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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wirkungen des Instruments "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.09.2024

Aktualisiert

20.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1240330.07.2024

Wirkungen des Instruments „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Dr. Petra Sitte, Sören Pellmann, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 traten die im Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz 10. SGB II-ÄndG) – beschlossenen veränderten Lohnkostenzuschüsse nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“, kurz: EvL) sowie die neuen Lohnkostenzuschüsse nach § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) in Kraft. Während die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ öffentlich und politisch breit diskutiert wurde, fand die Reform des Vorläuferinstruments „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ zur neuen EvL nach Wahrnehmung der Fragestellerinnen und Fragesteller weniger Aufmerksamkeit.

Die EvL ist ein zweijähriger Kostenzuschuss an Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen mit mindestens zwei Jahren Arbeitslosenlosendauer beschäftigen. Der Zuschuss läuft zwei Jahre, wobei im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Arbeitsentgelts (inklusive Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen) von den Jobcentern erstattet werden. Den Geförderten soll in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung ein begleitendes Coaching von den Jobcentern angeboten werden.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller fragen fünf Jahren nach Reform bzw. Neueinführung des Instruments nach Erfahrungen und Wirkungen sowie ggf. erforderlichem Änderungsbedarf, um die Eingliederung langzeitarbeitsloser Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher zu verbessern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Personen (bzw. Arbeitgeber) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern in den Jahren zwischen 2015 und 2018 mit dem Instrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (§ 16e SGB II – alt) gefördert (bitte für jedes Kalenderjahr jeweils Bestandszahlen zum Stichtag 31. Dezember sowie die Gesamtzahl geförderter Personen je Jahr angeben)?

2

Wie viele Personen (bzw. Arbeitgeber) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern in den Jahren zwischen 2019 und 2024 mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II – aktuell) gefördert (bitte für jedes Kalenderjahr jeweils Bestandszahlen zum Stichtag 31. Dezember sowie die Gesamtzahl geförderter Personen je Jahr angeben, falls möglich, bitte nach Förderung im ersten Jahr bzw. zweiten Jahr differenzieren)?

3

Wie viel Prozent aller erwerbfähigen Leistungsberechtigten im SGB II erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Förderung nach § 16e SGB II (bitte monatlich ab Januar 2019 bis 2024 (aktuell) angeben, bitte für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, wie viele Personen bzw. wie viel Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 16e SGB II für die Förderung durch die EvL erfüllen)?

4

Wie viel Prozent aller nach § 16e SGB II geförderten Leistungsberechtigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium (bitte jeweils letzten verfügbaren Stand angeben, bitte in totalen Zahlen sowie in Prozent aller geförderten Personen angeben; bitte zur besseren Vergleichbarkeit jeweils angeben, zu welcher Prozentzahl die angegebene Gruppe in der Gesamtpopulation Deutschlands und unter allen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden im SGB II vertreten ist)?

5

Wie viele Wochenstunden waren die nach § 16e SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich tätig (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Müttern, d) Vätern, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium differenzieren, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

6

Welchen Bruttomonatsverdienst erreichten die nach § 16e SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Müttern, d) Vätern, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium differenzieren, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

7

Welchen Stundenlohn erreichten die nach § 16e SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Müttern, d) Vätern, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium differenzieren, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

8

Falls in den Antworten zu den Fragen 5 bis 7 größere Unterschiede bei der Arbeitszeit sowie dem Bruttomonatsverdienst bestimmter Personengruppen, insbesondere zwischen Frauen und Männern bzw. Vätern und Müttern, beobachtet wurden, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden, insbesondere für die soziale Teilhabe und die (Weiter-)Beschäftigungschancen?

9

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall der EvL in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 bzw. 2023 (bitte in Euro die Förderung pro Person und Monat angeben, bitte nach Jahren getrennt angeben, bitte, wenn möglich, zusätzlich nach Förderfällen im ersten Förderjahr und Förderfällen im zweiten Förderjahr differenzieren)?

10

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für Leistungen zur „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 bzw. 2023 (bitte in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben)?

11

Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2023 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern nach § 16e SGB II gefördert wurden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

12

Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2023 von den Jobcentern die Förderung nach § 16e SGB II beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben), was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative hin beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe, falls möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?

13

Wie viele der Teilnehmenden an Förderungen nach § 16e SGB II sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) bei öffentlichen Arbeitgebern, b) in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft und c) bei gewinnorientierten Unternehmen der Privatwirtschaft angestellt worden (bitte die Gesamtzahl angeben sowie getrennt nach Geschlechtern sowie nach Bundesländern und Jobcentern auflisten, bitte ggf. ausführen, falls sich zwischen 2019 und 2024 (aktuell) die Gewichte deutlich verändert haben)?

14

Bei wie vielen Förderfällen nach § 16e SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung“ (vgl. § 16e Absatz 4 SGB II, kurz: Coaching) durchgeführt, und wie lange wurde das Coaching durchschnittlich durchgeführt (bitte jeweils tatsächliche Zahlen sowie prozentuale Werte im Verhältnis zu allen Förderfällen nach § 16e SGB II angeben, bitte jeweils für den Bund und die einzelnen Bundesländer angeben)?

15

Bei wie vielen Förderfällen nach § 16e SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Coaching von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter durchgeführt und in wie vielen Förderfällen von beauftragten Dritten (bitte jeweils tatsächliche Zahlen sowie prozentuale Werte im Verhältnis zu allen Förderfällen nach § 16e SGB II angeben, bitte jeweils für den Bund und die einzelnen Bundesländer angeben)?

16

Bei wie vielen Förderfällen nach § 16e SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Coaching regulär nach Ablauf der Bewilligungsdauer beendet und in wie vielen Fällen vorzeitig, etwa nach Abbruch durch die gecoachte Person (bitte jeweils tatsächliche Zahlen sowie prozentuale Werte im Verhältnis zu allen Förderfällen nach § 16e SGB II angeben, bitte jeweils für den Bund und die einzelnen Bundesländer angeben), und welche Gründe sind der Bundesregierung für Abbrüche bekannt (bitte, wenn möglich, quantitativ aufschlüsseln)?

17

Hatte die Durchführung oder Dauer der „ganzheitliche[n] beschäftigungsbegleitende[n] Betreuung“ (§ 16e Absatz 4 SGB II) nach Kenntnis der Bundesregierung eine Wirkung auf die Beschäftigungsdauer, die Arbeitsqualität der Beschäftigten aus Arbeitgebersicht oder die Arbeitszufriedenheit aus Beschäftigtensicht, und wenn ja, inwiefern?

18

Wie viele Personen (bzw. Arbeitgeber) bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen nach § 16e SGB II (bitte Bestandszahlen angeben) im Januar 2024, Februar 2024, März 2024 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben; bitte zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit jeweils die Zahlen der Vorjahresmonate aus den Jahren 2023 und 2022 gegenüberstellen)?

19

Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2024 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern nach § 16e SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

20

Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2024 von den Jobcentern die Förderung nach § 16e SGB II beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben), was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative hin beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe, falls möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?

21

Verfügt die Bundesregierung über Prognosen oder Planungen bzw. sind der Bundesregierung Prognosen oder Planungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bekannt, wie viele zusätzliche Personen bis zum Ende des Jahres 2024 eine Förderung zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) neu erhalten sollen und bei wie vielen Personen, die momentan diese Förderung (§ 16e SGB II) erhalten, die Förderung bis Ende 2024 beendet werden wird oder werden soll (bitte, falls möglich, monatliche oder quartalsweise Prognosen angeben sowie nach Bundesländern differenzieren)?

22

Entspricht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle und der Förderhöhen bezüglich des Instruments „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e SGB II den ursprünglichen Erwartungen der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Abhilfe ergriffen oder geplant?

23

Ist die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e SGB II aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiges Instrument für die Teilhabechancen von langzeitbeziehenden Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern, und wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um für steigende Teilnehmendenzahlen Sorge zu tragen?

24

Macht die Bundesregierung für die im letzten Jahr stark gesunkenen Förderzahlen der EvL (–29 Prozent im Bestand, vgl. Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Mai 2024, Tabelle 7.3) eher die Jobcenter (z. B. fehlende Sicherheit der überjährigen Finanzierung, lange Mittelbindung, Mittelreduzierung im Jahr 2024) oder die Leistungsbeziehenden (z. B. fehlende Motivation, mehr Interesse an Weiterbildung) verantwortlich (bitte begründen), bzw. welche möglichen Gründe wurden der Bundesregierung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bekannt?

25

In welcher Höhe wurden Eingliederungsmittel in den Jahren 2019, 2021, 2022 und 2023 insgesamt für die EvL verwendet?

26

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund im Haushalt 2024 bereitgestellte Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Förderungen nach § 16e SGB II vorgesehen?

27

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund im Haushalt 2024 bereitgestellte Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durch mehrjährige Förderungen nach § 16e SGB II gebunden, und von welchem finanziellen Umfang von Umschichtungen aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter geht die Bundesregierung für 2024 aus?

28

Welche wesentlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den bisher veröffentlichten Studien und Evaluationen der Wirkung der Förderung nach § 16e SGB II gewonnen (bitte die jeweiligen Veröffentlichungen zu den Erkenntnissen benennen), und welche Änderungen ergeben sich aus den Erkenntnissen (z. B. in Bezug auf Mittelausstattung im Bundeshaushalt, gesetzlichen Veränderungsbedarf, veränderte Praxis in den Jobcentern)?

29

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Fazit des IAB-Kurzberichts 13/2024, dass von der Förderung besonders Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sowie Personen mit besonders schlechter Beschäftigungshistorie profitieren würden (IAB-Kurzbericht 13/2024, S. 1, verfügbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-13.pdf), jedoch von den Jobcentern überproportional Personen mit Berufsabschluss (a. a. O., S. 3, Tabelle 1) tatsächlich gefördert werden, will die Bundesregierung für eine stärkere Berücksichtigung von Menschen ohne Berufsabschluss bei der Förderung nach § 16e SGB II sorgen, und wenn ja, wie?

30

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsergebnis des IAB-Kurzberichts 13/2024, nach dem Frauen weitaus seltener eine Förderung nach § 16e SGB II von den Jobcentern bekommen, als es ihrer Quote unter allen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern entspricht (IAB-Kurzbericht 13/2024, S. 3, Tabelle 1, verfügbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-13.pdf), will die Bundesregierung für eine angemessenere Berücksichtigung von Frauen bei der Förderung sorgen, und wenn ja, wie konkret?

31

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsergebnis des IAB-Kurzberichts 13/2024, nach dem Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft weitaus seltener eine Förderung nach § 16e SGB II von den Jobcentern bekommen, als es ihrer Quote unter allen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern entspricht (IAB-Kurzbericht 13/2024, S. 3, Tabelle 1, verfügbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-13.pdf), will die Bundesregierung für eine angemessenere Berücksichtigung von Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft bei der Förderung sorgen, und wenn ja, wie konkret?

Berlin, den 24. Juli 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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