Preissteigerungen bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr
der Abgeordneten Ali Al-Dailami, Zaklin Nastic, Dr. Sahra Wagenknecht, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Immer wieder kommt es bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr zu deutlich zu hoch angesetzten Kosten oder im Nachhinein zu enormen Kostensteigerungen, teils in Milliardenhöhe. So ermittelte der Bundesrechnungshof (BRH) für die Beschaffung von 123 Transportfahrzeugen vom Typ „Boxer“ der deutschen Hersteller Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann Mehrkosten in Höhe von knapp 700 Mio. Euro, was mehr als einem Drittel der ursprünglichen Kosten entspricht („Rechnungshof kritisiert laut Bericht steigende Kosten bei Rüstungsdeal“ vom 17. Februar 2024 auf www.zeit.de).
Im April 2024 begann am Landgericht Oldenburg der Prozess rund um die Preisexplosion bei der Wartung der „Gorch Fock“, bei der es u. a. um Korruption, Betrug, Untreue und Bestechlichkeit geht. Für Sanierungs- und Reparaturarbeiten am Marineschulungsschiff kalkulierte die Elsfether Werft zunächst 9,6 Mio. Euro, die sich dann auf 135 Mio. Euro erhöhten – eine Vervierzehnfachung (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Betrugsprozess-um-ehemalige-Gorch-Fock-Werft-ist-gestartet,gorchfock2764.html).
Um künftig die Infrastruktur für die 35 bestellten „F-35“-Tarnkappenbomber aus US-Produktion zu stellen, muss der Fliegerhorst Büchel umgebaut werden, was nötig ist, um für die dort gelagerten US-Atombomben auch weiterhin die nukleare Teilhabe aufrechtzuerhalten. Die Kosten für diesen Umbau steigen auf bis zu 1,2 Mrd. Euro, was mehr als einer Verdoppelung entspricht (www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/fliegerhorst-buechel-bundeswehr--ausbau-verteidigungsminister-bestaetigt-kosten-steigerung-100.html).
Mehrfach geriet die Lürssen-Werft aufgrund überteuerter Kosten in die Schlagzeilen. So berechnete die Bremer Werft für zwei neue Tankschiffe für die Bundeswehr insgesamt 870 Mio. Euro, was 250 Mio. Euro über dem liegt, was die Prüfer vom Bundesrechnungshof für realistisch eingeschätzt haben („250 Millionen zu viel: Überteuerte Tanker für die Bundeswehr“ vom 22. März 2022 auf www.ndr.de).
Im letzten Jahr wurde bekannt, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) für drei für Spionage und Aufklärung einsetzbare Flottendienstboote aus dem Hause Lürssen zusätzlich zu den vereinbarten rund 2 Mrd. Euro weitere 1,2 Mrd. Euro vom Deutschen Bundestag einforderte („Spionageschiffe werden 1,2 Mrd. Euro teurer“ vom 28. Juni 2023 auf www.tagesschau.de). Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Vorfeld deutliche Kritik geäußert, weil der Vertrag so aufgesetzt gewesen sei, dass verschiedene Spezifikationen an den Booten erst nach Vertragsschluss erarbeitet werden sollten. Erst nach der Auftragserteilung sollte also ermittelt werden, was die Schiffe genau können sollen. Das Fehlen konkreter Leistungsbeschreibungen – die dann im Nachhinein ergänzt oder abgeändert werden und so die Kosten in die Höhe treiben – ist oft ein Hauptgrund für oftmalige Kosteneskalationen im Beschaffungswesen. Ein solches Vorgehen bei Beschaffungsverträgen wurde vom Bundesrechnungshof auch bezüglich der drei überteuerten Flottendienstboote bemängelt („Bundesrechnungshof kanzelt Verteidigungsministerium ab“ vom 3. Juli 2023 auf www.spiegel.de).
Nach Ansicht der Fragestellenden stellt das BMVg der Rüstungsindustrie viel zu oft einen Freifahrtschein aus und öffnet Preisexplosionen somit Tür und Tor. Angesichts der angekündigten Steigerung des Verteidigungshaushalts im zweistelligen Milliardenbereich, die nach Aufbrauchen des sogenannten Sondervermögens „Bundeswehr“ vollständig aus dem regulären Haushalt stammen sollen, stehen in nahezu allen anderen Ressorts bereits drastische Einschnitte bevor (www.merkur.de/wirtschaft/haushalt-2025-christian-lindner-ampel-koalition-bundesregierung-finanzen-buergergeld-klimageld-zr-93059511.html). Nach Auffassung der Fragestellenden ist es auch in diesem Zusammenhang unverantwortlich, bei Rüstungsbeschaffungen eine oft derart laxe Preispolitik an den Tag zu legen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Wie begründet die Bundesregierung im Detail die Kostensteigerung für die Beschaffung der drei Flottendienstboote (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) von rund 2 Mrd. auf über 3,2 Mrd. Euro, also um fast zwei Drittel, von der Bremer Lürssen-Werft (im Folgenden steht „Lürssen“ stets für den Mutterkonzern und/oder für mit diesem assoziierte Unternehmen)?
Wer trägt für diese Kostensteigerung die politische Verantwortung, hat die Person bzw. haben die Personen Konsequenzen zu erwarten, und wenn ja, welche?
Warum wurde die bereits im Rahmen der Auftragsvergabe von den Prüfern des Bundesrechnungshofs formulierte deutliche Kritik – schließlich sollten die Bauspezifikationen der Boote erst nach Vertragsschluss erarbeitet werden, weshalb die Prüfer auf mittlere Sicht weitere Ausgaben befürchteten – von der Bundesregierung nicht berücksichtigt?
Resultiert nach Ansicht der Bundesregierung die Kostenexplosion um fast zwei Drittel aus der in Frage 1b beschriebenen Art der Auftragsvergabe, wenn nein, woraus dann?
Wie ist die erneute Kostensteigerung um über 400 Mio. Euro auf den zuletzt berichteten Wert von 1,2 Mrd. Euro im Detail zu erklären, angesichts der Tatsache, dass nur zwei Monate zuvor im April 2023 noch die Zahl von knapp 800 Mio. Euro im Raum stand („Bundesrechnungshof kanzelt Verteidigungsministerium ab“ vom 3. Juli 2023 auf www.spiegel.de)?
Werden weitere Kostensteigerungen erwartet oder kann die Bundesregierung garantieren, dass die zuletzt berichteten 3,2 Mrd. Euro die finalen Kosten dieser Beschaffung sein werden?
Worin genau bestehen die nach Angaben der Bundesregierung aufgrund der sicherheitspolitischen Entwicklungen nötig gewordenen technischen Anpassungen der drei Flottendienstboote?
Kann die Bundesregierung eine erneute Anpassung der Beschaffungsvorhaben an neue sicherheitspolitische Entwicklungen ausschließen, und wenn ja, wie?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs, dass die Forderung für die zwei Tankschiffe aus dem Hause Lürssen mit 870 Mio. Euro etwa 250 Mio. Euro zu hoch angesetzt wurde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Hat die Bundesregierung versucht, in vertraglichen Nachverhandlungen auf eine Kostenreduzierung im Sinne der Bewertung des BRH hinzuwirken, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum bislang nicht, und für wann sind diese Nachverhandlungen angesetzt?
Wie kommt es, dass die Bundesregierung mittlerweile mit 915 Mio. Euro rechnet, also weiteren 45 Mio. Euro mehr als von Lürssen gefordert?
Werden weitere Kostensteigerungen erwartet oder kann die Bundesregierung garantieren, dass die 915 Mio. Euro die finalen Kosten dieser Beschaffung sein werden?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Kosten für die zwei Tankschiffe signifikant über der ursprünglichen Veranschlagung der Bundesregierung i. H. v. 570 Mio. Euro liegen, obwohl deren technische Ausstattung nun deutlich unter dem liegt, was ursprünglich gefordert wurde (u. a. Verzicht auf zweite Antriebswelle, reduziertes Fassungsvermögen)?
Warum hat sich das Bundesverteidigungsministerium darauf eingelassen, die Verjährungsfrist für etwaige Mängel an den beiden Schiffen von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen, und wie kam es zu dieser Entscheidung?
Warum ist eine ursprünglich vorgesehene unbegrenzte Haftung seitens der Lürssen-Werft auf 5 Prozent des Auftragswertes begrenzt worden?
Wer waren die BAAINBw-Experten (BAAINBw = Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr), die im Vorfeld davor gewarnt hatten, dass der Tankerkauf unwirtschaftlich sei, und warum hat die Bundesregierung diese Warnungen ignoriert?
Teilt die Bundesregierung den Eindruck der Fragestellenden, dass bei den besonders prominenten Fällen von Kostensteigerungen bei Beschaffungen der letzten Jahre mehrfach Lürssen der Auftragnehmer war, und wenn ja, inwiefern, bzw. wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, angesichts der enormen Preisexplosionen bei Beschaffungsprojekten der jüngeren Vergangenheit, künftig davon abzusehen, Lürssen an Ausschreibungen im Rüstungswesen teilnehmen zu lassen, wenn nein, warum nicht, und welche Auflagen oder sonstigen Mechanismen sieht die Bundesregierung in diesem Falle vor, um künftige Preisexplosionen bei Vergaben an Lürssen auszuschließen?
Welche konkreten Umstände führten in den einzelnen Schritten jeweils dazu, dass sich die veranschlagten Kosten für den Umbau des Fliegerhorstes in Büchel (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) von ursprünglich 260 Mio. Euro (www.bundeswehr-journal.de/2023/insgesamt-rund-11-milliarden-euro-fuer-fliegerhorst-buechel/) auf 525 Mio. und schließlich auf rund 1,2 Mrd. Euro fast vervierfachten?
Sind die exakten Kosten des Ausbaus, vor dem Hintergrund der Aussage des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius vom Februar 2024, er könne „die genaue Zahl nicht sagen“, mittlerweile bekannt, wenn ja, wie hoch liegen diese, und wenn nein, wann wird mit dieser Zahl gerechnet?
Werden weitere signifikante Kostensteigerungen erwartet oder kann die Bundesregierung garantieren, dass die zuletzt berichteten 1,2 Mrd. Euro die finalen Kosten dieser Beschaffung sein werden?
Hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mehrausgaben bedurft, wäre die Wahl zur Fortsetzung der Fähigkeit „nukleare Teilhabe“ nicht auf das Waffensystem F-35, sondern ein anderes System gefallen, wenn ja, in welcher geschätzten Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sind US-amerikanische oder andere ausländische Firmen in den Umbau von Büchel eingebunden (bitte nach Firma, Auftragswert und Art der Dienstleistung auflisten)?
Wie erklärt die Bundesregierung im Detail die Kostensteigerung bei der Beschaffung von 123 Transportfahrzeugen des Systems „Boxer“ um rund 700 Mio. auf knapp 2,7 Mrd. Euro (s. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Warum berücksichtigte die Bundesregierung nicht die Warnungen des Bundesrechnungshofs, der von dem Erwerb der „Boxer“ in dieser Form abriet?
Warum akzeptierte die Bundesregierung, dass Deutschland nach Kenntnis der Fragestellenden in dem binationalen Kooperationsprojekt einen deutlich höheren Stückpreis als Australien bezahlen muss, und wie hoch sind die jeweiligen Stückkosten beider Länder tatsächlich?
Werden weitere Kostensteigerungen erwartet oder kann die Bundesregierung garantieren, dass die zuletzt berichteten 2,69 Mrd. Euro die finalen Kosten dieser Beschaffung sein werden?
Wurde das erste bereits im Mai 2024 ausgelieferte Fahrzeug, wie angekündigt (soldat-und-technik.de/2024/05/mobilitaet/37907/erster-schwerer-waffentraeger-infanterie-an-die-bundeswehr-uebergeben/), bereits der integrierten Nachweisprüfung nach den Vorgaben des Customer Product Management (CPM) unterzogen, wenn nein, wann wird diese Prüfung abgeschlossen sein, und wenn ja, bitte möglichst tabellarisch die Ergebnisse (unter konkreter Angabe der entsprechenden Leistungswerte, weiteren Betriebsparameter und Funktionsgrenzen sowie der Ergebnisse der Einsatzprüfung) angeben?
Warum hat die Bundesregierung in der Presseerklärung vom 21. März 2024 (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-bekommt-123-neue-radpanzer-fuer-infanteriekraefte-5761102), in der der Öffentlichkeit die Bewilligung des „Boxer“-Kaufs durch den Haushaltsausschuss kommuniziert wurde, die Bedenken des Bundesrechnungshofs nicht erwähnt?
Betrachtet die Bundesregierung den BRH als kompetente Instanz in Hinsicht auf Kostenbewertungen im Rüstungs- oder generell militärischen Bereich?
Betrachtet sich die Bundesregierung in dieser Hinsicht an die Einschätzungen und Empfehlungen des BRH, zumindest im Prinzip, handlungsgebunden?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass sie im Sinne einer transparenten Kommunikation zur Verwendung von Steuergeldern in ihren öffentlichen Verlautbarungen bezüglich militärischer Beschaffungen (etwa, doch nicht ausschließlich, in Presseerklärungen oder Pressekonferenzen oder in den sozialen Medien) künftig stets darauf hinweisen sollte, wenn der BRH in seinen Bewertungen zu signifikant abweichenden Kosten gelangt, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Wie oft hat der Bundesrechnungshof seit 2015 Beschaffungen mit anderen als den tatsächlich von der Bundesregierung vereinbarten Kosten bewertet (bitte möglichst tabellarisch auflisten und – soweit entsprechende Daten vorliegen – dabei die Bezeichnung der Beschaffung, das Datum der Beschaffungsvereinbarung und der BRH-Bewertung, die Referenz des BRH sowie die von der Bundesregierung vereinbarten und die vom BRH bewerteten Kosten angeben, wobei das Datum der Bewertung des BRH für den erfragten Zeitraum ausschlaggebend ist)?
Wie oft kam es seit 2015 bei „25-Millionen-Euro-Vorlagen“ bei Beschaffungsvergaben zu Kostensteigerungen (bitte möglichst tabellarisch auflisten und die genaue Bezeichnung der Beschaffung, das betreffende bzw. die betreffenden Unternehmen, jeweils das Datum und die Höhe der ursprünglichen und der aktualisierten Kosten sowie den Grund für die Änderung angeben, wobei das Datum der jeweiligen Änderung für den erfragten Zeitraum ausschlaggebend ist)?
Wie oft kam es seit 2015 bei Beschaffungsvergaben unterhalb der „25-Millionen-Euro-Vorlagen“-Schwelle zu Kostensteigerungen (bitte möglichst tabellarisch auflisten und die genaue Bezeichnung der Beschaffung, das betreffende bzw. die betreffenden Unternehmen, jeweils das Datum und die Höhe der ursprünglichen und der aktualisierten Kosten sowie den Grund für die Änderung angeben, wobei das Datum der jeweiligen Änderung für den erfragten Zeitraum ausschlaggebend ist)?
Wie viele Treffen mit Vertretern der Rüstungsindustrie gab es seitens der Bundesregierung ab Ebene der Staatssekretäre bzw. des BAAINBw ab Ebene der Referatsleitung von 2019 bis zum Stichtag dieser Kleinen Anfrage (bitte möglichst tabellarisch jeweils mit Namen und Positionen der Vertreter beider Parteien sowie mit Ort, Grund und Datum des Treffens auflisten)?
Wie viele Personen, die aktuell in einem Bundesministerium oder im BAAINBw beschäftigt sind, standen zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit einem Rüstungsunternehmen (bitte möglichst tabellarisch angeben und nach Behörde, Unternehmen, Namen der Personen, aktueller Position in der Behörde, letzter Position im Unternehmen, Datum des Austritts aus dem Unternehmen sowie des Eintritts in das Bundesministerium aufgliedern und die Tabelle bitte nach den Behörden gruppieren)?
Wie viele Personen, die aktuell für ein Rüstungsunternehmen tätig sind, waren zuvor ab Ebene der Staatssekretäre für die Bundesregierung bzw. ab Ebene der Referatsleitung im BAAINBw tätig (bitte möglichst tabellarisch angeben und nach Unternehmen, Namen, aktueller Position im Unternehmen, letzter Position in der Behörde, Datum des Austritts aus der Behörde sowie des Eintritts ins Unternehmen aufgliedern und die Tabelle bitte nach den Unternehmen gruppieren)?
Plant die Bundesregierung zur künftigen Erfüllung der sogenannten Zwei-Prozent-Vorgabe der NATO nach Aufbrauchen des Sondervermögens „Bundeswehr“ i. H. v. 100 Mrd. Euro die Aufnahme eines weiteren Sondervermögens, wenn ja, zu welchem etwaigen Zeitpunkt, und in welcher geschätzten Höhe, und wenn nein, wie plant sie konkret, die NATO-Vorgabe künftig zu erfüllen (wenn Einschnitte in anderen Ressorts dafür vorgesehen sind, bitte die konkreten Einzelpläne, in denen gestrichen werden soll, möglichst tabellarisch auflisten)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen steigenden Kosten im Beschaffungswesen und ihrer eigenen Politik bzw. die der EU, in anderen Bereichen wie beispielsweise, doch nicht begrenzt auf, die Sanktionspolitik gegen Russland seit dem Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 oder die jüngsten Strafzölle gegen China (bitte in jedem Fall ausführlich begründen, warum ein bzw. kein Zusammenhang gesehen wird)?
Hält die Bundesregierung gegenüber den Menschen in Deutschland den Sachverhalt für erklärungsbedürftig, dass Kosten für Beschaffungsvorhaben in den letzten Jahren wiederholt um signifikante Summen bis hin zu Milliardenbeträgen steigen, während nahezu in allen Ressorts – abgesehen vom BMVg – Einsparungen vorgenommen werden, und wenn ja, wie wird sie diesen Umstand gegenüber den Menschen begründen, bzw. wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung künftige Kostenexplosionen verhindern?
Sind in diesem Zusammenhang gesetzliche Änderungen geplant, die die Steigerung vereinbarter Kosten deckeln (etwa auf 5 Prozent der ursprünglichen Kosten)?
Werden verantwortliche Personen in den Bundesministerien bzw. im BAAINBw künftig persönlich die Verantwortung für Kostenexplosionen tragen müssen, wenn ja, was ist in dem Sinne geplant, und wenn nein, warum nicht?