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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Digitalisierung von Arbeit und Arbeitsförderung

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.09.2024

Aktualisiert

02.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1267929.08.2024

Digitalisierung von Arbeit und Arbeitsförderung

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

Digitale Technologien verändern die Arbeitswelt erheblich. Insbesondere vom Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) versprechen sich viele Unternehmen Produktivitäts- und Gewinnsteigerungen – auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Zugleich sind in Deutschland viele Firmen bei der Einführung entsprechender Systeme noch zurückhaltend, wie etwa eine Befragung des Branchenverbands Bitkom zeigt (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Industrie-Zukunft-KI-Einsatz).

Derweil warnen Gewerkschaften und andere vor den Risiken der zunehmenden Technologisierung, etwa in Form einer intensiveren Überwachung der Arbeitsleistung, Arbeitsverdichtung oder einer zunehmenden Auflösung der zeitlichen und räumlichen Grenzen der Erwerbsarbeit (www.dgb.de/politik/wirtschaft-und-transformation/digitale-transformation-der-arbeitswelt/). Eine wichtige Rolle spielt dabei algorithmisches Management, insbesondere das Auslagern von Personal- und Einsatzplanung an eine KI. Die technischen Möglichkeiten nehmen rasant zu, laut aktuellen Schätzungen ist bereits rund ein Drittel der Beschäftigten betroffen, wobei viele nicht über den Einsatz entsprechender Tools durch den Arbeitgeber informiert wurden (https://library.fes.de/pdf-files/bueros/bruessel/21105.pdf).

Die Digitalisierung der Arbeitswelt findet derweil nicht nur in den Betrieben statt, sondern auch in der Arbeitslosenversicherung und bei der Arbeitsförderung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gilt im Vergleich zu anderen Bundesbehörden als Vorreiter der Digitalisierung. Nun sollen mit einem „Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ weitere Digitalisierungs- und Automatisierungsschritte in die Wege geleitet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie sieht die Bundesregierung die Dynamik der Einführung von künstlicher Intelligenz in der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich, und welche Maßnahmen sind geplant, um die Implementierung entsprechender Systeme zu unterstützen?

2

Wie viele Dienstleistungen, die sich an Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Arbeitgeber richten, sollten ursprünglich im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) online angeboten werden, und wie viele davon sind bereits vollständig online verfügbar?

a) Arbeitnehmer,

b) Arbeitssuchende und

c) Arbeitgeber richten,

3

Wie groß ist der Anteil an allen Dienstleistungen der BA, die sich an Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Arbeitgeber richten, der bereits digital verfügbar ist?

a) Arbeitnehmer,

b) Arbeitssuchende und

c) Arbeitgeber richten,

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie online verfügbare Dienstleistungen der BA angenommen werden (bitte nach Möglichkeit konkrete Nutzerzahlen zu einzelnen Dienstleistungen angeben)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von Onlinejobbörsen in den vergangenen Jahren quantitativ verändert, und welche Auswirkungen hat das auf die Qualität der Arbeitsvermittlung?

6

Wie hoch war in den vergangenen zehn Jahren jeweils der Anteil der registrierten Arbeitssuchenden, die von der BA und den Jobcentern erfolgreich in ein neues Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden konnte?

7

Wie haben sich in den vergangenen Jahren in Deutschland die öffentlichen Ausgaben für aktive Arbeitsförderung entwickelt (bitte nach Ausgabenbereichen aufschlüsseln, bitte sowohl Gesamtangaben als auch Angaben pro Kopf machen)?

8

Welche Mehr- und Minderausgaben bei Maßnahmen zur Arbeitsförderung und zur Qualifizierung Arbeitssuchender sind nach aktueller Planung im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen?

9

Welche Auswirkungen auf die durchschnittliche Dauer der Arbeitssuche erwartet die Bundesregierung durch die im „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ vorgesehenen Änderungen?

10

Wie hoch ist derzeit der Anteil Langzeitarbeitsloser an den Arbeitslosen in Deutschland, wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen Jahren entwickelt, und welchen quantitativen Rückgang erwartet die Bundesregierung diesbezüglich vom „Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“?

11

Wie hat sich die Zahl der bei der BA beschäftigten Arbeitnehmer in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren, welchen Einfluss haben dabei Digitalisierung und Automatisierung (bitte soweit möglich nach Jahren aufschlüsseln)?

12

Welche Risiken für die Qualität und den Erfolg der Arbeitsvermittlung gehen aus Sicht der Bundesregierung mit der zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung der Prozesse in der BA einher, und wie kann diesen Risiken begegnet werden?

13

Was konkret ändert sich für Arbeitssuchende durch die im „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ vorgesehene Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu Kooperationsplänen?

14

Welche Auswirkungen auf die Höhe des individuell ausgezahlten Arbeitslosengeldes können sich durch die im „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ vorgesehene Vereinfachung der Berechnung des Arbeitslosengeldes ergeben?

15

Welche finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte erwartet die Bundesregierung von der im „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ vorgesehenen Reform des Gründungszuschusses?

16

Welche Gefahren für die Rechte von Beschäftigten und die Qualität bestehender Arbeitsplätze gehen aus Sicht der Bundesregierung mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz in Unternehmen einher, und welche Mitspracherechte sollten Arbeitnehmervertreter bei der Einführung und dauerhaften Anwendung von KI-Systemen bekommen?

17

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Rechte von Beschäftigten und die Qualität bestehender Arbeitsplätze im Zuge der Einführung von KI-Systemen zu schützen, beispielsweise in Bezug auf Überwachung der Arbeitsleistung sowie Arbeitsverdichtung und Arbeitsentgrenzung?

18

Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um die betrieblichen Folgenabschätzungen (mit Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Rechte, Veränderungen von Arbeitsbedingungen, Belastungsprofilen, Qualifizierungsbedarfen und Beschäftigungswirkungen) vor Einführung neuer digitaler Technologien und KI-Systeme in den Unternehmen verbindlich sicherzustellen?

19

Wurde beziehungsweise werden betriebliche Folgenabschätzungen vor Einführung neuer digitaler Technologien in der BA durchgeführt, und wenn ja, mit welcher Methode, welchen Ergebnissen, und welchen konkreten Schlussfolgerungen und Konsequenzen?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz KI-basierter Software zum Schutz von Lieferketten in Unternehmen?

21

Stellt es aus Sicht der Bundesregierung ein Problem dar, wenn KI-basierte Software genutzt wird, um Streikrisiken zu identifizierten und Unternehmen so die Möglichkeit zu geben, frühzeitig den Zulieferer zu wechseln, wie kann hier nach Ansicht der Bundesregierung reagiert werden?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Ländern und zu welchen Arbeitsbedingungen deutsche KI-Firmen, wie insbesondere Aleph Alpha, Daten für das Training ihrer KI-Modelle kuratieren und sortieren lassen?

23

Welche Verantwortung haben deutsche KI-Firmen aus Sicht der Bundesregierung für die Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in „digitalen Sweatshops“, in denen Trainingsdaten aufbereitet werden, und wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass die betroffenen Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden?

Berlin, den 27. August 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

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