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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Folgen für Bildungsträger und Fachkräfte in der Weiterbildung aufgrund des Herrenberg-Urteils und der daraufhin veränderten Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.09.2024

Aktualisiert

16.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1244506.08.2024

Die Folgen für Bildungsträger und Fachkräfte in der Weiterbildung aufgrund des Herrenberg-Urteils und der daraufhin veränderten Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung

der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, Norbert Kleinwächter, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 wurde eine Musikschullehrerin aus Baden-Württemberg, die auf Honorarbasis arbeitete, als abhängig Beschäftigte eingestuft (www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_06_28_B_12_R_03_20_R.html).

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich am 4. Mai 2023 aufgrund dieses Urteils und der darin vorgenommenen Verschärfung des Kriteriums der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften auf eine Neuausrichtung der Praxis von Sozialversicherungsprüfungen (somit auch der Statusfeststellungsverfahren) bei Honorarkräften verständigt (www.vgsd.de/wp-content/uploads/2024/04/Top01-Lehrer-und-Dozenten.docx).

Diese Beurteilungsmaßstäbe sollen nach dem Willen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung auch in laufenden Bestandsfällen, spätestens seit dem 1. Juli 2023 Anwendung finden. Danach ist eine Beschäftigung von Lehrkräften an Musikschulen als Honorarkräfte in der Regel nicht mehr möglich. Die Rechtsprechung zu Honorarkräften macht somit die Überleitung von Honorarverträgen in Anstellungsverträge für Musikschullehrkräfte dringend erforderlich.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung übertrugen die Prinzipien des Urteils generell auf Lehrberufe: Lehrer, Dozenten, Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bildungseinrichtungen (www.musikschulen.de/medien/doks/recht/faq-honorarvertrag.pdf).

Eine Vielzahl der Träger in der Weiterbildung (etwa Volkshochschulen, Integrationskursanbieter, Grundbildungszentren, Träger beruflicher Weiterbildung für die Bundesagentur für Arbeit) setzt aus Kostengründen überwiegend Honorarlehrkräfte ein. Von den rund 1 Million Beschäftigten in der Erwachsenen- und Weiterbildung ist weit mehr als die Hälfte als Honorarlehrkraft tätig (www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/gew-schlaegt-tarifvertraege-in-der-weiterbildung-vor#:~:text=Von%20den%20rund%20einer%20Million,dieser%20T%C3%A4tigkeit%20ihr%20gesamtes%20Einkommen).

Die veränderte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung hat weitreichende Folgen für Bildungsträger und die Fachkräfte in der Weiterbildung. So führt dies zu verminderten Bildungsmöglichkeiten für die Teilnehmer sowie zu einer eingeschränkten Umsetzung von beruflichen Weiterbildungsangeboten. Nicht zuletzt hat sie massive wirtschaftliche Einschnitte für die Bildungsträger zur Folge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Inwieweit wirkt sich die veränderte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung jeweils auf die Kurskosten der Berufssprachkurse, der neuen Jobturbo-Berufssprachkurse, der Integrationskurse und der begleitenden Coachings aus?

2

Wie wird das Problem angegangen, dass die Budgets der Bildungsträger nicht auf die auskömmliche Beschäftigung von Lehrkräften ausgelegt sind, und werden Bund und Länder nun eintreten und die Träger bei der rechtssicheren und finanziellen Umsetzung des Urteils unterstützen?

3

Inwieweit verzögert sich die Ausschreibung neuer Sprachkurse für Asylbewerber, weil die Anstellungsverhältnisse neu geregelt werden müssen?

4

Wie wird das Problem angegangen, dass in einem zukünftigen reinen Angestelltensystem wesentlich mehr Lehrkräfte benötigt werden, aber nicht annähernd genügend Personal zur Verfügung steht?

5

Mit welchen Ergebnissen wurden nach dem Herrenberg-Urteil Gespräche mit den Bildungsträgern und ihren Verbänden geführt, und welche Maßnahmen und zeitlichen Schritte wurden dabei zur Lösung der Honorarkräfteproblematik vereinbart?

6

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu den Auswirkungen des Urteils auf den Arbeitsmarkt erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

7

In welchen Bereichen werden nach dem Herrenberg-Urteil vermehrt Statusfeststellungsverfahren durchgeführt, und welche Bereiche sind von der Entscheidung des Bundessozialgerichts besonders betroffen?

8

Wie grenzt das Bundessozialgericht die Rechtsbegriffe „abhängige Beschäftigung“ und „selbständige Tätigkeit“ ab (bitte ausführen)?

9

Wie viele durch eine Feststellungsentscheidung abgeschlossene Anfrageverfahren gemäß § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) wurden in den Jahren von 2021 bis 2024 durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurde

a) eine sozialversicherungspflichtig abhängige Beschäftigung und

b) eine selbständige Tätigkeit festgestellt?

10

Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche im statusrechtlichen Anfrageverfahren in den Jahren von 2021 bis 2024, und mit welchem Ergebnis (zu Gunsten oder Ungunsten des Widerspruchsführers) wurde die Überprüfung im Widerspruchsverfahren abgeschlossen?

11

Wie hoch ist die Anzahl der Klagen gegen Statusfeststellungsentscheidungen in den Jahren von 2021 bis 2024, und mit welchem Ausgang (zu Gunsten oder Ungunsten des Klägers)?

12

Wie sind die durchschnittlichen Laufzeiten in den Jahren von 2021 bis 2024 für optionale Statusanfragen nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV und für die obligatorischen Statusanfragen für beschäftigte Familienangehörige und Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH nach § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV?

13

Sind dem Bundesamt für Soziale Sicherung aus seiner Aufsichtstätigkeit Abweichungen der Verwaltungsvorschriften der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) gegenüber der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Statusfeststellungsverfahren bekannt, und wenn ja, welche?

14

Wie hat sich die Zahl der Stellen in der Clearingstelle der DRV Bund von 2021 bis 2024 entwickelt (bitte nach Leitungsfunktion, sachbearbeitender Funktion und Servicefunktion aufschlüsseln)?

15

Wie lange dauern die Statusfeststellungsverfahren durchschnittlich, und inwieweit könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Verfahren beschleunigt werden?

Berlin, den 25. Juli 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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