Datenschutz und Datenerhebung im Rahmen des Hochbaustatistikgesetzes als Grundlage politischer Entscheidungsfindung
der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das federführende Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ändert das Hochbaustatistikgesetz, um – wie es heißt – den Anforderungen nationaler und internationaler Statistiknutzer besser zu entsprechen. Zur Beobachtung kurzfristiger Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und zur Ableitung von Implikationen für die Wohnungspolitik werden weitere inhaltliche und kurzfristigere Angaben benötigt. Ergebnisse der Förderpolitik sollen anhand der amtlichen Statistik transparent gemacht werden. Ferner steht das Hochbaustatistikgesetz im Kontext der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und trägt zur Erreichung des Zieles elf, Unterziel drei, bei (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/kabinettentfassung/hochbaustatistikgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2; Zugriff am 5. September 2024). Dieses Unterziel lautet: „Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken“ (www.bmz.de/resource/blob/85828/01b-sdg-11-unterziele.pdf, Zugriff am 5. September 2024).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Daten der Wohnungsbaustatistik waren bislang maßgeblich bei Entscheidungen zur Wohnungsbaupolitik nebst zugehöriger Förderlandschaft?
Welche Themenfelder der Wohnungsbaupolitik konnten bislang nur unzureichend aufgrund fehlender Daten von der Bundesregierung jährlich evaluiert werden?
Für welche Entscheidungen der Bundesregierung sind welche unterjährig erhobenen Daten aus dem Hochbaustatistikgesetz erforderlich?
Für welche Entscheidungen der Bundesregierung sind anstelle vierteljährlich gemeldeter Daten monatliche Daten erforderlich?
Welche unterjährig erhobenen Daten aus dem Hochbaustatistikgesetz tragen auf welche Weise zur Erfüllung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, Nachhaltigkeitsziel elf – Unterziel drei bei (bitte partizipatorische, integrierte, nachhaltige Prämissen detailliert ausführen)?
Welche jährlich oder unterjährig erhobenen Daten aus dem Hochbaustatistikgesetz werden an welche nationalen, EU-weiten und/oder internationalen Stellen zu welchen Zeitpunkten weitergeleitet?
Welche Datenschutzverordnungen im EU- und internationalen Rahmen gibt es in dem Fall der Weiterleitung an EU oder internationale Empfänger im Zusammenhang mit dem Hochbaustatistikgesetz, und in welcher Weise sichern diese die Daten (bitte ausführen)?
Sieht die Bundesregierung im Rahmen des neuen Hochbaustatistikgesetzes die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (Informationspflichten, Handhabung von Betroffenenanfragen, Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Regelungen zum Datentransfer in Drittländer, Vertraulichkeit, Recht auf Löschung, Recht auf Berichtigung, Recht auf eingeschränkte Weitergabe, Recht auf Widerspruch etc.) tangiert, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung die entsprechenden Vorgaben bei der Datenerhebung für nationale, EU-weite und internationale Zwecke sicherzustellen (bitte ausführen)?