Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Niedersachsen
der Abgeordneten Victor Perli, Susanne Ferschl, Heidi Reichinnek und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro je Zeitstunde und damit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nur sehr gering gestiegen. Vorausgegangen war dieser Anpassung der einseitige Beschluss der Mindestlohnkommission, die im Juni 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsseite beschlossen hatte, den Mindestlohn in den Jahren 2024 und 2025, um jeweils 41 Cent anzupassen. Für die Beschäftigten bedeutet das einen erheblichen Reallohnverlust.
Angesichts der noch in diesem Jahr umzusetzenden Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, ist diese Erhöhung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht hinzunehmen. Denn die Richtlinie sieht als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne vor, dass diese bei mindestens 60 Prozent des mittleren nationalen Lohns liegen. Für Deutschland hieße das, dass der gesetzliche Mindestlohn für 2024 bei etwa 14 Euro und 2025 bereits bei 15 Euro liegen müsste.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (www.dgb.de/themen/++co++516acf66-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und vor allem proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten sichergestellt werden. Die Gruppe Die Linke möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
Wir bitten um die vollumfängliche Beantwortung der Kleinen Anfrage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Niedersachsen hatte die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2022 und 2021 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)?
Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2023 in Niedersachsen insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2022 und 2021 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2023 in Niedersachsen festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2022 und 2021 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?
Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Niedersachsen im Jahr 2023 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2022 und 2021 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder infolge von Kontrollen der FKS in Niedersachsen?
In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Niedersachsen im Jahr 2023 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten in Niedersachsen derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro/Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2023 in Niedersachsen entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)?