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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Der INF-Vertrag, die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland und das mögliche Ende des New START-Vertrages

(insgesamt 53 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.10.2024

Aktualisiert

18.10.2024

BT20/1270603.09.2024

Der INF-Vertrag, die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland und das mögliche Ende des New START-Vertrages

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/12706 20. Wahlperiode 03.09.2024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Zaklin Nastic, Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW Der INF-Vertrag, die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland und das mögliche Ende des New START-Vertrages Ab dem Jahr 2026 sollen in Deutschland landgestützte Raketen – Long-Range Fires (LRF) – der USA mit strategischen Reichweiten stationiert werden. Sie waren bis 2019 durch den INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces) verboten (https://library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf). Die INF- Vereinbarung verbietet die Produktion, den Besitz und das Testen von bodengestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörpern (Ground Launched Cruise Missiles (GLCMs)) mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometern sowie deren Trägern (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 079/23, S. 6). Mit der Stationierung US-amerikanischer LRF-Systeme mit strategischen Reichweiten ab 2026 können zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des INF- Vertrags im Jahr 1988 von Deutschland aus wieder Ziele in Russland mit landgestützten Systemen strategischer Reichweite angegriffen werden (https://ww w.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/stationierung-us-marschflugkoerper n-deutschland). Neben SM-6-Raketen sollen Tomahawk-Marschflugkörper und derzeit in Entwicklung befindliche hypersonische Waffen gehören. Alle drei Waffensysteme sind Teil der sogenannten Multi Domain Task Force, einer militärischen Verbandsstruktur der US-Armee (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/9 75226/2298418/3505cf65bba4144bfb2c076c953b2d05/2024-07-10-gemeinsam e-erklaerung-usa-ger-nato-gipfel-data.pdf?download=1). Während die SM-6-Raketen eine Reichweite von mehreren hundert Kilometern (km) haben, können Tomahawks Ziele in einer Entfernung bis 2 500 km treffen, also tief im russischen Staatsgebiet, einschließlich der Hauptstadt Moskau. Geplant ist zudem die Stationierung von noch in der Entwicklung befindlichen Long-Range Hypersonic Weapon (Hyperschallwaffe) mit einer Reichweite von über 3 000 km (https://www.swp-berlin.org/10.18449/2024A36/). Bundeskanzler Olaf Scholz rechtfertigt diese Stationierung mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine und angeblich jahrelangen Verstößen Moskaus gegen Rüstungskontrollvereinbarungen. Deutschland müsse „die notwendige Abschreckung gewährleisten, damit es eben nicht zu einem Krieg kommt“. Der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, verweist auf eine aus seiner Sicht „ernstzunehmende Fähigkeitslücke“ gegenüber Russland, die durch diese US-Waffen geschlossen werden könne, bis die Europäer selbst solche Waffen herstellen können (AFP vom 13. August 2024). Die angekündigte Stationierung der Mittelstreckenraketen wäre früher durch den im Jahr 1987 unterzeichneten russisch-amerikanischen INF-Vertrag verhindert worden. Er verbot die Herstellung und Stationierung landgestützter Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite 500 bis 5 500 km. Außerdem sah er die verifizierbare Verschrottung der vorhandenen Arsenale vor. Unter dem Vorwurf, Russland verletze mit seinem Marschflugkörper 9M729 (NATO- Codename SSC-8) den Vertrag, kündigten die USA das Abkommen am 2. Februar 2019 auf. Russland bestritt die Vorwürfe, gab an, das System habe eine Reichweite von 480 km (statt, wie von den USA behauptet, 2 500 km), und bot Vor-Ort-Inspektionen an, mit denen sich die strittigen Fragen nach Experteneinschätzung hätten ausräumen lassen. Beweise für eine Vertragsverletzung durch Russland wurden nach Kenntnis der Fragesteller nicht vorgelegt. Die Bundesregierung behauptete lediglich, dass sich die Erkenntnisse der Bundesregierung zur russischen Vertragsverletzung „aus einem längeren Prozess, in dessen Verlauf sich die Bundesregierung sorgfältig, kritisch und im engen Austausch mit den USA und weiteren Alliierten mit den vorliegenden Fakten auseinandergesetzt“ habe, speisen würden. Mehr könne sie trotz des verfassungsrechtlich verbürgten Frage- und Informationsrechts des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung nicht offenlegen, da dies die Gefahr bergen würde, dass besonders schutzbedürftige Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern bekannt würden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12893, Vorbemerkung II der Bundesregierung). Russland hatte den USA vorgeworfen, sie würden einen unter den INF-Vertrag fallenden Launcher in den Aegis-Ashore-Stellungen in Polen und Rumänien nutzen, von denen aus man landgestützte Marschflugkörper des Typs Tomahawk abschießen könne (https://library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf, S. 10). Sowohl die Vorwürfe Russlands als auch der USA hätte man nach Ansicht der Fragesteller kooperativ durch verifizierbare Datenaustausche und reziproke Inspektionen überprüfen können. Die USA lehnten das russische Angebot vom 19. Januar 2019 ab, eine technische Lösung mit gegenseitigen Inspektionen anzustreben. Im Januar 2022 stellten die USA im Zuge der russischen Vertragsvorschläge vom 17. Dezember 2021 reziproke Inspektionen der Aegis-Ashore- Stellungen und eines russischen 9M729-Verbands sowie Verhandlungen über ein Stationierungsmoratorium von Langstreckenwaffen im INF- Reichweitenspektrum in Aussicht. Die Stationierungsentscheidung vom 10. Juli 2024 hat den Positionswechsel Washingtons vom Januar 2022 aber überholt (https://libra ry.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf, S. 10 f.). Deutschland wird über die Stationierung US-amerikanischer LRF mit strategischen Reichweiten hinaus zudem mit den NATO-Mitgliedern Frankreich, Italien und Polen ein weitreichendes Waffensystem entwickeln. Am Rande des NATO-Gipfels in Washington schufen sie die Grundlage für das Projekt Elsa (European Long-Range Strike Approach) (https://www.n-tv.de/ticker/Deutschl and-will-mit-NATO-Partnern-weitreichendes-Waffensystem-entwickeln-article 25081831.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die USA bereits vor ihrer Kündigung des INF-Vertrages mit „Fabrikationsaktivitäten begonnen“ hatten, die bis zum 2. Februar 2019 nicht mit den US- Verpflichtungen unter dem INF-Vertrag zu vereinbaren gewesen wären, wie Oberstleutnant der US-Armee Michelle Baldanza bereits im März 2019 eingeräumt hatte (https://www.reuters.com/article/usa-russia-inf/us-t o-start-fabricating-parts-for-ground-launched-cruise-missile-systems-idUS L1N20Y0KS/), und wenn ja, welche? 2. Hat die Bundesregierung die Angaben der US-Regierung geprüft, wonach dem „Aegis Ashore System“ die zum Verschluss von bodengebundenen Offensivraketen notwendige Software sowie das Feuerleitsystem inklusive der dafür notwendigen Feuerleitanlage fehle (Antwort zu Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 18/8904), und wenn ja, wie, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob von der Startvorrichtung Mark 41 Vertical Launching System (Mk 41 VLS) des US-Herstellers Lockheed Martin, das auch Teil des landgestützten Raketenabwehrsystems Aegis Ashore Missile Defense System (AAMDS) ist, Tomahawk- Marschflugkörper abgefeuert werden können (https://www.graphicnews.com/de/page s/39480/militar-us-bodengestutzte-tomahawk), und wenn ja, welche? 4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die Startcontainer von „Aegis Ashore“ bereits im Jahr 2019 grundsätzlich auch seegestützte Marschflugkörper des Typs BGM-109 „Tomahawk“ abfeuern konnten (Frankfurter Allgemeine vom 31. Januar 2019, S. 8: Lorenz Hemicker, Bewusste Täuschung?), und wenn ja, welche? 5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die Änderung der zum Verschuss von bodengebundenen Offensivraketen notwendigen Software vermutlich eine Frage von höchstens ein paar Stunden ist (Frankfurter Allgemeine vom 31. Januar 2019, S. 8: Lorenz Hemicker, Bewusste Täuschung?), und wenn ja, welche? 6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob sich die für das AAMDS vorgesehene Flugabwehrrakete SM-3 auch offensiv einsetzen lässt, indem sie auf einer schrägen ballistischen Bahn verschossen wird (Frankfurter Allgemeine vom 31. Januar 2019, S. 8: Lorenz Hemicker, Bewusste Täuschung?), und wenn ja, welche? 7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Beweisführung zur INF- Vertragsverletzung durch Russland allein auf Informationen basiert, über die Washington verfügt (Frankfurter Allgemeine vom 31. Januar 2019, S. 8: Lorenz Hemicker, Bewusste Täuschung?), und wenn ja, welche? 8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob mögliche Beweise durch die USA nur selektiv befreundeten Regierungen zur Verfügung gestellt wurden (Frankfurter Allgemeine vom 31. Januar 2019, S. 8: Lorenz Hemicker, Bewusste Täuschung?), und wenn ja, welche? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das kurz vor dem offiziellen Ende des INF-Vertrags erneut von Russland vorgeschlagene Moratorium in den Jahren 2019 (https://rp-online.de/politik/ausland/inf-vertrag-moska u-schlaegt-usa-und-nato-moratorium-zur-raketenstationierung-vor_aid-44 712139) und 2020, insbesondere bezogen auf Verifikationsmaßnahmen in Bezug auf die „Aegis-Ashore-Systeme“ mit Mk-41-Startvorrichtungen, die auf US- und NATO-Stützpunkten in Europa stationiert sind, sowie in Bezug auf die 9M729-Raketen auf den Standorten der Streitkräfte der Russischen Föderation in der Region Kaliningrad (https://mid.ru/en/foreig n_policy/international_safety/1445386/), und wenn ja, welche? 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland vorgeschlagen hatte, das umstrittene Waffensystem 9M729 hinter den Ural zu verlegen, solange es nicht eindeutig verifiziert wurde, damit es nicht in Europa stationiert ist (https://www.telepolis.de/features/US-Raketen-in-Deutschland-Die-We lt-wird-eher-gefaehrlicher-9840429.html), und wenn ja, welche? 11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es den USA bei der Kündigung des INF-Vertrags in erster Linie nicht um Russland ging, sondern darum, die Volksrepublik China unter Druck zu setzen, ihr Arsenal an landgestützten Mittelstreckenraketen in der Region um das Süd- und Ostchinesische Meer abzubauen und dem INF-Vertrag beizutreten (https://library.fe s.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf, S. 11), und wenn ja, welche? 12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob ein Beitritt zum INF-Vertrag nur das landgestützte Potenzial Chinas eingeschränkt, aber das see- und luftgestützte Arsenal der USA unangetastet gelassen hätte (https://library.fe s.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf, S. 11)? 13. Trifft es zu, dass die ab 2026 geplante Stationierung von US- Mittelstreckenwaffen a) ein Angebot der USA war, das Deutschland angenommen habe (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/stationierung-us- marschflugkoerpern-deutschland), oder b) eine Bitte der Bundesregierung um eine Stationierung von US- amerikanischen LRF mit strategischer Reichweite oder c) eine Mitteilung bzw. Information über ihre Absicht einer Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischer Reichweite? 14. Wer hat ggf. seitens der USA (Präsident, Präsidialamt, Ministerin bzw. Minister etc.) das Angebot, ab 2026 US-amerikanische LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland zu stationieren, an wen seitens der Bundesregierung herangetragen (bitte Ort und Datum angeben)? 15. Wann hat die Bundesregierung über das ggf. gemachte Angebot der USA, US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten ab 2026 in Deutschland zu stationieren, entschieden (bitte Ort und Datum angeben), und welche Bundesministerien waren in diese Entscheidungsfindung einbezogen? 16. Gab es innerhalb der Bundesregierung in diesem Prozess unterschiedliche Bewertungen bzw. Positionierungen hinsichtlich der Stationierung der US-Raketen, und wenn ja, welche, und wie wurden diese aufgelöst? 17. Erfolgte die seitens des Bundeskanzlers Olaf Scholz am 10. Juli 2024 abgegebene Zustimmung zur Stationierung von US-Mittelstreckenraketen gegenüber der NATO oder gegenüber den USA? 18. Warum ist die bilaterale deutsch-amerikanische Vereinbarung über die Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland ab 2026 überhaupt nicht Teil der Gipfelerklärung anlässlich des Treffens des Nordatlantikrats auf Ebene der Staats- und Regierungschefinnen und Staats- und Regierungschefs der NATO am 10. Juli 2024 in Washington (https://nato.diplo.de/nato-de/01-NATOStatements/-/ 2666474) (bitte begründen)? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die deutsch-amerikanische Vereinbarung über die Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland ab 2026 nicht Teil der Gipfelerklärung anlässlich des Treffens des Nordatlantikrats auf Ebene der Staats- und Regierungschefinnen und Staats- und Regierungschefs der NATO am 10. Juli 2024 in Washington geworden ist, weil es darüber ggf. keinen Konsens zwischen den NATO-Mitgliedstaaten gegeben hat, und wenn ja, welche (https://www.tagesschau.de/inland/scholz-marschflugkoerper-stati onierung-100.html)? 20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Positionen die NATO- Mitglieder Türkei, Ungarn und Slowakei zur deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland ab 2026 einnehmen, und wenn ja, welche? 21. Ist eine Verweigerung der Stationierungsgenehmigung von US- amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland durch die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung für die USA völkerrechtlich zwingend, und wenn ja, aufgrund welcher Vertragslage? 22. Ist eine Rücknahme der Stationierungsgenehmigung für die geplante Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung für die USA rechtlich zwingend, und wenn ja, aufgrund welcher Vertragslage? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die geplante Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland unter Artikel 1 Absatz 2 des Vertrages vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthaltsvertrag) fällt, also unter Erhöhung der Effektivstärke nicht nur die Truppenstärke, sondern grundsätzlich auch die Bewaffnung zu verstehen ist (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 047/24, S. 4)? 24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob eine Kündigung des Aufenthaltsvertrags automatisch die Genehmigung zur geplanten Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland bedeutet? 25. Auf welcher (völker-)rechtlichen Grundlage findet die geplante Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischer Reichweite einschließlich der Ein- und ggf. Ausfuhr, Transport- und Nutzungsgenehmigungen statt? 26. Hat die Bundesregierung grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht über den Einsatz der US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten, die in Deutschland stationiert werden sollen, und wenn ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht? 27. Welche Sicherheitsvorkehrungen plant die Bundesregierung bei der Einfuhr und dem Transport der US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten nach Deutschland und zum Stationierungsort bezüglich der Risiken von Unfällen, Sabotage etc. zu ergreifen? 28. Wird die Bundesregierung seitens der USA bezüglich des genauen Zeitpunktes der Einfuhr und des Transports der US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten nach Deutschland und zum Stationierungsort vorab informiert bzw. unterrichtet, und wenn ja, wie lange im Voraus, und wenn nein, warum nicht? 29. Wird die Bundesregierung die entsprechenden Landesregierungen bezüglich des genauen Zeitpunktes der Einfuhr und des Transports der US- amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten nach Deutschland und zum Stationierungsort vorab informieren bzw. unterrichten, und wenn ja, wie lange im Voraus, und wenn nein, warum nicht? 30. Mit welchen finanziellen Kosten sowie mit welchem personellen und organisatorischen Aufwand rechnet die Bundesregierung bezüglich der Einfuhr und des Transports der US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten nach Deutschland und zum Stationierungsort? 31. Mit welchen finanziellen Kosten sowie mit welchem personellen und organisatorischen Aufwand rechnet die Bundesregierung bezüglich des Unterhalts der stationierten US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland (Infrastrukturanlagen, Instandhaltungs- und Betriebskosten etc.)? 32. Werden die LRF mit strategischen Reichweiten der USA in Deutschland dem Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) unterstellt, und wenn nein, wem dann? 33. Wer trifft ggf. die Entscheidung über einen Einsatz der in Deutschland befindlichen US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten? 34. Hat die Bundesregierung grundsätzlich Mitspracherechte bei der Entscheidung über einen Einsatz der in Deutschland befindlichen US- amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten, und wenn ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht? 35. Besteht eine ausdrückliche schriftliche Verpflichtung seitens der USA, die explizit ausschließt, dass die im Rahmen der geplanten Stationierung in Deutschland befindlichen US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten zur Selbstverteidigung der USA oder ihrer Streitkräfte außerhalb des NATO-Verteidigungsfalles eingesetzt werden, und wenn ja, in welcher Form, zu welchem Datum und an welchem Ort wurde diese Verpflichtung abgegeben? 36. Plant die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Durchführung einer konsultativen Volksbefragung zur Stationierung neuer US-amerikanischer LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? 37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW) „Dark Eagle“, die ab 2026 in Deutschland stationiert werden soll, bei einem Test eine Reichweite von mehr als 2 000 Meilen (also mehr als 3 200 km) erreicht hat (https://crsreports.congress.gov/prod uct/pdf/IF/IF11991, S. 2), und wenn ja, welche? 38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die LRHW „Dark Eagle“ mittels ihrer Reichweite mehr als den europäischen Teil Russlands abdeckt, und wenn ja, welche? 39. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die strategischen Frühwarnradaranlagen (https://www.telepolis.de/features/Eskalation-im-Ukraine-Krieg- Russisches-Atomraketen-Fruehwarnsystem-getroffen-9732435.html) als auch die landgestützten nuklearen Intercontinental Ballistic Missiles (ICBM) Russlands (https://www.swp-berlin.org/publications/products/akt uell/2022A59_RusslandsNukleareAbschreckung.pdf, S. 1) im europäischen Teil des Landes stationiert sind, und wenn ja, welche Kenntnisse hat sie jeweils über die Gesamtanzahl der Frühwarnsysteme und ICBM Russlands und die jeweilige Anzahl, die im europäischen Teil stationiert sind? 40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob SM-6 Raketen die Reichweite zur Raketenabwehr mit 370 km und ihre Bodenangriffsfähigkeit mit 460 km angegeben wird, vor dem Hintergrund, dass die Reichweite nach russischer Einschätzung 740 km betragen soll (https://library.fes.de/pdf-fil es/bueros/wien/21371.pdf, S. 4), und wenn ja, welche? 41. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die US-Armee SM-6 Raketen der Variante 1B nutzt, die eine Reichweite von über 1 600 km haben soll (https://www.swp-berlin.org/10.18449/2024A36/), und wenn ja, welche? 42. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob von der inzwischen einsatzbereiten Aegis-Ashore-Stellung in Redzikowo (Polen) auch SM-6 Raketen verschossen und somit das 200 km entfernte Kaliningrad unter Risiko erreicht werden kann (https://library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf, S. 11)? 43. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die für die Stationierung vorgesehenen Tomahawk-Marschflugkörper mit verschiedenen Gefechtsköpfen ausgestattet bzw. auch umgerüstet werden können, und wenn ja, welche? 44. Verändert nach Kenntnis der Bundesregierung die Stationierung von US- amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland die strategische Lage Deutschlands, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Stationierung von US- amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland in der russischen Wahrnehmung aufgrund der Reichweite, Zielpräzision und eventuell bunkerbrechenden konventionellen Sprengkraft dieser neuen Waffensysteme von Deutschland aus strategische Atomwaffen, die in den westlichen Bezirken Russlands stationiert sind, mit kurzen Flugzeiten ausschalten können und somit eine Angriffsoption darstellen, die destabilisierend und gefährlich ist, weil Russland im permanenten Alarmzustand verharren würde und weil Fehlalarme im schlimmsten Fall zum Start von Atomraketen führen können (https://taz.de/Mittelstreckenwaffen-in-Deuts chland/!6020300/), und wenn ja, welche? 46. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in einem Konfliktfall mit Russland insbesondere Kommandobehörden wie die sogenannte Multi Domain Task Force mit Sitz Wiesbaden sowie Stationierungsstandorte der US- amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland ein erstrangiges Ziel russischer Angriffe sind, um diese Waffen auszuschalten (Interview mit Wolfgang Richter, Oberst a. D., zur Stationierung von US- Langstreckenraketen in Deutschland, tagesschau24, 11 Juli 2024, https:// media.tagesschau.de/video/2024/0711/TV-20240711-1801-1100.webs.h2 64.mp4), und wenn ja, welche? 47. Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse, welche bestimmte Einheiten (Multi-Domain Task Force) in Deutschland ab 2026 mit US- amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten ausgestattet werden sollen (Antwort auf die Schriftliche Frage 88 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 20/12484), und wenn ja, welche? 48. Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse über genaue Zahlen, Zusammensetzungen, Modalitäten und Stationierungsorte bezüglich der ab 2026 in Deutschland geplanten Stationierung der US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten (Antwort auf die Schriftliche Frage 88 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 20/12484), und wenn ja, welche? 49. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bereits heute – ohne in Deutschland stationierte LRF mit strategischen Reichweiten – mittels von Flugzeugen gestartete Marschflugkörper (Air-Launched Cruise Missiles (ALCM)) und seegestützte Marschflugkörper (Submarine-Launched Cruise Missiles (SLCM)) aus west-, mittel- und nordeuropäischen NATO- Staaten auch Ziele in Kaliningrad, St. Petersburg oder Murmansk angreifen können (https://library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf, S. 7), und wenn ja, welche? 50. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Luft- und Seestreitkräfte der NATO generell denen Russlands qualitativ und quantitativ deutlich überlegen sind (https://library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf, S. 7)? 51. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob, nachdem die Idee eines Moratoriums durch die geplante Stationierung von US-amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten hinfällig geworden ist, Russland sein Arsenal an Marschflugkörpern erweitert oder seegestützte Raketensysteme für den Einsatz an Land umrüstet (https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-un d-sicherheitspolitik/artikel/alles-nur-routine-7655/)? 52. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob für Russland die strategische Stabilität nicht nur die Triade interkontinentalfähiger Angriffswaffen, also strategischer Bomber, landgestützter Interkontinentalraketen und U- Bootgestützter Raketen mit einer entsprechenden Reichweite – wie das im New START-Vertrag (START = Strategic Arms Reduction Treaty) zur Begrenzung strategischer Atomwaffen von 2010 (verlängert 2021 bis Februar 2026) festgelegt ist und begrenzt wird –, sondern auch die westlichen Kurz- und Mittelstreckenraketen einbezieht (https://library.fes.de/pdf-file s/bueros/wien/21371.pdf, S. 11 f.), und wenn ja, welche? 53. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Stationierung von US- amerikanischen LRF mit strategischen Reichweiten in Deutschland die Möglichkeit, eine Nachfolgevereinbarung für den New START-Vertrag zu verhandeln, ihn gegebenenfalls erneut zu verlängern, oder zumindest durch Interimsmaßnahmen die strategisch-nukleare Stabilität zu erhalten, mindestens erschwert (https://library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf, S. 12)? Berlin, den 29.08.2024 Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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