ausreise-scheitert-an-Buerokratie.html). Hieran scheiterte im Jahr 2024 bislang die freiwillige Ausreise von 2 000 abgelehnten Asylbewerbern, weshalb einige Bundesländer inzwischen dazu übergegangen sind, die Rückkehrhilfen aus Landesmitteln zu bezahlen (www.welt.de, ebd.). Die nach wie vor unzureichende Durchsetzung der Ausreisepflicht ist aus Sicht der Fragesteller mit ein Grund dafür, weshalb inzwischen 69 Prozent der Bürger kein Vertrauen mehr in die Fähigkeit des Staates haben, seine Aufgaben zu erfüllen (www.tagesschau.de/inland/umfrage-beamtenbund-staat-100.html). Auf die Frage nach den Politikbereichen, in denen der Staat überfordert sei, wurde mit 30 Prozent die „Migration“ am häufigsten genannt (www.faz.net/akt uell/politik/inland/70-prozent-halten-staat-fuer-ueberfordert-dbb-fordert-ander e-migrationspolitik-19816324.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2024 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?  2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im ersten Halbjahr 2024 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?  3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß der Dublin-III- Verordnung (Dublin-III-VO) in andere Dublin-Staaten überführt worden?  4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?  5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden? Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im ersten Halbjahr 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, welches waren die Zielländer dieser Charterflüge?  6. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?  7. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im ersten Halbjahr 2024 freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?  8. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im ersten Halbjahr 2024 Fördermittel zur Rückkehr bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes und/ oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Programmen der Länder erhalten?  9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine laut Medienberichten zunehmende missbräuchliche Inanspruchnahme der Rückkehrhilfen insbesondere durch türkische Asylbewerber (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Gegenmaßnahmen wurden insoweit ergriffen? 10. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im laufenden Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr, treffen die Berichte über erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung nach dem Übergang auf das BAMF (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu, und wenn ja, wie soll insoweit Abhilfe geschaffen werden? 11. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30. Juni 2024 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister (AZR) ein abgelehnter Asylantrag gespeichert? 12. Welches sind die 15 häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, auflisten)? 13. Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis 2 Jahre, 2 bis 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre aufschlüsseln)? 14. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2024 in Deutschland aufgehalten? 15. Wie viele Ausländer hatten Ende Juni 2024 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), und welches sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils mit Angabe der absoluten Zahl und des prozentualen Anteils auflisten)? 16. Wie viele geplante Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2024 a) vor und b) nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst? 17. a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für das eigene politische Handeln zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Bereitschaft Indiens, seiner Pflicht zur Rücknahme der eigenen Staatsbürger seit dem Inkrafttreten des Migrationsabkommens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nachzukommen, wie bewertet die Bundesregierung insbesondere den Umstand, dass im Laufe des Jahres 2023 gerade einmal 1 Prozent der ausreisepflichtigen Inder abgeschoben werden konnten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), gibt es eine regelmäßige Evaluation der Umsetzung des Abkommens, und wenn ja, was hat diese bislang ergeben? b) Wie viele Inder sind im laufenden Jahr nach Indien abgeschoben worden (bitte monatsweise auflisten)? c) Gab es bislang im Jahr 2024 Abschiebe-Chartermaßnahmen mit Ziel Indien? d) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Inder halten sich derzeit in Deutschland auf? 18. Weshalb werden Verhandlungen über Migrationsabkommen mit Staaten geführt, die als Herkunftsländer von Ausreisepflichtigen weniger relevant sind, während mit den wichtigsten Herkunftsländern keine Verhandlungen geführt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 19. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig verstärkt darum zu bemühen, die Rückführung von Bürgern unkooperativer Herkunftsstaaten alternativ in aufnahmebereite Drittstaaten zu ermöglichen? 20. Wurde im ersten Halbjahr 2024 gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich? 21. Wie viel Zeit geht durchschnittlich vor Beginn des dann doch von Deutschland durchzuführenden Asylverfahrens verloren, wenn im Rahmen der Dublin-III-Verordnung einem Übernahmeersuchen Deutschlands nicht zugestimmt wird? 22. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer? 23. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im ersten Halbjahr 2024 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden? 24. Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2024 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst? 25. Gibt es bereits Erkenntnisse über die Wirkung des Rückführungsverbesserungsgesetzes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), befindet sich der Bund hierüber im Austausch mit den für den Vollzug zuständigen Ländern, und wenn ja, welche Rückmeldungen gibt es seitens der Länder? 26. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die zwingende Bestellung eines Rechtsanwaltes für in Haft bzw. Gewahrsam befindliche ausreisepflichtige Ausländer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) deren Abschiebung verzögert oder gar verhindert, und gibt es diesbezügliche Rückmeldungen seitens der Länder? 27. An wie vielen von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex vollzogenen Chartermaßnahmen (Frontex-led return operations) hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2024 beteiligt? 28. Hat die Bundesregierung an der Entscheidung, die Visapraxis gegenüber Äthiopien auf EU-Ebene zu verschärfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), mitgewirkt, und wenn ja, wie, hat die Bundesregierung insbesondere eine fehlende Kooperation Äthiopiens bei Rückführungen an die EU- Kommission gemeldet, und hat sie im EU-Ministerrat der Verschärfung zugestimmt? 29. Hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 unkooperative Herkunftsstaaten an die EU gemeldet, damit gegen diese ggf. Maßnahmen gemäß dem Visakodex ergriffen werden? 30. a) Wie hat sich bezüglich Abschiebungen aus Deutschland die Kooperationsbereitschaft von Gambia vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog. Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex im ersten Halbjahr 2024 entwickelt? b) Lässt Gambia weiterhin Charterflüge zwecks Rückführungen zu? c) Wie viele gambische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 aus Deutschland nach Gambia zurückgeführt werden, und wie viele davon mit Charterflügen? d) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Gambier haben sich Ende Juni 2024 in Deutschland aufgehalten? 31. Bis wann will die Bundesregierung den nationalen Umsetzungsplan zu Nummer 5 des gemeinsamen Umsetzungsplans der EU-Kommission beschließen und umsetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Maßnahmen sind in dem nationalen Plan zu diesem Punkt vorgesehen? 32. Ab wann soll in Deutschland die Ablehnung eines Asylantrags automatisch mit einer Rückführungsanordnung bzw. Ausweisungsverfügung kombiniert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 33. Aus welchen Gründen wurden jeweils wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Ende Juni 2024 geduldet (bitte absolute Zahlen und Prozentanteil an der Gesamtzahl der Duldungen angeben)? 34. In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im ersten Halbjahr 2024 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden? 35. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten Halbjahr 2024 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen? 36. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr 2024 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im ersten Halbjahr 2024 abgelehnt wurde? 37. In wie vielen Asylverfahren ist im ersten Halbjahr 2024 die Zuständigkeit auf Deutschland wegen des Versäumnisses der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin-III-VO übergegangen? 38. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der Durchführung der Dublin- Überstellungsverfahren interne Defizite (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche, wie hat sich die Zahl der hierfür zuständigen Mitarbeiter beim BAMF seit 2022 entwickelt, und welche Aufgabe erfüllen die das BAMF unterstützenden Mitarbeiter der EU-Asylagentur (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 39. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im ersten Halbjahr 2024 im Verhältnis zu a) Italien, b) Griechenland, c) Kroatien und d) Bulgarien? 40. Hat der „fortwährende Austausch“ der Bundesregierung mit der EU- Kommission über den Verstoß anderer Staaten gegen die Dublin-III- Verordnung zulasten Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im ersten Halbjahr 2024 neue und greifbare Ergebnisse gebracht? 41. Hat das „Dauergespräch“ von Bundeskanzler Olaf Scholz mit mehreren seiner Amtskollegen hierüber (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im ersten Halbjahr 2024 neue und greifbare Ergebnisse gebracht? 42. Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2024 in Deutschland Asyl beantragt, denen a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden war oder b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war? 43. a) Übernimmt die Bundesregierung weiterhin im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus diesen Ländern? b) Wenn ja, wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2024 von dort übernommen? 44. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums? 45. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2024 nach Erkenntnis der Bundesregierung erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren, b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren, c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind? 46. Wie viele dieser in der Antwort zu Frage 45 genannten Ausländer haben 2024 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt? 47. Wann soll nach der Vorstellung der Bundesregierung die Wiederaufnahme der Rückführung von afghanischen und syrischen Schwerkriminellen in ihre Herkunftsländer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) spätestens beginnen? Berlin, den 11. Juli 2024 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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