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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Neuregelung der Leihmutterschaft in Deutschland

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

01.10.2024

Aktualisiert

15.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1288216.09.2024

Neuregelung der Leihmutterschaft in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Jörg Schneider, Thomas Dietz, Kay-Uwe Ziegler, Jürgen Braun, Martin Reichardt, Carolin Bachmann, Frank Rinck, Gereon Bollmann, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Wahlperiode will die Bundesregierung Möglichkeiten altruistischer Leihmutterschaften prüfen (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; S. 92). Ebenso ist es ein Anliegen der Fraktion der FDP, die Leihmutterschaft in Deutschland zu ermöglichen (www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-02/Beschluss_Leihmutterschaft.pdf). Obwohl die Leihmutterschaft derzeit in Deutschland verboten ist, reisen Personen mit Kinderwunsch in Länder, die einen anderen rechtlichem Umgang mit der Leihmutterschaft pflegen. Im Jahr 2014 billigte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzbeschluss die Umgehung der deutschen Rechtslage erstmals, indem er die Entscheidung eines kalifornischen Gerichts, das die rechtliche Elternschaft einem deutschen Wunschelternpaar zusprach, nach § 108 I des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) anerkannte (Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) 203, 350 = NJW 2015, 479). Damit wird staatlich gewolltes Schutzhandeln zur Vermeidung von Leihmutterschaften in der Rechtsprechung vom Kindeswohl überlagert (NZFam 2020, 457 – beck-online).

Die Fragesteller möchten wissen, inwieweit es schon Überlegungen, Vorstellungen oder sogar Entwürfe für eine Änderung des Status quo bezüglich der Leihmutterschaft in Deutschland gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele deutsche Wunscheltern bisher den Weg über Länder mit einem anderen rechtlichen Umgang wählten, um so auf legale Weise zu einem Kind zu kommen (wenn ja, bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, mit wie vielen Fällen von Leihmutterschaft gerechnet werden muss, wenn ein Verbot aufgehoben würde (bitte ggf. ausführen)?

3

Von welchen neuen Konzepten für eine Reform des Umgangs mit Leihmutterschaft hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte benennen)?

4

Welche Argumente unterstützen nach Ansicht der Bundesregierung die Neuregelung einer Leihmutterschaft (www.aerztezeitung.de/Politik/Justizminister-Buschmann-Legalisierung-der-Eizellenspende-noch-vor-der-Wahl-451276.html)?

5

Arbeiten die zuständigen Ressorts der Bundesregierung bereits an einem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Leihmutterschaft, im Sinne eines Fortpflanzungsmedizingesetzes wie es die Nationale Akademie der Wissenschaften-Leopoldina in ihrer Stellungnahme von 2017 thematisiert (www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/fortpflanzungsmedizin-in-deutschland-fuer-eine-zeitgemaesse-gesetzgebung-2019/), und wenn ja, kann mit einem Referentenentwurf noch in dieser Legislaturperiode gerechnet werden?

a) Wenn ja, wird dabei geprüft, ob sich die kommerzielle Mietmutterschaft hinter der altruistischen Leihmutterschaft tarnen kann?

b) Wenn ja, wie vereinbart sich die § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) („Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat“) mit einer Leihmutterschaft?

6

Hat sich die Bundesregierung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2014, mit der sich der BGH gegen den Willen des Gesetzgebers des Embryonenschutzgesetzes (EmbrSchG) stellt, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

7

Wird im Zusammenhang mit möglichen Regelungen zu altruistischer Leihmutterschaft in Deutschland die Strafbarkeit einer Leihmutterschaft im Ausland, wie es Italien plant, in Erwägung gezogen (www.zeit.de/politik/ausland/2023-07/italien-leihmutterschaft-gesetz-parlament)?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Schätzungen, welche Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung bei Übernahme von Leihmutterschaften entstehen würden?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Ermittlungs- bzw. Strafverfahren bisher und aktuell unter dem Verbot der Leihmutterschaft bearbeitet wurden (wenn ja, bitte ausführen)?

10

Sind der Bundesregierung Studien zu Auswirkungen von Leihmutterschaften auf die physische wie psychische Gesundheit der Leihmutter und des Kindes bekannt, und wenn ja, welche (bitte ggf. ausführen)?

11

Welche ethischen Prinzipien müssen bei der Gesetzgebung und Regulierung von Leihmutterschaft aus Sicht der Bundesregierung berücksichtigt werden?

12

Wie bewertet die Bundesregierung eine Leihmutterschaft in Bezug auf die Menschenwürde der Leihmutter und des Kindes?

Berlin, den 12. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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