Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Christian Görke, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Verschiedenen Statistiken zufolge arbeiten 1 bis 2 Prozent der Beschäftigten hierzulande in der Leiharbeit. Noch immer sind aber Leiharbeitskräfte ihren festangestellten Kolleginnen und Kollegen im Entleihbetrieb nicht gleichgestellt. „Sie verdienen im Schnitt wesentlich weniger, und ihre Beschäftigungsdauer ist in vielen Fällen sehr kurz“ (www.boeckler.de/fpdf/HBS-008810/p_study_hbs_490.pdf; S. 7).
Zwar sieht eine EU-Richtlinie (2008/104/EG) vor, dass Leiharbeitsbeschäftigte mindestens die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen erhalten müssen, die ihnen bei einer Festanstellung im Entleihunternehmen gewährt würden, von dieser Regelung kann aber aufgrund von Tariföffnungsklauseln im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abgewichen werden. Nachdem der Europäische Gerichtshof im Dezember 2022 festgestellt hatte, dass Tarifverträge, die eine schlechtere Entlohnung für Leiharbeitskräfte vorsehen, nur zulässig sind, wenn der Gesamtschutz dadurch gewährleistet ist, dass diese Ungleichbehandlung durch andere Vorteile in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wieder ausgleichen wird, und damit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Hoffnung auf eine Änderung entsprechender deutscher Tarifverträge bzw. der diesbezüglichen Praxis nährte, erklärte das Bundesarbeitsgericht im Mai 2023 in einem Urteil (5 AZR 143/19) einen solchen Tarifvertrag in der Arbeitnehmerüberlassung für wirksam. Leiharbeit bleibt damit ein „prekäres Beschäftigungsverhältnis, das sich normalisiert hat“ und als gängiges Instrument auf dem deutschen Arbeitsmarkt fungiert (www.boeckler.de/fpdf/HBS-008810/p_study_hbs_490.pdf; S. 10).
Die Fragesteller wollen sich mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild über die Entwicklung der Leiharbeit und die Situation der Leiharbeitsbeschäftigten in den vergangenen Jahren machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2019 sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ zu allen Beschäftigten ausweisen und nach Teilzeit bzw. Vollzeit, Alter und Geschlecht, Nationalität sowie Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Verleihunternehmen in den vergangenen 30 Jahren entwickelt (bitte in Fünfjahresschritten angeben und nach Ost bzw. West differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihrer Verleihfirma befristet beschäftigt (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2019 sowie Anzahl als auch Anteil ausweisen und nach befristet beschäftigt und befristete Neueinstellungen, daneben zusätzlich nach Befristungsdauer differenzieren)?
Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von Leiharbeitskräften in einem Verleihunternehmen, und wie viele Beschäftigte sind
a) weniger als 6 Monate,
b) 6 bis weniger als 12 Monate,
c) 12 bis weniger als 18 Monate,
d) 18 bis weniger als 24 Monate,
e) mehr als 24 Monate im selben Verleihunternehmen beschäftigt?
Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften insgesamt, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2019 darstellen und differenzieren nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost bzw. West)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte aktuell, und wie hoch sind die entsprechenden Werte bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte jährlich seit 2019 darstellen und nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost bzw. West differenzieren)?
In welchen zehn Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
a) zahlenmäßig die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte je Tätigkeitsfeld die Anzahl der Leiharbeitskräfte und ihren prozentualen Anteil an der Gesamtbeschäftigung nennen),
b) anteilsmäßig gemessen an der Gesamtzahl der jeweils sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die meisten Leiharbeitskräfte tätig, in welchen der oben genannten Branchen bzw. Tätigkeitsfeldern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Leiharbeitskräfte an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten seit 2019 am schnellsten erhöht, und wie hoch sind die jeweiligen Steigerungsraten (bitte jährlich ausweisen)?
In welchen Branchen (Tätigkeitsfelder bzw. Berufsgruppen) liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften über und in welchen Branchen unter dem Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Ost bzw. West differenzieren sowie die prozentuale Abweichung an der jeweiligen Branche ausweisen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte jeweils in den in Frage 7 genannten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 8 genannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den in Frage 7 genannten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 8 genannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den in Frage 7 genannten Tätigkeitsfeldern derzeit die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte nach Ost bzw. West differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es derzeit auf Basis der Auswertung des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Betriebsforschung)-Betriebspanels, und wie hoch sind auf Basis dieser Auswertung die Zahl und der Anteil der Leiharbeitskräfte (an allen Leiharbeitskräften), die in der Metall- und Elektroindustrie tätig sind (bitte die Werte für die vergangenen fünf Jahre einzeln darstellen)?
Welche sind die drei Einsatzbranchen, die auf Basis der Auswertung des IAB-Betriebspanels den höchsten Anteil von Leiharbeitskräften bezogen auf alle Leiharbeitskräfte haben?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Auswertung des IAB-Betriebspanels jeweils die fünf Einsatzbranchen mit den zahlenmäßig sowie anteilig (Anteile der Leiharbeitskräfte an der Gesamtbeschäftigung) meisten eingesetzten Leiharbeitskräften, und wie hoch sind die Werte jeweils?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach
a) weniger als oder 9 Monaten,
b) mehr als 9 bis 15 Monaten,
c) mehr als 15 bis 18 Monaten,
d) mehr als 18 bis 24 Monaten,
e) mehr als 24 Monaten beendet (bitte jährlich seit 2019 darstellen)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Verweildaueranalysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Leiharbeit in den Jahren 2022 und 2023 (bitte, wenn möglich, in der Antwort zu Frage 15 a) bis 15 e) differenzieren und zum Vergleich die Werte für 2019 und 2021 darstellen)?
Wie stellt sich nach aktuellsten verfügbaren Zahlen sowie in den Jahren 2019, 2021 und 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbleib der Leiharbeitskräfte nach Beendigung der Leiharbeitsverhältnisse dar (bitte nach 30 Tagen, nach 90 Tagen, nach sechs und zwölf Monaten sowie nach Ost bzw. West differenzieren)?