Arbeitsmarktintegration und sozialer Status neu Eingebürgerter
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Tobias Matthias Peterka, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Allein im Jahr 2023 erfolgten in Deutschland über 200 000 Einbürgerungen von Ausländern, nachdem in den beiden Vorjahren bereits ein massiver Zuwachs zu verzeichnen war. Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellen dabei syrische Staatsangehörige (Destatis, Pressemitteilung von 28. Mai 2024 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_209_125.html).
Eckzahlen zur Zahl vorgenommener Einbürgerungen liegen dem Statistischen Bundesamt seit 1981 für das frühere Bundesgebiet und seit 1990 für Gesamtdeutschland vor. Detailliertere Untergliederungen sind ab dem Jahr 2000 möglich (www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/einbuergerungsstatistik.pdf?__blob=publicationFile). Nach § 36 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (www.gesetze-im-internet.de/stag/__36.html) sind die derzeit erfassten Erhebungsmerkmale das Geburtsjahr, das Geschlecht, der Familienstand, der Wohnort zum Zeitpunkt der Einbürgerung, die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet in Jahren, die Rechtsgrundlage der Einbürgerung und die bisherigen Staatsangehörigkeiten. Weitere Merkmale wie Einkommen, Bezug von Sozialleistungen, Erwerbsstatus, Qualifikation etc. werden, soweit den Fragestellern bekannt, in diesem Zusammenhang nicht erhoben.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist grundsätzlich die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts des Antragstellers und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen (vgl. § 10 Absatz1 Nummer 3 1. Halbsatz des Staatsangehörigkeitsgesetzes www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html). Dabei bestehen jedoch Ausnahmen für verschiedene Zuwanderergruppen (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 3, 2. Halbsatz, Buchstabe a bis c des Staatsangehörigkeitsgesetzes), die Größe dieses privilegierten Personenkreises lässt sich ohne Statistik kaum quantifizieren. Überdies ist auch der Bezug von Wohngeld und Arbeitslosengeld I für eine Anspruchseinbürgerung unschädlich.
Parallel zu den Einbürgerungen ist in den letzten Jahren ein allgemeiner Anstieg der Sozialausgaben festzustellen (www.merkur.de/wirtschaft/sozialausgaben-deutschland-fast-verdreifacht-sozialbudget-billionen-92985779.html). Dabei ist gerade im Bereich der Grundsicherung der Anteil der Ausländer (www.nius.de/analyse/der-grosse-buergergeld-check-seit-2010-zahlte-deutschland-152-7-milliarden-euro-sozialleistungen-an-auslaender/be504b86-daac-46c6-89e9-7b773f944015) bzw. der Bezieher mit Migrationshintergrund angestiegen www.tagesspiegel.de/politik/76-prozent-in-hessen-grossteil-der-burgergeld-beziehenden-hat-migrationshintergrund-11682695.html). Zu den Bürgergeldbeziehern mit Migrationshintergrund zählen (zumindest begriffslogisch) auch eingebürgerte Deutsche. Grobe Anhaltspunkte hierzu liefert die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Migrationshintergrund nach § 281 Absatz 2 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) mit hochgerechneten Ergebnissen (statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Migrationshintergrund/Migrationshintergrund-Nav.html).
Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, „Migrationsmonitor“ (statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=25122&topic_f=migrationsmonitor) zum Migrationshintergrund (statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Migrationshintergrund/Migrationshintergrund-Nav.html), der Migrationsbericht des Bundesregierung (dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010000.pdf), der Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Einbürgerungspotenzialen (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb49-einbuergerung.html?nn=282772) sowie die BAMF-Einbürgerungsstudie aus dem Jahr 2011 (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb15-einbuergerungsverhalten.pdf?__blob=publicationFile&v=13) liefern kein aussagekräftiges Bild zur Arbeitsmarktintegration und zu der Abhängigkeit der Neueingebürgerten von Sozialleistungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Einbürgerungen insgesamt, der Ermessenseinbürgerungen und der Anspruchseinbürgerungen für die Jahre 2000 bis 2024 zusammen, aufgeschlüsselt nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand und Alter (bitte tabellarisch darstellen und dabei die Staatsangehörigkeiten innerhalb der Untergruppen EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer angeben)?
Sind der Bundesregierung der Bildungsstand (allgemeiner Schulabschluss) bzw. die berufliche Qualifikation der im Jahr 2023 und 2024 neu Eingebürgerten bekannt, und wenn ja, wie schlüsseln sich diese im Detail auf (bitte in tabellarischer Form und nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)?
Sind der Bundesregierung der Bildungsstand (allgemeiner Schulabschluss) bzw. die berufliche Qualifikation der deutschen Auswanderer und der deutschen Rückwanderer im Jahr 2023 und 2024 bekannt, und wenn ja, wie schlüsseln sich diese im Detail auf (bitte in tabellarischer Form und nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Erwerbstätigen und der Durchschnittsverdienst und der Medianverdienst sowie die Einkommensquelle bei den im Jahr 2023 und 2024 neu Eingebürgerten insgesamt sowie jeweils für Männer und Frauen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsquote und wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil der Beschäftigten mit den Anforderungsniveaus Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte der in den Jahren 2023 und 2024 Eingebürgerten insgesamt sowie jeweils für Männer und Frauen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Eingebürgerten im jeweiligen Jahr der Einbürgerung von 2015 bis 2024 die Anzahl sowie der Anteil
a) der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen,
b) der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten,
c) der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten sowie
d) der ausschließlich geringfügig Beschäftigten
jeweils entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach Geschlecht und folgenden Ursprungsstaatsangehörigkeiten: EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Eingebürgerten im jeweiligen Jahr der Einbürgerung von 2015 bis 2024 die Anzahl sowie der Anteil der Beschäftigten im Anforderungsniveau
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist,
d) Experte
jeweils entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung sowie nach Geschlecht und den Ursprungs-Staatsangehörigkeiten EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, getrennt ausweisen)?
Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbürgerung auf die Arbeitsmarktintegration, das Lohnniveau und ggf. die Hilfebedürftigkeit der vormaligen Einbürgerungsbewerber aus, und inwieweit lässt sich dies statistisch belegen?
Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbürgerung auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen aus den verschiedenen Herkunftsregionen aus, und inwieweit lässt sich dies statistisch nachweisen?
Wie viele Einbürgerungsbewerber, die Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen, wurden im Jahr 2023 eingebürgert, und wie viele wurden wegen des Bezugs solcher Leistungen abgelehnt (bereits nach der im Jahr 2023 geltenden Fassung des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Alt. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes war eine Einbürgerung unter Umständen auch trotz des Bezugs von Bürgergeld und Sozialhilfe möglich, soweit deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten war)?
Mit wie vielen Einbürgerungen rechnet die Bundesregierung für 2024 und 2025 auf Basis der Ausnahmeregelungen in § 10 Absatz 1 Nummer 3, 2. Halbsatz, Buchstabe a bis c des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuellen Fassung, der eine Einbürgerung trotz Inanspruchnahme von Bürgergeld und Sozialhilfe ermöglicht (bitte tabellarisch darstellen und nach den Varianten a bis c getrennt ausweisen)?
Inwieweit arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbürgerungsbehörden und die Jobcenter zusammen, und inwiefern werden dabei auch aufgelaufene Erstattungsforderungen der Jobcenter berücksichtigt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das erzielte Durchschnittsentgelt der Beschäftigten in den Jahren 2015 bis 2023 entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach den Staatsangehörigkeiten Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das erzielte Medianentgelt der Beschäftigten in den Jahren 2015 bis 2023 entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach den Staatsangehörigkeiten Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2023 die Anzahl sowie der Anteil der Niedriglohnbezieher entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach den Staatsangehörigkeiten Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer, getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Versicherungsstatus von deutschen und ausländischen Neuversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2015 bis 2023 entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil der durchgängig Versicherten (bitte tabellarisch und in Anlehnung an die Angaben im Versichertenbericht 2023, Abbildung 31 [www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/Berichte/versichertenbericht_2023.html] nach pflichtversicherten abhängig Beschäftigten bzw. Selbständigen, sonstigen aktiv Versicherten und nicht mehr aktiv rentenversicherten Personen differenzieren)?
Welches Bruttomonatsentgelt ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 (hilfsweise im Jahr 2023) erforderlich, um im Alter jeweils nach 45, 35 und 25 Arbeitsjahren eine Rente ohne Grundrentenzuschlag oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte in tabellarischer Darstellung ausweisen)?
Welche Altersvorsorgekonzepte hat die Bundesregierung für die Zuwanderer, die voraussichtlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können (dabei bitte auf die Finanzierung eingehen und nach Asylmigration, Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen [unter besonderer Berücksichtigung der Situation von nachziehenden Frauen und Eltern], Arbeitsmigration, EU‑Binnenmigration differenzieren)?
Wie sieht das konkrete Altersvorsorgekonzept der Bundesregierung für die im Jahr 2023 und 2024 Eingebürgerten aus, die bereits 55 Jahre oder älter sind bzw. die bereits im Zeitpunkt Ihrer Einbürgerung Bürgergeld bzw. Sozialhilfe bezogen haben?
Warum werden bei der Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes keine expliziten Anforderungen an eine angemessene Altersvorsorge gestellt, während bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach dem Aufenthaltsgesetz, z. B. in § 18 Absatz 2 Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 Absatz 3 AufenthG, von Ausländern, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, ein erhöhtes Mindesteinkommen bzw. der Nachweis einer ausreichenden Altersvorsorge verlangt wird?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter in den Jahren 2005 bis 2023 entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil der Bezieher mit Migrationshintergrund, der Bezieher mit ausländischer Staatsangehörigkeit, der Bezieher mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie der Anteil der eingebürgerten Bezieher (bitte tabellarisch darstellen)?
Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch die soziale Absicherung im Alter berücksichtigt, und welche konkreten Modellrechnungen wurden hierzu angestellt bzw. welche Studien wurden ggf. hinzugezogen, die sowohl das zu erwartende Einkommen als auch die möglichen Beitragsjahre sowie den erleichterten Familiennachzug berücksichtigen?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbürgerung der Versicherten bzw. Leistungsbezieher bei der gesetzlichen Rentenversicherung, den Jobcentern, den Arbeitsagenturen und den Sozialämtern statistisch behandelt, und inwiefern wird der fortbestehende Migrationshintergrund statistisch dargestellt?
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Einbürgerungen statistische Erhebungen, die über die Erhebungsmerkmale von § 16 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hinausgehen, sowie Studien und Analysen zu den fiskalischen Effekten der Einbürgerung in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche, und wenn keine Erhebungen und Studien in Auftrag gegeben wurden, warum wurde bisher darauf verzichtet?
Hat die Bundesregierung eine engmaschige Evaluierung zu der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen in § 10 Absatz 1 Nummer 3, 2. Halbsatz, Buchstabe a bis c des Staatsangehörigkeitsgesetz in der aktuellen Fassung, der eine Einbürgerung trotz Inanspruchnahme von Bürgergeld und Sozialhilfe ermöglichen und den fiskalischen Folgen beauftragt, und wird sie dazu dem Deutschen Bundestag in dieser Wahlperiode Bericht erstatten, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in der laufenden Wahlperiode eine Studie zur Arbeitsmarktintegration bzw. zu den positiven wie negativen fiskalischen Beiträgen der Eingebürgerten und differenziert nach der Herkunftsregion der Eingebürgerten in Auftrag zu geben, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in der laufenden Wahlperiode eine Studie zur Arbeitsmarktintegration von eingebürgerten Frauen, differenziert nach der Herkunftsregion, in Auftrag zu geben, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die Einbürgerung künftig fortlaufend evaluieren und konkrete Zahlen zu den fiskalischen Effekten bereitstellen, und wenn nein, warum nicht?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einbürgerung von Ausländern nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nicht die Zuwanderung und den Verbleib in den Sozialsystemen fördert, wenn keine expliziten statistischen Erhebungen z. B. über Einkommen und Sozialleistungsbezug sowohl zum Zeitpunkt der Einbürgerung als auch in den Folgejahren erfolgen, dies nicht fortlaufend evaluiert wird und damit auch eine Revision bei negativer Entwicklung erschwert wird?