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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Anzahl vom Verfassungsschutz beobachteter Personen

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

02.10.2024

Aktualisiert

22.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1290819.09.2024

Anzahl vom Verfassungsschutz beobachteter Personen

des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Deutschland unterhalten der Bund sowie die 16 Bundesländer eigene Verfassungsschutzbehörden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das 1950 verabschiedete Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG). § 3 regelt die Aufgaben der Behörden. Dazu gehören das Sammeln und Auswerten von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, geheimdienstliche Tätigkeiten einer fremden Macht, gewaltsame Gefährdungsversuche von auswärtigen Belangen der Bundesrepublik Deutschland sowie Aktivitäten gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (§ 3 BVerfSchG).

In den letzten Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in unterschiedlichen Konstellationen über die Grenzen der parlamentarischen Informations- und Kontrollbefugnisse im Kontext der Tätigkeit der Nachrichtendienste entschieden. 2022 klagte ein Abgeordneter der FDP erfolgreich auf Beantwortung einer Anfrage, in der er sich über die nicht weiter aufgeschlüsselte Zahl der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erkundigte, die von 2015 bis 2019 für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit ins Ausland entsandt worden waren. Die Beantwortung war zunächst verweigert worden, weil sie es ausländischen Nachrichtendiensten oder extremistischen Gruppierungen ermöglichen würde, „sich operativ auf die Entsendung von Bediensteten des BfV ins Ausland einzustellen und die Wirksamkeit von Aufklärungsmaßnahmen zu beeinträchtigen“ (Shirvani, Parlamentarisches Fragerecht und Staatswohl, verfassungsblog.de/parlamentarisches-fragerecht-und-staatswohl/). Das BVerfG führte dabei aus: „Die Anfrage des Antragstellers richtet sich ausschließlich auf die Mitteilung der Gesamtzahl […] Eine Spezifizierung der erfragten Zahl der Auslandsbediensteten nach […] Merkmalen fordert der Antragsteller nicht. […] Bei einer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage wird lediglich die Zahl an Personen offengelegt […] Rückschlüsse auf konkrete Aktivitäten oder Einsatzfelder können daraus weder für den erfragten Zeitraum gezogen werden, noch enthalten die erbetenen Zahlen Aussagen für die Gegenwart oder Zukunft“ (BVerfG, Urteil vom 14. Dezember 2022, Randnummer 84).

Die Fragesteller beabsichtigen prioritär, die nicht weiter nach Merkmalen spezifizierte Gesamtzahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten Personen in Erfahrung zu bringen (siehe Frage 1). Nachrangig und nach sorgfältiger Güterabwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem Staatswohl sollen diese nach den Merkmalen Geschlecht, Altersgruppen, Bundesländer sowie nach extremistischen Phänomenbereichen aufgeschlüsselt werden (siehe Fragen 2 bis 5).

Wir fragen die Bundesregierung :

Fragen5

1

Wie viele Personen sind aktuell von einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz betroffen (bitte Zeitpunkt der letzten Erfassung angeben)?

2

Wie schlüsseln sich diese Personen (vgl. Frage 1) nach Geschlecht (männlich/weiblich/divers) auf?

3

Wie schlüsseln sich diese Personen (vgl. Frage 1) nach Altersgruppen (0 bis zwölf, 13 bis 17, 18 bis 24, 25 bis 64, 65 Jahre und älter) auf?

4

Wie schlüsseln sich diese Personen (vgl. Frage 1) nominal und prozentual nach Bundesländern auf?

5

Wie schlüsseln sich diese Personen (vgl. Frage 1) nach Phänomenbereichen (Linksextremismus, Rechtsextremismus, sog. Reichsbürger und sog. Selbstverwalter, Islamismus, auslandsbezogener Extremismus, sog. verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates usw.) auf?

Berlin, den 17. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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