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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzkalkulation und Monitoring im Projekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH "Peaceful coexistence in refugee hosting communities in Lebanon"

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

09.09.2024

Aktualisiert

24.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1263926.08.2024

Finanzkalkulation und Monitoring im Projekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH „Peaceful coexistence in refugee hosting communities in Lebanon“

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland ist die alleinige Gesellschafterin des Bundesunternehmens Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Die GIZ hat sich, auch wegen der grundständigen Finanzierung durch öffentliche Mittel, bei der Durchführung ihrer Projekte generell deren „wirkungsorientiertem Monitoring“ (www.giz.de/fachexpertise/html/59828.html) sowie deren stichpunktartiger Evaluierung (www.giz.de/de/ueber_die_giz/35001.html) verschrieben. Ebenso zieht die GIZ Unterbeauftragungen „bei der Durchführung entwicklungspolitischer Maßnahmen“ nur dann in Betracht, wenn diese „zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind (www.giz.de/de/mit_der_giz_arbeiten/74351.html).

Der Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ (https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010400.pdf) kritisiert hingegen, dass u. a. im Bereich Entwicklungszusammenarbeit des deutschen Afghanistan-Engagements die „Monitoring- und Evaluierungspraktiken […] quantitativ und qualitativ […] unzureichend“ waren (vgl. S. 147) und es ihnen an Wirkungsorientierung fehlte (vgl. S. 146). Ebenso kritisiert der Bericht, dass viele Projekte über die wirtschaftlichen Absorptionsfähigkeiten hinaus finanziert wurden, was Marktverzerrungen, Inflationssteigerungen, wachsende Korruptionsanreize sowie fortdauernde Abhängigkeitsverhältnisse zur Folge hatte (vgl. S. 138, 206).

Anhand einer kürzlichen Ausschreibung der GIZ für eine Unterbeauftragung des Projekts „Peaceful coexistence in refugee hosting communities in Lebanon“ (https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/public/company/project/CXTRYY6Y1UG396NZ/de/eforms/processdata?windowName&windowName&windowName&windowName; letzter Zugriff 19. Juli 2024, Link wegen Ablauf der Bewerbungsfrist mittlerweile ungültig; Ausschreibungs-ID CXTRYY6Y1UG396NZ) tun sich aus Sicht der Fragesteller an mehreren Stellen der Leistungsbeschreibung (https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/public/company/project/CXTRYY6Y1UG396NZ/de/documents/serviceDescription/81305654_03_Terms+of+Reference.pdf; letzter Zugriff 19. Juli 2024, Link wegen Ablauf der Bewerbungsfrist mittlerweile ungültig, Dokument im Anhang) Fragen auf, ob das Bundesunternehmen Gefahr läuft, ähnliche, seinem Selbstverständnis entgegenstehende Fehler weiterhin zu begehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfolge des Projekts, das bereits in elf „Municipalities“ im Libanon durchgeführt wird?

2

Hat es bereits eine – externe – Evaluierung dieses Projekts gegeben, und wenn ja, was waren die Ergebnisse?

3

Wurden in der Evaluierung Erfolge festgestellt im Sinne der auch in der neuen Projektausschreibung geforderten positiven medialen Aufarbeitung?

4

Wie hoch sind die bisherigen Kosten des Projekts?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Anforderung der Leistungsbeschreibung an den durch den Unterauftragnehmer zu beauftragenden Fotografen, die Projektteilnehmer als „active and empowered“ (S. 13) darzustellen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung es, dass der Fotograf laut der Leistungsbeschreibung die Projektteilnehmer als „active and empowered“ darstellen soll, um die Kommunikation bezüglich des Projektverlaufs an den Auftraggeber, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), zu unterstützen (S. 25)?

7

Wie begründet die Bundesregierung die Anforderung der Leistungsbeschreibung an den Fotografen, zwei „success stories“ (S. 13) zu produzieren, die durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für externe Kommunikation genutzt werden können?

8

Wie begründet die Bundesregierung die Anforderung in der Leistungsausschreibung, dass der Unterauftragnehmer, der das Projekt durchführt, selbst für das Projektmonitoring verantwortlich ist (vgl. S. 12)?

9

Ist für das Projekt eine Instanz des externen Monitorings vorgesehen?

10

Wenn ja, wie sieht das Konzept aus?

11

Wenn ja, wer soll dieses externe Monitoring nach Planung der Bundesregierung durchführen?

12

Wenn nein, warum nicht?

13

Ist für das Projekt eine Instanz der externen Evaluation vorgesehen?

14

Wenn ja, wie sieht das Konzept aus?

15

Wenn ja, wer soll diese externe Evaluation nach Planung der Bundesregierung durchführen?

16

Wenn nein, warum nicht?

17

Aus welchen konkreten Bestandteilen in welcher jeweiligen Höhe setzt sich die Finanzkalkulation des Projekts zusammen?

18

Wie setzt sich die Finanzkalkulation für „Equipment“ (S. 31) zusammen (bitte die zur Verfügung vorgesehenen 150 000 Euro nach den einzelnen Kostenposten tabellarisch aufschlüsseln)?

19

Was passiert mit Projektgeldern, die in den jeweiligen Kostenkategorien nicht ausgegeben werden können, beispielsweise weil Equipment schon vorhanden ist oder Räume zur freien Nutzung existieren?

20

Aus welcher der dargestellten Ausgabekategorien (S. 31 bis 33) sollen die Gehälter für das durch den Unterauftragnehmer zusätzlich anzustellende Personal bezahlt werden?

21

In welcher Gehaltsspanne müssen sich die Gehälter des durch den Unterauftragnehmer zusätzlich anzustellenden Personals befinden?

Berlin, den 21. August 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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