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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Qualitätsansprüche der Bundeszentrale für politische Bildung bei Produktion und Veröffentlichung von Videos in sozialen Medien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12512)

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

25.09.2024

Aktualisiert

26.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1281810.09.2024

Qualitätsansprüche der Bundeszentrale für politische Bildung bei Produktion und Veröffentlichung von Videos in sozialen Medien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12512)

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Volker Münz, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Qualitätsansprüche der Bundeszentrale für politische Bildung bei Produktion und Veröffentlichung von Videos in sozialen Medien“ auf Bundestagsdrucksache 20/12512 ging unter anderem hervor, dass

  • die Reihe durch den Fachbereich „Politische Bildung und Soziale Medien“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) verantwortet und veröffentlicht wurde (ebd.);
  • im Rahmen der Videoreihe „Politik raus aus den Stadien“ neun Kurzvideos (maximal 90 Sekunden) erstellt wurden, von denen acht Videos auf dem Instagram-Kanal der bpb und fünf Videos auf einem separaten Projektkanal auf TikTok veröffentlicht wurden (ebd.);
  • mit der Produktion der Videoreihe die Medienproduktionsfirma Bremedia Produktion GmbH im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungs- und Vergabeprozesses beauftragt wurde und sich die Produktionskosten für die Videoserie auf insgesamt 52 789,52 Euro brutto, also 5 865,50 Euro brutto je Video, belaufen (ebd.);
  • zur Qualitätsprüfung der Videoreihe ein Begutachtungsprozess innerhalb der bpb eingeleitet wurde und dieser fachbereichsübergreifend durch die Leitungen der Fachbereiche mit Fachexpertise in der Produktion von digitalen und Bewegtbildformaten sowie sozialen Medien erfolge. Für die Durchführung der Qualitätsprüfung seien keine Kosten veranschlagt (ebd.).

Hieraus haben sich für die Fragesteller weitere Fragen ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat der Fachbereich „Politische Bildung und Soziale Medien“ der Bundeszentrale für politische Bildung, der die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Videoreihe verantwortet und veröffentlicht hatte (ebd.), nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Qualitätsprüfung vor Abnahme durchgeführt?

a) Wenn ja, warum wurde die mangelnde Qualität des Videos „2006 – ein Sommermärchen für den Nationalismus?“ nicht bereits zu diesem Zeitpunkt festgestellt (bitte ausführen)?

b) Wenn nein, warum wurde diese unterlassen, und durch welche Maßnahmen wird in Zukunft sichergestellt werden, dass die Qualitätsprüfung vor Abnahme der erstellten Videos geschieht?

2

Wurden bzw. wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung die jeweiligen Videos oder die Videoreihe beworben?

a) Wenn ja, wie wurden die jeweiligen Videos auf TikTok und Instagram beworben, und welche zusätzlichen Kosten sind dadurch entstanden?

b) Wenn ja, werden sogenannte YouTuber bzw. Influencer in weiteren sozialen Medien (YouTube, Facebook, Instagram, „X“ [ehemals Twitter]) etc. zur Bewerbung bestimmter Videos oder der Videoreihe engagiert (bitte nach Video, Name des Kanals oder der Person, Zeitraum der Werbung und Kosten auflisten)?

3

Wann hat nach Kenntnisstand der Bundesregierung die öffentliche Ausschreibung für die Produktion der Videoreihe stattgefunden, und wo wurde die Ausschreibung öffentlich gemacht (bitte mit Belegen wie Links o. Ä. dokumentieren)?

4

Wie ist das Verfahren der Ausschreibung abgelaufen (bitte chronologisch ausführen)?

5

Welche Anforderungen mussten die Firmen nach Kenntnisstand der Bundesregierung erfüllen, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (bitte ausführen)?

6

Welche Vorgaben machte nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Fachbereich „Politische Bildung und Soziale Medien“ der bpb bei der Ausschreibung (bitte ausführen)?

a) Gab die bpb die Themen für die einzelnen Videos vor (bitte ausführen), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

b) Gab die bpb die Zahl der Videos vor (bitte ausführen)?

c) Gab die bpb einen Kostenrahmen vor (bitte ausführen)?

d) Gab die bpb konkrete Qualitätsanforderungen vor (bitte ausführen), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie viele und welche weiteren Produktionsfirmen haben sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung bei der Ausschreibung beworben und ein Angebot abgegeben?

8

Inwiefern unterschieden sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Angebote in Hinsicht auf die

a) Themen der Videos,

b) Zahl der Videos,

c) Kosten für die Videos,

d) Qualität der Videos?

9

Welche Kriterien waren nach Kenntnisstand der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass die Medienproduktionsfirma Bremedia Produktion GmbH den Zuschlag durch die bpb bei der Ausschreibung erhalten hatte (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 1)?

10

Wie ist der aktuelle Stand der internen Qualitätsprüfung bzw. des Begutachtungsprozesses der Videoreihe?

a) Ist die Prüfung bereits abgeschlossen, wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung (bitte ausführen), wenn nein, warum nicht, und wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen werden (bitte ausführen)?

b) Wie viele Personen sind bisher bzw. waren daran beteiligt, wie viele Arbeitsstunden wurden bisher pro beteiligte Person und insgesamt dafür aufgewendet, und welche Kosten sind aufgrund des Personalaufwands entstanden, wenn man die aufgewendeten Arbeitsstunden mit dem Stundenlohn der an der Prüfung beteiligten Personen verrechnet (bitte die Rechnung mit Angabe der Anzahl Personen, des jeweiligen Stundenlohns und der Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden pro Person und insgesamt ausführen)?

Berlin, den 2. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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