Verwendung von Kennungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Verwendung von Kennungen ist – vereinbart im Rahmen der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OECD/DAC Policy Marker System) – auch in der deutschen Entwicklungspolitik ein übliches Instrument, um festzustellen, für welchen Aufgabenbereich in welcher Höhe Mittel aufgebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Kennungen (übersektorale, instrumentelle und Förderbereichsschlüssel) sind seitens der OECD vereinbart, und welche Kennungen werden durch die Bundesregierung genutzt (bitte jeweils mit Angabe der Nutzung durch welche Bundesministerien auflisten)?
Wenn es Abweichungen bei der Nutzung von Kennungen von dem von der OECD vereinbarten System der Kennungen geben sollte, u. a. durch gegebenenfalls strengere Interpretation oder Verwendung eigener interner Kennungen durch Bundesministerien, welche Unterschiede gibt es, und worin sind diese sachlich begründet?
Wie viele Haupt- und wie viele Nebenzielkennungen können je Projekt maximal vergeben werden (mit Angabe zu den Vorgaben der OECD oder technischen Möglichkeiten auflisten), gibt es Abweichungen zu den von der OECD eingeräumten Möglichkeiten und wenn ja, was sind die Gründe hierfür?
Wie haben sich prozentual die Werte für die vergebenen Kennungen für die Hauptziele entwickelt (bitte für die Vergleichsjahre 2021, 2022 und 2023 aufschlüsseln)?
Wie haben sich prozentual die Werte für die vergebenen Kennungen für die jeweiligen Nebenziele entwickelt (bitte für die Vergleichsjahre 2021, 2022 und 2023 aufschlüsseln)?
Hat sich die durchschnittliche Anzahl der für die Nebenziele vergebenen Kennungen, die je Projekt vergeben werden, seit Amtsantritt der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze verändert (bitte für die Vergleichsjahre 2021, 2022 und 2023 sowie für Haupt- und Nebenziele aufschlüsseln)?
Wie hat sich der prozentuale Anteil der Werte der Kennung für das Hauptziel Gleichberechtigung der Geschlechter (GG2) vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 und von 2022 zu 2023 entwickelt?
Wie hat sich in absoluten Zahlen der Anteil der Werte der für das Hauptziel Gleichberechtigung der Geschlechter (GG2) vergebenen Kennung vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 und von 2022 zu 2023 entwickelt?
Wie hat sich der prozentuale Anteil der Werte der für das Nebenziel Gleichberechtigung der Geschlechter (GG1) vergebenen Kennung vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 und von 2022 zu 2023 entwickelt?
Wie hat sich in absoluten Zahlen der Wert der für das Nebenziel Gleichberechtigung der Geschlechter (GG1) vergebenen Kennung vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 und von 2022 zu 2023 entwickelt?
Werden die Kennungen für Haupt- und Nebenziele bereits bei der Projektbewilligung erfasst, und wenn ja,
a) wie sind die prozentualen Anteile sowie die Anteile in absoluten Zahlen bei Haupt- (GG2) und Nebenziel (GG1) Gleichberechtigung der Geschlechter für die im Jahr 2024 laufenden Projekte,
b) wie haben sich die prozentualen Anteile sowie die Anteile in absoluten Zahlen bei Haupt- (GG2) und Nebenziel (GG1) Gleichberechtigung der Geschlechter bei den in den Jahren 2021, 2022 und 2023 neu bewilligten Projekten entwickelt?
Ist die den Fragestellern vorliegende Information zutreffend, dass Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, die nicht das Hauptziel Gleichberechtigung der Geschlechter (GG2) beinhalten, dem Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorgelegt werden müssen?
Wenn dies zutreffen sollte, gilt dieses Vorgehen analog auch für andere Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, wenn dort andere mögliche Hauptziele nicht vergeben werden?
Ist die den Fragestellern vorliegende Information zutreffend, dass das zuständige Fachreferat für Geschlechtergerechtigkeit informiert werden muss, wenn in einem Projekt der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit die Gleichberechtigung der Geschlechter weder als Haupt- (GG2) noch als Nebenziel (GG1) vergeben wurde?
Wenn dies zutreffen sollte, gilt dieses Vorgehen analog auch für andere Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, wenn dort andere mögliche Zielvorgaben nicht vergeben werden, und gilt dies insbesondere auch für die anderen drei der vier vom BMZ in dieser Legislaturperiode benannten Schwerpunkte der Entwicklungspolitik (1. Globale Gesundheit und körperliche Selbstbestimmung ermöglichen; 2. Armut, Hunger und Ungleichheit wirksam zurückdrängen; 3. Just Transition entschieden vorantreiben)?
Wurden Zielvorgaben bei bereits bewilligten oder laufenden Projekten nachträglich geändert oder ergänzt, ohne dass an den Projekten selbst entsprechende Änderungen vorgenommen wurden (wenn ja, bitte mit genauer Angabe über Begründung und Art der Änderung zu den jeweils betroffenen Projekten erläutern)?
Wie haben sich seit 2021 die Zielgrößen- und Zielrahmenerreichung bei den vom BMZ gesetzten Schwerpunkten entwickelt (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und in Prozent auflisten – gemessen am Einzelplan 23)?