Maßnahmen für den Bürokratieabbau in Deutschland
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Staatssekretärsausschuss für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau hatte im Frühjahr 2023 die Spitzenverbände aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft eingeladen, in einer Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Diese sind unter anderem die Grundlage für das Eckpunktepapier zu einem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV; Bundestagsdrucksache 20/9000).
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 Eckpunkte für das BEG IV beschlossen. Die Eckpunkte enthalten – unter Beteiligung vieler Ressorts – diejenigen Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Lasten, die zeitnah in einem Reformgesetz realisiert werden können. Sie beruhen teilweise auf Vorschlägen aus der zuvor erwähnten Verbändeabfrage, gehen aber auch darüber hinaus (ebd., S. 5).
Das Papier zum Bürokratieabbau auf Ebene der Europäischen Union, beschlossen in der Kabinettsklausur in Meseberg am 30. August 2023, soll als Grundlage für künftige Initiativen, insbesondere mit Frankreich, aber auch mit anderen europäischen Partnern, in Brüssel dienen. Die Bundesregierung adressiert zum einen übergreifende Maßnahmen: So sollen bereits bestehende Instrumente der besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene, wie z. B. die Durchführung von Folgenabschätzungen, zukünftig konsequenter angewendet werden, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. Zum anderen schlägt das Papier vor, eine Bestandsaufnahme der Bürokratiekosten auf EU-Ebene durchzuführen, ähnlich dem deutschen Bürokratiekostenindex. Berichtspflichten im EU-Recht sollten – unter Berücksichtigung des mit der Berichtspflicht verfolgten Zwecks – auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert und doppelte Berichtspflichten abgeschafft werden. Neues EU-Recht soll konsequent wirksamen Digitalchecks unterzogen werden, um die Digitaltauglichkeit europäischer Normsetzung zu verbessern (ebd., S. 5).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz prüfte daraufhin in verschiedensten Bereichen Berichtspflichten auf ihren Sinn und Zweck. Dabei herausgekommen sei im Ergebnis, dass 80 Berichts- und Informationspflichten abgeschafft bzw. gebündelt, zusammengefasst und reduziert werden. Bei 60 weiteren sei dies nach weiterer Prüfung auch denkbar (www.fr.de/wirtschaft/robert-habeck-bundeswirtschaftsministerium-buerokratie-formularflut-abbau-digitalisierung-zr-92662473.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche der 140 durch das Bundeswirtschaftsministerium identifizierten Maßnahmen für den Bürokratieabbau (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) wurden bereits durch die Bundesregierung wie und wann umgesetzt, und welche Maßnahmen werden zeitnah durch die Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt und wie umgesetzt (bitte die 80 identifizierten Berichts- und Informationspflichten, welche abgeschafft bzw. gebündelt, zusammengefasst und reduziert wurden, und die 60 weiteren erkannten Berichts- und Informationspflichten, bei welchen dies nach weiterer Prüfung denkbar sei, auflisten)?
Welche weiteren Maßnahmen für den Bürokratieabbau wurden ggf. durch die anderen Bundesministerien erkannt bzw. identifiziert und wurden bereits durch die Bundesregierung wie und wann umgesetzt, und welche Maßnahmen werden ggf. zeitnah durch die Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt und wie umgesetzt (bitte alle durch die Bundesministerien identifizierten Berichts- und Informationspflichten, welche z. B. abgeschafft bzw. gebündelt, zusammengefasst und reduziert wurden bzw. werden könnten, auflisten)?
Welche konkreten übergreifenden Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bürokratieabbau im Sinne des Meseberger-Entbürokratisierungspakets (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240313_FAQ_BEG.pdf?__blob=publicationFile&v=1) auf EU-Ebene gesetzt bzw. setzen (bitte alle bereits umgesetzten oder geplanten Maßnahmen der Bundesregierung, wie z. B. die Durchführung von Folgenabschätzungen oder eine Bestandsaufnahme der Bürokratiekosten auf EU-Ebene durchzuführen, ähnlich dem deutschen Bürokratiekostenindex usw., auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft des Bürokratiekostenindex (BKI; vgl. www.bmj.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/buerokratieabbau/buerokratieabbau_buerokratiekostenindex.html)?
a) Welchen Nutzen hat der BKI nach Ansicht der Bundesregierung?
b) Welche Defizite weist der BKI ggf. nach Ansicht der Bundesregierung auf?
Unterstützt die Bundesregierung die Messung und Darstellung der Bürokratiekosten durch EU-Rechtsakte analog zum BKI, und wenn ja, welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um einen BKI für EU-Rechtsakte zu realisieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft des Erfüllungsaufwands?
a) Welchen Nutzen hat die Darstellung des Erfüllungsaufwands nach Ansicht der Bundesregierung?
b) Welche Defizite weist die Darstellung des Erfüllungsaufwands nach Ansicht der Bundesregierung auf?
Unterstützt die Bundesregierung die Messung und Darstellung des Erfüllungsaufwands durch EU-Rechtsakte analog zum Erfüllungsaufwand, und wenn ja, welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Messung und Darstellung des Erfüllungsaufwands von EU-Rechtsakten zu realisieren?
Wie hoch waren die gesamten Bürokratiekosten für die Wirtschaft in der 20. Legislaturperiode (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie hoch war der gesamte Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in der 20. Legislaturperiode (bitte nach Jahr sowie nach laufendem und einmaligem Aufwand aufschlüsseln)?
Wie viele der 442 Vorschläge der Verbändeabfrage wurden durch die Bundesregierung im Sonderbericht (Bundestagsdrucksache 20/9000) als auch im Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_BEG_IV.pdf?__blob=publicationFile&v=2) oder im Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie durch die Bundesregierung gewürdigt und in die Entwürfe übernommen (bitte alle durch die Bundesregierung übernommenen Vorschläge der Verbändeabfrage und die Erwägungsgründe einer Nichtübernahme durch die Bundesregierung auflisten)?
Mit welcher Arbeitsdefinition konkret der innovativ methodischen Ansätze „Digitalcheck“ und „Reallabore“ gemäß dem Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode (Bundestagsdrucksache 20/9000) arbeitet die Bundesregierung, wie weit ist deren Umsetzung bereits fortgeschritten (wann finale Umsetzung), welche konkreten Ergebnisse erwartet die Bundesregierung aufgrund der Umsetzung, und wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung davon Bürger, Unternehmen und Behörden konkret profitieren?
Welche neuen EU-Rechtsakte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) wurden bisher konkreten, konsequenten und wirksamen Digitalchecks unterzogen, und welche konkreten Erkenntnisse konnte daraus die Bundesregierung für ihr weiteres Handeln in Bezug auf die EU-Rechtsetzung als auch die nationale Gesetzgebung gewinnen, um die Digitaltauglichkeit europäischer und nationaler Normsetzung zu verbessern?